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Thema | Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz | 29 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Pasc8al 8D., Isselburg / NRW | 808025 | |||
Datum | 16.05.2015 12:51 | 14266 x gelesen | |||
Hallo Kammerad/en/innen, Ist es wichtig, dass man in der nähe der Berufsfeuerwehr wo man arbeitet auch wohnt? Natürlich ist es klar, dass es sehr nützlich ist, keine weite An- und Abfahrt zwischen Arbeit und Wohnort zu haben. Aber ist es ein Kriterium bei der Einstellung, wenn man an seinem Wohnort durch Familie und Haus gebunden ist? Ich meine eine Entfernung von 100km vielleicht 150km. Denn wenn man sich bei der BF bewirbt, sollte man das ja am besten bei mehreren machen. Aber da es so viele Bewerber gibt, kann es ja sein, dass gefordert wird, keine weite Fahrt vor und nach einer Schicht hinter sich legen zu müssen, damit man nicht schon geschafft am Arbeitsplatz ankommt, oder nach einer anstrengenden Schicht noch die Fahrt im Berufsverkehr mitmachen zu müssen. Von den Fahrtkosten her würde es ja funktionieren. Bei 24h Schicht und 100km Entfernung, wäre das Verhältnis ja wie bei einer Entfernung von 33km bei einem normalen 8 Stunden Tag. Aber bei einigen Berufsfeuerwehren hat man ja nicht immer eine 24h Schicht, sondern auch 12h oder vielleicht 10h. Eure Erfahrungen damit aus dem eigenen Berufsleben (muss ja keine BF sein) oder aus dem Bekanntenkreis würde mir bestimmt weiterhelfen. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 808026 | |||
Datum | 16.05.2015 13:07 | 13676 x gelesen | |||
Hallo Phillip! Da muss man sich auch immer vorher bei den einzelnen Berufsfeuerwehren informieren, ich weiß zum Beispiel von der Berufsfeuerwehr Hannover, dass es da eine "Wohnsitznahmeregelung" gibt, die vorschreibt dass man in einem bestimmten Umkreis X (ich meine in der aktuellen Version ist sogar aufgelistet, welche Kreise/Gemeinden es sein dürfen...) um die Stadt wohnen darf, wenn man dort eingestellt werden will. Hintergrund ist wohl, bei Großschadenslagen zumindest einigermaßen zeitnah auf dienstfreie Kräfte zurückgreifen zu können. Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Busdorf / SH | 808029 | |||
Datum | 16.05.2015 14:44 | 12345 x gelesen | |||
Nimm doch die praktische Seite dazu. 100 km im Auto bei normalem Verkehr je nach Straßenlage 45 Minuten. Das innerhalb von x Stunden 2x. Wäre mir zu viel rumsitzen im Auto. Dazu kommen Kraftstoff und Verschließ am Auto. Beispiel Kraftstoff: 10 Liter Diesel pro Tag bei 20 Arbeitstagen sind sicherlich auch irgendetwas um die 200. Gruß Timo | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg | 808031 | |||
Datum | 16.05.2015 15:26 | 12030 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo S.Nimm doch die praktische Seite dazu. 100 km im Auto bei normalem Verkehr je nach Straßenlage 45 Minuten. Das innerhalb von x Stunden 2x. Wäre mir zu viel rumsitzen im Auto. Dazu kommen Kraftstoff und Verschließ am Auto. Beispiel Kraftstoff: 10 Liter Diesel pro Tag bei 20 Arbeitstagen sind sicherlich auch irgendetwas um die 200. Es gibt viele Leute die solche Strecken zur Arbeit täglich zurücklegen. Wenn man dafür schöner oder billiger wohnt oder die Familie dort zu Hause ist, dann nehmen viele Leute das in Kauf. Das ist nicht so selten. Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 808037 | |||
Datum | 16.05.2015 17:13 | 12525 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Hintergrund ist wohl, bei Großschadenslagen zumindest einigermaßen zeitnah auf dienstfreie Kräfte zurückgreifen zu können. https://www.youtube.com/watch?v=V9FrF8Wfkmo Entschuldigung, aber irgendwie ..... Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 808039 | |||
Datum | 16.05.2015 17:34 | 12194 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Entschuldigung, aber irgendwie ..... Vielleicht solltest du den Satz beenden, ich habe jedenfalls nicht verstanden, was du uns mitteilen willst. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 808040 | |||
Datum | 16.05.2015 17:44 | 12088 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Vielleicht solltest du den Satz beenden, ich habe jedenfalls nicht verstanden, was du uns mitteilen willst. Ich auch nicht wirklich... Er meint eventuell, dass man auch bei Großschadenslagen nicht auf dienstfreie Kräfte zurückgreife soll (zumindest könnte der verlinkte Song das implizieren). Ich habe übrigens noch einmal nachgeschaut, so ganz aktuell war mein Stand mit der Wohnsitznahmeregelung nicht mehr, auf einigen Teilen der Homepage der Landeshauptstadt Hannover steht noch etwas von ihr, auf dem "Feuerwehrspezifischen" Teil wird sie allerdings nicht mehr erwähnt. Trotzdem sollte man sich vor Bewerbungen erkundigen, ob so etwas in der Art gibt oder eben auch nicht. Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 808044 | |||
Datum | 16.05.2015 18:38 | 11890 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Vielleicht solltest du den Satz beenden, Gerne Manche sehen im Beruf als Feuerwehrmann als einen "9 to 5 Job" manche eine 24/7/365 Berufung. Ich möchte damit keine Wertung vornehmen! Das kann nur jeder für sich entscheiden, ich kenne beide Typen und kann mit beiden gut leben. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 808045 | |||
Datum | 16.05.2015 18:42 | 11729 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Manche sehen im Beruf als Feuerwehrmann als einen "9 to 5 Job" manche eine 24/7/365 Berufung. Es hat nicht unbedingt damit etwas zu tun, ob man das so möchte. Ich weiss, das zumindest in der Vergangenheit manche BFs eine gewisse Nähe zur Dienststelle gefordert haben, ob man das nun wollte oder nicht... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 808046 | |||
Datum | 16.05.2015 18:50 | 11594 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten H. Es hat nicht unbedingt damit etwas zu tun, ob man das so möchte. Ich weiss, das zumindest in der Vergangenheit manche BFs eine gewisse Nähe zur Dienststelle gefordert haben, ob man das nun wollte oder nicht... Eben, nennt sich Residenzpflicht. Gruß Andi | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 808047 | |||
Datum | 16.05.2015 19:11 | 11746 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Es hat nicht unbedingt damit etwas zu tun, ob man das so möchte. Doch, das entscheidet jeder für sich bei der Einstellung. Wenn eine FW von ihren HA/ BF -Kräften erwartet 24Stunden + X im Einsatzdienst tätig zu sein dann sollte man sich vor seiner Unterschrift darüber Gedanken machen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting a.A. / Bayern | 808048 | |||
Datum | 16.05.2015 19:22 | 11837 x gelesen | |||
Servus, ich meine für München gelten diese Entfernungen: Qualifikationsebene 2 (Mittlerer Dienst): Unbegrenzt Qualifikationsebene 3 (Gehobener Dienst): 100km Luftlinie Qualifikationsebene 4 (Höherer Dienst): Wohnsitz in MUC Klaus kann hierzu evtl. mehr sagen. MfG Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 808049 | |||
Datum | 16.05.2015 20:29 | 14012 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Phillip W. Eure Erfahrungen damit aus dem eigenen Berufsleben (muss ja keine BF sein) oder aus dem Bekanntenkreis würde mir bestimmt weiterhelfen. Explizit bekannt ist für die Feuerwehr Hamburg, ehem. mittlerer Dienst (Laufbahngruppe 1.2): Regelmäßige Wohnsitznahme innerhalb von Radius von 31 km um Hamburger Hbf. Alternativ: Wohnsitz zwischen 31 und 100 km um Hbf HH, mit Verpflichtung, bei Bedarf innerhalb von 90 min bei allen Witterungs -und Straßenverhältnissen an der Dienststelle zu sein Wohnsitz mehr als 100 km von HH Hbf entfernt kann im Einzelfall vom Amtsleiter genehmigt werden. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 808052 | |||
Datum | 17.05.2015 06:36 | 11844 x gelesen | |||
Hallo Pascal, vorab herzlich willkommen in unserem Forum. www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert. Bitte halte dich daran und trage deine richtigen Daten nach. In begründeten Ausnahmefällen kann ein anonymes Posting Sinn machen (Sanktionen in der eigenen FF o.ä.), wende dich dazu bitte über den Button "Nachricht an den Webmaster senden" oben rechts direkt an Jürgen Mayer oder kontaktiere den Webmaster unter mayer@feuerwehr.de Grüße Florian Besch Moderator Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 808069 | |||
Datum | 17.05.2015 20:54 | 10890 x gelesen | |||
Ich kenne Fälle aus der Süd-Eifel ( LK. BIT), da arbeiten die Feuerwehrmänner bei BFs in Köln, Düsseldorf, Niederrhein oder aus dem Hunsrück bis nach Frankfurt/ Wiesbaden. Ein Freund von mir ist als Feuerwehrmann mit Wohnort Trier eine Zeitlang bis in den Westerwald zu seiner Feuerwache gefahren. 2-2,5 Std ein Weg. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 808070 | |||
Datum | 17.05.2015 22:00 | 10889 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker C. Ein Freund von mir ist als Feuerwehrmann mit Wohnort Trier eine Zeitlang bis in den Westerwald zu seiner Feuerwache gefahren. Das war dann aber keine BF, oder? Sowas haben wir nämlich hier nicht.... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Fabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen | 808072 | |||
Datum | 18.05.2015 00:38 | 11022 x gelesen | |||
Die Wohnsitzregelung wird bei einigen BFs zwar gefordert, dennoch ist sie vor Gericht nur schwer durchzusetzen. Schließlich ist eine derartige Regelung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte (Art 11 GG). Der Dienstherr muss vor Gericht im Einzelfall nachweisen, dass diese Maßnahme unumgänglich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist. Solange aber kein extremer Personalmangel oder ähnliche Notwendigkeiten, die die Einsatfähigkeit der Feuerwehr massiv einschränken, über eine längeren Zeitraum vorhanden sind, wird dieser Nachweis dem Dienstherren schwerfallen. Schließlich wird es immer einen Teil der Beamten geben, die zeitnah vor Ort sind. Den jeweiligen BErufsfeuerwehren ist im allgemeinen bekannt, dass die Wohnsitzregelung ein zahnloser Papiertiger ist und sie im Streitfall vor Gericht unterliegen werden. Dennoch bauen sie darauf, dass es abschreckt und die Beamten sich freiwillig fügen. Wo kein Kläger ist ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 808086 | |||
Datum | 18.05.2015 14:03 | 10984 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Fabian W. Der Dienstherr muss vor Gericht im Einzelfall nachweisen, dass diese Maßnahme unumgänglich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist. Solange aber kein extremer Personalmangel oder ähnliche Notwendigkeiten, die die Einsatfähigkeit der Feuerwehr massiv einschränken, über eine längeren Zeitraum vorhanden sind, wird dieser Nachweis dem Dienstherren schwerfallen. Schließlich wird es immer einen Teil der Beamten geben, die zeitnah vor Ort sind. dann dürfte bei Führungskräften die Residenzpflicht eher durchzusetzen sein. Davon gibt es ja weniger. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 808096 | |||
Datum | 18.05.2015 23:30 | 10306 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.dann dürfte bei Führungskräften die Residenzpflicht eher durchzusetzen sein. Davon gibt es ja weniger. Richtig! Teilweise ist der hD sogar "dienstwohnungspflichtig", IMHO z. B. in München und Düsseldorf. Geschrieben von Jürgen M. dann dürfte bei Führungskräften die Residenzpflicht eher durchzusetzen sein. Davon gibt es ja weniger. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Fabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen | 808100 | |||
Datum | 19.05.2015 09:10 | 10183 x gelesen | |||
Nun ja, diese Schlussfolgerung klingt zwar gut, aber sie stimmt nicht. Auch für den Führungsdienst gilt das Grundgesetzt und damit die Freizügigkeit. Sicherlich gibt es weniger gD und hD-Beamte, aber an einer Einsatzstelle werden natürlich auch nicht so viele zusätzliche Führungskräfte benötigt. Beamte werden in eine Dienstwohnung eingewiesen. Formal ist dies kein freiwilliger Akt. Dennoch ist die Anzahl der Dienstwohnungen bei BFs zunehmend rückläufig. Ebenso wird es schwierig werden Beamte zu zwingen dort einzuziehen. Schließlich hat der eine oder andere bereits privates Wohneigentum. Hier würde dann also auch noch der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen, wenn man nur Beamte im Fokus hat, die kein eigenes Eigentum zum Zeitpunkt der Zuweisung haben. Dienstwohnungen werden in den allermeisten Fällen freiwillig vergeben. So einfach ist es auch an dieser Stelle nicht. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 808102 | |||
Datum | 19.05.2015 09:27 | 10092 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian W.Beamte werden in eine Dienstwohnung eingewiesen. Formal ist dies kein freiwilliger Akt. Dennoch ist die Anzahl der Dienstwohnungen bei BFs zunehmend rückläufig. Ebenso wird es schwierig werden Beamte zu zwingen dort einzuziehen. Schließlich hat der eine oder andere bereits privates Wohneigentum. Hier würde dann also auch noch der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen, wenn man nur Beamte im Fokus hat, die kein eigenes Eigentum zum Zeitpunkt der Zuweisung haben. Dienstwohnungen werden in den allermeisten Fällen freiwillig vergeben. So einfach ist es auch an dieser Stelle nicht. Bei den Immobilienpreisen der genannten Städte könnte das ein Motivator sein überhaupt bei den genannten BF'en anzufangen. Überhaupt frage ich mich öfters bei den Kommentaren hier, wie man mit einem Arbeitgeber klarkommen will, mit dem man sich vor Gericht streitet. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 808103 | |||
Datum | 19.05.2015 09:52 | 10234 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian W.Die Wohnsitzregelung wird bei einigen BFs zwar gefordert, dennoch ist sie vor Gericht nur schwer durchzusetzen.Hast du dazu entsprechende Urteile? Ich habe jetzt (auf die Schnelle) keine gefunden, nur: Geschrieben von Fabian W. Schließlich ist eine derartige Regelung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte (Art 11 GG).Es gibt auch Kommentierungen, die das ausdrücklich verneinen. Residenzpflichten greifen demnach nicht in Art. 11 GG ein, sondern sind an Art. 33 V bzw. Art. 12 I GG zu messen. Andere seheh einen solchen Eingriff in Art. 11 schon, nehmen 33 V aber dann als Rechtfertigung her. So eindeutig scheint das also nicht zu sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Fabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen | 808115 | |||
Datum | 19.05.2015 13:27 | 10035 x gelesen | |||
Genau, dass ist doch der Trick. Solange keiner klagt, kann so weiterverfahren werden. Es mag sogar sein, dass das Interesse an der Klage fehlt. Warum sollte man auch klagen? Zum einem ist es selten gut für das Arbeitsverhältnis und zum anderen haben sich die meisten damit arrangiert. Schließlich weiß, man ja worauf man sich einlässt, wenn man die Urkunde erhält. Abgesehen ist es nicht immer schlecht in einer Dienstwohnung zu wohnen. Und letztendlich werden es langfristig vermutlich eher die finanziellen Kosten sein, die einen dazu bewegen werden, nicht allzu weit vom Dienstort zu wohnen. In den Hochpreisgegenden, wie M oder HH mag das vielleicht anders aussehen. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 808116 | |||
Datum | 19.05.2015 14:01 | 9892 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Fabian W. Genau, dass ist doch der Trick. Solange keiner klagt, kann so weiterverfahren werden. Es mag sogar sein, dass das Interesse an der Klage fehlt. Warum sollte man auch klagen? Zum einem ist es selten gut für das Arbeitsverhältnis und zum anderen haben sich die meisten damit arrangiert. Schließlich weiß, man ja worauf man sich einlässt, wenn man die Urkunde erhält. Naja, vielleicht liegt es aber auch daran, dass gerade wenn es um Beamtenrecht geht eine Klage gegen die Residenzpflicht geringe Erfolgsaussichten hätte? Beamten müssen durch Ihren speziellen Staus ja auch sonst gewisse Einschränkungen hinnehmen (z.B. Streikrecht). Grzuss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Fabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen | 808118 | |||
Datum | 19.05.2015 15:42 | 10007 x gelesen | |||
Dazu habe ich eine andere Meinung. Aber das darf ich ja (Art. 5 GG *Grins*). Ich denke nicht, dass man beides (Streik und Residenzpflicht) vergleichen kann. Beim Streik wird der komplette Betrieb, wenn nicht stillgelegt so doch vehement eingeschränkt, was deutliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung nach sich ziehen dürfte. Die Residenzpflicht dagegen betrifft einen Einzelnen - und zwar den, der außerhalb des festgelegten Gebietes wohnt. In den allermeisten Fällen wird die Mehrheit des Beamten vermutlich innerhalb der festgelegten Zone ihren Wohnort haben. Allein, weil es für die meisten schlichtweg praktikabel ist. Im Streitfall muss sich die Dienststelle dann durchaus die Frage gefallen lassen, ob es im Falle eines Großschadensereignis auf genau diesen Beamten ankommt. Und die Antwort wird klar sein: Nein. Würde die Dienststelle etwas anderes antworten, so dürfte dieser Beamte weder Urlaub noch größere Ausflüge unternehmen. Im nächsten Gedankenschritt kommt dann unweigerlich die Frage: Wozu braucht man eine Residenzpflicht, wenn sie so wenig Auswirkungen auf die Einsatzsicherheit einer Feuerwehr zu haben scheint? Die meisten Beamten des gD und hD werden im Regelfall in nicht allzu großer Entfernung (im Vergleich zum mD) zu ihrer Dienststelle wohnen. Alleine weil diese Laufbahngruppe im Regelfall in einem Mischdienst statt einem reinen 24h-Dienst eingebunden ist. Große Fahrstrecken dürften sich bei diesem Dienstfall nicht lohnen. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 808120 | |||
Datum | 19.05.2015 18:59 | 9819 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Fabian W. Dazu habe ich eine andere Meinung. Aber das darf ich ja (Art. 5 GG *Grins*) Wobei in juristischen Fragen eine Meinung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Es wurde ja in diesem Thread schon gefragt, ob es Urteile/ Prozesse gibt, die diese Meinung untermauern. Oder Kommentierungen zu Gesetzestexten/ Verordnungen? Geschrieben von Fabian W. Ich denke nicht, dass man beides (Streik und Residenzpflicht) vergleichen kann. Beim Streik wird der komplette Betrieb, wenn nicht stillgelegt so doch vehement eingeschränkt, was deutliche Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung nach sich ziehen dürfte. Das sollte auch nicht verglichen werden. Ich wollte nur darauf abheben, dass es im Beamtenrecht durchaus die Einschränkung anderer Rechte gibt. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 808122 | |||
Datum | 19.05.2015 21:24 | 9766 x gelesen | |||
Y-Tours. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 808138 | |||
Datum | 20.05.2015 14:10 | 9945 x gelesen | |||
Tach. geschrieben von Fabian W.: Dazu habe ich eine andere Meinung. Aber das darf ich ja (Art. 5 GG *Grins*). Meinungen darfst Du haben wie Du möchtest, denken auch. Aber "denkst Du", "glaubst Du", "hast eine andere Meinung", oder hast Du auch irgendetwas Belastbares? Nun ja, diese Schlussfolgerung klingt zwar gut, aber sie stimmt nicht. Aha. Bist Du Jurist, wissenschaftlich mit Grundrechtsfragen befasst? Ich meine: Du haust das hier alles mit einer absoluten Gewissheit raus... Die Wohnsitzregelung wird bei einigen BFs zwar gefordert, dennoch ist sie vor Gericht nur schwer durchzusetzen. Irgendein Urteil, eine Entscheidung dazu? Wurde ja hier inzwischen bereits mehrmals angefragt. Das Beamtenrecht sieht das übrigens etwas anders als Du (habe mich da mal kurz reingelesen): Die - eine strege - Residenzpflicht (im "preußischen Sinne" - Wohsitznahme am Dienstsitz) für alle Beamte gibt es schon lange nicht mehr. Sehr wohl aber kennt das Beamtenrecht immer noch Wohnsitzregelungen, siehe § 72 Bundesbeamtengesetz - Wahl der Wohnung (ehemals offensichtlich § 74; so gleichlautend auch in den Länderbeamtengesetzen vorhanden). Ausdrücklich werden bezüglich des Abs. 2 des § 72 immer Beamte der Berufsfeuerwehr genannt (und höchstrichterlich - Bundesverfassungsgericht (übrigens bzgl. Polizei), Bundesverwaltungsgericht - wird das offensichtlich auch nicht beanstandet). Habe da einen Kommentar gefunden, der besagt: "Sollten es dienstliche Verhältnisse erfordern, kann er angewiesen werden, in bestimmter Entfernung von Seiner Dienstelle oder in einer Dienstwohnung zu wohnen ([...] z.B. bei einem Beamten der Berufsfeuerwehr)." Sonst stehen da auch noch ein paar interessante Sachen - zu weiteren Einschränkungen der Rechte der Beamten - und unter anderem final auch zu Deinem Einwand bzgl der Freizügigkeit: Geschrieben von Fabian W.: Schließlich ist eine derartige Regelung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte (Art 11 GG). Sieht der Kommentar ebenfalls geringfügig anders: "Die §§ [...] limitieren in rechtlich nicht zu beanstandender Weise die grundgesetzlich geschützte Freizügigkeit (Art. 11 I GG) des Beamten, um eine ordnungsgemäße Erfüllung des Dienstbetriebs sicherzustellen." So weit also dazu... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 808237 | |||
Datum | 22.05.2015 22:46 | 9305 x gelesen | |||
Und weil die Daten richtig ergänzt wurden ist der Beitrag auch wieder freigeschaltet. Grüße Florian Besch Moderator Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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