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Thema | Schadenregulierung bei EH in öff. Verkehrsmitteln | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 810538 | |||
Datum | 28.07.2015 15:11 | 3947 x gelesen | |||
Moin, wie sieht es denn aus mit Schäden die einem Ersthelfer entstanden sind? Wer ist da für eine etwaige Regulierung zuständig? Im Straßenverkehr hab ich im Kopf, dass ja ggf. die Versicherung der Unfallbeteiligten 'nen leergeblasenen Feuerlöscher o.ä. ersetzt. Wenn ich die DGUV-Info richtig verstehe, ist man als "Zivilist" außerhalb des Berufs ebenfalls beitragsfrei über sie versichert. Zugleich wird aber auch von Ansprüchen gegen die hilfebedürftige Person geschrieben. Und um das ganze noch etwas komplizierter zu machen, gehen wir mal von einem Vorfall an Bord eines öffentlichen Verkehrsmittels aus. Da blick ich nun gar nicht mehr so recht durch, wer dann der richtige Adressat ist. Also, kurzum, wer ist dann für einen dem Helfer entstandenen Schaden zuständig? a) die erkrankte Person? b) deren Krankenversicherung? c) deren Haftpflichtversicherung, soweit vorhanden? d) die Kommune auf deren Territorium sich das ereignete? (Wie ist es dann bei währenddessen fortdauernder Reise über deren Grenzen hinweg) e) die DGUV? f) der Betreiber des Verkehrsmittels? g) .... ? schönen Dank für aufklärende Infos, Thorben | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 810541 | |||
Datum | 28.07.2015 17:34 | 2202 x gelesen | |||
Ich denke wenn Du dich primär an die für deinen Bereich zuständige Unfallkasse wendest, wird das schon seinen Weg gehen. Ich war Anfang des Jahres Ersthelfer bei einem VU und hab mir dabei ein Paar Schuhe und ne Jeans so mit ausgelaufenem Motoröl versaut, dass ich sie wegwerfen konnte. Kurzer Dreizeiler mit zwei Bildern von Hose und Schuhen an die (zuständige) Unfallkasse Hessen und vor zwei Wochen kam dann ein Schreiben, dass der Schaden übernommen wird. Kein Wort davon, ob die evtl. dann an den Unfallverursacher gehen, um sich die Kohle zurückzuholen. Gruß Flo | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 810549 | |||
Datum | 28.07.2015 21:31 | 1744 x gelesen | |||
Uunter Umständen auch die Polizei. Hab von denen auch schon Schäden als Ersthelfer nach VU ersetzt bekommen( nachdem feststand das bei dem Verursacher nix zu holen ist) . In RLP haben die dafür wohl extra Mittel. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 810552 | |||
Datum | 28.07.2015 22:22 | 1837 x gelesen | |||
Sicher gibt es diverse vielleicht- und eventuell-Wege. Da aber der private Ersthelfer in allen Bundesländern unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht und diese in diesem Sonderfall auch Sachschäden reguliert: warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? | |||||
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