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Thema2 ter Rettungsweg mit 3 teiligen Schiebleiter bei 13,10m möglich?25 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorGera8ld 8Z., Sankt Augustin / NRW809454
Datum28.06.2015 16:0412767 x gelesen
Ist bei einem Gebäude mit 5 Vollgeschossen aus dem Jahr 1971 das auf einem Sockel von 80cm steht
und die Höhe des letzen Geschoß (Balkon) 13,10 m ist die Rettung mit der 3 teiligen Schiebleiter möglich?

Gruß
Gerald

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AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen809456
Datum28.06.2015 16:2310424 x gelesen
Geschrieben von Gerald Z.13,10 m ist die Rettung mit der 3 teiligen Schiebleiter möglich
Wirf einfach mal nen Blick in die FwDV 10. Da steht auch sowas wie Leiterlängen und max. Rettungshöhen.

Blöde Frage, ist die Frage nen Witz?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW809458
Datum28.06.2015 16:329988 x gelesen
SAN01DLK1_HDR.jpg

Dürfte da doch zeitnah zur Verfügung stehen.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen809459
Datum28.06.2015 16:329853 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Dürfte da doch zeitnah zur Verfügung stehen.
Wäre nur die Frage ob es dafür überhaupt Aufstellflächen gibt...

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorGera8ld 8Z., Sankt Augustin / NRW809460
Datum28.06.2015 16:3810225 x gelesen
Nee die Frage ist kein Witz.
Die Rettungshöhe wird mit 12,2m angegeben.
Die Stadt behauptet der 2te Rettungsweg ist mit der 3 teiligen Schiebleiter möglich.
Die freiwillige Feuerwehr hat einen Versuch gemacht und hat fast 10 Minuten gebraucht bis die Leiter stand.
Es handelt sich hier mindesten 9 Wohnungen die über die Leiter gerettet werden müssen.

Gruß
Gerald

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg809461
Datum28.06.2015 16:3910114 x gelesen
Moin,

sag mal Stephan, bist Du irgendwie unzufrieden oder frustriert?

Jedes zweite Post von Dir, von dem ich das ungemeine Vergnügen hatte, es lesen zu dürfen, strotzt nur so von Unfreundlich- und Patzigkeit.

Was möchtest Du damit bezwecken?


Beste Grüße aus der Hansestadt

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AutorGera8ld 8Z., Sankt Augustin / NRW809462
Datum28.06.2015 16:429677 x gelesen
Ja der kommt aber nicht hin, weil der Radius zu gering ist und hinterm Haus kein Platz für eine Aufstellfläche ist.
Gruß
Gerald

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW809464
Datum28.06.2015 16:489613 x gelesen
Würde ich mir gerne mal live ansehen, gib doch mal die Adresse mit an.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen809465
Datum28.06.2015 16:4910124 x gelesen
Geschrieben von Florian O.sag mal Stephan, bist Du irgendwie unzufrieden oder frustriert?
Nöö, hab aber leider wohl ne zu direkte Art ;-). Ist auch nicht böse von mir gemeint.
Aber im dem Fall ist das ne berechtigte Frage.
Und wahrscheinlich beziehst du dich dann noch auf das Thema BMA von gestern, sorry das da die Reaktionen recht heftig von mir waren.
Aber wenn dann andere mit gut gemeinten Ratschlägen um die Ecke kommen, ohne zu wissen was in der Vergangeheit lief, kann mir schon mal der Kragen platzen

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorFran8k F8., Kempten / Bayern809466
Datum28.06.2015 17:419593 x gelesen
Hallo Gerald,
mit der dreiteiligen Schiebleiter schaffst du eine Höhe von ca. 12 Meter (3. OG).
Ist die Schiebleiter als Rettungsgerät zugelassen, wie sieht das bei euch aus?
Gruß Frank

Meine eigene Meinung.

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW809467
Datum28.06.2015 18:049529 x gelesen
Hallo Gerald,

ob nun 12,20m, 13,10m,.....Entweder es klappt, oder nicht.
Allerdings gibt es doch sicherlich irgendwelche Unterlagen im Bauordnungsamt aus denen ersichtlich wäre, wo damals die Möglichkeit des 2. Rettungsweges genehmigt wurde.
Sollte nun tatsächlich auffallen, das der "alte Plan" in der Praxis nicht funktioniert, ist die Stadt im Zugzwang, da es sich für gewöhnlich um eine konkrete Gefahr hanedlt, wenn der 2. RW nciht sichergestellt ist.
Wie man ihn dann sicherstellen kann, das steht auf einem anderen Blatt Papier. Von anschütten eines "Feldherren bzw. Venushügel - Sprich Erdwall, auf dem die Leiter entsprechend aufgestellt werden kann zur "Höhenminimierung") bis hin zur nachträglichen einrichtung einer Aufstellfläche für eine DLK bzw. die bauliche Sicherstellung eines 2. Rettungsweges kann alles möglich sein.
Darüber müssen sich dann allerdings Gutachter und die Gemeinde Gedanken machen.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809468
Datum28.06.2015 18:079861 x gelesen
Geschrieben von Gerald Z. Die freiwillige Feuerwehr hat einen Versuch gemacht und hat fast 10 Minuten gebraucht bis die Leiter stand.Dann wird man doch auch festgestellt haben, ob die relevanten Punkte erreicht werden können? Ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809472
Datum28.06.2015 18:579359 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Allerdings gibt es doch sicherlich irgendwelche Unterlagen im Bauordnungsamt aus denen ersichtlich wäre, wo damals die Möglichkeit des 2. Rettungsweges genehmigt wurde.

Die BauO von 1970 stellte doch erst bei mehr als fünf Vollgeschossen entsprechende Anforderungen?

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW809476
Datum28.06.2015 19:359208 x gelesen
Na ja, ein 2. RW musste meines Wissens nach immer vorhanden sein und,
Edit zum vorherigen Post:
Es kann bei nicht vorhandensein eines 2. Rettungsweges eine konkrete Gefahr bestehen.
Darum sollte sich aber die Bauordnung bzw. der VB Gedanken machen und die ganze Geschichte im Einzelfall betrachten.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorLars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen809477
Datum28.06.2015 19:489353 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian T.Na ja, ein 2. RW musste meines Wissens nach immer vorhanden sein und,
der zweite Rettungsweg für jede Nutzungseinheit, wie wir ihn heute kennen, kam in NRW erst mit der Bauordnung von 1984. Es kann durchaus rechtmäßig bestehende Gebäude aus der Zeit davor geben, bei denen ein zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht für jede Nutzungseinheit gegeben ist.

Geschrieben von Christian T.Es kann bei nicht vorhandensein eines 2. Rettungsweges eine konkrete Gefahr bestehen.
Darum sollte sich aber die Bauordnung bzw. der VB Gedanken machen und die ganze Geschichte im Einzelfall betrachten.

Ja, wenn ein zweiter Rettungsweg fehlt, kann wohl trotz des Bestandsschutzes regelmäßig eine Anpassung verlangt werden. Dazu muss dann die zuständige Behörde tätig werden.

Grüße Lars

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AutorMarc8o S8., Niederneisen / 809481
Datum28.06.2015 20:339029 x gelesen
Hallo Lars,
wie war deinem Kenntnisstand nach der 2. Rettungsweg für Gebäude, vergleichbar GK3 und GK4 in den Bauordnungen NRW vor 84 verankert. Gibt ds hier ggf. Einen Zusammenhang zum Entstehen der Schieb- und Steckleiter.

Grüße
Marco

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AutorNils8 K.8, Nidderau / Hessen809482
Datum28.06.2015 20:458989 x gelesen
Hallo,
in Hessen ist meines wissen nach, die Schiebleiter als zweiter Rettungsweg als Ersatz für einen Baulichen zweiten Rettungsweg nicht mehr zugelassen.
Ist aber von Bundesland zu Bundeslang verschieden.
Trotzdem kann man sie ja weiterhin einsetzen, denn nicht überall kommt man mit einer DLK an Gebäude.

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AutorLars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen809486
Datum28.06.2015 21:159437 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marco S.Hallo Lars,
wie war deinem Kenntnisstand nach der 2. Rettungsweg für Gebäude, vergleichbar GK3 und GK4 in den Bauordnungen NRW vor 84 verankert. Gibt ds hier ggf. Einen Zusammenhang zum Entstehen der Schieb- und Steckleiter.


ein expliziter 2. Rettungsweg war in der BauO von 1970 nur für Aufenthaltsräume im Dachraum vorgesehen ("einen zweiten gesicherten Rettungsweg haben oder mit Feuerwehrleitern sicher zu erreichen sein.").

Außerdem gab es die Forderung, dass Gebäude mit mehr als fünf Vollgeschossen nur errichtet werden durften, "wenn die erforderlichen Feuerlösch- und Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden". Das wurde in der Durchführungsverordnung aus dem gleichen Jahr durch eine "Kraftfahrdrehleiter mit ausreichender Ausschublänge" konkretisiert (sofern kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden war).

Ansonsten forderte in diese DVO noch, dass Gebäude, bei denen die Oberkante der Brüstung notwendiger Fenster mehr als 8 Meter über dem Gelände liegt, an mindestens einer Außenwand eine geeignete Aufstellfläche aufweisen müssen. Wenn es im Einzelfall zur Rettung von Menschen erforderlich war, konnte dies auch für mehrere Außenwände gefordert werden.

Man hat sich also schon Gedanken zur Möglichkeit der Menschenrettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr gemacht (Steck- und Schiebleiter bis fünf Vollgeschosse, Anleitermöglichkeit "irgendwo"). Die expliziten Forderungen nach einem zweiten Rettungsweg in jedem Geschoss für jede Nutzungseinheit und das Vorhandensein der entsprechenden Rettungsgerät bei der Feuerwehr kamen aber wie bereits gesagt erst 1984 - vermutlich aufgrund schlechter, weil tödlicher Erfahrungen mit den bis dahin geltenden Regelungen.

Dieser Bestand aus der Zeit vor 1984 ist auch einer der Gründe, warum wir m.E. bis auf weiteres nicht um das Mitführen der 3-tlg. Schiebleiter bei entsprechender Bebauung (OKF > 8m) umher kommen werden, sofern man die Erreichbarkeit mit einer DL(K) nicht wirklich für jede Nutzungseinheit in jedem Objekt sicherstellen kann. Die Schiebleiter mag für heute zu errichtende Gebäude nicht mehr "zugelassen" sein, die vorhandenen Gebäude sind aber da und deren Bewohner können darauf vertrauen, dass die Feuerwehr ihren Rettungsweg nicht abschafft ...

Mit der Entwicklung von Steck- und Schiebleiter dürfte das alles aber nichts zu tun haben, die gab es vorher bereits. Bis heute sind Feuerwehrtechnik und Baurecht da nicht zu 100% aufeinander abgestimmt (8 Meter Brüstungshöhe, unter Umständen noch in Dachschrägen ggü. 7 Metern Rettungshöhe der 4-tlg. Steckleiter nach FwDV 10).

Die alten Bauordnungen für NRW gibt es übrigens hier, dort kann man auch ein wenig die Entwicklung der Brandschutzanforderungen nachvollziehen.

Grüße Lars

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen809491
Datum28.06.2015 22:359289 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Nöö, hab aber leider wohl ne zu direkte Art ;-).

Unfreundlich triffts eher...

Vielleicht auch mal dran denken, dass nicht nur Feuerwehrleute hier schreiben wollen/sollen/dürfen/können....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW809492
Datum28.06.2015 23:158861 x gelesen
Hallo Lars,

danke für die Info bzw. den Link.
Mir war bisher nur bekannt, das nach alter BauO bis 1984 Schiebleitern zur Sicherstellung des 2. RW anerkannt waren. Das es hier allerdings eine Einschränkung auf die Anleiterbarkeit eines Geschosses und nicht wie heute der einzelnen Nutzungseinheiten gab, war mir so nicht bekannt.
Ich dachte bisher, das es sich immer (so wie heute) auf die einzelnen Nutzungseinheiten bezog.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern809501
Datum29.06.2015 10:278729 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Nöö, hab aber leider wohl ne zu direkte Art ;-).

Merke den Unterschied:

Direkt ist wenn du dem Depp sagst das er ein Depp ist.
Unfreundlich ist wenn du dem gegenüber einreden willst das er ein Depp ist.


Das ist ein großer Unterschied, sollte man manchmal bedenken und vielleicht überlegen ob man unfreundlich poltern will. Die Postings waren nämlich völlig unfreundlich.



Gruß
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorHelm8ut 8n., Wiesbaden / Hessen809505
Datum29.06.2015 11:358796 x gelesen
Alles Fachleute hioer, besonders die aus Gießen. Lest mal die Landeabauordnungen und ihr werdet sehen, ob eine dreiteilige Schiebleiter als Rettungsweg (gesetzlich) möglich ist oder nicht. Hessen gibt da eine klare Aussage zu.

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AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen809506
Datum29.06.2015 11:388931 x gelesen
Geschrieben von Helmut n.Alles Fachleute hioer, besonders die aus Gießen. Lest mal die Landeabauordnungen und ihr werdet sehen, ob eine dreiteilige Schiebleiter als Rettungsweg (gesetzlich) möglich ist oder nicht. Hessen gibt da eine klare Aussage zu.
Hab ich irgendwo behauptet das in Hessen die 3-teilige Schiebleiter als Rettungsweg zugelassen ist?
Zu mal es in dem Fall um NRW geht?
Und um einen Altbau mit Bestandsschutz?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809520
Datum29.06.2015 16:319040 x gelesen
Geschrieben von Helmut n.Lest mal die Landeabauordnungen und ihr werdet sehen, ob eine dreiteilige Schiebleiter als Rettungsweg (gesetzlich) möglich ist oder nicht.

klingt einfach, versuchen wir es mal:
Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden.(§17 Abs.3 Satz Satz 4 LBO NRW).

Wenn ich ein notwendiges Fenster mit 10 Meter Anleiterhöhe baue und die örtliche Feuerwehr eine dreiteilige Schiebleiter hat ist also alles gut? Demnach ist die dreiteilige Schiebleiter in NRW als Rettungsweg gesetzlich möglich? (würde gar auch ein Rettungsschlauch ausreichen?)

(§5 verlangt hat nicht, das ein Hubrettungsfahrzeug auch tatsächlich vorhanden ist)

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 28.06.2015 16:04 Gera7ld 7Z., Sankt Augustin
 28.06.2015 16:23 Step7han7 S.7, Gießen
 28.06.2015 16:38 Gera7ld 7Z., Sankt Augustin
 28.06.2015 18:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.06.2015 16:39 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 28.06.2015 16:49 Step7han7 S.7, Gießen
 28.06.2015 22:35 Chri7sti7an 7F., Fürth
 29.06.2015 10:27 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.06.2015 16:32 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.06.2015 16:32 Step7han7 S.7, Gießen
 29.06.2015 11:35 Helm7ut 7n., Wiesbaden
 29.06.2015 11:38 Step7han7 S.7, Gießen
 29.06.2015 16:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.06.2015 16:42 Gera7ld 7Z., Sankt Augustin
 28.06.2015 16:48 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.06.2015 17:41 Fran7k F7., Kempten
 28.06.2015 18:04 Chri7sti7an 7T., Herten
 28.06.2015 18:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.06.2015 19:35 Chri7sti7an 7T., Herten
 28.06.2015 19:48 Lars7 R.7, Sonsbeck
 28.06.2015 20:33 Marc7o S7., Niederneisen
 28.06.2015 20:45 Nils7 K.7, Nidderau
 28.06.2015 21:15 Lars7 R.7, Sonsbeck
 28.06.2015 23:15 Chri7sti7an 7T., Herten
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