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ThemaAusbildung zum Leitstellendisponenten in Ba/Wü4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W807970
Datum13.05.2015 23:465068 x gelesen
Guten Tag, ob ich in der richtigen Rubrik weiß ich nicht ,meine Frage zielt auf die Ausbildung zum Disponenten in einer ILS in Baden Württemberg.
Es gibt unter http://www.lfs-bw.de/fachthemen/digitalfunk-funk/documents/leitstelle_hinweise.pdf sogenannte Hinweise, die den Ausbildungsgang für Disponenten in einer ILS in Ba/Wü beschreiben.
Mich würde interessieren, ob diese "Hinweise" verbindlich, quasi als gesetzliche Vorgabe betrachtet werden müssen, oder ob dies Hinweise sind, an die man sich halten kann oder auch nicht.
Grüße
Andreas Leutwein

Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
Andreas Leutwein

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW807978
Datum14.05.2015 14:372098 x gelesen
Geschrieben von Andreas L.Mich würde interessieren, ob diese "Hinweise" verbindlich, quasi als gesetzliche Vorgabe betrachtet werden müssen, oder ob dies Hinweise sind, an die man sich halten kann oder auch nicht.

Die Hinweise sind auf Landesebene abgestimmt und für die Ausbildung von neuen ILS-Disponenten verbindlich. Meines Wissens wird aber insbesondere im Bereich der "FW-Grundausbildung" in der praktischen Umsetzung stark gekürzt.

Der RD-Teil wird gerade aktualisiert (wg Wegfall der RA-Ausbildung). Inwiefern weitere Teile der gesamte Anlage 3 überarbeitet werden, weiß ich nicht.

Gruß, Stefan

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AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg808146
Datum20.05.2015 20:311644 x gelesen
Hallo

Das folgende sollte Deine Frage beantworten:
http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Documents/landtagsdrucksachen/15_4717_2014_02_05%20Ausbildung%20Leitstellendisponenten.pdf


Viele Grüße
Holger

Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827231
Datum02.02.2017 23:21413 x gelesen
Guten Abend

Dazu aktuell:

-> LFS BaWü " Neue Regelungen für die Qualifizierung von Leitstellendisponenten in Kraft "

Der Landesausschuss für den Rettungsdient (LARD) hat im November 2016 die Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leistellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr beschlossen. Die Neufassung ersetzt mit Ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 die Anlage 3 in der Fassung vom 9. November 2010.
Die Qualifizierung zum Leitstellendisponenten soll nun im Rahmen einer Weiterbildung erfolgen, die eine insgesamt 20-wöchige schulische und praktische Ausbildung sowie eine Abschlussprüfung umfasst. Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg und die DRK-Landesschule Baden-Württemberg werden in Kürze das angepasste Lehrgangsangebot veröffentlichen.




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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