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ThemaBY: Brand in Hotel - vermutl. 6 Tote und 7 Verletzte14 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • BR: Inferno in Schneizlreuth
  •  
    AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)808266
    Datum23.05.2015 14:1213311 x gelesen
    In Schneizlreuth in Bayern stand heute Nacht ein Hotel in Flammen. 41 der 47 Gäste konnten gerettet werden, sieben davon teils schwerst verletzt. 6 Männer werden noch vermisst, sie sind vermutlich tot. :-(

    Pressebericht auf BGLand24.de

    Alles meine persönliche Meinung!

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    AutorMark8us 8A., Schliersee / Bayern808273
    Datum23.05.2015 17:127566 x gelesen
    Wahrscheinlich wird man erst jetzt überlegen, ob es einen Sinn macht, in Bayern eine Rauchwarnmelderpflicht einzuführen, die aber nur bis 12 Gästebetten gültig ist und erst ab 60 Betten eine BMA gefordert wird. Anscheinend hat es bei Beherbergungsbetrieben mit einer Bettenanzahl von 13-59 nie oder zu selten gebrannt. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern808277
    Datum23.05.2015 17:577635 x gelesen
    Geschrieben von Markus A.und erst ab 60 Betten eine BMA gefordert wird.

    Ist das so?


    Gruß
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorMark8us 8A., Schliersee / Bayern808278
    Datum23.05.2015 18:037399 x gelesen
    Laut Bayrischer Bauordnung, ja.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern808280
    Datum23.05.2015 19:067377 x gelesen
    Geschrieben von Markus A.
    Laut Bayrischer Bauordnung, ja.
    Nein, die BayBO ist da nicht einschlägig, sondern § 9 der Beherbergungstättenverordnung (BStättV)... ist eine Sonderbauvorschrift zur BayBO! Unter 60 Betten ist da nach der BStättV keine BMA gefordert, sondern lediglich eine hausinterne Alarmierungsanlage.

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    AutorMarc8o S8., Niederneisen / 808281
    Datum23.05.2015 21:017176 x gelesen
    So unglaublich wie es klingt, ist es aber. Bei der Mehrzahl der Bauordnungen (jedes Bundesland hat eine eigene, welche im Kern einheitlich, im Detail jedloch unterschiedlich sind) besteht die Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen. Gilt damit formell nicht für Beherbergungsräume in einer Beherbergungsstätte. Sprich, eine Ausstattungspflicht für Hotelzimmer hat sich hieraus nicht direkt ergeben. Dies führt rechtlich zu der schwachsinnigen Situation, dass in Hotels mit weniger als 60 Betten keine Rauchwarnmelder erst mal notwendig oder nachzurüsten sind. Das mal ganz pauschal. Warum findet man jedoch trotzdem Rauchwarnmelder in kleineren Hotels. Entweder weil der Eigentümer das für sich so entschieden hat oder weil die In den Landkreisen tätigen Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes diese als Minimalmaßnahme bei den Brandschauen, Feuerbeschauen oder Gefahrenverhütungsschauen (Begriff je nach Bundesland unterschiedlich) einfordern. Auch auf die Gefahr hin, dass der Eigentümer ins Gerichtsverfahren zieht.
    Bei der Anzahl an Betten müsste auch Grundanforderungen an die Rettungswege gegeben haben. Theoretisch müsste auch eine feuerbeschau stattgefunden haben.
    Ich hab mir eben die "Verordnung über die Feuerbeschau" von Bayern angeschaut. Dort steht, dass die Gemeinde den Zeitzyklus anhand der Gefährdung festlegen kann. Ebenso - und das haut mich jetzt um - kann die Gemeinde einen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr damit beauftragen. Jetzt mal ne Frage an die Bayern hier: Wie werden diese Personen ausgesucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bäckermeister Müller einen 1wochen Lehrgang bekommt und dann sich mit der Abwägung Bestandsschutz versus Gefahrenstufen auseinandersetzen muss.
    Kann da mal einer kurz was sagen?

    Grüße
    Marco aus RLP

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    AutorMark8us 8A., Schliersee / Bayern808293
    Datum24.05.2015 11:226330 x gelesen
    Die hausinterne Alarmierungsanlage wird aber nur bei einem Neubau, bzw. einem genehmigungspflichtigem Umbau gefordert. Bei Bestandsbauten ist dies bis dato nicht der Fall, bzw. gibt es keine Nachrüstpflicht, wie bei den RWM für Wohnungen!

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern808298
    Datum24.05.2015 14:056064 x gelesen
    Geschrieben von Markus A.
    Die hausinterne Alarmierungsanlage wird aber nur bei einem Neubau, bzw. einem genehmigungspflichtigem Umbau gefordert.
    Die Baugenehmigungspflicht greift aber auch, wenn es zu einer Nutzungsänderung (z.B. Wohnraum in Beherbergungszimmer, um beim Beispiel zu bleiben) kommt. Und dann wird auch die BStättV herangezogen, wenn mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind...

    Vor 2007 galt meines Wissens die GastBauV, deren Regelungsinhalte ich allerdings nicht kenne. Ob es da auch schon einschlägige Forderungen (wie z.B. Hausalarmanlage o.ä.) gab entzieht sich meiner Kenntnis. Evtl. kann Klaus hier weiterhelfen?

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW808307
    Datum24.05.2015 17:155978 x gelesen
    Geschrieben von Marco S.Ich hab mir eben die "Verordnung über die Feuerbeschau" von Bayern angeschaut. Dort steht, dass die Gemeinde den Zeitzyklus anhand der Gefährdung festlegen kann. Ebenso - und das haut mich jetzt um - kann die Gemeinde einen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr damit beauftragen. Jetzt mal ne Frage an die Bayern hier: Wie werden diese Personen ausgesucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bäckermeister Müller einen 1wochen Lehrgang bekommt und dann sich mit der Abwägung Bestandsschutz versus Gefahrenstufen auseinandersetzen muss.
    Kann da mal einer kurz was sagen?


    Erinnert mich an diesen Beitrag vor ein paar Jahren, bin mir aber nicht sicher ob das dort beschriebene in Bayern stattgefunden hat.

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorMarc8o S8., Niederneisen / 808318
    Datum24.05.2015 22:235920 x gelesen
    Hallo,
    am 17.09.2014 war im "Berchtesgardener Anzeiger" zu lesen: "Haiderhof und Landratsamt kommen zusammen". Achtung: Beim Haiderhof handelt es sich nicht um das Brandobjekt. Das Gebäude liegt aber in der gleichen Gemeinde Schneizlreuth. Es werden Ferienwohnung als auch Gästezimmer beworben.

    Aus dem Zeitungsartikel ist zu entnehmen, dass bei einem Betreiberwechsel zu Beginn des Jahres aufgefallen ist, dass die reale Nutzung und die tatsächliche Nutzung nicht konform sind. Bei der Faktenaufarbeitung stellten sich unter anderem Brandschutzmängel heraus. Anscheinend wurde hier seitens des Betreibers kräftig gegenargumentiert. Sonst wäre das nicht in der Presse. Im Artikel wird von einem eingeschalteten Fachanwalt gesprochen. Auch scheint es Unterstützung geben, man solle sich nicht unterkriegen lassen. Wenn ich der Eigentümer wäre, würde ich jetzt die Auflagen ohne Murren sofort umsetzen und mich bei den Landratsmitarbeitern,, die sich sehr wohl überlegen, was sie forderrn, für den Aufriss entschuldigen. Nochmal ganz deutlich. Dies ist nicht das oben aufgeführte Brandobjekt.

    "Was soll denn hier brennen?..."


    Grüße
    Marco

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern808600
    Datum02.06.2015 21:215407 x gelesen
    Geschrieben von Thomas P.In Schneizlreuth in Bayern stand heute Nacht ein Hotel in Flammen. 41 der 47 Gäste konnten gerettet werden, sieben davon teils schwerst verletzt. 6 Männer werden noch vermisst, sie sind vermutlich tot. :-(

    Betreiber verhaftet.



    Gruß
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg812918
    Datum09.10.2015 17:475104 x gelesen
    war zu erwarten:

    Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nun Anklage gegen den 46 jährigen Veranstalter erhoben.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg812939
    Datum10.10.2015 12:304688 x gelesen
    ... und noch was draufgesetzt:

    Zehn Tage nach dem verheerenden Brand im oberbayerischen Schneizlreuth ist am Dienstag der Geschäftsführer des Gästehauses verhaftet worden. Gegen den 46 Jahre alten Mann wird wegen des Verdachts der sechsfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in acht Fällen ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft in Traunstein mitteilte.

    Den Haftbefehl begründete sie mit Fluchtgefahr. Den Angaben nach war die Nutzung des Dachgeschosses in dem denkmalgeschützten Gebäude für Schlafstätten aus Brandschutzgründen unzulässig.


    p.gifTödlicher Brand in Schneizlreuth: Geschäftsführer des Gästehauses verhaftet


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg829515
    Datum24.04.2017 12:282517 x gelesen
    hallo,

    oha - jetzt:

    Ex-Bürgermeister angeklagt

    Nach der Brandkatastrophe von Schneizlreuth mit sechs Toten muss auch der ehemalige Bürgermeister vor Gericht. Das Landgericht Traunstein hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Laufen zugelassen, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Dem Ex-Bürgermeister wird vorgeworfen, dass er das Landratsamt nicht über den baurechtswidrigen Zustand des Pfarrbauernhofs informiert und den Brandschutz in dem Gebäude nicht habe überprüfen lassen. Zudem soll er vor als Zeuge vor Gericht falsch ausgesagt haben, was er über Übernachtungen in dem Gebäude gewusst habe. ...

    vollständiger Artikel auf SZ.de

    wäre das dann ein schönes Beispiel für ein Organisationsverschulden?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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