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Thema | Dienstalterstufe erhöhen - Anerkennung früherer Tätigkeiten im ÖD | 7 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 810830 | |||
Datum | 06.08.2015 20:35 | 6567 x gelesen | |||
Guten Tag, im Beamtenrecht besteht ja die Möglichkeit, dass gewisse Zeiten vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis anerkennt werden können und damit das Diensteintrittsalter fiktiv vorverlegt wird. Bisher weiß ich nur, dass Zeiten aus dem Wehr- bzw. Zivildienst anerkannt werden. Wie sieht es aber aus, wenn ich vor Eintritt in das Beamtenverhältnis mehrere Jahre bei einer Werkfeuerwehr beschäftigt war und dort Angestellter im öffentlichen Dienst war? Sieht diese Anerkennung nur vor, dass die Rentenansprüche steigen, oder werde ich dann bei Einstellung auch direkt in eine höhere Dienstaltersstufe eingruppiert? Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus :-) Herzlichen Dank! | |||||
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Autor | Rein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern | 810834 | |||
Datum | 06.08.2015 21:17 | 3759 x gelesen | |||
Hallo Ralf, Hab im Bayerischen Besoldungsgesetz auf die Schnelle folgendes gefunden: Art 30 II BayBesG "1 Der Zeitpunkt des Diensteintritts kann auf Antrag um sonstige für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten fiktiv vorverlegt werden. 2 Die Entscheidung über die Anerkennung nach Satz 1 trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. 3 Diese Entscheidung ist Grundlage für die Vorverlegung des Diensteintritts." ...ist also eine "Kann- Vorschrift", was aber halt auch keinen davon abhalten soll, einen solchen Antrag zu stellen. Nur wer nix macht, verliert bestimmt. Mehr kann ich gerade nicht sagen, da ich meinen Besoldungsordner grad nicht zur Hand habe, da wären dann auch die Verwaltungsvorschriften dazu drin. hoffe, trotzdem etwas geholfen zu haben. mkg Reinhold Bauernull | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 810836 | |||
Datum | 06.08.2015 21:25 | 3409 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf M. Sieht diese Anerkennung nur vor, dass die Rentenansprüche steigen, oder werde ich dann bei Einstellung auch direkt in eine höhere Dienstaltersstufe eingruppiert? Bedeutet, dein Besoldungsdienstalter erhöht sich sich um X Jahre und damit auch dein prozentualer Ruhegehaltssatz. Manfred | |||||
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Autor | Paff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt | 810855 | |||
Datum | 07.08.2015 08:24 | 2846 x gelesen | |||
Hallo, war da nicht ein Unterschied zwischen Besoldungsdienstalter (Einordnung in die Dienstaltersstufe für die Berechnung / Höhe des Besoldung) und der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (Prozente für Pension) ? Das sind meines Erachtens nach zwei ganz unterschiedliche Regelungen. Beste Grüße Klaus | |||||
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Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 810875 | |||
Datum | 07.08.2015 10:13 | 2842 x gelesen | |||
Vielen Dank für Ihre Antwort, ja damit haben Sie mir geholfen! Dann werde ich es einfach mal versuchen ;-) Was wäre dann in Bayern die oberste Dienstbehörde? Ich denke damit ist ja nicht die Stadt bei der ich beschäftigt bin gemeint. Viele Grüße Ralf | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 810970 | |||
Datum | 09.08.2015 16:08 | 2431 x gelesen | |||
Geschrieben von Paffenholz K.Das sind meines Erachtens nach zwei ganz unterschiedliche Regelungen. Stimmt, hier gehts aber um die ehemalige Dienstaltersstufe. Beim Bund heißt es Erfahrungsstufe. Die alte Dienstalterstufe war altersdiskriminierend, weshalb nun jeder, egal welchen Alters in der Stufe 1 anfängt. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Baiersdorf / Bayern | 810998 | |||
Datum | 10.08.2015 12:22 | 2084 x gelesen | |||
Hallo Ralf, für den Bereich Feuerwehr in Würzburg gilt Folgendes: untere Dienstbehörde: Stadt Würzburg mittlere Dienstbehörde: Regierung von Unterfranken oberste Dienstbehörde: Bayerisches Staatsministerium des Innern Viele Grüße Stefan Brunner Meine eigene Meinung, sonst nichts... https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn | |||||
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