alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFachschulabschluss in der Fachrichtung Brandschutz (Ingenieur für Brandschutz).16 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen807181
Datum17.04.2015 11:589178 x gelesen
Hallo,

zu DDR-Zeiten gab es an der damaligen Fachschule der Feuerwehr Heyrothsberge einen Fachschulabschluss in der Fachrichtung "Brandschutz" (Ingenieur für Brandschutz).

In wie weit ist dieser Abschluss mit einer bundesdeutschen Qualifikation im "gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" vergleichbar bzw. in wie weit wird / wurde diese anerkannt?

Mussten nach der Wende noch aufbauende Lehrgänge / Qualifikationen zur Anerkennung des Abschlusses besucht werden? Ich habe hierzu im WWW eine Aussage gefunden, dass mindestens eine Ergänzungsausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst von 120 Stunden zu absolvieren war. Wie hat sich diese Ergänzungsausbildung zusammengesetzt / inhaltlich gestaltet? Wo und wie lange wurde diese angeboten?

Wo bzw. wie lässt sich der Abschluss "Ingenieur für Brandschutz" (ohne die angesprochene Ergänzungsausbildung) im heutigen System einordnen (vergleichbare Abschlüsse seit der Wende) und was war ggf. seitens der damaligen Absolventen nach der Wende noch nachzuweisen/nachzuholen?


Auch hier freue ich mich über jede Antwort - insbesondere von Kollegen / Kameraden, die seinerzeit diese Ausbildung genießen durften.
mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern807182
Datum17.04.2015 12:076932 x gelesen
Hallo Thomas

Geschrieben von Thomas W.In wie weit ist dieser Abschluss mit einer bundesdeutschen Qualifikation im "gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" vergleichbar bzw. in wie weit wird / wurde diese anerkannt?

wurde 1991 anerkannt , ein Kollege hat diesen.

Geschrieben von Thomas W.Mussten nach der Wende noch aufbauende Lehrgänge / Qualifikationen zur Anerkennung des Abschlusses besucht werden? Ich habe hierzu im WWW eine Aussage gefunden, dass mindestens eine Ergänzungsausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst von 120 Stunden zu absolvieren war

Ja der Kollege musste den Zugführerlehrgang ablegen.

Geschrieben von Thomas W.Wo bzw. wie lässt sich der Abschluss "Ingenieur für Brandschutz" (ohne die angesprochene Ergänzungsausbildung) im heutigen System einordnen (vergleichbare Abschlüsse seit der Wende) und was war ggf. seitens der damaligen Absolventen nach der Wende noch nachzuweisen/nachzuholen?


Den Bürobeschilderungen nach minimum Bachelor :-)
Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern807200
Datum17.04.2015 14:406686 x gelesen
Es würde mich wundern, wenn ein Studium ausreichend gewesen wäre, in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zu gehen. Schließlich ist für den gehobenen Dienst wie für den höheren Dienst in der Regel auch noch eine zusätzliche Verwaltungsausbildung (geh. Dienst: Inspektorenzeit, 1 Jahr bzw. höherer Dienst: Referendariat, 2 Jahre) notwendig. Die Zulassungsvoraussetzung zur Verwaltungsausbildung ist für den gehobenen Dienst in der Regel der Bachelor (Fachhochschulabsolvent oder vergleichbare Fachschule) und für den höheren Dienst der Master (oder Uni-Absolvent).
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern807204
Datum17.04.2015 15:006599 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

brauchst du nicht, dies geschah zu der Zeit ,als der ehemalige Chef der BF München Karl Seegerer dafür gesorgt hat das diese Schule in Heiyrothsberge am Leben zu erhalten. A.) indem Abschlußschüler versucht wurden so unspektakulär wie möglich zu übernehmen, dieser Abschluss war nämlich in der BRD gar nix und zusätzlich Münchner Lehrgänge an die Schule zu verlegen ,nichts anderes wie der Zeit entsprechend ein Politikum , bis zur weiteren Klärung des Fortbestandes der Schule, der Verwaltungsdienst hat allerdings nichts mit dem gehobenen bzw. höheren feuerwehrtechnischen Dienst gemein. Da in der Regel die Feuerwehrlaufbahn der naturwissenschaftlichen Laufbahnverordnung zugeordnet ist, zumindest in Bayern.
Laufbahnverordnung

gehobener Dienst

höherer Dienst

also weiss ich nicht so recht was du mit Verwaltungsausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst meinst.

Gruß

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen807206
Datum17.04.2015 15:546382 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.
Es würde mich wundern, wenn ein Studium ausreichend gewesen wäre, in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zu gehen.

Einfach nur ein Studium war es ja nicht. Die Kollegen, welche an der damaligen Fachschule der Feuerwehr "Hermann Matern" in Heyrothsberge ihren Ingenieursabschluss ablegten, haben nach meinem Kenntnisstand einen nicht unerheblichen Teil an feuerwehrtechnischer Qualifikation ähnlich der heuteigen gDFeu-Ausbildung (auch mit GAL, GF & ZF) erfahren. Schließlich wurden u. a. hier die Führungskräfte (Offiziere) für die Abteilung Feuerwehr, Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos ausgebildet.

Die Kollegen haben quasi Feuerwehrausbildung und Studium in den 3 Jahren bezogen auf das DDR-Brandschutzrecht / Brandschutzwesen vereint.


Daher die eingangs gestellten Fragen.

mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 K.8, Köln / NRW807207
Datum17.04.2015 15:566270 x gelesen
Falls Du Absolvent des Studiengangs bist und derzeit überlegst in den gDFeu einzusteigen, wird wahrscheinlich dein Alter das Ausschlusskriterium für die Übernahme in den gD sein ;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern807208
Datum17.04.2015 16:016258 x gelesen
Deswegen Thomas wurde ja die Ausbildung nach ablegen des Zugführer - lehrganges vom landespersonalausschusses anerkannt für die Übernahme in den gehobenen dienst, weil ja nur der Bereich "Führung " fehlte.
Gruß Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen807209
Datum17.04.2015 16:056243 x gelesen
Geschrieben von Ralf K.
Falls Du Absolvent des Studiengangs bist

bin ich deutlich zu jung für ... hätte ich mit einem Alter von 3 - 4 Jahren anfangen müssen ;)


Es interessiert mich einfach mal, wie es damals gelöst wurde, da ja noch bis zum bitteren Ende und wohl auch etwas über die Wende hinaus (letzter Jahrgang soll wohl wurde erst nach 90 fertig geworden sein) ausgebildet wurde und man noch heute zahlreiche "Ing. für BS" in diversen Bereichen, welche heutzutage "gDFeu" voraussetzen, findet.

mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen807210
Datum17.04.2015 16:116218 x gelesen
die Kollegen haben quasi nur den reinen "Brandinspektoren-Lehrgang / Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" (heutzutage je nach Bundesland irgendwas zwischen ca. 3 und rd. 4,5 Monaten) durchlaufen, Prüfung abgelegt und alles war gut?

War das nur bei euch in Bayern so oder gab es da in anderen Bundesländern weitere Lösungen? Hatte im WWW mal einen Bericht gefunden, wo ein Ergänzungslehrgang mit 120 Stunden erwähnt wurde. Das sind ja deutlich weniger Stunden als z. B. mein B4 mit insgesamt 70 Tagen (rd. 500 Stunden) in Eisenhüttenstadt.

mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern807213
Datum17.04.2015 17:326141 x gelesen
Also ich kenne nur den einen Kollegen von mir, da wollte man politisch ein positives Exempel statuieren , es ging ja dann recht schnell aufwärts ,wieder mit heyrothsberge, das war halt dem seegerer sein Herzensbedürfnis, besonders wegen der naturwissenschaftlichen Ausbildung, bei der allerdings 3 Hauptbrndmeisterlehrgänge etwas dicke Backen bekommen haben.

Geschrieben von Thomas W.Das sind ja deutlich weniger Stunden als z. B. mein B4 mit insgesamt 70 Tagen (rd. 500 Stunden) in Eisenhüttenstadt.

das war ein Zugeständnis für den Landespersonalausschuss, dieser muss ausserbayerische Ausbildungen anerkennen und zustimmen, auch wenn es nur eine proforma Entscheidung ist , die Führungsausbildung hat gefehlt, deswegen musste der Zugführerlehrgang heute B IV Teil 1 absolviert werden.
Gruß
Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg807214
Datum17.04.2015 17:436080 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.weil ja nur der Bereich "Führung " fehlte

Nur Kopfschütteln, weiter möchte ich mich nicht zu äußern. Führungslehre fehlte, da kann man nur schmunzeln!!

MfG
Mike

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern807216
Datum17.04.2015 17:526123 x gelesen
Geschrieben von Mike G.Nur Kopfschütteln, weiter möchte ich mich nicht zu äußern. Führungslehre fehlte, da kann man nur schmunzeln!!


Na ich nicht, weil der Kollege das bestätigte und von sich aus nach dem Lehrgang nie Zugführer im Einsatzdienst fahren wollte und nicht ist, im Nachhinein braucht man auch nicht über Dinge die vor 25 Jahren einmalig passiert sind den Kopf schütteln, sonst bekommen wir nämlich eine Schüttelkrankheit, besonders im Bereich Rettungsdienst und Feuerwehr.
Sind wir froh, ich zumindest, das es teilweise bewirkt , die tolle Schule in Heyrothsberge zu erhalten, schnell wieder auf die Beine zu kriegen und die richtigen Einflüsse in der Politik stattgefunden haben.
Wenn die einmalige Aktion dazu beigetragen hat ist es ok und immer dran denken das war zu einer Zeit wo der eine oder andere noch nicht mal gewusst hat wie man Heyrothsberge schreibt. :-)
Gruß

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt807219
Datum17.04.2015 20:476019 x gelesen
In Sachsen-Anhalt wurden die anerkannt. Ob da noch zusätzliche Lehrgänge absolviert werden mussten, weiß ich nicht. Aber bei den hiesigen BF'en oder der BKS findet man noch einige, die das genauer beantworten können müssten.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen807220
Datum17.04.2015 21:465993 x gelesen
Geschrieben von Thomas W. Geschrieben von Stefan R.
Es würde mich wundern, wenn ein Studium ausreichend gewesen wäre, in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zu gehen.


Einfach nur ein Studium war es ja nicht. Die Kollegen, welche an der damaligen Fachschule der Feuerwehr "Hermann Matern" in Heyrothsberge ihren Ingenieursabschluss ablegten, haben nach meinem Kenntnisstand einen nicht unerheblichen Teil an feuerwehrtechnischer Qualifikation ähnlich der heuteigen gDFeu-Ausbildung (auch mit GAL, GF & ZF) erfahren. Schließlich wurden u. a. hier die Führungskräfte (Offiziere) für die Abteilung Feuerwehr, Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos ausgebildet.

Die Kollegen haben quasi Feuerwehrausbildung und Studium in den 3 Jahren bezogen auf das DDR-Brandschutzrecht / Brandschutzwesen vereint.

Du hattest ja auch nach der "Einordnung" ins heutige System gefragt... Für mich klingt das sehr nach dem, was im Wintersemester 2013/2014 erstmals in Niedersachsen angelaufen ist. Ich nenne das ganze mal vorsichtig "Feuerwehr-Bachelor".Dahinter verbirgt sich ein Studium an der FH Ostfalia - Standort Suderburg zum Bauingenieur, das in Kooperation mit der NABK (ich glaube Standort Celle, aber vielleicht auch Loy...) auch eine feuerwehrtechnische Ausbildung beinhaltet. Das Ganze soll dann wohl mit dem Bachelorgrad und der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst abschließen. Besonders dabei ist, dass diese Ausbildung so nur Stipendiaten der NABK und von Berufs- oder Werkfeuerwehren offen steht. Derzeit bekannt sind mir aber nur die NABK und die BF Hannover, die tatsächlich solche Stipendien vergeben.
Gruß Felix

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern807221
Datum18.04.2015 08:055880 x gelesen
Ich bin auch Ingenieur und habe die Qualifikaton für den höheren vermessungstechnischen Dienst nur durch Studium und Verwaltungsausbildung erhalten. Es ist durchaus üblich, dass Techniker trotzdem zusätzlich verwaltungsrechtlich ausgebildet und geprüft werden. Damals waren es vor Allem Vermessungsingenieure aber auch Bauingenieure und Architekten für Staatshochbauämter, Wasserbauingenieure für Wasser- und Schifffahrtsämter und Markscheider usw.Während es für den höheren Dienst ein Oberprüfungsamt (für alle Länder außer Bayern und Sachsen) gab, wurde der gehobene Dienst auf Landesebene geprüft.
Deshalb verbinde ich gehobenen und höheren Dienst immer mit einer Verwaltungsausbildung.

Es mag sein, dass es hier für andere Bereiche - so die Feuerwehr - andere Regelungen gibt. Das wäre interessant.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern807222
Datum18.04.2015 08:215883 x gelesen
Siehst du, da lernt man nie aus, dein Weg war mir z. B unbekannt, aber wie gesagt ich kann nur den bayrischen Weg , wie schon verknüpft beschreiben, sollte sich jetzt ein fertiger " Auswärtiger" mit deinen Voraussetzungen bei uns bewerben und von uns grünes Licht bekommen, läge trotz allem die Entscheidung über die Anerkennung der Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst , beim Landespersonalausschuss.

Dies betrifft meines Erachtens den höheren Dienst nicht, da die Laufbahnausbildung bundesweit ist.

Sollte ich da falsch liegen lasse ich mich gerne berichtigen.

Gruß

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn ein nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? Ramble on Led Zeppelin 1969 ziemlich treffend

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg807225
Datum18.04.2015 12:475811 x gelesen
Geschrieben von Thomas W.In wie weit ist dieser Abschluss mit einer bundesdeutschen Qualifikation im "gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst" vergleichbar
Es gab nach der Wende die Möglichkeit der Nachdiplomierung nach Art 37 des Einigungsvertrages. Das bedeutet aus einem Fachschulingenieur konnte durch Antrag an das für den Schulstandort zuständige Kultusministerium ein Dipl.-Ing (FH) werden.

Damit wäre die Voraussetzung für den gehobenen Dienst erfüllt.

Die Regelung wurde jedoch in den Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. Ich kenne das aus meinem Projektierungsbüro. Für Ingenieure die an einer dann sächsischen Schule studiert haben war das recht unproblematisch, bei Abschlüssen aus Brandenburg gab es das Diplom nicht immer. Was bei uns zur Folge hatte das mancher Abteilungsleiter plötzlichen einen niedrigeren Abschluss hatte als seine unterstellten Fachbearbeiter. Sachsen-Anhalt soll da, zumindest was die Stichtagsregelung angeht, wohl auch sehr zickig sein. Keine Ahnung wie die mit der Schule in Heyrothsberge umgehen.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt