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ThemaAnschnallen im Mannschaftsraum des LF37 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • Anonyme Umfrage zum Anschnallen im Feuerwehrfahrzeug
  •  
    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall807848
    Datum09.05.2015 14:0822611 x gelesen
    hi

    durch den Unfall bei dem eine nicht angeschnallte Feuerwehrfrau aus dem Feuerwehrauto gefallen ist wurde in unserer Feuerwehr eine Diskussion angestossen.

    Leider schnallen sich bei uns im Mannschaftsraum des LF 16/12 nur ein Teil der Einsatzkräfte an. Meine Hinweise auf die Anschnallpflicht werden ignoriert oder belächelt.

    Als Maschinist hab ich jetzt keine Lust mehr falls was passiert den Kopf hinzuhalten.

    Wie habt Ihr das Problem in eurer Feuerwehr gelöst?

    Gruss

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW807849
    Datum09.05.2015 16:2416320 x gelesen
    Das Problem wird sich wohl leider vielerorts nur auf dem biologischen Weg lösen lassen.

    Sprich: die jüngeren Generationen neigen eher dazu sich anzuschnallen, die alten werden es vielfach eher nicht mehr tun.

    Die Verantwortung des Maschinisten ist allerdings grundsätzlich auf seine eigenen Fehler beschränkt, nicht auf die seiner erwachsenen Mitfahrer. Im Gegenteil gibt es sogar Urteile, bei denen die Haftung des Fahrers bei einem verschuldeten Unfall aufgrund solcher Fehler des Mitfahrers gemindert wurde.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern807850
    Datum09.05.2015 18:3115743 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Die Verantwortung des Maschinisten ist allerdings grundsätzlich auf seine eigenen Fehler beschränkt, nicht auf die seiner erwachsenen Mitfahrer. Im Gegenteil gibt es sogar Urteile, bei denen die Haftung des Fahrers bei einem verschuldeten Unfall aufgrund solcher Fehler des Mitfahrers gemindert wurde.

    Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben.

    Zitat:"
    § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

    § 23 StVO Fahrzeugführenden Verkehrssicherheit

    (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 807851
    Datum09.05.2015 19:5615079 x gelesen
    Guten Abend!

    In der FF Bischheim sowie in der FF Kirchheimbolanden gibt es schon seit langem die klare dienstliche Anweisung das sich auf allen Plätzen mit Sicherheitsgurt anzuschnallen ist.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP807855
    Datum09.05.2015 21:0614755 x gelesen
    DA sind ja ganz toll( hier gibt es sogar eine für alle Ämter, vom OB persönlich) nur wird diese leider von vielen eher als Empfhelung statt als Vorschrift gesehen. Ämterübergreifend.Wobei die Feuerwehr da noch die Positive Spitze ist.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorPete8r O8., Neu Wulmstorf (früher HH) / Niedersachsen807856
    Datum09.05.2015 21:0714602 x gelesen
    Moin,

    bei uns gibt es eine klare Ansage, dass man sich auf allen Plätzen (mit Gurt) anschnallen muss. Ein entsprechendes Schreiben wurde jedem zur Unterschrift vorgelegt.

    MfG Peter

    FF Neu Wulmstorf
    FF Langenhorn-Nord

    --- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! ---

    Plural und Genitiv werden nicht mit Apostroph-s gebildet!

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    AutorMich8ael8 F.8, Hünstetten / Hessen807860
    Datum09.05.2015 22:2114563 x gelesen
    Hallo,

    bei mir hat es bisher immer geholfen an die Vernunft zu appellieren. In allen Bereichen der Feuerwehrarbeit wird teils enormer Aufwand betrieben, um die Sicherheit der FM zu erhöhen. Angefangen bei der Atemschutzüberwachung, über den Einsatz moderner angepasster Schutzkleidung bis hin zu riesigen Dekon-Konzepten für den ABC-Einsatz. Und dann soll eine so einfache Maßnahme wie das Anschnallen, die auch kaum Zeit in Anspruch nimmt aber im Unglücksfall enorm zu unserer Gesundheit beitragen kann, zu viel sein ...?

    Das hat bisher die Leute zumindest immer zum Nachdenken angeregt und auch nachhaltig in den meisten Fällen (ein paar Unbelehrbare sind erfahrungsgemäß halt immer dabei) Wirkung gezeigt.

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW807861
    Datum09.05.2015 22:5114643 x gelesen
    Hi,

    bei dem Apell an die Vernunt helfen vielleicht auch z.B. diese youtube-Videos, die einfach mal physikalische Dinge visualisieren, die man sich so nicht unbedingt vorgestellt hat.
    Youtube1

    Youtube2

    Denn wie immer geht es bei diesen Dingen darum, dass die eigene Verantwortunglosigkeit meist die anderen schädigt. Fühlt sich bestimmt toll an, wenn der Kamerad von gegenüber mir bei einem Aufprall ins Gesicht fliegt.

    Letztlich sind hier m.E. vor allen Dingen die Führungskräfte gefragt. Wer sich nicht anschnallen will, bleibt eben auf der Wache...

    Gruß
    Katja

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall807863
    Datum10.05.2015 09:1414998 x gelesen
    hi

    Geschrieben von Henning K.Sprich: die jüngeren Generationen neigen eher dazu sich anzuschnallen, die alten werden es vielfach eher nicht mehr tun.
    leider nein

    auch viele jüngere Feuerwehrmänner schnallen sich bei uns nicht an :-(

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 807865
    Datum10.05.2015 11:0114273 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a. auch viele jüngere Feuerwehrmänner schnallen sich bei uns nicht an :-(

    Tja.. wenn die Führung da nicht hinterher ist dann ist das eben so.
    Man kann es auch über die Schiene UVV, BGV D 29, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung probieren. Könnte aber fast wetten das man sich die Zeit auch sparen kann.

    Einzige Vorgehensweise?
    a) erst fahren wenn sich jeder angeschnallt hat
    b) nicht mehr fahren

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorPete8r H8., Idstein / Hessen807866
    Datum10.05.2015 11:5413794 x gelesen
    Nachdem unser anonymer Freund dankenswerterweise hier auf die Sisyphosarbeit hingewiesen hat, die Anschnallmoral zu verbessern, suche ich jetzt Videos!
    Da aber neben den legendären roten Atemschutzringen sich auch die Feuerwehrkleidungsunfallpersonenschadensverhinderungslegenden hartnäckig halten (uns passiert da schon nix, wir sind ja keine PKWs, suche ich speziell FW Crashtests.

    VG
    Peter

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt807925
    Datum11.05.2015 20:2513049 x gelesen
    In diesem Zusammenhang noch eine Frage.
    Gibt es Untersuchungen, reale Beispiel oder ähnliches zum Thema Helm auf beim VU mit Feuerwehrfahrzeug? Insbesondere interessieren mich da DIN-Helm bzw. ähnliche Helmformen, wie Schubert F120/F130 etc.
    Ich könnte mir vorstellen, es ist für die Halswirbelsäule nicht förderlich, wenn man mit dem Helm nach hinten an die Kopfstütze oder Kabinenwand stößt.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen807926
    Datum11.05.2015 21:3112932 x gelesen
    Die FUK-Niedersachsen hat dazu etwas veröffentlicht.

    http://www.fuk.de/downloads/info-blaetter/fahrzeuge/

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    AutorMart8in 8K., Jüterbog / Brandenburg807936
    Datum12.05.2015 03:4413006 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Ich könnte mir vorstellen, es ist für die Halswirbelsäule nicht förderlich, wenn man mit dem Helm nach hinten an die Kopfstütze oder Kabinenwand stößt.

    Nach hinten, direkt an die Kopfstütze o.ä., erscheint mir weniger problematisch, jedenfalls bei den modernen europäischen Helmen ohne größere "Krempe" hinten. Wenn der Kopf aber mit dem zusätzlichen Gewicht frei nach vorne fliegt, dann ist das bestimmt ungünstig.
    Ich habe ein Mal (ohne Helm) als Beifahrer im PKW eine voll durchgetretene Gefahrenbremsung erlebt. Obwohl es nur aus ca. 20-25 km/h war, flog ich, weil ich es nicht kommen sah, wie ein nasser Sack in den Gurt (3-Punkt) und zog mir ein Schleudertrauma zu. Die resultierenden Nacken- und Kopfschmerzen waren, trotz Medikation, über vier Tage lang quasi nur im Liegen auszuhalten.
    Die Kräfte, die hier wirken, sind gewaltig. So ist es bereits ab etwa 15 km/h unmöglich, sich aus eigener Kraft abzustützen oder festzuhalten. (Wenn ich in öffentlichen Verkehrsmitteln stehen muss, lehne ich mich daher lieber an eine in Fahrtrichtung abfangende Zwischenwand, anstatt mich irgendwo festzuhalten).

    Ansonsten kann ich nur beispielhaft darauf verweisen, dass selbst die meisten Fallschirmspringer Helme schon beim Start der Absetzmaschine tragen, für den Fall kräftiger Turbulenzen oder einer unsanften Notlandung der Maschine, damit der Kopf geschützt ist, sollte man mit der Kabinenwand oder dem Kopf des Nachbarn zusammenstoßen; Letzteres ist schließlich auch ein wichtiger Punkt. Angeschnallt wird sich im Absetzflieger übrigens ebenso (wo möglich). Generell herrscht in dem Sport ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein vor.

    Tätigkeiten wie Luftsport oder Feuerwehrdienst sind durch das Restrisiko riskant genug, daher ist alles, was periphere Risiken mindert bzw. das Risiko kontrollierbarer macht, zu beherzigen. Vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie Rückhaltegurte - ohne wichtigen Grund - nicht zu benutzen, halte ich für, gelinde gesagt, unprofessionell.

    Allerdings sollte man sich vor dem Anschnallen vergewissern, wie der Gurt wieder auf geht. Gerade bei alten Fahrzeugen ist das gerne mal unkonventionell gelöst, statt von oben ist z.B. seitlich am Schloss zu drücken. Im Dunklen tastend ist das u.U. nicht so leicht herauszufinden.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt807957
    Datum13.05.2015 00:0212249 x gelesen
    Geschrieben von Martin K.ohne größere "Krempe" hinten.
    Deshalb meine explizite Frage nach Helmen in "DIN-Form". Da habe ich, meiner Ansicht nach, eine Krempe.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt807958
    Datum13.05.2015 00:0312246 x gelesen
    Also nichts genaues weiß man nicht.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorMart8in 8K., Jüterbog / Brandenburg807969
    Datum13.05.2015 22:0611728 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Deshalb meine explizite Frage nach Helmen in "DIN-Form". Da habe ich, meiner Ansicht nach, eine Krempe.

    Aber doch meist nur noch ganz leicht angedeutet.
    Unter einer "größeren" Krempe verstehe ich eher eine Dimensionierung wie bei US-Helmen.
    159016546_6d24db2cfe.jpg

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    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall808000
    Datum15.05.2015 13:1811925 x gelesen
    hi

    Hinweise auf die Anschnallpflicht bringen bei uns nichts. Inzwischen wäge ich vor dem Einsteigen ab ob ich noch mitfahre oder nicht. Wenn die bekannten Pappenheimer die sich nicht anschnallen auf den WT/ST-Plätzen sitzen kann es sein das das Fahrzeug ohne mich rausfährt.

    Wenn ich dann doch mal als Angriffstrupp bzw. Melder im Fahrzeug sitze und bei einer Vollbremsung oder einem Unfall mir einer vom Wassertrupp oder Schlauchtrupp in die Fresse fliegt werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Register ziehen:

    * Strafanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung
    * Klage auf Schmerzensgeld
    * Klage auf Schadensersatz, falls notwenig

    Wenn die Vernunft sich nicht durchsetzt muss ich halt anders reagieren.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW808011
    Datum15.05.2015 20:2011611 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a. Strafanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung
    * Klage auf Schmerzensgeld
    * Klage auf Schadensersatz, falls notwenig


    Gegen wen willst du denn Strafanzeige stellen, bzw. gegen wen willst du auf Schmerzensgeld, Schadensersatz klagen?

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg808013
    Datum15.05.2015 21:1711521 x gelesen
    Wahrscheinlich gegen den nicht angegurteten Kameraden, der wie in den verlinkten Filmchen durchs Fahrerhaus fliegt und ihn dann trifft.

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    AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW808014
    Datum15.05.2015 22:2011328 x gelesen
    Geht das?
    Denn "nicht anschnallen" ist ja nicht fahrlässig, sondern das macht man vorsätzlich - Das müsste dann in dem Falle doch gehen mit der Anzeige, oder? Denn bei Vorsatz schützt mich auch nicht mehr meine Kommune.

    Gruß
    Christian

    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW808015
    Datum15.05.2015 22:3711490 x gelesen
    Körperverletzung ist auch fahrlässig begangen eine Straftat, und bei Straftaten (und Ordnungswidrigkeiten) geht die Strafe immer gegen den Schuldigen und nie gegen die Kommune. Allerdings hat der Verletzte da auch keinen Vorteil von.

    Schadenersatz von einem Mitfahrer zu verlangen dürfte in der Regel wenig sinnvoll sein, da die Absicherung durch die Unfallkasse (für den gesundheitlichen Schaden) und die Gemeinde (für evtl. Sachschäden) eigentlich recht umfassend ist und vor allem vom Verschulden nicht abhängt.

    Schmerzensgeld gibt es innerhalb eines "Betriebs" ohnehin nur in ganz eng gesteckten Ausnahmefällen...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP808020
    Datum16.05.2015 10:0911447 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a.Inzwischen wäge ich vor dem Einsteigen ab ob ich noch mitfahre oder nicht. Wenn die bekannten Pappenheimer die sich nicht anschnallen auf den WT/ST-Plätzen sitzen kann es sein das das Fahrzeug ohne mich rausfährt. Abwägen - womit? "Kann es sein" - wieso nicht "Ist so"?
    Wenn du schon mit irgendwelchen Anzeigen und Klagen spekulierst, kannst du dir sicher sein dass diese Fragen irgendjemand stellen wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP808178
    Datum21.05.2015 15:5011104 x gelesen
    Eiegntlich sollte sich ja die Diskussion gar nicht mehr stellen. Über dreißig Jahre nach Einführung der Gurtpflicht im Auto sollte das Standard sein. Ich persönliche schnalle mich auch immer an.

    Aber: hat von euch schon mal jemand mit vier starken Jungs in voller Kleidung hinten auf der Rückbank eines TSF-W nebeneinander gesessen? Da ist das Anschnallen eine echte herausforderung. Und das sind Autos nach aktueller Norm und auf dem Stand der Technik!

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    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall808181
    Datum21.05.2015 16:5111244 x gelesen
    hi

    Geschrieben von Thomas E.Gegen wen willst du denn Strafanzeige stellen, bzw. gegen wen willst du auf Schmerzensgeld, Schadensersatz klagen?
    gegen den der mir in die Fresse geknallt ist weil er sich nicht angeschnallt hat

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    AutorMart8in 8K., Jüterbog / Brandenburg808195
    Datum21.05.2015 20:5510952 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a.Wenn ich dann doch mal als Angriffstrupp bzw. Melder im Fahrzeug sitze und bei einer Vollbremsung oder einem Unfall mir einer vom Wassertrupp oder Schlauchtrupp in die Fresse fliegt werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Register ziehen:

    * Strafanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung
    * Klage auf Schmerzensgeld
    * Klage auf Schadensersatz, falls notwenig


    Ist denn nicht die persönliche Haftung von FA im Einsatz rechtlich stark beschränkt, speziell auch in Hinsicht auf Schädigung der eigenen Kameraden?
    Ich meine mal einen Fernsehbeitrag zu einem Fall gesehen zu haben, der vor Gericht ging, durch den klargestellt wurde, dass man den FA, der einen verletzt hat - bzw. dessen private Haftpflichtversicherung -, regulär nicht bzgl. Schmerzensgeld und Schadenersatz belangen kann. Man erhält nur die einfachen Leistungen aus der Feuerwehrunfallkasse und ist damit deutlich schlechter dran, als wenn man privat im Alltag geschädigt würde.

    Auf die Schnelle konnte ich zum Thema nur folgenden Artikel finden (S. 2), der bestätigt jedenfalls, dass dies höchstrichterliche Rechtsprechung ist, wenn sich FA von zwei verschiedenen Wehren bei einem gemeinsamen Einsatz schädigen:
    http://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/service-und-downloads/FUK-Dialog-3-2008.pdf

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW808220
    Datum22.05.2015 13:0510690 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a.gegen den der mir in die Fresse geknallt ist weil er sich nicht angeschnallt hat

    Du solltest dich mal um dich rechtliche Lage bemühen. Du kannst nicht einfach gegen jemanden aus der eigenen Organisation klagen.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorPete8r M8., Trier / RLP808222
    Datum22.05.2015 14:0610605 x gelesen
    Toller! anonymer Umgangston hier. Und dann noch gegen eigene Kameraden gerichtet... ohoh.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg808223
    Datum22.05.2015 14:2710644 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Peter M.anonymer Umgangston
    hier im Feuerwehr-Forum ist es möglich in begründeten Fällen anonym zu posten. Wir prüfen die Gründe und stimmen dann solchen Postings zu oder lehnen sie ab.
    Die Wortwahl ist an der Grenze. Ich hab trotzdem entschieden das Posting zuzulassen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall808224
    Datum22.05.2015 16:3910462 x gelesen
    hi

    Geschrieben von Peter M.Und dann noch gegen eigene Kameraden gerichtet... ohoh.
    Nur gegen die Kameraden die Dienstanweisungen missachten und dadurch andere Kameraden gefährden.

    Was ist jetzt schlimmer?

    Meine Wortwahl oder die Gefährdung?

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    AutorPete8r M8., Trier / RLP808227
    Datum22.05.2015 17:49   10403 x gelesen
    ...mit Verlaub: DU hast den Knall nicht gehört!

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    AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen808230
    Datum22.05.2015 20:0510097 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Du solltest dich mal um dich rechtliche Lage bemühen. Du kannst nicht einfach gegen jemanden aus der eigenen Organisation klagen.
    Warum sollte das nicht gehen?

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP808231
    Datum22.05.2015 20:3310111 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = a. Nur gegen die Kameraden die Dienstanweisungen missachten und dadurch andere Kameraden gefährden.
    Was ist jetzt schlimmer?
    Meine Wortwahl oder die Gefährdung?
    Nochmal, da du meine erste Frage dahingehend anscheinend übersehen hast: Du kennst doch die Gefährdung, du bist dir im Klaren darüber, wenn du ins Fahrzeug einsteigst. Und du scheinst selber keine klare Linie zu haben.
    Inzwischen wäge ich vor dem Einsteigen ab ob ich noch mitfahre oder nicht. Wenn die bekannten Pappenheimer die sich nicht anschnallen auf den WT/ST-Plätzen sitzen kann es sein das das Fahrzeug ohne mich rausfährt.
    Konsequent wäre:
    Inzwischen bleibe ich eben draußen Wenn die bekannten Pappenheimer die sich nicht anschnallen auf den WT/ST-Plätzen sitzen. Und das Fahrzeug fährt ohne mich.
    Das macht auf Führungen und in vernünftigen Teamstrukturen auch untereinander einen ganz anderen Eindruck als irgendwo anonym ins Internet zu schreiben, praktisch rumzueiern und sich für den dümmsten Fall schonmal irgendwelche Anzeigen gegen andere Teammitglieder zu überlegen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorLinu8s D8., Magdeburg und Thierstein / Sachsen-Anhalt und Bayern808232
    Datum22.05.2015 20:3610036 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Schadenersatz von einem Mitfahrer zu verlangen dürfte in der Regel wenig sinnvoll sein, da die Absicherung durch die Unfallkasse (für den gesundheitlichen Schaden) und die Gemeinde (für evtl. Sachschäden) eigentlich recht umfassend ist und vor allem vom Verschulden nicht abhängt.
    Die Unfallkasse wird aber bei Verursachen der Verletzung durch eine Straftat ziemlich sicher den Verursacher in Regress nehmen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW808239
    Datum22.05.2015 23:109954 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Die Unfallkasse wird aber bei Verursachen der Verletzung durch eine Straftat ziemlich sicher den Verursacher in Regress nehmen.

    Ich will doch nicht hoffen, dass die Unfallkasse jedes Mal, wenn durch Unachtsamkeit des einen Kameraden ein anderer Kamerad verletzt wird (fahrlässige Körperverletzung) den Verursacher in Regress nimmt.

    Wenn das so wäre, hätte man wohl erhebliche Probleme, überhaupt noch Fahrer für die roten Autos zu finden...

    (mal ganz unabhängig von der Frage der Amtshaftung)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW808240
    Datum22.05.2015 23:179879 x gelesen
    Geschrieben von Stephan S.Warum sollte das nicht gehen?

    ich würde sagen: §105 SGB VII

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    AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg808242
    Datum22.05.2015 23:4010152 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich will doch nicht hoffen, dass die Unfallkasse jedes Mal, wenn durch Unachtsamkeit des einen Kameraden ein anderer Kamerad verletzt wird (fahrlässige Körperverletzung) den Verursacher in Regress nimmt.


    Wenn einer trotz besseren Wissens und der offenbar mehrfachen Aufforderung sich anzugurten es nicht tut, dann könnte man aber schon von grober Fahrlässigkeit reden. Sieht es da nicht anders aus mit dem Regress? Ich weiß es nicht genau und gerade bei den Versicherungsdingen geistern ja viele Halbwahrheiten herum. Teilweise wird in anderen Fällen der angeblich nicht mehr vorhandene Verischerungsschutz als Argument für alles Mögliche genommen. Warum dann nicht auch hier? Kennt sich jemand genauer mit der Materie aus und kann belastbares dazu schreiben?

    Von allem Anderen abgesehen: Ich halte es für sinnvoll solche Fragen anzusprechen, bevor was passiert ist. Die Weise wie es der anonyme TO tut, ist aber so kameradschaftlich nicht.

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