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Thema | Ausreichende Sicherheit? | 12 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Wern8er 8R., Anger / Bayern | 810957 | |||
Datum | 09.08.2015 12:09 | 8289 x gelesen | |||
Darf Scheiben-Frostschutz-Mix einfach unter der Kellertreppe eines Mehrfamilien-Hauses gelagert werden? Drauf steht "Entzündlich. Vor dem Zugriff von Kindern schützen". Derzeit vollkommen für jedermann zugänglich. Reicht das so oder wie sollte es gemacht werden? | |||||
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Autor | Herb8ert8 J.8, Aschersleben / Sachsen-Anhalt | 810959 | |||
Datum | 09.08.2015 12:14 | 5458 x gelesen | |||
können Kinder ohne Weiteres darauf zugreifen? Gruss Herbi | |||||
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Autor | Wern8er 8R., Anger / Bayern | 810960 | |||
Datum | 09.08.2015 12:16 | 5328 x gelesen | |||
jeder, steht vollkommen offen für jedermann's Zugriff rum | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 810961 | |||
Datum | 09.08.2015 12:46 | 5216 x gelesen | |||
hallo, schau mal da rein: 4. Ist es zulässig, in Treppenräumen Gegenstände zu lagern? Dürfen beispielsweise Rollstühle, Kinderwagen, Rollatoren, Pflanzen oder Schuhschränke dort abgestellt werden? http://www.feuerwehr-frankfurt.de/vorbeugung/index.php/infothek/faq-fragen-aus-dem-haeuslichen-bereich#Treppenraum ist zwar von einer hessischen Feuerwehr. Aber die Feuer brennen in Bayern i.d.R. genauso heiss ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810962 | |||
Datum | 09.08.2015 12:46 | 5155 x gelesen | |||
Welche Menge denn? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Wern8er 8R., Anger / Bayern | 810965 | |||
Datum | 09.08.2015 13:37 | 4771 x gelesen | |||
Steht ja nicht im Treppenhaus, steht unter der Kellertreppe ... unter der Kellertreppe ist Raum neben dem Treppenraum im Keller ... Behinderung trifft also m. E. nicht zu. Wie erkläre ich das? Man geht die Kellertreppe runter in den Keller und unterhalb dieser Treppe steht das. Man läuft im Kellergang unten dann an diesem kleinen Raum vorbei. | |||||
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Autor | Wern8er 8R., Anger / Bayern | 810966 | |||
Datum | 09.08.2015 13:38 | 4974 x gelesen | |||
3 Kanister insgesamt vielleicht etwas mehr als 5 Liter. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 810971 | |||
Datum | 09.08.2015 19:01 | 4151 x gelesen | |||
Hat dieser Lagerplatz eine direkte Verbindung zum Treppenraum ? Oder gibt es eine bauliche Trennung ? Wenn ja woraus besteht diese ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8B., Dudenhofen / Rheinland-Pfalz | 810977 | |||
Datum | 09.08.2015 22:36 | 3687 x gelesen | |||
R&V Brandgefahr Hallo, Schau mal hier, da steht es eindeutig: Bei Brandgefahr muss der Notweg frei sein Treppenhäuser und Flure sind wichtige Flucht- und Rettungswege, aber keine Lagerflächen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen hier generell nicht gelagert werden. Oft stehen hier Fahrräder, Kinderwagen oder Schuhschränke, die im Notfall zur Todesfalle werden können. Zudem behindern sie die Rettungskräfte und sorgen für eine weitere Brandgefahr: Das Feuer kann auf diese Gegenstände übergreifen und sich so seinen Weg durch die Etagen des Gebäudes bahnen. Viele Grüße | |||||
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Autor | Wern8er 8R., Anger / Bayern | 810983 | |||
Datum | 10.08.2015 08:13 | 3465 x gelesen | |||
Offenbar konnte ich das noch nicht klar genug ausdrücken. Ich versuche es daher erneut. Ja, wenn ich im Keller auf dem Flur stehe, komme ich an die Sachen ran, also direkte Verbindung, keine bauliche Trennung. Näheres siehe unten. Ich befinde mich im Erdgeschoss auf dem Flur und bewege mich zur Holztür, durch die ich zum Keller komme. Nachdem ich die Tür geöffnet habe, befindet sich vor mir die Treppe, die zu den Kellerräumen, Waschmaschine und dem Heizungskeller führt. Genau unter dieser Treppe ist ein (Hohl-)Raum (kein Raum im Sinne von Zimmer) in dem die brennbaren Mittel auf dem Boden stehen. Ich gehe die Treppe ganz runter und komme auf den Kellerflur, der neben dem Treppenaufgang liegt, den ich gerade herunter gegangen bin. Ich komme nun am (Hohl-)Raum unter der Kellertreppe vorbei. Dieser kleine Raum ist vollkommem offen, aber wegen seiner geringen Höhe nicht begehbar. Sicher kennt das jeder: Ein Raum unter einer Treppe? Und ein schmaler Gang, der daran vorbeiführt. Genau das ist es hier. Unter der Treppe werden die Kanister auf dem Fußboden gelagert neben Wandfarbresten, gelben Säcken, allerlei Krimskrams, Kinderrad. Alles behindert nicht den Durchgang zu den Kelleräumen, Heizung etc. da man ja nur an dieser kleinen Ecke unter der Treppe vorbei läuft. Man muss nicht in diese Ecke, ist auch wegen zu geringer Höhe schlecht möglich. Man stösst sich den Kopf an der Kellertreppe. Klar, man könnte sich gebückt vorsichtig reinzwängen und wird dann in dem Fall von den an dem Boden stehenden Sachen dabei behindert. Ich verstehe Eure Hinweise gut, die besagen, dass Eure Arbeit im Brandfall nicht durch herumstehende Gegenstände behindert werden darf. Das aber ist m. E. nicht der Fall, da sich vermutlich niemand in diese kleine Ecke zwängen will oder muss. Ihr lauft vielmehr an dieser Ecke vorbei. Es tauchte auch die Frage nach der gelagerten Menge auf. Ich schrieb 3 angegangene Kanister mit geschätzt ca. 5 Liter insgesamt. Ich frage mich nun, ab welcher Menge ist es ein Problem? Es ist zu erwarten, dass sich die Menge ab dem Winter verringert, dass aber dann auch irgend wann nachgekauft wird. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 810986 | |||
Datum | 10.08.2015 09:14 | 3242 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner R.Ich verstehe Eure Hinweise gut, die besagen, dass Eure Arbeit im Brandfall nicht durch herumstehende Gegenstände behindert werden darf. Das aber ist m. E. nicht der Fall, da sich vermutlich niemand in diese kleine Ecke zwängen will oder muss. Ihr lauft vielmehr an dieser Ecke vorbei. So sehe ich das auch. Zu bedenken gilt es dann aber noch, dass Frostschutzmittel in der Regel ziemlich gut brennbar ist. Da du ja selbst schriebst, dass es mit direktem Zugang zum Treppenraum gelagert wird sehe ich hier ein Problem. Denn was nützt es dir, wenn du durch deinen Gang neben der Treppe problemlos durchkommst, dafür aber aus deinem Hohlraum unter der Treppe schon die Flammen schlagen (Worst-Case-Szenario...)? Dementsprechend würde ich - allein aus "gesundem Menschenverstand" ohne irgendwelche spezifischen Vorschriften - solche Mittel lieber an einem anderen Ort aufbewahren. Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 811102 | |||
Datum | 11.08.2015 22:08 | 3170 x gelesen | |||
Frage 1: Befindet sich der Lagerplatz innerhalb des Treppenraumes? Bauordnungsrechtlich kann schon eine Holztür eine ausreichende Abtrennung darstellen, sofern in der Baugenehmigung keine Brandschutztür gefordert. Bitte prüfen, ob nicht im Kellergeschoss selbst Brandschutztüren verbaut sind. Sollte das Gebäude vor ca. 1980 erichtet worden sein, hat man sich über Brandschutzabtrennungen zum Kellergeschoss politisch (dort werden die Bauordnungen verabschiedet) noch nicht so viel Gedanken gemacht. Die besagte Holztür trennt also den Rettungsweg der Wohnungen (formell der Aufenthaltsräume), welche über die Treppe bis zum Ausgang ins Freie führt, vom Kellergeschoss ab. Daher findet die Lagerung (nach deiner Beschreibung) und eine baugenehmigungskonforme bauliche Ausführung vorausgesetzt, im vom Treppenraum abgetrennten Kellergeschoss statt. Damit ist das Kellergeschoss ein Lagerraum. Es stellt sich jetzt die Frage nach der Menge: Meiner Meinung nach ist absolut unstrittig (= gerichtsfest), dass Lagermengen und Vorgaben nach TRGS 510 (technische regeln gefahrstoffe 510) nicht überschritten, bzw. verletzt werden dürfen. TRGS 510 einfach googeln und anhand der Inhaltsangabe durchforsten. Due TRGS zielt aber eher aufs Gewerbe. Heisst: im privaten müssten kleinere Mengen anzunehmen sein. Da würde ich als erstes anhand des GMV (gesunden Menschenverstand) auf haushaltsübliche Mengen gehen. Waren es 5 Liter? Das ist für mich noch haushaltsüblich. Nächster Ansatzpunkt: Hausordnung bei Mehrfamilienhäuser. Gibt es dort einen Passus das Gefahren zu beseitigen sind oder so ähnlich. Habe ich eine Holztreppe zu den Wohnungen oder sind das Massivtreppen die eine Beflammung widerstehen. Juristisch kommt es darauf an, wer mit einer sauberen Argumentationskette überzeugen kann. Warum sind die 5 Liter gefährlich? Oder ist es nicht vielmehr die ältere Stromleitung, welche mehrfach überpinselt auf der Holztreppe verlegt ist? Im Mehrfamilienhaus kann man durch schlüssige Folgerungen ein Verbot in die Hausordnung einbringen. Aber: was ist eigentlich mit den vielen Brandlasten längs des Flures im Kellergeschoss. Womöglich nur durch Holzgitter abgetrennt. Verschwinden da nicht die 5 Liter. Das wirkliche Problem ist hierdie fehlende qualifizierte Abschottung zwischen Treppenraum und Kellergeschoss. Der Raumabschluss zum Erdgeschoss mit Minimum F30 / T30-RS. Vom kG aus direkt beflammbare Holztreppenunterseite oder"Pappdeckelabtrennungen" zur Seite hin ( ich meine damit das dich ausbildende seitliche Dreieck im Erdgeschoss) gehen gar nicht. Dennoch kann dieser Zustand legal sein. Siehe Baujahrund gültige Baugenehmigung. Grüße Marco | |||||
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