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ThemaSuche Dienstanweisung betreffend Einsatzfotos in sozialen Netzwerken14 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz808388
Datum25.05.2015 21:008096 x gelesen
Hallo zusammen,

zunächst mal: Ich habe die Forensuche benutzt, bin aber leider nicht fündig geworden, evtl. liegt es auch an dem falschen Suchbegriff :-(

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es Feuerwehren gibt, die zu dem Thema "Einsatzfotos prviat in sozialen Netzwerken" bzw. der Weitergabe von privaten Handyfotos an die Presse bereits eine Dienstanweisung erlassen haben.

Da wir zur Zeit den gesamten Bereich "Presse- und Medienarbeit" neu am organisiseren sind und man das Rad ja bekanntlich nicht neu erfinden muss, wäre es schön, wenn mir evtl. mal jemand als Muster seine Dienstwanweisung zur Verfügung stellen könnte.

Im voraus besten Dank.

Gruss
Ralf

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Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP808389
Datum25.05.2015 21:165428 x gelesen
Ja, gibt es seit Jahren bei der Stadt Trier. Sind auch sehr Streng und klar formuliert. Habe sie selbst nicht mehr vorliegen.
Aber bei Verwaltung ist man da bestimmt behilflich. Hier bitte nachfragen : http://feuerwehr.trier.de/Berufsfeuerwehr/Kontakt/

Dies ist meine Meinung.

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland808390
Datum25.05.2015 21:195430 x gelesen
Hallo,

so eine Dienstanweisung erübrigt sich zumindest bei uns, da es einen "Erlass zur Verschwiegenheit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" gibt, der generell das Anfertigen von Fotos und die Weitergabe von Informationen durch Unbefugte verbietet.

http://www.lfws.saarland.de/medien/inhalt/Erlass-Verschwiegenheit-22-12-09.pdf

Gruß
Frank

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz808391
Datum25.05.2015 21:225319 x gelesen
Hallo Volker,

vielen Dank, ich werde mal dort nachfragen.

Gruss
Ralf

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz808392
Datum25.05.2015 21:235358 x gelesen
Hallo Frank,

tja, grundsätzlich hast du da sicherlich recht und natürlich gibt es sowas auch in RLP.

Aber wie heißt es so schön: "Doppelt gemoppelt hält besser", und soviel Aufwand ist eine entsprechende Dienstanweisung ja auch nicht wirklich....

Gruss
Ralf

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP808395
Datum25.05.2015 21:415361 x gelesen
Und es lassen sich sie Sachverhalte auch viel einfacher und deutlicher festlegen. dann gibts ein " das hab ich so aber nicht verstanden" eher weniger.

Dies ist meine Meinung.

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AutorTim 8K., Berlin / Berlin808418
Datum26.05.2015 15:484937 x gelesen
Der Umgang und allem voran die Herstellung von Einsatzfotos ist hier geregelt. Abschließend erfolgt dann eine Freigabe durch die Pressestelle. Problematisch ist ehr weniger der Wildfuchs auf Personenaccounts, sondern der Umgang mit Fotos auf privaten Fanseiten einzelner Wachen - bei meist vierstelligen Like-Zahlen entstehen große Reichweiten. Insgesamt läuft das in meinen Augen aber recht gut, da intern eindeutige Regeln bestehen.

Interessanter Weise gab die Berliner Feuerwehr im Jahre 2012 eine Guideline heraus, die sich auch auf das private Umfeld bezieht. Die Fotos werden dort kurz mit der Anmerkung zum Dienstrecht angeschnitten.

Mein Beitrag, meine Meinung.

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AutorManu8el 8J., Aachen / NRW808429
Datum26.05.2015 18:055049 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Aber wie heißt es so schön: "Doppelt gemoppelt hält besser"Ich bin mir nicht sicher, ob dies in diesem Fall gilt.

Saarländischer Erlass zur Verschwiegenheit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr2. Bei der Tätigkeit im Brandschutz und der Technischen Hilfe, im Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz erworbene Informationen dürfen grundsätzlich in keiner Form, also weder mündlich oder schriftlicher Form noch in Form von Bild- oder Tondokumenten an Dritte weitergegeben werden.Geschrieben von Ralf R.natürlich gibt es sowas auch in RLPBei einer kurzen Suche habe ich im Internet jetzt kein entsprechendes Schriftstück aus Rheinlandpfalz gefunden. Falls jedoch so etwas vorliegt und ähnlich eindeutig sowie verständlich formuliert ist, wie das Beispiel aus dem Saarland, dann sehe ich keinen Bedarf nach einer weiteren Dienstanweisung.
Nur falls man etwas weitergehen und das Anfertigen von Bild- oder Tondokumenten grundsätzlich untersagen möchte, wäre in meinen Augen eine entsprechend weitergehende Dienstanweisung erforderlich.

Geschrieben von Ralf R.soviel Aufwand ist eine entsprechende Dienstanweisung ja auch nicht wirklichFür den der sie schreibt oder gar nur "kopiert" ist der Aufwand sicherlich zu verkraften, wenn man sich allerdings überlegt, wie viele sich dann mit einer weiteren Dienstanweisung befassen müssen, um schließlich doch nur festzustellen, dass es sich um eine Redundanz handelt, wage ich den Nutzen zu bezweifeln.
Da ist es doch besser einfach deutlicher auf den Erlass des Landes hinzuweisen. Keep it short and simple!

Ich würde mich jedoch über eine Diskussion bezüglich einer weitergehenden Beschränkung freuen, und formuliere es mal als Frage (vielleicht lohnt sich später auch eine Abspaltung dieser in einen neuen Themenbaum):
Wäre es sinnvoll, das Anfertigen von Bild- oder Tondokumente während des Einsatzes ohne dienstlichen Auftrag grundsätzlich zu untersagen?

Viele Grüße
Manuel

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz808442
Datum26.05.2015 20:574545 x gelesen
Hallo,

danke für deine Antwort.

Naja, ob es in RLP einen extra Erlass gibt, bin ich momentan auch überfragt. Allerdings ist das ja eigentlich ganz grundsätzlich schon in den Regeln zur Verpflichtung von FA geregelt und man wird belehrt.

Allerdings wurden mir bereits mehrere Dienstanweisungen zugesandt (dake hierfür), in dem noch viele andere Sachen zum Presse- und Medienbereich geregelt werden. Und genau sowas schwerbte mir vor, damit kann ich auch weiter arbeiten.

Gruss
Ralf

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen808486
Datum28.05.2015 11:11   4558 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Ralf R.:
Aber wie heißt es so schön: "Doppelt gemoppelt hält besser", und soviel Aufwand ist eine entsprechende Dienstanweisung ja auch nicht wirklich...
Meine Gedanken dazu bzw. mein spontaner Gedanke speziell bei diesem Satz: Typisch deutsch.

Man macht ein - vermeintliches - Problem aus und entschließt sich, das erstmal ausführlich zu regeln, natürlich schriftlich, mit einer Dienstanweisung. Dass das unter Umständen an sich überflüssig ist, da ohnehin bereits untersagt bzw. sich normalerweise schon von alleine verbietet, macht nix - doppelt hält besser. Dafür macht man sich dabei dann Gedanken, ob man nicht am besten gleich alles verbieten sollte. Und ob es nicht notwendig sei, gleich die entsprechenden Konsequenzen anzudrohen. Und ganz am Schluß steht man dann unter Umständen vor dem Dilemma, dass man das selbst ersonnene durchsetzen muß - wegen Dingen, ggf. wegen Fotos, die absolut keinen stören würden und alles andere als "schlimm" sind, aber man meinte ja, alles erschöpfend regeln zu müssen...

Mir gefällt hier übrigens das unten verlinkte Merkblatt der Berliner Feuerwehr gut, das in erster Linie an die Verantwortung und den GMV des Einzelnen appeliert.


Gruß

Daniel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP808491
Datum28.05.2015 13:284344 x gelesen
Geschrieben von Manuel J.Bei einer kurzen Suche habe ich im Internet jetzt kein entsprechendes Schriftstück aus Rheinlandpfalz gefunden. Gibt auch keins. Gibt nur ein Gesetz, was nach § 13 Abs. 1 Satz 2 LBKG i.V.m. § 20 GemO aussagt:
Feuerwehrmenschen sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich... ist... Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,
Das i.V.m. GMV und unter Berücksichtigung des allgemeinen Redetdocheinfachmalmiteinandergrundsatzes reicht eigentlich völlig aus. Und wenn dann wirklich trotzdem mal einer mehrmals völlig quer schießt, und alles Reden nichts mehr hilft, gibt's sogar noch einen zweiten Absatz, der ein "Ordnungsgeld bis zu fünfhundert Euro" ermöglichen würde. Falls jemand fragt, wie denn die mögliche Strafe eines Verstoßes gegen eine Dienstanweisung aussehen würde: § 37 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 LBKG => Geldbuße bis zu zweihundertfünfzig Euro...
Also ein klares Argument pro Dienstanweisung im Sinne eines kameradschaftlichen Miteinanders: Die Strafen werden billiger ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen809857
Datum09.07.2015 07:174223 x gelesen
Guten Morgen,

in der Hannoverschen Neuen Presse steht ein Artikel über ein Gesetzesentwurf von Innenminister Pistorius, der das Fotografieren und Filmen von Verletzten, auch für Polizei und Feuerwehr, als Straftat ansieht.

Gruß Christian

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809862
Datum09.07.2015 08:474105 x gelesen
Pistorius sagte, er finde es zutiefst abstoßend, wenn Gaffer mit ihren Handys Verletzte oder gar Halbtote aufnehmen, um sich damit im Netz zu profilieren.Da hat er ja Recht.

Außer der Presse habe niemand das Recht, Aufnahmen von Unfällen und Opfern zu machen.Wenn man die Gruppe "Presse" hier gesondert behandeln will, wird man sich auch mit der Frage beschäftigen müssen, wer überhaupt zu dieser Gruppe gehört. Da hat sich der Herr Pistorius aber einiges vorgenommen. Einerseits kann eine wie auch immer geartete Definition bzw. Anforderung an "Presse" dazu dienen, dass auf diesem Sektor die Qualität wieder spürbar zunimmt, der Markt ein paar schwarze Schafe verliert, die "guten" Journalisten vielleicht auch wieder etwas mehr verdienen... Andererseits wird es immer ein heftiger Eingriff in die Pressefreiheit sein, wenn man den Zugang zur Gruppe "Presse" in irgendeiner Form reguliert.

Außer Journalisten könne auch niemand die Erstellung mit einem Informationsrecht für die Öffentlichkeit rechtfertigen.Aufnahmen von Unfällen - ok. Aber Aufnahmen von Opfern - wozu? Reichen zur Information der Öffentlichkeit Unfallfotos ohne Opfer etwa nicht aus?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg809868
Datum09.07.2015 11:174041 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Christian F.in der Hannoverschen Neuen Presse steht ein Artikel über ein Gesetzesentwurf von Innenminister Pistorius, der das Fotografieren und Filmen von Verletzten, auch für Polizei und Feuerwehr, als Straftat ansieht.
Typischer blinder Politikeraktionismus nach einem speziellen Ereignis, der zu nix führen wird ausser heisser Luft. Da mach ich mir keine weiteren Gedanken drüber.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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