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Thema | Umsatzsteuerpflicht ZSW/FTZ | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 810800 | |||
Datum | 06.08.2015 10:23 | 3988 x gelesen | |||
Hallo Forum, weiß jemand wie ZSW, FTZ etc. steuerrechtlich zu bewerten sind? Sind die erbrachten Leistungen (Prüfung PA, Prüfung Schlauch, etc.) umsatzsteuerpflichtig? Prinzipiell arbeiten hier viele "Anbieter" ja offiziell als nicht gewinnbringend und fakturieren somit ohne Ust.. Die eine oder andere Feuerwehr teilfinanziert ja mit diesem Dienstleistungsangebot aber auch Ihre hauptamtlichen Kräfte, was der Kommune wiederum Einsparungen bei den Personalkosten einbringt. Kennt sich damit jemand genauer aus? Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810802 | |||
Datum | 06.08.2015 11:09 | 3168 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph S.weiß jemand wie ZSW, FTZ etc. steuerrechtlich zu bewerten sind?Nein. ;-) Die Umsatzsteuerpflicht von Kommunen, insbesondere bei interkommunaler Zusammenarbeit, wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes 2010, in Anlehnung an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus 2008, ein wenig auf den Kopf gestellt. Das Umsatzsteuergesetz sollte daher angepasst werden, was jedoch bis heute nicht geschehen ist. Eine Formulierung eines neuen § 2b des Umsatzsteuergesetzes kristallisiert sich zwar als Konsens schon länger heraus, aber bei der geht man wiederum davon aus, dass die auch irgendwann dem BFH oder dem EuGH so nicht gefallen wird. Demnach wären Kommunen dann umsatzsteuerpflichtig, wenn es ansonsten zu "größeren Wettbewerbsverzerrungen" kommen würde. Der Entwurf sieht vor, dass diese in bestimmten Fällen per Gesetz ausgeschlossen sind, z.B. unter einem bestimmten Umsatz, bei hoheitlichen Aufgaben, einer ausschließlichen Leistung gegenüber anderen Kommunen... Man kann davon ausgehen, dass ZSW, FTZ etc. auch mit solchen Dienstleistungsangeboten zukünftig im Regelfall nicht umsatzsteuerpflichtig sind, es sind aber auch Konstellationen möglich, wo dies der Fall werden könnte. Beispielsweise wenn ein größerer Umsatz, mit Leistungserbringung gegenüber dem privaten Bereich, erzielt wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 810854 | |||
Datum | 07.08.2015 08:19 | 1392 x gelesen | |||
Schön. Ist natürlich auch ein eleganter Weg um sich private Wettbewerber vom Hals zu halten. Die ZSW/FTZ ist nicht umsatzsteuerpflichtig, weil Dienstleistung zwischen Kommunen. Der Privatunternehmer der diese Dienstleistung ebenfalls anbieten möchte ist umsatzsteuerpflichtig. Wenn das keine Wettbewerbsverzerrung ist, dann weiß ich auch nicht mehr? Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 810860 | |||
Datum | 07.08.2015 08:56 | 1700 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph S.Der Privatunternehmer der diese Dienstleistung ebenfalls anbieten möchte ist umsatzsteuerpflichtig. Der ist sogar auch noch körperschaftssteuerpflichtig. Geschrieben von Christoph S. Wenn das keine Wettbewerbsverzerrung ist, dann weiß ich auch nicht mehr? Ob es so ist, sei mal dahingestellt. In Nds. ist der Unterhalt einer FTZ laut Brandschutzgesetz Aufgabe des Landkreises. Damit dürfte jeder, der in den Markt eintreten möchte, wissen woran er ist. Also ganz ehrlich, wenn sich ein Mitglied eines FNFW, eine Führungskraft in der FF sowie Führungskraft im beruflichen Alltag erstaunt und gleichzeitig empört über die Umsatzsteuerregelung bei Kommunen äußert - dann unterstelle ich eine gewisse Naivität oder Kalkül ... Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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