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ThemaDienstalterstufe erhöhen - Anerkennung früherer Tätigkeiten im ÖD7 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorRalf8 M.8, Würzburg / Bayern810830
Datum06.08.2015 20:356567 x gelesen
Guten Tag,

im Beamtenrecht besteht ja die Möglichkeit, dass gewisse Zeiten vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis anerkennt werden können und damit das Diensteintrittsalter fiktiv vorverlegt wird.

Bisher weiß ich nur, dass Zeiten aus dem Wehr- bzw. Zivildienst anerkannt werden.

Wie sieht es aber aus, wenn ich vor Eintritt in das Beamtenverhältnis mehrere Jahre bei einer Werkfeuerwehr beschäftigt war und dort Angestellter im öffentlichen Dienst war?

Sieht diese Anerkennung nur vor, dass die Rentenansprüche steigen, oder werde ich dann bei Einstellung auch direkt in eine höhere Dienstaltersstufe eingruppiert?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus :-)

Herzlichen Dank!

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AutorRein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern810834
Datum06.08.2015 21:173759 x gelesen
Hallo Ralf,

Hab im Bayerischen Besoldungsgesetz auf die Schnelle folgendes gefunden:

Art 30 II BayBesG

"1 Der Zeitpunkt des Diensteintritts kann auf Antrag um sonstige für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten fiktiv vorverlegt werden. 2 Die Entscheidung über die Anerkennung nach Satz 1 trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. 3 Diese Entscheidung ist Grundlage für die Vorverlegung des Diensteintritts."

...ist also eine "Kann- Vorschrift", was aber halt auch keinen davon abhalten soll, einen solchen Antrag zu stellen.
Nur wer nix macht, verliert bestimmt.

Mehr kann ich gerade nicht sagen, da ich meinen Besoldungsordner grad nicht zur Hand habe, da wären dann auch die Verwaltungsvorschriften dazu drin.

hoffe, trotzdem etwas geholfen zu haben.

mkg

Reinhold Bauernull

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü810836
Datum06.08.2015 21:253409 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ralf M.Sieht diese Anerkennung nur vor, dass die Rentenansprüche steigen, oder werde ich dann bei Einstellung auch direkt in eine höhere Dienstaltersstufe eingruppiert?
Bedeutet, dein Besoldungsdienstalter erhöht sich sich um X Jahre und damit auch dein prozentualer Ruhegehaltssatz.

Manfred

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AutorPaff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt810855
Datum07.08.2015 08:242846 x gelesen
Hallo,

war da nicht ein Unterschied zwischen Besoldungsdienstalter (Einordnung in die Dienstaltersstufe für die Berechnung / Höhe des Besoldung) und der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (Prozente für Pension) ?

Das sind meines Erachtens nach zwei ganz unterschiedliche Regelungen.

Beste Grüße

Klaus

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AutorRalf8 M.8, Würzburg / Bayern810875
Datum07.08.2015 10:132842 x gelesen
Vielen Dank für Ihre Antwort, ja damit haben Sie mir geholfen!

Dann werde ich es einfach mal versuchen ;-)
Was wäre dann in Bayern die oberste Dienstbehörde? Ich denke damit ist ja nicht die Stadt bei der ich beschäftigt bin gemeint.

Viele Grüße
Ralf

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern810970
Datum09.08.2015 16:082431 x gelesen
Geschrieben von Paffenholz K.Das sind meines Erachtens nach zwei ganz unterschiedliche Regelungen.
Stimmt, hier gehts aber um die ehemalige Dienstaltersstufe.
Beim Bund heißt es Erfahrungsstufe.
Die alte Dienstalterstufe war altersdiskriminierend, weshalb nun jeder, egal welchen Alters in der Stufe 1 anfängt.

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AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern810998
Datum10.08.2015 12:222084 x gelesen
Hallo Ralf,

für den Bereich Feuerwehr in Würzburg gilt Folgendes:

untere Dienstbehörde: Stadt Würzburg
mittlere Dienstbehörde: Regierung von Unterfranken
oberste Dienstbehörde: Bayerisches Staatsministerium des Innern

Viele Grüße

Stefan Brunner

Meine eigene Meinung, sonst nichts...
https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn

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 06.08.2015 20:35 ., Würzburg
 06.08.2015 21:17 Rein7hol7d B7., Kirchenpingarten
 07.08.2015 10:13 ., Würzburg
 10.08.2015 12:22 Stef7an 7B., Baiersdorf
 06.08.2015 21:25 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 07.08.2015 08:24 Paff7enh7olz7 K.7, Süplingen
 09.08.2015 16:08 Alex7and7er 7H., Neuburg
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