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Themaohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit?79 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg809545
Datum30.06.2015 19:0632802 x gelesen
Das Video wurde mit der Überschrift "OHNE WORTE" auf Youtube veröffentlicht:




bitte beachten:

das wurde in einer Gemeinde im Bezirk Salzburg-Umgebung im Bundesland Salzburg in Österreich aufgenommen

Ob man da die Rechtslage dort mit der in Deutschland vergleichen kann kann ich jetzt nicht sagen.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809548
Datum30.06.2015 19:4925162 x gelesen
Einfach mal schauen, wer dieses Video gedreht/hochgeladen hat, dann kann man das einordnen. Oder wer ein Ratespiel daraus machen will: Achtet auf die Texte im Video ;-)

Der Herr dürfte dort einen gewissen Ruf haben. Und wie man in den Wald hinein ruft...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809550
Datum30.06.2015 20:0424139 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Ob man da die Rechtslage dort mit der in Deutschland vergleichen kann kann ich jetzt nicht sagen.


Ich hoffe das darüber ein Richter entscheidet, für die FW, für die Verletzte und für alle guten Berichterstatter

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809551
Datum30.06.2015 20:0524665 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Einfach mal schauen, wer dieses Video gedreht/hochgeladen hat

...und wie viel er so gearbeitet hat ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW809552
Datum30.06.2015 20:0724119 x gelesen
Die Kamera für 25.000,- fällt dann um ? Sorry aber die Bildqualität von manchem Handy ist da ja schon besser..........
Irgend wie werde ich das Gefühl nicht los das da ein andere Problem vorliegt.
Wie sieht das eigentlich aus mit dem Recht der Privatspeere der Opfer ?
Alles unverpixelt im www.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8K., Bamberg / Bayern809553
Datum30.06.2015 20:2924539 x gelesen
Einen Ruf ...

Bezeichnet er sich doch selbst als "gerne Gesehen bei den HIOG und den Behörden"


Geschrieben von Ferdinand Farthofer
Was ist der Unterschied zwischen AKTIVNEWS und seinen Mitbewerbern,

1. Wir machen Nachrichten und das selbst
2. Wir brauchen keine Videos aus China um Klicks zu erreichen
3. Wir liefern Videos in Hoch Professionellen Umfang
4. Wir haben Kunden Weltweit
5. Wir bieten Bilder für jeden jeder kann sich finden
6. Wir sind Günstig für den Privaten / Keine versteckten Fallen und Hacken
7. Wir sind gerne Gesehen bei den HIOG und den Behörden ( auch wenn wir immer gerade aus sind )

Deswegen haben wir jeden Monat 53.000 zuverlässige Gäste auf unserer Seite und das macht uns stark.

Und Bald wird es was neues bei uns geben was einzigartiges und was innovatives, lasst euch überrasche3nd en wir entwickeln uns jeden Tag weiter.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809554
Datum30.06.2015 20:4823773 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Wie sieht das eigentlich aus mit dem Recht der Privatspeere der Opfer ?
Alles unverpixelt im www.


Das ist ja eigentlich der spannende Punkt dabei:

In Deutschland hätten die gezeigten Einsatzkräfte grundsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Aber: wenn der betreffende Kameramensch wie hier schonmal bewiesen hat, dass ihn die Rechte der Opfer offensichtlich nicht interessieren, handeln dann nicht vielleicht beim nächsten Mal die Einsatzkräfte rechtmäßig, wenn sie genau das verhindern?

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AutorAlfr8ed 8M., Grassau / Bayern809556
Datum30.06.2015 21:2123544 x gelesen
beim nächsten Mal einfach einen Gefahrenbereich absperren und diesen bei diesem Pressevertreter groß anlegen

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg809558
Datum30.06.2015 21:2424203 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ferdinand Farthofer AKTIVNEWS

ups - über diese Agentur bzw. den Photograph diskutieren wir doch schon hier:

'Wer kennt noch solche Reporterfahrzeuge? Und nach welchen .....' von Jan K.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen809562
Datum30.06.2015 23:26   23742 x gelesen
Die Frage, ob ein Unfall mit Leichtverletzten eine Überforderung für die Einsatzkräfte ist, könnte man auch anders für diesen "Pressevertreter" formulieren: "Sind 5 Sätze ohne Rechtschreibfehler in einem Video eine Überforderung?"

So eine Person kann und will ich garnicht ernst nehmen.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809564
Datum30.06.2015 23:4223428 x gelesen
Geschrieben von Alfred M.beim nächsten Mal einfach einen Gefahrenbereich absperren und diesen bei diesem Pressevertreter groß anlegen

Genau solche Rechtsbrüche sind es doch, um die es geht.

Im vorliegenden Fall gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Pressevertreter sich in einen Gefahrenbereich begeben oder die Rettungsarbeiten gestört hat. Im Gegenteil hat er offensichtlich aus angemessenem Abstand gearbeitet, so wie es eigentlich sein soll.

Ihm ist vorzuwerfen, dass er Kennzeichen und Gesicht von Opfern erkennbar veröffentlicht hat. Das weiß man aber normalerweise nicht vorher...

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt809565
Datum30.06.2015 23:5023116 x gelesen
Ich sehe aus deutscher Sicht zwei Probleme:
1. Bei ca. 3 Minuten die Bilder vom Opfer direkt veröffentlicht. Damit werden die Grundrechte des Opfers verletzt. Damit handeln die Einsatzkräfte nicht grundlos.
2. Das wie beim Schutz des Opfers ist wahrscheinlich auch nicht ganz rechtlich sauber.

Insgesamt kann man auch aufeinander zugehen. Mit vernünftigen Fakten von der Einsatzleitung und vernünftigen Bildern von dem Pressevertreter könnte da auch ein schöner Bericht herauskommen.

Ab hier Spekulation:

Ich vermute das die Rechtslage in Östereich in diesem Punkten nicht grundlegend anders ist.
Wahrscheinlich kennen die Einsatzkräfte den Kameramann schon und aus anderen Einsätzen und reagieren deshalb so.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809568
Datum01.07.2015 01:2323157 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Damit handeln die Einsatzkräfte nicht grundlos.

ja.

Wenn sie hellsehen können...

Ansonsten ist ja üblicherweise sowas wie eine Redaktion für die Entscheidung zuständig, was von dem erstellten Material nun wirklich veröffentlicht wird.

Ich habe aber bisweilen den Eindruck, dass so manchem Blaulicht-Fotografen bei der Fütterung seiner eigenen Homepage gar nicht so richtig klar ist, dass er in diesem Augenblick auch seine eigene Redaktion ist (und damit zusätzliche Verantwortung trägt die er beim Verkauf des Materials nicht hat)

Geschrieben von Andreas K.Insgesamt kann man auch aufeinander zugehen. Mit vernünftigen Fakten von der Einsatzleitung und vernünftigen Bildern von dem Pressevertreter könnte da auch ein schöner Bericht herauskommen.

Das ist der wichtigste Punkt:
Wenn es in so einer Art schief läuft, läuft es häufig von beiden Seiten schief.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern809570
Datum01.07.2015 08:23   23463 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Im vorliegenden Fall gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Pressevertreter sich in einen Gefahrenbereich begeben oder die Rettungsarbeiten gestört hat. Im Gegenteil hat er offensichtlich aus angemessenem Abstand gearbeitet, so wie es eigentlich sein soll.

Genau, und ich sehe in dem Video noch einige Willi Wichtig in Uniform die sich aufplustern und Ihrem Stand nicht gerade eine besondere Ehre erweisen. Was muß ein Reporter gemacht haben das eine Feuerwehr so "komisch" reagiert? Sowohl vor als auch hinter der Kamera sehe ich seltsame Gestalten.


Geschrieben von Henning K.Ihm ist vorzuwerfen, dass er Kennzeichen und Gesicht von Opfern erkennbar veröffentlicht hat. Das weiß man aber normalerweise nicht vorher...

So siehts aus.


Gruß
CS

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.809571
Datum01.07.2015 08:5422924 x gelesen
Geschrieben von Annette S.Die Frage, ob ein Unfall mit Leichtverletzten eine Überforderung für die Einsatzkräfte ist, könnte man auch anders für diesen "Pressevertreter" formulieren: "Sind 5 Sätze ohne Rechtschreibfehler in einem Video eine Überforderung?"

Auch mal im Hinblick auf ähnliche Vorfälle die im Netz ausgefochten werden oder wenn ich an wiederkehrende Poster hier denken: Ich sehe da einen linearen Bezug bei Pressevertretern zwischen Problemen an Einsatzstellen <-> Probleme mit der Rechtschreibung/Grammatik/Interpunktion. Ist jetzt nicht wissenschaftlich erhoben, sondern erst mal nur so aus der Erfahrung raus.

Andersrum gibt es durchaus Bildagenturen und Pressevertreter die redigieren beherrschen und die Feld dann auch deutlich anders auftreten.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern809572
Datum01.07.2015 09:2022807 x gelesen
Mir fehlt ganz ehrlich hier das Verständnis für den Kameramann. Aber mir fehlt generell das Verständnis für Fotos/Videos von VU's, Bränden oder was auch immer. Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, wie verletzte Personen um ihr Leben kämpfen? Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, wie der Besitz einer Familie bei einem Brand zerstört und diese weinend vor ihrem brennenden Haus steht? Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, welche Verletzungen jemand erlitten hat? Wieso müssen Leichen von Menschen im TV gezeigt werden (insbesondere auch bei der Berichterstattung aus Krisengebieten)? Für mich ist das ein ethisches Problem.

Während meiner Vorlesungen sind wir unter anderem auch auf die Pressefreiheit (Grundrecht) eingegangen und wie wichtig diese in der heutigen Zeit auch in der Rechtsprechung ist. Als Begründung für die heutige Bedeutung wurde allerdings die Zensur während des Dritten Reiches aufgeführt, da zu dieser Zeit die Bevölkerung durch die Medien massivst manipuliert und gesteuert wurde. Und um dieses Grundrecht einzuschränken (gem. Abs. 2 von Art. 5 GG ist das zulässig), müssen andere Grundrechte hierbei abgewogen und gewertet werden. Und diese Abwägung muss genauestens (!!) begründet werden. Aber für mich steht unumstößlich fest, dass hier die Würde der Verletzten weit über der Pressefreiheit steht und daher Aufnahmen nicht getätigt werden dürfen. Aber das ist halt auch ein Thema, das durch Richter zu entscheiden wäre.

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg809574
Datum01.07.2015 09:5322531 x gelesen
Hallo zusammen,
ich stimme hier meinem Vorschreiber voll zu, muss es sein das solche Bilder überhaupt aufgenommen und veröffentlicht werden?
Zur Information der Allgemeinheit reicht es vollkommen aus die gesicherte Sachlage zu schildern und Übersichtsbilder, ggf. ein Interview mit dem Einsatzleiter/Pressesprecher zu senden.

Alles andere ist reiner Kommerz um mit noch geileren Bildern noch mehr Geld zu verdienen. Auf Kosten der Opfer und Helfer.

Gruß vom Bodensee
Jürgen

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AutorNikl8as 8M., Meckenheim / NRW809575
Datum01.07.2015 09:5622687 x gelesen
Geschrieben von Stefan O.Aber mir fehlt generell das Verständnis für Fotos/Videos von VU's, Bränden oder was auch immer. Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, wie verletzte Personen um ihr Leben kämpfen? Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, wie der Besitz einer Familie bei einem Brand zerstört und diese weinend vor ihrem brennenden Haus steht? Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, welche Verletzungen jemand erlitten hat? Wieso müssen Leichen von Menschen im TV gezeigt werden (insbesondere auch bei der Berichterstattung aus Krisengebieten)? Für mich ist das ein ethisches Problem.


Weil sich heutzutage nichts besser verkauft, als das Leid anderer. Der Mensch reagiert bei visuellen Sachen einfach anders und zum Teil gefühlvoller, als wenn ihm z.B. nur ein reiner Text vorliegt. Und wenn die Bilder dann noch "schön" dramatisch sind, wirds noch "interessanter". Siehe beispielsweise mal ein Spendenaufruf: Wenn du im Radio hörst: "Bitte spenden Sie 5 an die Organisation XY", registriert man das zwar, zu 95% findet das aber keinen Anklang...Sobald du aber im TV den gleichen Aufruf machst und dabei schreckliche Bilder von wem auch immer zeigst, fühlen sich die Leute ergriffen und spenden eher was.

Zu dem Video:
Natürlich muss man die Pressearbeit respektieren, aber manchmal fehlt mir auch das Verstandnis für eine gewisse "Sensationsgeilheit" mancher Filmer (sowohl Presse als auch Privat). Hauptsache dramatische Bilder machen und ggf. verkaufen. Und so wie die Kameradne der Feuerwehr reagieren, gibt es eine längere Vorgeschichte, zu der uns aber der Hintergrund fehlt.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809578
Datum01.07.2015 10:43   22705 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Jürgen G.Alles andere ist reiner Kommerz um mit noch geileren Bildern noch mehr Geld zu verdienen. Auf Kosten der Opfer und Helfer.
Das funktioniert aber auch nur, weil es genügend (ich behaupte sogar sehr viele) Menschen gibt, die sowas sehen wollen. Sonst gäbe es gewisse Sendungen im TV ebenso wie gewisse Zeitungen schon lange nicht mehr. Man macht es sich zu einfach, wenn man nur dem Reporter vorwirft um jeden Preis Geld verdienen zu wollen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen809583
Datum01.07.2015 11:1922524 x gelesen
Geschrieben von Annette S."Sind 5 Sätze ohne Rechtschreibfehler in einem Video eine Überforderung?"

Nein, denn Ferdinand Furzhofer ist Legastheniker oder falls es eine Steigerung davon gibt, dann das.

Seine Beiträge in einer geschlossenen FB Gruppe sind teils so verstümmelt, dass es unlesbar ist.

Gruß Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809585
Datum01.07.2015 11:3022701 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Was muß ein Reporter gemacht haben das eine Feuerwehr so "komisch" reagiert? Er muss Ferdl heißen ;-)

Dass Medienvertreter an der Einsatzstelle erstmal noch gebeten werden, etwas Abstand zu halten, auch von Einsatzkräften die nix zu bitten haben, ist so neu nicht. Kommt hier auch schonmal vor, und ist mit kurzen Gespräch i.d.R. zur beiderseitigen Zufriedenheit zu klären. Ferdl wusste aber an dem Punkt schon, dass er damit so ein bescheuert beschriebenes Heulvideo produzieren kann, um auf seinem Kreuzzug gegen die bösen Fotoeinsatzkräfte weiter zu kommen. Vielleicht wusste er es aber auch schon vorher?

Und wenn man dann als Einsatzkraft weiß, was für eine Gestalt da tätig wird, und mit welchem hintergründigen Interessen, dann reagiert man z.B. so, wie manche Einsatzkräfte an dieser Einsatzstelle eben reagierten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorManu8el 8J., Aachen / NRW809586
Datum01.07.2015 11:4122598 x gelesen
Für Deutschland gilt: § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt
(4) Absatz 1 Nummer 2 [...] gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich [...] der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

Ich würde es folgendermaßen bewerten:
Es ist also bereits die Herstellung solcher Bilder sanktioniert. Eine Berichterstattung über einen Unfall kann auch ohne Aufnahmen des Opfers erfolgen, somit lässt sich aus Absatz 4 keine berechtigende Befugnis ableiten.

Was bedeutet dies nun für die Feuerwehr:
1. Es ist nicht Ihre Aufgabe Fehlverhalten zu sanktionieren.
2. Schutz einer hilflosen Person ist jedoch ihre originäre Aufgabe.

Also sobald offensichtlich wird, dass bei einem Unfall jemand (Presse, Schaulustige, Einsatzkräfte (!)) versucht die Hilflosigkeit einer Person aufzuzeichnen ist letztere vor solchen Aufnahmen zu schützen. Dabei kann sicherlich auch ein Verweis auf § 201a StGB hilfreich sein, falls man mit Art. 5 GG konfrontiert wird.

Randbemerkung: Für mich ist unverständlich warum geplant ist den Urheberrechtsschutz von Kunst im öffentlichen Raum (vgl. Panorama Freiheit) auszuweiten, aber die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs viel zu selten konsequent sanktioniert wird.

Viele Grüße
Manuel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen809587
Datum01.07.2015 12:0322394 x gelesen
Tach,

geschrieben von Manuel J.:
[...] Ich würde es folgendermaßen bewerten: [...]
Bist Du Jurist? Ich vermute mal nicht. Daher - meine Meinung - solltest Du Dich mit dem Zitieren und vor allem der Auslegung (!) irgendwelcher Paragraphen sehr zurückhalten. Juristen verbringen nicht zum Spaß mehrere Jahre an der Universität. Derlei Laienauslegungen dürften daher in Juristenkreisen eher für ein mildes Lächeln sorgen und allgemein bringen sie in der Regel auch keinen weiter.


Gruß

Daniel


PS: Dem interessierten Laien (wie ich es bin) kann ich allerdings die ZEIT-Online Kolumne Fischer im Recht empfehlen, in der Bundesrichter am BGH Thomas Fischer aktuelle und grundsätzliche Rechtsthemen erläutert. Da bekommt man einen guten Eindruck, dass "Recht" eben nicht nur aus dem Lesen/Heraussuchen/Zitieren eines beliebigen Pragraphen besteht.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP809588
Datum01.07.2015 12:21   22516 x gelesen
Geschrieben von Daniel R. Juristen verbringen nicht zum Spaß mehrere Jahre an der Universität.

Es soll Menschen geben die den Satz nicht so unterschreiben würden. ;-)

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809589
Datum01.07.2015 12:2222117 x gelesen
Geschrieben von Niklas M.Und so wie die Kameradne der Feuerwehr reagieren, gibt es eine längere Vorgeschichte, zu der uns aber der Hintergrund fehlt.

Kann sein, muss aber nicht.

Solches Fehlverhalten (ursprünglich war es ja ein eher passives Blockieren) gibt es durchaus auch bei Einheiten bzw. Einzelpersonen, wo im Allgemeinen und auch im Speziellen mit dem jeweiligen Pressemenschen keine "Vorgeschichte" existiert.

Dazu dann noch etwas Herdentrieb und ein Pressemensch, der die Situation (ob bewusst oder unbewusst) noch kräftig anstachelt, fertig ist das "Skandal-Video".

Interessant das Verhalten der Polizistin: Die ist offensichtlich zunächst auch mit der Herde gelaufen, hat dann aber auf Sachargumente reagiert (und hatte möglicherweise von der Feuerwehr vorher unzutreffende Informationen bekommen??)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen809590
Datum01.07.2015 12:2922268 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Stefan O.:
Aber mir fehlt generell das Verständnis für Fotos/Videos von VU's, Bränden oder was auch immer. Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, [...] (insbesondere auch bei der Berichterstattung aus Krisengebieten)?
Das ist sehr edel, aber: Der Mensch ist nunmal ein visuelles Wesen.

Beispiel: Es ist ein Unterschied, ob ich zum Beispiel lese, dass auf Hamburg im 2. WK 120.000 Stabbrandbomben niederprasselten, oder ob ich ein (einziges) Foto sehe, auf dem die Wirkung dieser Stabbrandbomben (und Sprengbomben usw. usf.) zu sehen ist.

Man kann dabei diskutieren, wie weit bei der Berichterstattung gegangen werden darf. Was ja auch gemacht wird, durch ethisch bestimmte Selbstbeschränkungen oder den gegebenen rechtlichen Rahmen. Letztlich hinterlässt das Bild jedoch mehr Wirkung als das Wort. Weswegen es dafür auch einen Markt gibt, erst recht bei ohnehin visuellen Medien wie dem Fernsehen, oder eher visuellen wie der Boulevardpresse.


Am Rande:

Während meiner Vorlesungen sind wir unter anderem auch auf die Pressefreiheit (Grundrecht) eingegangen und wie wichtig diese in der heutigen Zeit auch in der Rechtsprechung ist. Als Begründung für die heutige Bedeutung wurde allerdings die Zensur während des Dritten Reiches aufgeführt [...]
Was war das für eine Vorlesung? Die Freiheit der Berichterstattung - in Wort und Bild - resp. die Pressefreiheit ist in allen Demokratien ein (sehr) hohes Gut. Ganz allgemein, und ohne mit Manipulationen, wie im Dritten Reich, irgendetwas zu tun zu haben.


Gruß

Daniel

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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern809593
Datum01.07.2015 12:4422103 x gelesen
Geschrieben von --- Daniel R.---

Beispiel: Es ist ein Unterschied, ob ich zum Beispiel lese, dass auf Hamburg im 2. WK 120.000 Stabbrandbomben niederprasselten, oder ob ich ein (einziges) Foto sehe, auf dem die Wirkung dieser Stabbrandbomben (und Sprengbomben usw. usf.) zu sehen ist.
Ich verstehe es ja, wenn man durch ein Bild/Film eine Botschaft übermitteln will. Sei es, um bspw. Spenden zu sammeln. Oder um vor etwas zu warnen. Aber muss man deswegen entstellte Leichen zeigen? Grenzwertig halt ich schon unterernährte Kinder, würde hier aber sagen, dass es noch vertretbar ist. Aber - wie schon gesagt - das ist eine ethische Frage und durch berufenere zu klären.

Geschrieben von --- Daniel R.---
Was war das für eine Vorlesung? Die Freiheit der Berichterstattung - in Wort und Bild - resp. die Pressefreiheit ist in allen Demokratien ein (sehr) hohes Gut. Ganz allgemein, und ohne mit Manipulationen, wie im Dritten Reich, irgendetwas zu tun zu haben.
Staatsrecht. Und hier wurde eben auf das Grundgesetz eingegangen und wieso es einen so hohen Stellenwert hat und wieso eine umfangreiche und gut begründete Güterabwägung so wichtig ist, sofern Beschränkungen überhaupt zulässig sind. Und das eben die Pressefreiheit in Deutschland wegen der erfolgten Zensur/Steuerung vielleicht sogar einen noch höheren Stellenwert hat, als in anderen Ländern (einen Vergleich mit anderen Verfassungen anderer Länder gab es hier jedoch nicht) . Aber wie du schon richtig bemerkt hast, ist es generell ein wichtiges Recht, so wie eben alle Grundrechte.

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen809594
Datum01.07.2015 12:4822184 x gelesen
Geschrieben von Stefan O.Mir fehlt ganz ehrlich hier das Verständnis für den Kameramann. Aber mir fehlt generell das Verständnis für Fotos/Videos von VU's, Bränden oder was auch immer. Wieso muss fotografiert/gefilmt werden, wie verletzte Personen um ihr Leben kämpfen?

Voll drauf gehalten...

Gruß Michael

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen809596
Datum01.07.2015 13:03   22659 x gelesen
Hallo,


geschrieben von Anette S.:
"Sind 5 Sätze ohne Rechtschreibfehler in einem Video eine Überforderung?"

So eine Person kann und will ich garnicht ernst nehmen.

:-) Dito. Ich habe mich allerdings auch sehr beim hier bereits weiter oben zitierten Text von Herrn Ferdinand Farthofer amüsiert:


"Was ist der Unterschied zwischen AKTIVNEWS und seinen Mitbewerbern,

1. Wir machen Nachrichten und das selbst
2. Wir brauchen keine Videos aus China um Klicks zu erreichen
3. Wir liefern Videos in Hoch Professionellen Umfang
4. Wir haben Kunden Weltweit
5. Wir bieten Bilder für jeden jeder kann sich finden
6. Wir sind Günstig für den Privaten / Keine versteckten Fallen und Hacken
7. Wir sind gerne Gesehen bei den HIOG und den Behörden ( auch wenn wir immer gerade aus sind )

Deswegen haben wir jeden Monat 53.000 zuverlässige Gäste auf unserer Seite und das macht uns stark.

Und Bald wird es was neues bei uns geben was einzigartiges und was innovatives, lasst euch überrasche3nd en wir entwickeln uns jeden Tag weiter."



Meister Ferdl hat nicht nur ein Problem mit der Zeichensetzung sowie Rechtschreibung - wenn es nur das wäre (überschlägig fast 20 Fehler übrigens, auf 10 Zeilen und etwas mehr als 100 Worte; neben seinen ganzen anderen Problemen...), sondern um so mehr auch mit Syntax und Semantik!

So macht er unter anderem also seine Nachrichten selbst (siehe 1.) ?! - Nicht so gut, man sollte sich vielleicht besser auf die Berichterstattung beschränken. Die Sache mit den Videos aus China (2.) scheint mir etwas kryptisch (oder vielleicht verstehe ich es auch einfach nur nicht). Froh bin ich allerdings, dass Ferdl für seine "zuverlässigen Gäste" keine Fallen aufstellt, und sie auch nicht mit Hacken bearbeitet (6.). Und beruhigt bin ich wenn ich lese, dass Ferdl "bei HIOG (bei Hiob? - der wäre mir zumindest ein Begriff) und Behörden" ein gerne gesehener Gast ist (7.) - na ja, außer vielleicht beim BRK sowie der BF München, gegen das / die er vorzugsweise den ganzen Tag wettert; und in Österreich offensichtlich auch nicht unbedingt... Zuletzt gefällt mir aber besonders (auch unter 7.), dass er immer "grade aus" ist. - Jupp! Ich würde mal sagen: Hirn ist leider grade aus... ;-)

In diesem Sinne,


Gruß

Daniel

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AutorManu8el 8J., Aachen / NRW809597
Datum01.07.2015 13:0922290 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Bist Du Jurist? Ich vermute mal nicht.Nein ich bin kein Jurist und hätte natürlich ein IANAL schreiben können aber:

Geschrieben von Daniel R.Daher - meine Meinung - solltest Du Dich mit dem ZitierenDürfen nur Juristen aus dem StGB zitieren?!

Geschrieben von Daniel R.und vor allem der Auslegung (!) irgendwelcher Paragraphen sehr zurückhalten.Ich habe aber sicherlich mit
geschrieben von Manuel J.:
Ich würde es folgendermaßen bewerten:auch keine rechtsverbindliche Beratung mit abgegeben!

Ich habe gerade den Eindruck, dass Du mir vorhältst ein Gesetzt zitiert zu haben und das macht mich etwas missmutig. Natürlich können wir alle auch immer schön nur unsere subjektive Meinung (à la "find ich doof") zu einem Sachverhalt abgeben, wir können aber auch versuchen möglichst objektiv (hierbei kann ein Blick in die von der Gemeinschaft beschlossene Gesetze oder Normen helfen) an die Sache ran zu gehen.

Juristen haben kein alleiniges Vorrecht auf das deutsche Recht, es ist allgemein gültig. Sicherlich kann in Streitfragen juristischen Rat notwendig sein, aber auch als Laie muss ich mich an das Recht halten und es somit auch verstehen können.
Deshalb habe ich auch ganz bewusst geschrieben, dass ich die Sanktionierung einer potentiellen Rechtsverletzung nicht als Aufgabe der Feuerwehr sehe, hingegen den Schutz des Opfers schon. (Darunter verstehe ich ausdrücklich keine "Erweiterung" des Gefahrenbereichs oder gar Abdrängung von Menschen mit Kameras, wohl jedoch das gewähren eines Sichtschutzes. Ich finde es doof - subjektive Meinung - dass anscheinend manchmal ein Deckenhalten notwendig ist aber wenn nur so verhindert werden kann, dass keine Aufnahmen des schmerzverzerrten Gesichtes oder gar teilweise entkleidete Köperbereiche des Opfers aufgezeichnet werden, dann wird dies zu einer Aufgabe der Feuerwehr - objektive Meinung bestärkt durch das zitierte Gesetz.)

Letztlich sind Gesetze auch nur eine gewisse Form von Normen und das zitieren solcher ist hier doch durchaus üblich.
Anders gefragt, sollten zukünftig auch nur noch Mitglieder des Normenausschusses aus Normen zitieren dürfen?

Viele Grüße
Manuel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen809598
Datum01.07.2015 13:4622178 x gelesen
Hallo,

gechrieben von Manuel J.:
Nein ich bin kein Jurist und hätte natürlich ein IANAL schreiben können aber:
Habe ich mir schon irgendwie gedacht und - I-A-was??? Also bitte, ist ein öffenliches Forum hier! ;-) (aber Spass beiseite).


Dürfen nur Juristen aus dem StGB zitieren?!
Nee, aber speziell hier wäre es oft besser.


Juristen haben kein alleiniges Vorrecht auf das deutsche Recht, es ist allgemein gültig.
Nö, aber Juristen haben eine lange Ausbildung genossen, um mit dem Recht umgehen zu können.


Sicherlich kann in Streitfragen juristischen Rat notwendig sein, aber auch als Laie muss ich mich an das Recht halten und es somit auch verstehen können.
Dein Ernst? Es gibt im Recht ziemlich vieles, was eben nicht einfach zu verstehen ist - was der Laie nicht einfach verstehen kann, und schon gar nicht ganz leicht auslegen. Und auch wenn Du schreibts, keine "rechtsverbindliche Beratung" abzugeben (natürlich nicht, wie auch?), kommt dann so etwas dabei heraus:

Deshalb habe ich auch ganz bewusst geschrieben, dass ich die Sanktionierung einer potentiellen Rechtsverletzung nicht als Aufgabe der Feuerwehr sehe, hingegen den Schutz des Opfers schon.
Und ich ganz persönlich sehe den von Dir zitierten Paragraphen nicht im entferntesten als anwendbar für die Arbeit der Presse an! Und schon gleich gar nicht die Schlüsse, die Du auch noch daraus ziehst! Auch das macht aber unterm Strich übrigens nichts, da wir beide keine Juristen sind; und selbst wenn wir es wären, da wir beide es auch nicht entscheiden.


Letztlich sind Gesetze auch nur eine gewisse Form von Normen und das zitieren solcher ist hier doch durchaus üblich.
Anders gefragt, sollten zukünftig auch nur noch Mitglieder des Normenausschusses aus Normen zitieren dürfen?

Auch das wäre vielleicht manchmal besser. Aber generell und im Klartext:

Das Heraussuchen, Zitieren und Interpretieren (und das machst Du!) irgendwelcher beliebiger Paragraphen irgendwelcher beliebiger Gesetze durch Rechtslaien erheitert unter Garantie nicht nur den mit der Rechtsmaterie vertrauten Juristen, sondern bringt auch Diskussionen wie diese in aller Regel kein Stück weiter! Es objektiviert die Diskussion nämlich eben grade nicht, wenn man irgendwelche beliebigen rechtlichen Sachverhalte in die Diskussion wirft, die aufs Thema kaum anwendbar sind. Das ist übrigens der Kern meiner Kritik.

Und letztlich: Wenn ein wirrer Krawallkopf wie der Ferdl ein hohes Rechtsgut wie die Pressefreiheit, die unter Garantie auch in Österreich verbrieft ist, gefärdet, beschnitten oder mißachtet sieht, soll er halt Rechtsmittel einlegen. Dann wird sich schon irgendjemand damit beschäftigen, der auch Ahnung davon hat.


Gruß

Daniel

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AutorManu8el 8J., Aachen / NRW809599
Datum01.07.2015 14:3522214 x gelesen
Geschrieben von Manuel J.Sicherlich kann in Streitfragen juristischen Rat notwendig sein, aber auch als Laie muss ich mich an das Recht halten und es somit auch verstehen können.Geschrieben von Daniel R.Dein Ernst? Es gibt im Recht ziemlich vieles, was eben nicht einfach zu verstehen ist - was der Laie nicht einfach verstehen kann, und schon gar nicht ganz leicht auslegen.Also wir sprechen hier aber nicht über komplizierte Patentrechtsfälle, sondern diskutieren die Frage, ob man "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt" machen darf. Wenn ich als Laie scheinbar dabei schon den entsprechenden kurzen Gesetzestext falsch interpretiere, dann frage ich mich, wie ich mich überhaupt gesetzeskonform verhalten können soll.

Geschrieben von Daniel R.Und ich ganz persönlich sehe den von Dir zitierten Paragraphen nicht im entferntesten als anwendbar für die Arbeit der Presse an!Und das obwohl deren Arbeit, die "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" ausdrücklich erwähnt wird?

Das Heraussuchen, Zitieren und Interpretieren [von] Gesetzen, bringt auch Diskussionen wie diese in aller Regel kein Stück weiter! Ich habe hier mal bewusst Deine implizierte Aussage, dass ich den falschen Paragraphen des falschen Gesetzes herausgesucht habe weg gekürzt, um die Frage zu stellen, was Deiner Meinung nach uns denn bei der Diskussion weiter bringt?
Mein Versuch mich dem Thema zu nähern, war ein - zugegebenermaßen laienhafter - Blick in die Gesetzeslage. Du lässt Dich über die sprachliche Begabung des Kameramanns aus. (Ok, das ist polemisch.)

Es objektiviert die Diskussion nämlich eben grade nicht, wenn man irgendwelche beliebigen rechtlichen Sachverhalte in die Diskussion wirft, die aufs Thema kaum anwendbar sind. Das ist übrigens der Kern meiner Kritik.Aber ich möchte wirklich versuchen Deine Kritik anzunehmen: Wie sollte man auf solch ein Thema reagieren?
Jetzt komm mir bitte nicht mit Nuhr "Wenn man keine Ahnung hat, ...".

Sicherlich wäre es schön wenn sich hier noch ein Jurist am besten vollumfänglich und abschließend ;) zu diesem Thema äußern würde. Bis dahin frage ich mich jedoch warum meine Deutung, dass der Schutz einer hilflosen Person - dies ist eine Aufgabe der Feuerwehr - im Zweifelsfall auch einen Sichtschutz impliziert, falsch sein soll.

Viele Grüße
Manuel

Vielleicht diskutieren wir besser per PN weiter?!

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen809603
Datum01.07.2015 16:2222045 x gelesen
Geschrieben von Michael T.Voll drauf gehalten...

Und wo ist der Zusammenhang zwischen

a) einem Pressevertreter, der zu einem abgelaufenen Unfall hinzukommt und ein Opfer filmt und

b) einem Kind, das eine andere Person filmt und dabei ohne Zutun gleich einen Unfall mit aufnimmt?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.809604
Datum01.07.2015 16:3221831 x gelesen
Geschrieben von Manuel J.Also sobald offensichtlich wird, dass bei einem Unfall jemand (Presse, Schaulustige, Einsatzkräfte (!)) versucht die Hilflosigkeit einer Person aufzuzeichnen ist letztere vor solchen Aufnahmen zu schützen.

Aktuell mal dazu ein Bericht unseres regionalen Fernsehsenders ev1.tv.
Polizei ist sauer auf Gaffer

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen809605
Datum01.07.2015 16:3322193 x gelesen
Der Herr ist wohl kein Unbekannter:
Hier trifft es das BRK
http://www.kvberchtesgaden.brk.de/aktuell/inhalt.php?id2=120924a" target="_blank">Hier wehrt sich das BRK

Ich habe in einem Feuerwehrforum aus Österreich mitgeteilt bekommen, dass er es sogar mit Klageandrohungen per PN bei Facebook versucht.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg809606
Datum01.07.2015 16:3922138 x gelesen
hallo,

Geschrieben von DJV Klage von Bildjournalisten gegen Bayerisches Rotes Kreuz
weiss jemand wie diese Klage ausgegangen ist?

wenn man auf der Webseite des Klägers nach "Klage" sucht findet man nichts.

da könnte man vermuten das die Sache für den Kläger ein Schuss in den Ofen war. Oder?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW809607
Datum01.07.2015 17:0022053 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Wenn man auf der Webseite des Klägers nach "Klage" sucht findet man nichts.

Wenn ich da nach Impressum suche finde ich da nichts............

Geschrieben von Jürgen M.da könnte man vermuten das die Sache für den Kläger ein Schuss in den Ofen war

Oder Wird ?
Gewerbliche Seite (Bilderverkauf) ohne Impressum ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen809608
Datum01.07.2015 17:4221888 x gelesen
keine Ahnung.

Mir stellt sich die Frage auch nicht.

Der Link bezog sich sich auf die Aussage des Vorposters,
die ich ebenfalls in meinem Posting zitiert habe.

Da du aber den Link meines Postings auf den Thread beziehst
kann ich dir leider nicht antworten.

Meine Bitte noch an dich, meine Postings nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.

Gruß Michael

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809609
Datum01.07.2015 17:5622426 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Ihm ist vorzuwerfen, dass er Kennzeichen und Gesicht von Opfern erkennbar veröffentlicht hat. Das weiß man aber normalerweise nicht vorher...

Ich war nicht dabei und kann nur die Bilder zum Fall bewerten.

1. Empfinde ich es eigenartig wenn ein Kameramann bei solch einem Einsatz sehr lange Sequenzen filmt.
2. Empfinde ich es eigenartig das er seine Kamera so positioniert das er "Leid, Blut und Opfer" groß ins Bild bekommt.
3. Empfinde ich es befremdlich mir von einem Kameramann sagen zu lassen wo ich mich in 5m Entfernung vom Unfall KFZ aufhalten darf (ab ~1:50 -2:11Min)

Somit komme ich zu zwei Möglichkeiten warum er so handelt
1. In der Hoffnung möglichst dramatische und/oder blutige Bilder zu verkaufen
2. Er will möglichst dramatische und/oder blutige Bilder für seinen privaten ...Fetisch

Stellt sich noch die Frage ob die Einsatzkräfte das wissen oder ahnen konnten.
Ich denke ...möglich.
Sein Arbeits- und (belehrende) Ausdrucksweise unterscheidet ihn rudimentär von allen mir bekannten Pressevertretern, im Einsatz hätte ich ein Auge auf sein Treiben.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern809610
Datum01.07.2015 18:5521902 x gelesen
Soch ein problem könnte dann auftreten, wenn der Journalist an der EST zu Offensiv und mit einer zu großen Nähe und ohne Absprache mit den Rettungskräften agiert. Gute, seriöse Berichterstatter arbeiten sich oft eher von der Ferne auf die Nähe vor. Kenne es bei Unfälln eigentlich nicht, dass Kameraleute näher bei einer Rettung dabei sind als die Position im Video. Kann also seine Aufregung nicht so ganz verstehen. Einen guten bericht bekommt man aus dieser Persektive schon hin.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen809611
Datum01.07.2015 19:0521783 x gelesen
Tach,

geschrieben von Manuel J.:
Ich habe hier mal bewusst Deine implizierte Aussage, dass ich den falschen Paragraphen des falschen Gesetzes herausgesucht habe weg gekürzt,
Womit ich nicht so ganz einverstanden bin, weil...

um die Frage zu stellen, was Deiner Meinung nach uns denn bei der Diskussion weiter bringt?
... da bereits stand, was ich Dir jetzt gerne nochmal schreibe:

Jedenfalls nicht, indem man einen x-beliebigen Paragraphen heraussucht und dann versucht, ihn auf das Thema anzuwenden! Das bringt die (eine, jede) Diskussion auf keinen Fall auch nur ein Stück weiter, sondern verunsichert im Zweifelsfall nur und / oder eröffnet unsinnige Nebenschauplätze - wie unseren jetzt hier!

Wollte ich eigentlich nicht, aber ich habe mich jetzt mal kurz ein kleines bißchen in das Thema eingelesen - und siehe da:

Punkt 1 - nicht nur den Paragraphen (hier § 221 a StGB - im vollen Wortlaut) heraussuchen, sondern auch nachsehen, in welchem Kontext er steht!

Quelle 1: Wikipedia
Quelle 2: Erläuterung auf Anwalt.de, relevant vor allem Absatz 2
Quelle 3: Erläuterungen einer Anwaltskanzlei

Diese drei Quellen nur beispielhaft und ganz auf die Schnelle ergoogelt. Und was liest man da?

§ 201 a zielt auf unbefugte Aufnahmen im Intimbereich ab, zum Beispiel durch Handys, Spycams und dergleichen. Die Problematik von heimlichen Aufnahmen im schulischen Bereich (Stichwort Mobbing) wird genannt, auch heimliche Nacktaufnahmen. Als "höchstpersönlicher Lebensbereich" wird weiter besonders die Wohnung (aber auch Zelt, Hotelzimmer, Sauna, (Schul-) Umkleide) genannt. Bezogen auf den Journalismus wird der Paragraph hinsichtlich von Paprazzi relevant (wenn man hier von Journalismus sprechen möchte), Wikipedia nennt die Bedenken namhafter Journalisten hinsichtlich heimlicher Aufnahmen im Enthüllungsjournalismus.

In keinem dieser "Kommentare" wird jedoch auf die ganz normale Berichterstattung im Zusammenhang mit zum Beispiel Unfällen, Unglücksfällen oder ähnlichem eingegangen. Kann ja auch irgendwie nicht hinkommen, denn würde § 201 a StGB hier regelmäßig Anwendung finden, würde sich Ferdl (und seine vielen "normalen" Kollegen) schon mit der einfachen, puren Aufnahme des Geschehens strafbar machen! -> Unter Strafe gestellt im Sinne des § 201 a ist schon das unerlaubte Erstellen von Bildaufnahmen! Fazit: § 201 a passt hier also nicht, kann nicht passen!


Also wir sprechen hier aber nicht über komplizierte Patentrechtsfälle, sondern diskutieren die Frage, ob man "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt" machen darf. Wenn ich als Laie scheinbar dabei schon den entsprechenden kurzen Gesetzestext falsch interpretiere, dann frage ich mich, wie ich mich überhaupt gesetzeskonform verhalten können soll.
Es ist in der Tat oft gar nicht so einfach, sich gesetzeskonform zu verhalten. Sieht man zum Beispiel häufig bei Steuersachen, wo die Betroffenen dann ganz kleinlaut vorm Kadi sitzen - Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, wobei die absolute Unwissenheit speziell hier natürlich auch oft angezweifelt werden darf... ;-) Ansonsten q.e.d. - das ist es ganau, was ich meinte: Es reicht bzw. klappt eben nicht, einen Satz aus einem Paragraphen herauszunehmen und einfach auf eine Fragestellung zu beziehen. Sicherlich ist eine verunfallte Person zunächst mal "hilflos". Aber ein Pressevertreter erstellt hier eben nicht "unbefugt eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt", wie im § 201 a formuliert, sondern er nimmt mit seinen Aufnahmen das grundrechtlich verbriefte Recht der freien Berichterstattung durch die Presse wahr. Das ist doch kein Punkt, den wir hier ernsthaft diskutieren wollen (wie auch immer wir persönlich Bilder von Unfällen usw. usf. in den Medien ethisch bewerten mögen)?

Daher, geschrieben von mir:
Und ich ganz persönlich sehe den von Dir zitierten Paragraphen nicht im entferntesten als anwendbar für die Arbeit der Presse an!
Allerdings geantwortet von Dir (noch so ein q.e.d.):
Und das obwohl deren Arbeit, die "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" ausdrücklich erwähnt wird?
Ja, richtig, wird ausdrücklich erwähnt. Und was steht das komplett? ->

"(4) Absatz 1 Nummer 2 [...] gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich [...] der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen."

Die "Berichterstattung" ist doch ganz ausdrücklich ausgenommen?!?!


Aber ich möchte wirklich versuchen Deine Kritik anzunehmen: Wie sollte man auf solch ein Thema reagieren?
Jetzt komm mir bitte nicht mit Nuhr "Wenn man keine Ahnung hat, ...".

Ganz grundsätzlich? - Man kann doch den Ferdl sowieso nicht ernst nehmen, ein Kommentar erübrigt sich daher an sich...

Sonst - tut mir leid, hat schon ein bißchen was von Nuhr (und von Bart Simpson):

Ich soll nicht irgendwelche aus dem Kontext gerissene Gesetze und Paragraphen zitieren!
Ich soll nicht irgendwelche aus dem Kontext gerissene Gesetze und Paragraphen zitieren!
Ich soll nicht irgendwelche aus dem Kontext gerissene Gesetze und Paragraphen zitieren!

;-)


Vielleicht diskutieren wir besser per PN weiter?!
Nee, bin damit dann jetzt auch raus aus dem Thema!



Gruß

Daniel

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern809612
Datum01.07.2015 19:4821863 x gelesen
Und doch befindet sich ein Impressum auf der Seite. Grauer Kasten, unten rechts.

Selbst wenn kein Impressum da wäre, würde ein Gericht bei einer Klage des Reporters gegen eine Hilfsorganisation diese Klage nicht gegen ihn entscheiden, weil er kein Impressum hat. Das wäre in einem anderen Verfahren zu klären, Abmahnung vorangehend.

Scheinbar funktioniert die Suche nicht so, wie auf anderen Seiten.

Grüße und bitte back to topic. Ich bin gespannt auf juristische Hintergründe, da das nicht mein juristisches Fachgebiet ist und ich daher nicht an eine rechtliche Bewertung oder Auslegung von Gesetzestexten herantraue.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809615
Datum01.07.2015 21:1921787 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
wenn man auf der Webseite des Klägers nach "Klage" sucht findet man nichts.

da könnte man vermuten das die Sache für den Kläger ein Schuss in den Ofen war. Oder?


gefunden habe ich nur "404" und eine Stellungnahme des BRK;
http://www.kvberchtesgaden.brk.de/index.htm?http://www.kvberchtesgaden.brk.de/aktuell/inhalt.php?id2=130129b

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern809620
Datum01.07.2015 22:2622130 x gelesen
Das sollte aber eine andere Niederlassung sein. Das Video ist in Wals/Salzburg entstanden, auf dem Foto ist ein Kennzeichen aus meinem Landkreis zu sehen. Meistens liegt das an einzelnen Personen und nicht an der Agentur. Nur weil mir diverse Berichte (meist ohne Feuerwehrbezug) unseres örtlichen Onlinemediums nicht gefallen, würde ich das nie auf deren Fotographen abwälzen, mit dem wir seit langen Jahren perfekt auskommen. ( Der hat übrigens auch ein Gelblicht ;-) )

Audiatur et altera pars.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 809625
Datum02.07.2015 06:5621659 x gelesen
Geschrieben von Annette S.Hier trifft es das BRK

Angebliche Klage aus 2013. Gibts da ein Urteil?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg809626
Datum02.07.2015 07:1722002 x gelesen
hallo,

eine Reaktion auf die Diskussionen zu dem Video:

Geschrieben von Ferdinand Farthofer Das Resümee der letzten Tage:

In vielen Posts werde ich persönlich als der unmoralischste Mensch des gesamten Alpenraumes bezichtigt. Es werden die Retter die ich übrigen immer sehr geschätzt habe und gegen die ich persönlich keinerlei Ressentiments hege als Helden bezeichnet, die dem unsympathischen und unmoralischen Pressheini endlich eine reingewürgt haben. Ein Niveau, das leider schon sehr tief ist und mit der Realität kaum etwas zu tun hat.
Leider wird die Darstellung vom Retter als Wahrer der Würde des Menschen, dem der Persönlichkeitsschutz der Opfer sehr am Herzen liege immer wieder aufs Neue konterkariert wie die Berichte auf der Seite "Wenn Retter zu Fotographen" werden leider deutlich belegen.

Einige Beispiele zu nennen:

Der tödliche Verkehrsunfall auf der B311, bei dem die Feuerwehr hinter dem Sichtschutz fotografiert während die verstorbenen Unfallopfer noch auf der Straße liegen, bzw. ein anderes Opfer noch reanimiert wird;
oder
der Bergrettungseinsatz, bei dem ein Toter am Seil ins Tal ausgeflogen wird;
oder
der schwere Unfall mit mehreren eingeklemmten Personen in Oberösterreich bei dem der Presse der Zugang verweigert wird. Die später von den Medien veröffentlichten Bilder der Versorgung der Verletzten stammten von den dort anwesenden Einsatzkräften und nicht von einem Vertreter der Presse. Gleiches gilt für den Unfall auf der B311 bei Saalfelden passiert.

Seltsam ist, dass die Würde der Opfer nicht mehr so hoch im Kurs steht, wenn die Bilder wie im Beispiel der freiwilligen Feuerwehr Wals auf ihrer eigenen Homepage veröffentlicht werden und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Einen Maßstab anzusetzen heißt in meinen Augen grundsätzlich diesen mal zuerst an sich selbst anzusetzen, denn der einzig legitime Vertreter der Presse an diesem fraglichen Abend in Wals war nun mal ich und nicht die Einsatzkräfte, die an einen Unfallort gerufen werden um dort den Verletzen zu helfen.

Ich war vielleicht in meiner Wortwahl nicht korrekt aber nicht beleidigend und für die aufgebrachte Tonlage entschuldige ich mich hiermit, dennoch glaube ich, dass es durchaus verständlich ist, wenn man an seiner Arbeit gehindert wird und dabei auch noch Beleidigungen über sich ergehen lassen muss wie ,,das muss jetzt sein du a. schleichst dich´´, dass man dann verärgert ist und möglicherweise über reagiert.

So finde ich es auch sehr bedenklich, dass ein Angehöriger der Feuerwehr sich das Recht herausnimmt von einem Pressefotographen verlangt seinen Personalausweis/Presseausweis herauszugeben und dann in der Folge, da sich der Vertreter der Presse natürlicherweise weigert dies zu tun seine Kollegen auffordert gegen den Vertreter der Presse vorzugehen.

Ich habe meinen Job gemacht und habe nur versucht meine Arbeit in dem mir zugewiesenen Rahmen zu erledigen, ein Umstand für den ich mich nicht zu entschuldigen muss, da er mir verfassungsrechtlich zugesichert ist in Form der garantierten Pressefreiheit. Ich selbst stelle immer den Anspruch an mich, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. In die Persönlichkeitsrechte der Einsatzkräfte greife ich nur insoweit ein, wie dies im rechtlichen Rahmen erlaubt ist. Bei dem Video jedoch kam es den betreffenden Einsatzkräfte anscheinend gerade darauf an sich von mir filmen zu lassen wie sie die Arbeit der Presse zu behindern versuchen.
Eine derartige Eskalation und aggressives Vorgehen der Einsatzkräfte ist für mich nicht nachvollziehbar und ich habe ihnen dazu sicherlich keinen Grund gegeben.

So gab ein Wort das andere jedoch warum ???

Ein Grund könnte in denen nur 11 Minuten vor dem Einsatzbefehl liegenden negativen Posts seitens einiger dort anwesender Einsatzkräfte liegen, die sich auf meine Kritik an den Fotos der HIOG beziehen.

Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass die Einsatzkräfte mit einem weit aus schwererem Verkehrsunfall gerechnet hatten und daher das Adrenalin im Blut ein anderes Ventil suchen musste. Ich selbst war bereits sehr müde aufgrund eines anstrengenden Tages und hatte überhaupt keine Lust mehr an einen Einsatzort zu fahren und meine Arbeit zu erledigen, da ich aber nur vier Minuten vom Einsatzort entfernt war bin ich meinem Job nachgegangen. Diese Situation hätte weder so sein müssen noch dürfen und vielleicht hätte ich sie verhindert, wenn ich meinem inneren Schweinehund gefolgt wäre und nach Hause zu meiner Familie gefahren wäre. Ich habe mich aber dafür entschieden meinen Job zu machen und dass ist weder rechtlich noch sonst irgendwie verboten.
Ob ich ein unmoralischer Mensch bin oder nicht werde ich sicherlich nicht entscheiden aber Drohungen meiner Familie etwas anzutun sind ein Niveau, das sicherlich von keiner Seite gewünscht wird und das von mir auch sehr ernst genommen wird. Leider zeigt dies nicht gerade Charakterstärke und Moral bei den Betreffenden wenn sie sich zu solchen Äußerungen hinreißen lassen.

Grundsätzlich sehe ich alle Beschimpfungen und Verleumdungen gegen meine Person und mein Unternehmen relativ gelassen, seit Jahren steigen die Besucherzahlen auf meiner Homepage und zeigen mir, dass ich ja irgendwie etwas richtig mache.

Auch ärgere ich mich nicht sondern eher verwundert es mich dass gewisse Einsatzkräfte, die doch von sich behaupten von so hoher Moral zu sein meine angeborene Lese- und Schreibschwäche zu kritisieren und dies als Begründung zu nehmen mich als dummen Menschen von geringem Intellekt zu bezeichnen. Ein Umstand, der doch sehr zu denken gibt, da gerade solche Dinge einer Kritik für Menschen mit Intellekt nicht zugänglich ist und auch niemandem zugänglich sein sollte. Mich persönlich trifft eine solche Kritik nicht mehr aber dennoch erstaunt sie mich immer wieder.

Ich werde mich nicht dafür entschuldigen, dass ich meinen Job mache, denn was viele anscheinend gerne vergessen, die Pressefreiheit ist ein Recht, dass von Generationen vor uns hart erkämpft wurde um Diktaturen und die Manipulation der Bevölkerung zu verhindern.
Seltsam ist, dass ich gleichzeitig immer gerufen werde, wenn jemand Hilfe braucht, sei es in der medialen Berichterstattung oder Vorankündigung einer Veranstaltung etwas was mir persönlich sehr am Herzen liegt, da ich gerade die Jugendarbeit in den Einsatzkräften als unerlässlich finde. Ebenso bin ich gerne bereit einem Notarztwagen oder Einsatzfahrzeug, dass ohne Strom an der Einsatzstelle Starthilfe zu geben eine Bürgerpflicht in meinen Augen.
Gerade da ich als Einsatzfotograph arbeite weiß ich wie schwierig die Situation an den Einsatzstellen sein können, dennoch sollte von Seiten der Einsatzkräfte nicht persönliche Ressentiments dazu führen die Arbeit des anderen zu behindern und die eigene aus dem Blick zu verlieren.
Ich nehme es da mit dem Bibelzitat: Der der ohne Fehler ist soll den ersten Stein werfen! Möglicherweise sitzen wir jedoch alle im gleichen Glashaus.

Wir und das meint eine Vielzahl von Fotographen sind gegen die Fotos der HIOG, da wir von der Berichterstattung leben wie der Bäcker vom Brotbacken oder der Taxifahrer vom transportieren von Menschen von A nach B. Würde einem der freiwilligen Einsatzkräfte sein regulärer Job aufgrund von Rationalisierungen gekündigt und verlöre er somit sein Einkommen mit dem er seine Familie ernährt würde er vielleicht unsere Position nachvollziehen können. Einem anderen den Job zu zerstören indem man auf dem Markt die gleichen Dinge gratis anbietet ist keine Sache auf die man stolz sein sollte und zeigt auch nicht eine besonderes hohe moralische Einstellung. Der genaue Hintergrund warum die HIOG gratis Fotos verteilen ist mir schleierhaft und ist völlig unverständlich.
Jeder möchte sein Auskommen haben um die Familie ernähren zu können und nicht das Geld jeden Monat vom Amt zu bekommen. Ich persönlich arbeite bis zu 17 Stunden täglich um dies zu tun. Aus diesem und keinem anderen Grund stehen wir, die Fotografen auf und setzen uns für unsere Rechte ein. Es ist keinesfalls nachzuvollziehen, dass jemand sich das Recht herauszunehmen den Job eines anderen zu zerstören damit dieser auf die Staatskasse zurückgreifen muss und von Steuergeldern ernährt werden muss.

Ich hoffe, dass sich die Gemüter beruhigen und es in naher Zukunft durch eine Aussprache zu einem vernünftigen Konsens kommt, damit sich beim nächsten Einsatz alle auf die ihnen zugewiesenen Aufgaben konzentrieren können. Eigentlich sollten gerade alle am Einsatzort anwesenden Personen ein Team bilden dies bezieht auch die Fotographen mit ein um für alle die Situation zu vereinfachen. Die Schaffung von Feindbildern sollte eigentlich nicht mehr zu unserer Gesellschaft und noch weniger zu unserer Generation gehören.


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809627
Datum02.07.2015 08:1221716 x gelesen
Also kennt er jemanden der schreiben kann. Diese Zusammenarbeit sollte er ausbauen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland809631
Datum02.07.2015 09:0521648 x gelesen
Geschrieben von Ferdinand FarthoferDie Schaffung von Feindbildern sollte eigentlich nicht mehr zu unserer Gesellschaft und noch weniger zu unserer Generation gehören.

Gute Idee, vielleicht sollte er das mal bei seiner Seite "Wenn Retter zu Fotographen werden" beherzigen...

Gruß
Frank

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 809635
Datum02.07.2015 09:4721776 x gelesen
Hallo!

Ich hab mir dieses Video jetzt auch angesehen. Das hätte ich besser nicht getan.

Ich schreibe besser nicht was ich von diesem "Menschen" halte sonst habe ich wohl bald eine Klage am Hals.
Aber dieses Verhalten ist nicht zu tollerieren.

Als Einsatzleiter hätte ich den Absperrbereich einfach vergrößert und den "Herren" durch sie Polizei entfernen lassen; zu seiner eigenen Sicherheit. Ich habe da den einen oder anderen Kollegen der in einem solchen Fall auch schnell die Uniform auszieht und sich zivil und ganz privat mit dieser Art "Medienvertreter" unterhalten würde.

Wobei ich mich frage, ob die Beifahrerin des Unfallfahrzeug vor der Veröffentlichung des Vidoes überhaupt um Erlaubnis gefragt wurde. Denn sie ist ja klar zu erkennen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H809637
Datum02.07.2015 09:5821742 x gelesen
im Kern hat er mit seinen Aussagen meine Zustimmung.

Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
---
Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809649
Datum02.07.2015 12:4421865 x gelesen
Geschrieben von Alexander S.Text: im Kern hat er mit seinen Aussagen meine Zustimmung.

Meine nicht.
"ihr Sohn hatte keine schmerzen, sein Kopf kam als erstes unter die Walze, das Foto haben sie vielleicht schon online gesehen ?"

Er verwechselt Einsatzdokumentation mit Pressearbeit und rechtfertigt sein -in meinen Augen unmoralisches- Handeln mit vergangenen negativ Beispielen.

Gerade in unserem... Arbeitsbereich sollte man auch auf die Psyche der Opfer und auch der Angehörigen mit besonderer Rücksicht agieren, hier die unterste Schublade als Maßstab für das eigene Handeln anzulegen zeugt von einer mir fremden Wertevorstellung.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW809651
Datum02.07.2015 13:2121678 x gelesen
Das Video wurde zwischenzeitlich bearbeitet und ist in der Ursprungsform nicht mehr öffentlich zu finden.

Das überarbeitete Video enthält an der Stelle, an dem die Frau aus dem Fahrzeug gerettet wurde (über den Spiegel), nur noch ein Standbild, der Ton läuft allerdings noch mit.

Überarbeitetes Video

MkG K. Leguttky

Alle meine Beiträge sind meine freie und persönliche Meinung und müssen nicht mit der meines Dienstherrn übereinstimmen

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AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern809653
Datum02.07.2015 13:4122088 x gelesen
Servus,

ich habe zu dem Thema ein wenig recherchiert. Ich habe zwar keine Rechtssprechung zu Feuerwehreinsätzen gefunden, jedoch einen ähnlichen Sachverhalt.

BVerwG 6. Senat, 28.03.2012, AZ: 6 C 12/11

Situation:

Am 16. März 2007 wurde ein Untersuchungsgefangener der Justizvollzugsanstalt ... von acht Beamten des Spezialeinsatzkommandos der Polizei des Beklagten (SEK) in eine Augenarztpraxis im Zentrum von ... gebracht. Während des Arztbesuchs blieben zwei Beamte bei dem Gefangenen. Die anderen Beamten bezogen vor dem Praxisgebäude Stellung. Etwa zehn Minuten vor dem Ende der ärztlichen Untersuchung traten ein Photograph und ein Volontär des von der Klägerin verlegten ... Tagblattes auf den Kommandoführer zu und fragten ihn nach dem Grund des Einsatzes. Dieser gab zwar die erbetene Auskunft, untersagte ihnen aber die Anfertigung von Bildaufnahmen. Ob er ihnen darüber hinaus die Beschlagnahme der Kamera androhte oder eine solche Maßnahme nur "ankündigte", hat das Berufungsgericht offengelassen. Die beiden Reporter befolgten das Photographierverbot und betrachteten das weitere Geschehen aus der Ferne. Kurz darauf wurde der Gefangene zurücktransportiert. Am nächsten Tag erschien im ... Tagblatt ein Wortbericht über den Einsatz.

Rechtsprechung:

Die streitgegenständliche Polizeiverfügung berücksichtigt unter den im vorliegenden Fall gegebenen Umständen nicht im ausreichenden Maße das Grundrecht der Klägerin auf Pressefreiheit. Die mit einer Bildaufnahme verbundene Möglichkeit eines rechtsverletzenden Gebrauchs, insbesondere einer gegen Rechte von Dritten verstoßenden Veröffentlichung, muss nicht notwendig immer auf der ersten Stufe abgewehrt werden; dies kann in vielen Fällen vielmehr auch auf der zweiten Stufe des Gebrauchs des entstandenen Bildes geschehen. Wird ein Journalist daran gehindert, eine Photoaufnahme zu tätigen, wird insoweit irreversibel in sein Recht auf Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) eingegriffen. Dies kann in der Regel nicht hingenommen werden. Insbesondere kann diese Rechtsbeeinträchtigung nicht auf die Erwägung gestützt werden, die Wortberichterstattung bleibe auch dann möglich, wenn die Bildberichterstattung vereitelt werde. Denn es kommt nicht der Polizei gegenüber der Presse zu, zu entscheiden, welche Form der Berichterstattung erfolgen soll und welcher Art von vorbereitender Recherche es demgemäß bedarf. Verhältnismäßig ist es in einem solchen Fall daher in der Regel nicht, die durch den Journalisten beabsichtigte Photoaufnahme selbst zu verhindern, sondern nur, Vorkehrungen für die befürchtete anschließende Verletzung eines Rechtsgutes durch den Gebrauch des Bildes zu treffen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Polizei ihren Rechtsstandpunkt dem Journalisten oder dem ihn beschäftigenden Presseunternehmen mitteilt und auf eine Verständigung über "ob" und "wie" der Veröffentlichung drängt. Dabei wird sich aus dem Zusammenspiel von Landespolizei- und Landespresserecht ergeben, ob ein etwaiger daran anschließender Konflikt durch den Erlass einer Polizeiverfügung mit der Möglichkeit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch den Journalisten oder das Presseunternehmen ausgetragen wird oder durch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes vor den ordentlichen Gerichten durch die Polizei. Ein solches Vorgehen hätte vorliegend auch nahe gelegen, weil die Journalisten nach den Feststellungen im Berufungsurteil sich durch ihre Presseausweise gegenüber dem Einsatzleiter ausgewiesen haben und kooperationsbereit gewesen sind (Berufungsurteil S. 19). Nur wenn es aus ex-ante-Sicht des polizeilichen Einsatzleiters aus zeitlichen oder anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg verspricht, gegenüber Pressevertretern auf konsensualem Weg die Beachtung rechtlicher Beschränkungen bezüglich der Veröffentlichung angefertigter Bildaufnahmen sicherzustellen, ist dieser befugt, durch Nutzung polizeirechtlicher Anordnungsbefugnisse bereits die Bildanfertigung zu unterbinden. Gleiches gilt, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalls bereits die Anfertigung von Photos mit dem Anliegen eines wirksamen Schutzes eines in Rede stehenden Schutzgutes schlechthin unvereinbar wäre. Weder hierfür noch für eine von vornherein bestehende Aussichtslosigkeit einer konsensual erfolgenden Sicherstellung rechtlicher Veröffentlichungsbeschränkungen bietet der vorliegende Fall jedoch Anhaltspunkte.

MfG
Adrian

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AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern809654
Datum02.07.2015 13:5521827 x gelesen
Meine Auslegung:

Außerhalb des Gefahrenbereichs darf der Fotograf seine Grundrechte voll nutzen. Sollte er gegen §201a StGB verstoßen muss dies im nachhinein rechtlich geahndet werden, ein Unterbinden der Aufnahmen ist im Regelfall unzulässig.

MfG
Adrian

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809655
Datum02.07.2015 14:22   21401 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Als Einsatzleiter hätte ich den Absperrbereich einfach vergrößert und den "Herren" durch sie Polizei entfernen lassen

Das nennt man dann Zensur.

Geschrieben von Jakob T.Ich habe da den einen oder anderen Kollegen der in einem solchen Fall auch schnell die Uniform auszieht und sich zivil und ganz privat mit dieser Art "Medienvertreter" unterhalten würde.

und das ist kriminell.


Mal ganz provokativ gefragt:

Muss ich also davon ausgehen, dass die Einheit der du laut deinem Profil vorstehst eine Bande Krimineller ist, die sich gegen das Grundgesetz stellt?

Ich hoffe doch nicht...

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen809656
Datum02.07.2015 14:3721303 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Als Einsatzleiter hätte ich den Absperrbereich einfach vergrößert und den "Herren" durch sie Polizei entfernen lassen

Geschrieben von Henning K.Das nennt man dann Zensur.

Wenn der Herr in seinem örtlichen Käseblatt oder die DPA in ihrem Newsletter dann ein Bild vom Flatterband mit der Überschrift "Wir durften nur 5000m an die Einsatzstelle ran." drucken darf sehe ich den Vorwurf der Zensur noch nicht als erfüllt an.

Erst dann, wenn Du einen Text diktierst "... bedanken uns ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit Herrn Henning K ..." wird es schwierig.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809657
Datum02.07.2015 15:0721274 x gelesen
Geschrieben von Uwe S. sehe ich den Vorwurf der Zensur noch nicht als erfüllt an.

Wenn staatliche Stellen rechtswidrig Einfluss darauf nehmen, was die Presse sehen/fotografieren darf und was nicht, dann erfüllt das ggf. nicht jede Definition des Begriffes "Zensur", ein Eingriff in die Pressefreiheit ist es aber in jedem Fall.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809658
Datum02.07.2015 15:24   21474 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Adrian R.Außerhalb des Gefahrenbereichs darf der Fotograf seine Grundrechte voll nutzen. Sollte er gegen §201a StGB verstoßen muss dies im nachhinein rechtlich geahndet werden, ein Unterbinden der Aufnahmen ist im Regelfall unzulässig.
So sehe ich das auch. Auch wenn ich zugebe, dass mein Bauchgefühl manchmal was anderes sagt, sollten wir als FW gelassener damit umgehen, wenn ein Fotograf Bilder oder Filmaufnahmen macht. Vor allem weil wir keine Aufgaben der Strafverfolgung oder Gerichtsbarkeit wahrnehmen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809659
Datum02.07.2015 16:1221683 x gelesen
Das gleiche Gericht, das hier die Pressefreiheit auf einen so hohen Standpunkt stellt, hat das einige Jahre vorher (1990) in einem wiederum anderen Zusammenhang noch deutlich anders gehandhabt. Damals wollte ein Pressevertreter bei einer öffentlichen (!) Stadtratssitzung ein Tonbandgerät mitlaufen lassen. Der Stadtrat hat sich dagegen ausgesprochen und wollte gerichtlich erreichen, dass dem Pressevertreter untersagt wird die teils vorhandenen Aufzeichnungen in irgendeiner Form zu nutzen. Also quasi Zensur in Perfektion, sowohl Vorzensur (= Verhindern der Herstellung von Pressematerial) als auch Nachzensur (= Verhindern der Veröffentlichung bereits gefertigten Materials) - könnte man meinen. Das Recht, Tonbandaufzeichnungen in Sitzungen kommunaler Gremien, auch wenn sie öffentlich sind, zu verbieten, war damals schon in mehreren (auch der zutreffenden) Gemeindeordnungen zu finden.

Das BVerwG hat aber dem Stadtrat Recht gegeben, und zwar nicht mit der Begründung, die Persönlichkeitsrechte der Kommunalpolitiker wären betroffen und hier gegen die Pressefreiheit abzuwägen (das hatte der Stadtrat vorgetragen), sondern das die Funktion des Stadtrates durch die Pressearbeit gestört werden könnte. Denn gerade in kleineren Kommunen könnten die Lokalpolitiker, wenn die Presse ihre Aussagen wortwörtlich mitschneidet, dadurch in ihrer freien Rede und Meinungsdarstellung in der Sitzung gestört werden. Eine (Zitat) "von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre" würde durch die Tonaufzeichnung der Presse verhindert, und das stört wiederum das öffentliche Interesse an einem geregelten Sitzungsbetrieb. Das sei aber höher zu bewerten als die Pressefreiheit.

So, zurück zur Feuerwehr. Die Funktion bzw. das staatliche Interesse an einer erfolgreichen Arbeit von Feuerwehren/Rettungsdiensten an Einsatzstellen dürfte noch recht unbestritten sein. Gedankenspiel: Eine "von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre" erleichtert unsere Arbeiten an Unfallstellen doch schon enorm. Gerade bei kleineren Wehren könnte man dann auch auf die Idee kommen, dass eine sehr intensive Pressebeobachtung an einer Einsatzstelle auf die Einsatzkräfte einen Druck ausübt, der über das normale und vertretbare hinaus geht und die Arbeiten so behindert, dass die Funktion der staatlichen Hilfe (und letztlich die Kundschaft...) darunter leidet. Und die Rechtsgrundlagen, an unseren Einsatzstellen für ruhiges Arbeiten zu sorgen, sind grundsätzlich auch vorhanden...

Bevor jetzt jeder seinen nächstbesten Medienvertreter vom Blechschaden-VU direkt vors Gericht zerrt: Das will ich damit nicht sagen. Nur für die Extremfälle, Möglichkeiten gibt es durchaus, und möglicherweise würde eine Einschränkung der Pressefreiheit in diesen Fällen auch in unserer heutigen, mediengeprägten Welt noch vor den höchsten Gerichten standhalten. Die Pressefreiheit gehört zwar zu den Grundrechten, aber auch Grundrechte haben gewisse Schranken. Die Schranken der Pressefreiheit gehören dabei zu den leichtgängigsten, die es gibt: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze" (Art. 5 abs. 2 GG). Und allgemeine Gesetze sind nun wirklich keine Hürde, davon gibt es schon einige. Unsere kommunalen, öffentlich tagenden Gremien dürfen heutzutage immer noch Tonband - wie auch Filmaufzeichnungen wie sie gerade wollen untersagen, um ihrer Arbeit weiterhin ruhig nachgehen zu können, auch wenn diese ausdrücklich per Gesetz "öffentlich" ist.
Nur regt sich niemals ein Medienvertreter großartig darüber auf, denn da fließt ja i.d.R. auch kein Blut ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg809660
Datum02.07.2015 16:15   21363 x gelesen
Geschrieben von F F.da wir von der Berichterstattung leben wie der Bäcker vom Brotbacken oder der Taxifahrer vom transportieren von Menschen von A nach B.

Schön das der Herr die Bäcker und Taxifahrer erwähnt. Beide haben m.W. auch kein Anrecht das ausschließlich Sie die Leistung erbringen dürfen. Heute wie früher haben auch die Endverbraucher Brot gebacken oder sind mit ihrem privaten oder geliehenen Fortbewegungsmittel von A nach B gekommen. Dennoch sind beide Berufsstände nicht ausgestorben. Warum ist das so?

Und noch was Anderes. Ich habe im Rahmen einer Übung Bahnunfall, bei der echte Reporter und Volontäre als Pressevertreter vor Ort waren, erlebt wie belastend das für eine Einsatzkraft und noch mehr für einen Einheitsführer sein kann wenn einem ständig irgend welche Reporter auf die Pelle rücken. Versucht mal ein halbwegs vernünftiges Funkgespräch zu führen wenn ihr einen halben Meter vorm Gesicht eine Videokamera nebst eingeschaltener Halogenleuchte habt.

Der Gefahrenbereich ist mir da aber mal so was von egal, wenn ich meine Arbeit nicht richtig machen kann weil ich derart beeinflusst werde dann werde ich dafür sorgen das die Presse ausreichend Abstand hält. Ansonsten können wir gern auch mal tauschen. Die machen meinen Job und ich renne denen mit der Kamera hinterher und kommentiere dann auch gern deren Arbeit.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern809662
Datum02.07.2015 17:0921372 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Michael R.Wie sieht das eigentlich aus mit dem Recht der Privatspeere der Opfer ?

Hierzu gibt es schon ein Urteil, dieses war ziemlich eindeutig:

Zeitungsbericht

Das Urteil dazu findet man unter: LG Essen 4. Zivilkammer, 10.07.2014, AZ: 4 O 157/14

In diesem Sinne dürfte sich unser Fotograf in die Nesseln gesetzt haben, sollte das Opfer anzeige erstatten wird wohl ein saftiges Schmerzensgeld fällig sein. Wenn das Gesicht gezeigt wird ist die Erkennbarkeit wohl definitiv gegeben.


MfG
Adrian

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809664
Datum02.07.2015 17:5121552 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Funktion bzw. das staatliche Interesse an einer erfolgreichen Arbeit von Feuerwehren/Rettungsdiensten an Einsatzstellen dürfte noch recht unbestritten sein. Gedankenspiel: Eine "von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre" erleichtert unsere Arbeiten an Unfallstellen doch schon enorm. Gerade bei kleineren Wehren könnte man dann auch auf die Idee kommen, dass eine sehr intensive Pressebeobachtung an einer Einsatzstelle auf die Einsatzkräfte einen Druck ausübt, der über das normale und vertretbare hinaus geht und die Arbeiten so behindert, dass die Funktion der staatlichen Hilfe (und letztlich die Kundschaft...) darunter leidet.

interessanter Gedankengang. Weil also der gemeine FM(SB) befürchten könnte, sein Handeln würde später hinterfragt, verbietet man am besten alle Fotos an und von Einsatzstelle. Ebenfalls natürlich diese Einrichtung, in der so gerne Einsatzbilder zerrissen werden in diesem Dings, diesem Internet! ;-)

Ahja, was tut man gegen die Diskussion des Einsatzes am Tresen der Dorfkneipe? Ausgangssperre bei Feueralarm? Ein gutes Argument für den Sirenenalarm :-D

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 809665
Datum02.07.2015 18:3121394 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Henning K.Das nennt man dann Zensur.

Nein, das nennt man Fürsorge. Wenn ich einen Gefahrenbereich im Radius von 50 Meter und somit eine entsprechende Absperrung anordne, hat da keiner was verloren.

Geschrieben von Henning K.Muss ich also davon ausgehen, dass die Einheit der du laut deinem Profil vorstehst eine Bande Krimineller ist, die sich gegen das Grundgesetz stellt?


Muss ich davon ausgehen das Du uns kriminelle Machenschaften unterstellst? Ich empfehle etwas vorsichtiger mit solchen Behauptungen zu sein!

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809666
Datum02.07.2015 18:5621435 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Der Gefahrenbereich ist mir da aber mal so was von egal, wenn ich meine Arbeit nicht richtig machen kann

ja, das ist neben dem Gefahrenbereich die zweite Grenze.

Reden hilft da i.d.R. sehr gut, wenn man es nicht offensichtlich nur als Vorwand nutzt.

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen809667
Datum02.07.2015 19:4121033 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Muss ich davon ausgehen das Du uns kriminelle Machenschaften unterstellst? Ich empfehle etwas vorsichtiger mit solchen Behauptungen zu sein!

Das Ablegen der Uniform während eines Einsatzes macht jetzt aber nicht gerade den Eindruck eines zu 100% sauberen Verwaltungsaktes. Ich zitiere Jakob T. Ich habe da den einen oder anderen Kollegen der in einem solchen Fall auch schnell die Uniform auszieht und sich zivil und ganz privat mit dieser Art "Medienvertreter" unterhalten würde.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809668
Datum02.07.2015 19:4721567 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Weil also der gemeine FM(SB) befürchten könnte, sein Handeln würde später hinterfragt, verbietet man am besten alle Fotos an und von Einsatzstelle.Dieses Verständnis meines Gedankengangs entspricht wohl dem Zeitgeist: Wenn mal etwas nicht in völliger Transparenz geschieht, kann es ja nur der Verschleierung von Fehlern dienen. Wieso gibt es deine letzten Arztbesuche eigentlich nicht auf Youtube, wieso kann ich die OPs des nächstgelegenen Krankenhauses nicht per Livestream verfolgen? Etwa weil die Ärzte befürchten, ihr Handeln würde später hinterfragt? ;-)
Oder: Warum sperren wir Einsatzstellen eigentlich so regelmäßig ab? Ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr" würde es ja auch tun, und jeder neugierige Bürger kann ganz zeitgeistlich unsere Arbeit beobachten wenn er will, und unser Handeln hinterfragen.

Der gemeine FM befürchtet nicht das seine Fehler entdeckt werden, sondern muss gegebenenfalls auch konzentriert arbeiten (können), um das für einen Patienten bestmögliche Ergebnis zu erzielen, mit möglichst keinen/wenigen/unbedeutenden Fehlern. Das Verhalten mancher Medien(vertreter) kann im Einzelfall dazu geeignet sein, diese Konzentration massiv zu behindern. Und das wiederum hängt davon ab, wie gefestigt die Truppe ist, die das Szenario abarbeiten muss. Erfahrung, Einsatzhäufigkeit, Brisanz der Lage...
Und eine solche "mentale" Behinderung würde mir dann schon ausreichen, dass ein Teil meiner Truppe ein Verhalten an der Unfallstelle gegenüber dem Medienvertreter an den Tag legt, was z.B. unserm Ferdl einen tagesleuchtroten Kopf bringen würde. Pressefreiheit eben in den Schranken, die es nunmal gibt.

Einen Freifahrtschein für die Einsatzkräfte liefert diese Sichtweise keinesfalls. Mir wäre jedenfalls neu, dass entsprechend prüfende Stellen sich da ausschließlich auf Pressefotos und -videos stürzen würden, oder dass diese mit dem Hintergedanken aufgenommen werden, unsere Arbeit zu bewerten. Dafür gibts genügend andere Beweise, Sachverständige, Aussagen...
Und diese Einzelfallentscheidung, die Pressefreiheit in irgendeiner Form einzuschränken, unterliegt natürlich auch wiederum der Prüfung entsprechender Stellen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809669
Datum02.07.2015 19:4821191 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Das Ablegen der Uniform während eines Einsatzes macht jetzt aber nicht gerade den Eindruck eines zu 100% sauberen VerwaltungsaktesWo steht denn geschrieben, dass man für Verwaltungsakte überhaupt Kleidung braucht? ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen809671
Datum02.07.2015 19:5220999 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wo steht denn geschrieben, dass man für Verwaltungsakte überhaupt Kleidung braucht? ;-)

Nirgendwo. Nur wenn vor und nach dem Verwaltungsakt eine Tätigkeit ausgeübt wird, bei der eine gewisse Kleidung erforderlich ist, dann ist das doch auch seltsam wenn die beim Verwaltungsakt nicht hinderliche Kleidung dennoch extra abgelegt wird.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 809672
Datum02.07.2015 19:5721280 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Uwe S.Das Ablegen der Uniform während eines Einsatzes macht jetzt aber nicht gerade den Eindruck eines zu 100% sauberen Verwaltungsaktes.

Da unterschätzt Du die Wirkung eines ganz privaten, ruhigen und sachlichen Gesprächs. Da muss man nicht immer gleich einen Verwaltungsakt daraus machen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809673
Datum02.07.2015 20:4021018 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sebastian K.Der gemeine FM befürchtet nicht das seine Fehler entdeckt werden, sondern muss gegebenenfalls auch konzentriert arbeiten (können), um das für einen Patienten bestmögliche Ergebnis zu erzielen, mit möglichst keinen/wenigen/unbedeutenden Fehlern. Das Verhalten mancher Medien(vertreter) kann im Einzelfall dazu geeignet sein, diese Konzentration massiv zu behindern. Und das wiederum hängt davon ab, wie gefestigt die Truppe ist, die das Szenario abarbeiten muss. Erfahrung, Einsatzhäufigkeit, Brisanz der Lage...
Und eine solche "mentale" Behinderung würde mir dann schon ausreichen, dass ein Teil meiner Truppe ein Verhalten an der Unfallstelle gegenüber dem Medienvertreter an den Tag legt, was z.B. unserm Ferdl einen tagesleuchtroten Kopf bringen würde. Pressefreiheit eben in den Schranken, die es nunmal gibt.

Sorry, aber das ist konstruiert. "Mentale Behinderung..." Ist das wirklich Dein Ernst? Wenn man sich durch die Anwesenheit von Medienvertretern ablenken lässt, wie ist es dann mit laut schreienden Angehörigen, Verletzten, panischen Betroffenen...

Man sperrt sich den Bereich ab, den man zum arbeiten braucht bzw. den man als gefährlich ansieht. In dem haben dann aber auch nur die notwendigen Personen was zu suchen (und nicht die FA, die auch mal nur schauen wollen). Da halte ich die Medienvertreter so wie jeden anderen raus. Aber dann, wie hier von Verschiedenen angeraten, den Absperrbereich zu erweitern, um eine Begründung zu haben unliebsame Medienvertreter weg zu halten, finde ich bedenklich und ist nicht die Aufgabe der Feuerwehr. Abgesehen davon, dass wir weder Polizei, noch Staatsanwalt oder Richter sind. Und denen sollten wir es dann überlassen, wenn sich ein Medienvertreter rechtswidrig verhält.
Und nur weil etwas den eigenen Vorstellungen von Moral/ Ethik widerspricht, ist es noch lange nicht rechtswidrig.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809674
Datum02.07.2015 20:42   20955 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Jakob T.Da unterschätzt Du die Wirkung eines ganz privaten, ruhigen und sachlichen Gesprächs.
Ein ruhiges sachliches Gespräch kann man auch in seiner Dienstkleidung führen. Die muss man (behaupte ich mal) nur ablegen, wenn man vor hat unruhig und unsachlich zu werden, und nicht will, dass es auf die Organisation zurückfällt.

Gruss Thorsten

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809676
Datum02.07.2015 21:3421043 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Ist das wirklich Dein Ernst? Das ich es für möglich halte, dass ein Gericht in einer solchen Streitfrage zu Gunsten der Einsatzkräfte entscheiden würde? Ja. Wenn man das schon anderen ehrenamtlichen Stellen der kommunalen Verwaltung zugesteht, durch Medieninteresse zu stark unter Druck zu geraten, bei denen es u.U. um weitaus weniger geht, und wenn ich schaue, wie sich der sagenumwobene Ehrenamtsbonus manchmal in der Rechtssprechung rund um Feuerwehrgeschichten darstellt... Ja, ist mein Ernst.
Aber nochmal: Kein Freifahrtschein für alle Feuerwehren in allen Einsatzlagen...

Geschrieben von Thorsten H.Wenn man sich durch die Anwesenheit von Medienvertretern ablenken lässt, wie ist es dann mit laut schreienden Angehörigen, Verletzten, panischen Betroffenen...Um die Angehörigen und panisch reagierende Betroffene wird man sich auch in entsprechender Entfernung zu laufenden Rettungs-/Bergungsarbeiten kümmern, das Verletzte gezielt ruhig gestellt werden um die Rettungsarbeiten insgesamt ruhiger ablaufen zu lassen ist auch nichts neues, gerne werden dazu auch Spezialkräfte gerufen (Notfallseelsorge, Ärzte)...
Und wo wir schon bei "schreienden Angehörigen, Verletzten, panischen Betroffenen" sind, kann man auch wieder die Frage stellen, wie diese denn auf eine für diese gefühlt zu aggressive Medienpräsenz reagieren, und ob es nicht Aufgabe von uns ist diese davor zu schützen?

Geschrieben von Thorsten H.Abgesehen davon, dass wir weder Polizei, noch Staatsanwalt oder Richter sind. Und denen sollten wir es dann überlassen, wenn sich ein Medienvertreter rechtswidrig verhält.Staatsanwalt und Richter werden sich immer erst im Nachhinein zum Geschehen damit beschäftigen, der Einsatz ist bis dahin schon gelaufen. Dann kann man die zwar noch beschäftigen, bringt nur nichts mehr für den konkreten Fall. Die Polizei ist da eher ein Ansprechpartner, das sind aber zum einen die, die heute schon an diversen Einsatzstellen nicht gerade personell überbesetzt aufschlagen, und zum anderen bieten diverse Brandschutzgesetze aus genau solchen Gründen den Feuerwehren bzw. Einsatzleitern ebenfalls ausgesuchte polizeiliche Befugnisse.

Geschrieben von Thorsten H. Und nur weil etwas den eigenen Vorstellungen von Moral/ Ethik widerspricht, ist es noch lange nicht rechtswidrig.Das ist ja richtig, aber wo will man hier eine Grenze ziehen, ohne solche an sich natürlich sehr subjektiven Punkte mit einfließen zu lassen? Dass die Pressefreiheit eine komplette, alles erlaubende Pressenarrenfreiheit ist, ist so (grund)gesetzlich auch nicht vorgesehen, und diese Schranken den Pressevertretern ganz alleine zu überlassen, wohl auch nicht. Gerade weil "Presse" an sich zunächst ja jeder sein kann, hätte ich damit dann auch ein immenses Problem. Hol ich mir halt ne Kamera, werde Pressefotograf und fordere beim nächsten VU meine Pressefreiheit ein, um zur lückenlosen Dokumentation auf dem Azubiplatz im RTW mit zur Klinik fahren. Wer hindert mich dran? Wenn mir ein Richter die Schranken dann hinterher zeigt, bin ich ja trotzdem mitgefahren, und das Honorar der Blut-Zeitung wird wohl für alle möglichen Strafen locker ausreichen ;-)

Und da wir im Einsatz auch ordnungsbehördliche Befugnisse (und Aufgaben) haben, spielen da letztlich Moral und Ethik sehr wohl eine Rolle bei der Frage, wann wir wie handeln. Wenn auch nicht unsere eigenen Vorstellungen, sondern die, die "nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen" werden (so mal das BVerfG zur öffentlichen Ordnung). Und da kann das Verhalten von Medienvertretern an Einsatzstellen durchaus gegen verstoßen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809679
Datum02.07.2015 22:1320875 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Sorry, aber das ist konstruiert. "Mentale Behinderung..." Ist das wirklich Dein Ernst?

Wie viele Einsatzkräfte von FW und Pol haben sich in dem Film denn mit dem einen (1) Kameramann beschäftigt und standen dadurch nicht für den eigentlichen Einsatz zur Verfügung ?

Ich denke Sebastians Aussage ist durch den Film bereits bestätigt.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809680
Datum02.07.2015 22:1420962 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sebastian K.Das ich es für möglich halte, dass ein Gericht in einer solchen Streitfrage zu Gunsten der Einsatzkräfte entscheiden würde? Ja. Wenn man das schon anderen ehrenamtlichen Stellen der kommunalen Verwaltung zugesteht, durch Medieninteresse zu stark unter Druck zu geraten, bei denen es u.U. um weitaus weniger geht, und wenn ich schaue, wie sich der sagenumwobene Ehrenamtsbonus manchmal in der Rechtssprechung rund um Feuerwehrgeschichten darstellt... Ja, ist mein Ernst.
Halte ich trotzdem für arg konstruiert und theoretisch.
Abgesehen davon, dass Feuerwehrangehörige oder Feuerwehrabteilungen die sich von einem filmenden/ fotografierenden Reporter aus der Ruhe bringen lassen, besser die Finger von einem Unfallfahrzeug lassen. Die sollten dann lieber die Einsatzstelle absichern oder den Brandschutz sicherstellen. Mal so ganz im ureigentlichen Interesse des Opfers gesprochen...

Geschrieben von Sebastian K.Die Polizei ist da eher ein Ansprechpartner, das sind aber zum einen die, die heute schon an diversen Einsatzstellen nicht gerade personell überbesetzt aufschlagen, und zum anderen bieten diverse Brandschutzgesetze aus genau solchen Gründen den Feuerwehren bzw. Einsatzleitern ebenfalls ausgesuchte polizeiliche Befugnisse.
Solche Befugnisse würde ich als FW aber ehrlich gesagt nur anwenden, wenn sie dem Einsatzerfolg dienlich sind, und nicht um irgendwelche vermeintlichen Rechtsverstösse von Reportern zu ahnden. Mit dem Reporter würde ich nur kollidieren, wenn er mich tatsächlich bei der Abarbeitung des Einsatzes hindert.
Wir sind keine Hilfssherrifs. Deshalb werde ich als FA auch nie eine Strasse absperren, wenn es nicht um die Absicherung einer Einsatzstelle geht (z.B. bei Festumzügen, Radrennen, ...).

In meinem Bundesland sind solche Dinge (polizeilichen Befugnisse) übrigens auch nicht im FWG verankert. Und die FW ist explizit unabhängig von der Pol.
Und das ist eines der Dinge, die ich in Ba-Wü gut finde.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809681
Datum02.07.2015 22:1821329 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas M.Wie viele Einsatzkräfte von FW und Pol haben sich in dem Film denn mit dem einen (1) Kameramann beschäftigt und standen dadurch nicht für den eigentlichen Einsatz zur Verfügung ?

Ich denke Sebastians Aussage ist durch den Film bereits bestätigt.

Naja, damit kann ich auch genau das Gegenteil behaupten. Wenn sich die FA auf Ihre Aufgabe konzentriert hätten, anstelle Hilfssherrif zu spielen, wären sie auch für den Einsatz zur Verfügung gestanden...
Also: Schuster bleib bei Deinen Leisten...

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW809684
Datum02.07.2015 23:1121004 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H. Wenn sich die FA auf Ihre Aufgabe konzentriert hätten, anstelle Hilfssherrif zu spielen, wären sie auch für den Einsatz zur Verfügung gestanden...

Tja, spätestens HIER unter Punkt 3 sehe ich die Notwendigkeit die Presse aus dem 10m Radius zu entfernen.


Geschrieben von Thorsten H.Also: Schuster bleib bei Deinen Leisten...
Da gebe ich dir Recht!
Wir können nur darauf Hinweisen sich hier nicht aufzuhalten, dann geht es ggf an die Polizei über.
Das geschah auch im Film und hier hätte es für die FW enden müssen, Ausnahme nur dann wenn es eine unmittelbare Gefahr gibt......sollte man sie für für den erklärten Feind denn rechtzeitig erkennen ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809688
Datum03.07.2015 07:3921521 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas M.Tja, spätestens HIER unter Punkt 3 sehe ich die Notwendigkeit die Presse aus dem 10m Radius zu entfernen.
Dem Stimme ich auch vollstens zu. 10 m beim VU solange die Menschenrettung läuft, da hat niemand, der nicht notwendig ist was zu suchen.
Mir ging es ja darum, dass angeregt wurde, potentielle Gefahrenbereiche auszuweiten, um damit die Rechtfertigung zu haben einen Fotografen auch mit leichtem "Druck" zu entfernen, wenn er Bilder macht, die der FW nicht passen...

Geschrieben von Thomas M.sollte man sie für für den erklärten Feind denn rechtzeitig erkennen ;)
... und ich denke dieses Wort beschreibt es genau. Der "erklärte Feid"! Ich weiss, das es schwer ist, wir sollten uns aber doch bemühen, im Dienst keinen zum "Feind" zu erklären und dann so zu behandeln, auch wenn er sich daneben benimmt. Ich denke, wir sollten da gelassen genug sein, um ggf.Beweise zu sichern, und dann das ganez den zuständigen Behörde zu übergeben.

Gruss Thorsten

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817142
Datum12.02.2016 20:5317173 x gelesen
Landesfeuerwehrverband Salzburg:Nach einem Einsatz der FF Wals-Siezenheim am 29. Juni 2015 wurde vom Inhaber der Presseagentur Aktivnews, Ferdinand Farthofer, auf den Websites www.aktivnews.at und www.aktivnews.eu ein negativer Artikel mit einem Link zu einem YouTube-Video veröffentlicht. Dieses Video beinhaltete die Filmaufnahmen von diesem Einsatz und wurde mit negativen Kommentaren über die Arbeit der Einsatzkräfte versehen. Der Landesfeuerwehrverband Salzburg beauftragte über Ersuchen der betroffenen Kameraden daraufhin einen Rechtsanwalt, um den Verfasser zu einer Berichtigung dieser Aussagen zu veranlassen. Schlussendlich kam es zu einer entsprechenden Klage gegen den Verfasser durch zwei Mitglieder der FF Wals-Siezenheim. Vor kurzem wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem Ferdinand Farthofer sich zu einer Klarstellung verpflichtet hat, die nun sechs Wochen lang auf den oben genannten Websites auf der Startseite veröffentlicht werden muss. Diese Klarstellung ist als Screenshot verfügbar.

Der angesprochene Screenshot:
Klarstellung_zur_Freiwilligen_Feuerwehr_

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen817177
Datum13.02.2016 19:0616151 x gelesen
Hmmm ... aktuell kann ich aber auf der Startseite von aktivnews.de keine "Klarstellung" mehr finden.
M.E. sind aber noch keine 6 Wochen um... find ich spannend!

Grüße
Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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