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ThemaPetition: Steuerfreibetrag und Rentenpunkt fürs Ehrenamt9 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809630
Datum02.07.2015 08:51   6362 x gelesen
Eine Petition zur Förderung des Ehrenamtes wurde jetzt veröffentlicht. Gefordert wird darin:
1. Zusätzlicher Rentenpunkt für alle, die mindestens 30 Jahre ein Ehrenamt ausgeübt haben. Dies beinhaltet ebenfalls die Anerkennungsleistung für Beamte, Selbständige und freiberuflich Tätige.
2. Jedem ehrenamtlich Tätigen soll das Recht eingeräumt werden, einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 2500 /Jährlich als pauschale Abgeltung der ihm entstandenen Aufwände in Anspruch zu nehmen.

Link zur Petition

Ich stelle es mal hier rein, weil der Grundgedanke vielleicht nicht so verkehrt ist, und sich diese zunächst auch für alle Ehrenamtler ausspricht, unabhängig vom Verfasser: dem zweitgrößten Karnevals- und Fastnachtsverband in Deutschland.

Und da setzt auch meine Kritik an dem Vorhaben ein: Mal wieder wird alles als "Ehrenamt" bezeichnet, was eigentlich nichts weiter als bloßer Zeitvertreib ist. Es gibt Ehrenämter wie Feuerwehr, Hilfsorganisationen, KatS, wenn sich dafür nicht genügend Leute begeistern kommt man an den Punkt wo der Staat alternativ tätig werden muss (Verpflichtungen, Hauptamt...). Es gibt Ehrenämter in der Pflege oder Hospizen, die vielleicht noch höher zu bewerten sind als das was die meisten von uns so treiben. Es gibt Ehrenämter, die in Sportvereinen an sinnvoller Jugendarbeit und -entwicklung mitarbeiten, und solche, die dort für den Biernachschub der ersten Mannschaft sorgen.
Und es gibt Ehrenämter, wenn sich dafür nicht genügend Leute begeistern müssen eben die, die noch Karneval feiern oder Kaninchen züchten wollen eine längere Strecke zur nächsten Karnevalsfeier und Kaninchenausstellung zurücklegen.
Wenn da jetzt staatliche Anreize geschaffen würden, die alle diese "Ehrenämter" mal wieder gleich stellen, wieso bitte soll ich dann nachts um drei wegen Bränden und Unfällen, für die ich ja auch nichts kann, aus dem Bett steigen, wenn ich doch nen Rentenpunkt und meinen Steuerfreibetrag auch locker in irgendeinem Brauchtumspflegeverein als Mitläufer mit geregeltem Terminkalender und vielleicht noch einmal Kellnerspielen im Jahr erreichen kann?

Freuen würde es mich, wenn unsere Verbände da mal mit einsteigen würden und dabei aber auch deutlich machen, dass Ehrenamt eben nicht gleich Ehrenamt ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen809634
Datum02.07.2015 09:363394 x gelesen
Guten Morgen,

vor einigen JAhren, als wir in Hessen diskutierten, was wir den Ehrenamtlichen im Feuerwehrbereich gutes tun können, haben wir auch diskutiert, ob man einen Rentenpunkt pro Jahr dem Aktiven Gutschreibt. Das wären damals bis zu 42 Punkte geworden - bei 3,50 Euro pro Punkt eine zusätzliche Rente von 147 Euro PRO MONAT. Dann haben sich aber andere dafür entschieden unsere 10er Staffelung zu machen mit 10 Jahre 100 Euro, 20 JAhre 200 Euro, 30 Jahre 500 Euro und 40 Jahre 1000 Euro.
SO bekommt heute theoretisch der Aktive über die Zeit 1800 Euro bis zum Ende der aktiven Laufbahn. Als Rentenpunkt in meiner Berechnung hätte er das JÄHRLICH ALS ZUSATZRENTE erhalten. Da hat man schon gesagt, das ist über die Dauer nicht finanzierbar. ZUm einen: wer soll das bezahlen? Die Anerkennungsprämie zahlt heute das Land HEssen, die rente wäre über die Kommune gegangen..... weil man als LAnd nicht eine "Renten"stelle für Freiwilllige Feuerwehrleute aufbauen wollte ..... und es toller aussieht, wenn ein Politiker einem aktiven einen Scheck in die Hand drückt. Ist vor Wahlen ja pressewirksamer als still die Rente monatlich überweisen......

einen schönen Tag

Ralf LEistner

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 809636
Datum02.07.2015 09:523091 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ralf L.vor einigen JAhren, als wir in Hessen diskutierten, was wir den Ehrenamtlichen im Feuerwehrbereich gutes tun können, haben wir auch diskutiert, ob man einen Rentenpunkt pro Jahr dem Aktiven Gutschreibt.

Das wäre schon ein guter Ansatz.

Wobei es dann kompliziert wird. Wer gilt als "Aktiver"?
Ist es der, der an allen Übungen, Ausbildungen, Weiterbildungen und Einsätzen teilnimmt oder ist auch die berühmte Karteileiche die nur so oft aufschlägt, das man sie eigentlich nicht aus dem Dienst entfernen kann?

Ohne klare Regelung wie sich das gestalten soll wird ein solcher Vorschlag wohl eher nicht angenommen.

Wie wird denn die "Staffelung" und die Auszahlung der Beträge überwacht? Ich meine, wie wird ausgeshlossen das "Schönwetterfeuerwehrleute" in den gleichen Genuss kommen?

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809638
Datum02.07.2015 10:153220 x gelesen
Die Idee der Karnevalisten geht ja von einem Rentenpunkt nach 30 Jahren Ehrenamt aus, nicht einem Rentenpunkt pro Jahr, und wäre insofern noch etwas "billiger".

Wo wir schon bei Anekdoten über die praktische (Feuerwehr)Ehrenamtsförderung der Politik sind:
In RLP verbreitet sich gerade die Ehrenamtskarte, die es in anderen Ländern so oder so ähnlich auch schon gibt.
Die Karnevalisten sprechen in ihrer Petitionsbegründung davon:
Wenn man sich vor Augen führt, dass der zeitliche Aufwand bei der Ausübung eines Ehrenamtes zwischen 2 und 4 Stunden/Woche beträgt, bei der Personengruppe ab 65 Jahren auf durchschnittlich 5 Stunden in der Woche steigt, dann wird deutlich, wie viel persönliches Engagement in ein Ehrenamt eingebracht wird.
Ich weiß nicht woher diese Zahlen kommen, allerdings fällt auf: die Mindestanforderung der hochgelobten Ehrenamtskarte ist: mindestens 5 Stunden pro Woche...
Und die Feuerwehrleute/HiOrg-Angehörige? Tja, Pech gehabt. Denn wer diese Zeiten nicht mit Übungen und Einsätzen erreicht, die bloße "Dauerbereitschaft" wird nicht gewürdigt, oder die Tatsache, dass man in diesem Ehrenamt nicht alles mit Terminkalendern langfristig abdecken kann. Und wer die Zeiten erreicht, z.B. weil er besondere Funktionen ausübt, dabei aber eine Aufwandsentschädigung erhält (die er nach Landesrecht erhalten muss), ist auch gleich raus.
In den Informationen für Kommunen wird darauf wie folgt eingegangen:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Gespräche mit Verantwortlichen in Feuerwehr, Rettungsdiensten oder Organisationen des Katastrophenschutzes schon vor Projektstart helfen, die Bedingungen abzuklären und einen Konsens herzustellen, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses der Bereitschaftszeiten aus der Berechnung des durchschnittlichen Zeitaufwands.Also tröstet eure "wirklich Ehrenamtlichen", und alles wird gut.
Andere Länder regeln das so...

Sowas sind Aktionen zur Förderung des Ehrenamtes, die sich von Sonntagsreden bei Feuerwehrfesten praktisch nur durch ihren Preis unterscheiden.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern809639
Datum02.07.2015 10:223221 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und die Feuerwehrleute/HiOrg-Angehörige? Tja, Pech gehabt. Denn wer diese Zeiten nicht mit Übungen und Einsätzen erreicht, die bloße "Dauerbereitschaft" wird nicht gewürdigt, nicht überall
Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte.

MkG Helmut

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809640
Datum02.07.2015 10:252913 x gelesen
Der gleiche Link versteckt sich hinter Andere Länder regeln das so... ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen809641
Datum02.07.2015 10:272969 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Idee der Karnevalisten geht ja von einem Rentenpunkt nach 30 Jahren Ehrenamt aus, nicht einem Rentenpunkt pro Jahr, und wäre insofern noch etwas "billiger".

Die Typen vom Karneval sind gar nicht so dumm, denn sie wissen genau dass es viel einfacher ist im Schritt Nummer 1 die Rentenzulage auf geringem Niveau einzuführen und dann in Schritt Nummer 2 das Niveau weiter anzuheben.

Außerdem wäre ich mir gar nicht mal so sicher, dass die Idee wirklich vom Karnevalsverein kommt. Vielleicht hat der sich nur vor einen Karren spannen lassen und etwas eingereicht, was ein Mitglied so vorbereitet hat.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 809642
Datum02.07.2015 10:412847 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian K.In RLP verbreitet sich gerade die Ehrenamtskarte, die es in anderen Ländern so oder so ähnlich auch schon gibt.

Leider nicht für Funktionspersonal der Feuerwehr das eine pauschale Aufwandsentschädigung erhält und auch nicht für FA kleinerer und mittlerer Feuerwehren. Ich wüsste jetzt auch nicht wie ich auf 250 Stunden im Jahr kommen soll. Da müsste ich neben meiner Arbeit und der Feuerwehr noch in ein oder zwei Vereine eintreten.

Hier mal kurz die Voraussetzungen

- Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- Mindestalter 16 Jahre
- Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.

Ich bin überzeugt, das mehr dieser Karten bei allerlei Vereinen im Umlauf sind als bei der Feuerwehr.

Angebrachter wäre ein "echter" Feuerwehrdienstausweis, nicht solche bunten Papierchen wie sie der eine oder andere Verband herausgiebt.
Mit diesem Ausweis kann man auch bestimmte Vorteile verbinden ohne gleich Feuerwehr, Dackelclub, Kaninchenzüchter und Dorfverschönerungsvereine auf eine Stufe zu stellen.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern809643
Datum02.07.2015 10:433511 x gelesen
Ich habe das mal unterschrieben, da ich hier einen guten Ansatz sehe, das aussterbende Ehrenamt wieder zu beleben.

Und das, obwohl ich wohl nicht in der Genuss käme, sollte diese Anregung umgesetzt werden. Die 30 Jahre schaffe ich wohl nicht mehr ;)

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 02.07.2015 08:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.07.2015 09:36 ., Pfungstadt
 02.07.2015 09:52 Jako7b T7., Bischheim
 02.07.2015 10:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.07.2015 10:22 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 02.07.2015 10:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.07.2015 10:27 Uwe 7S., Bürstadt/Lingen
 02.07.2015 10:41 Jako7b T7., Bischheim
 02.07.2015 10:43 Stef7an 7R., Papendorf
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