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Thema | G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 10 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Thom8as 8P., Senzig / Brandenburg | 811059 | |||
Datum | 11.08.2015 13:31 | 8968 x gelesen | |||
Hallo, rein aus Interesse wollte ich mal fragen was es für Konsequenzen geben kann wenn der Einsatzleiter es im Einsatz (Gebäudebrand, keine Menschen in Gefahr) zu lässt minderjährige Kameraden ohne Truppmann- und Atemschutzausbildung die aber im Besitz einer gültigen G 26.2 Untersuchung sind mit Vollmaske sowie einem Filter vorgehen zu lassen. Meiner Meinung nach ist das ja nicht ganz rechtens/legal da die betroffenen Kameraden wie gesagt noch nicht volljährig sind bzw. volljährig aber die entsprechenden Lehrgänge nicht absolviert haben (der volljährige hat wenigstens den Truppmann Teil 1 Lehrgang). Btw. sollte ich die Stadtwehrführung davon in Kenntnis setzen? MkG Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 811062 | |||
Datum | 11.08.2015 13:49 | 5992 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas P.Hallo, rein aus Interesse wollte ich mal fragen was es für Konsequenzen geben kann Ausser im Feuerwehrforum am Pranger zu stehen? Geschrieben von Thomas P. Vollmaske sowie einem Filter vorgehen zu lassen. Vorgehen im Sinn von Innenangriff oder Vorgehen im Sinn von der Brandschutt kommt nach draußen und die löschen den ab? Geschrieben von Thomas P. Meiner Meinung nach ist das ja nicht ganz rechtens/legal da die betroffenen Kameraden wie gesagt noch nicht volljährig sind bzw. volljährig aber die entsprechenden Lehrgänge nicht absolviert haben Für das Tragen von Atemschutz (Staubmaske beim VU nehme ich mal raus) in der Feuerwehr ist die Volljährigkeit, die gesundheitliche Eignung erwiesen durch G26.2 bzw. 26.3 und ein Atemschutzlehrgang nach FwDV 2 notwendig. Geschrieben von Thomas P. Btw. sollte ich die Stadtwehrführung davon in Kenntnis setzen? Mit welchem Ziel? Der Drops ist sowieso gelutscht. Die betreffende Einheit wird schnell merken, dass sie gemeint ist. Eventuell wird sich die Stadtwehrführung dann mal mit Dir in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass man solche Dinge ja erst einmal intern ansprechen kann. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 811068 | |||
Datum | 11.08.2015 14:29 | 5398 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas P.minderjährige Kameraden ohne Truppmann- und Atemschutzausbildung die aber im Besitz einer gültigen G 26.2 Untersuchung Das ist schlichtweg nicht möglich! "[...] Im G 26 werden für Gruppe 2 und 3 beispielhaft folgende dauernden gesundheitlichen Bedenken genannt: Lebensalter unter 18 Jahre [...]" (Info-Blatt G26, FUK Niedersachsen). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Thom8as 8P., Senzig / Brandenburg | 811081 | |||
Datum | 11.08.2015 16:10 | 5035 x gelesen | |||
Ich hatte mit der Einsatzleitung rein gar nichts am Hut, ich war selbst nur als Truppmann im Einsatz | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 811086 | |||
Datum | 11.08.2015 18:14 | 4680 x gelesen | |||
Ich glaube die Staubmaske wird von dir unterschätzt. Auch für diese ist eine Unterweisung vorgesehen und auch notwendig. ich sehe in meinem Arbeitsalltag mehr Anwendungsfehler bei Staubmasken als bei Vollmasken. Des Weiteren kann auch eine Staubmaske der Schutzstufe FFP3 eine G26.2 erfordern (vergl. AMR 14.2, Abs. 3.2). Auch wenn es vielen nicht wahr haben wollen, es handelt sich bei diesen Masken um eine echte Atemschutzmaske und nicht um ein Gimmick, dass man einfach mal so aufsetzen kann. Gruß Mario | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 811098 | |||
Datum | 11.08.2015 21:38 | 4239 x gelesen | |||
Hallo zusammen, einen Einsatz jeglicher Art unter 18 gibt es in BW nicht. Was mich dabei richtig ärgert: Mit 17 dürfen unsere Mädels und Jungs in die "aktive" Feuerwehr aufgenommen werden, auch müssen sie richtig eingekleidet werden damit sie an der GA teilnehmen dürfen.Aber rechtlich gesehen muss ich ihnen nach Abschluss der GA die Kleider wieder weg nehmen oder deren Benutzung untersagen bis sie 18 sind. Schön blöd wenn ich als KDT taggenau, Piepser, Klamotten, Lehrgänge, usw frei geben muss. Besser wäre gewesen bei der reelen 18 zu bleiben statt dem billigen Taschenspieler-Trick um die Statistik zu schönen. Wer hat den die Arbeit und die Verantwortung? Richtig, zu 95 % der ehrenamtliche Kdt. Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 811100 | |||
Datum | 11.08.2015 21:42 | 4216 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen G. Mit 17 dürfen unsere Mädels und Jungs in die "aktive" Feuerwehr aufgenommen werden, auch müssen sie richtig eingekleidet werden damit sie an der GA teilnehmen dürfen und am Übungsdienst der Abteilung Geschrieben von Jürgen G. Aber rechtlich gesehen muss ich ihnen nach Abschluss der GA die Kleider wieder weg nehmen oder deren Benutzung untersagen bis sie 18 sind. ??? nach meinem Wissenstand dürften die auch nach der Grundausbildung ( = Truppmann 1 ) auch wenn sie da noch keine 18 Jahre alt sind am Übungsdienst teilnehmen. Logischerweise mit ihrer PSA. ABER: vor 18 kein Einsatzdienst. Auch nicht nach abgeschlossener GA. Logischerweise dann auch kein Melder vor dem 18. Geburtstag. Oder liege ich da falsch? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 811104 | |||
Datum | 11.08.2015 22:22 | 4158 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Jürgen G. Aber rechtlich gesehen muss ich ihnen nach Abschluss der GA die Kleider wieder weg nehmen oder deren Benutzung untersagen bis sie 18 sind. Wieso ? Schön blöd wenn ich als KDT taggenau, Piepser, Klamotten, Lehrgänge, usw frei geben muss. Wird z.B. beim Piepser bein Vorliegen der Voraussetzungen ( TM-1 Ausb. ) hier und in vielen FFs so gehandhabt. Zur Thematik in BaWü u.a. auch: -> " Hier " und -> " Hier " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 811108 | |||
Datum | 11.08.2015 23:31 | 4053 x gelesen | |||
Userdaten nicht mehr verfügbar... Denke dann ist hier EOD Gruß Michael | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 811109 | |||
Datum | 11.08.2015 23:37 | 4450 x gelesen | |||
Hallo Thomas, ganz einfach: §1 JArbSchG: alle unter 18 sind Jugendliche dann §22 JArbSchG: Gefährliche Arbeit -> ganz sicher, warum sonst Atemschutz? dann §§ 58/59 JArbSchG: Bußgeld- und Strafvorschriften Die ArbMedVV gilt zwar nicht für Feuerwehr, die Grundsatzuntersuchung 26 wird dennoch zugrunde gelegt. Wie bereits hier beschrieben ist grundsätzlich VOR der Benutzung von Atemschutzgeräten der Träger zu unterweisen und zu untersuchen. Einzige Ausnahme zur Untersuchung sind "Atemschutzgeräte der Gruppe1" -> z.B. FFP1/FFP2 "Staubmasken". Je nach Ausführung sind viele FFP3-Masken bereits der Gruppe 2 zuzuordnen, hier ist eine Untersuchung gem. Grundsatz 26 Gruppe 2 durchzuführen. Alleinig die Tatsache: minderjährige Kameraden ohne Truppmann- und Atemschutzausbildungim Gefahrenbereich bei dem Umstand Gebäudebrand, keine Menschen in Gefahrist im deutschen Feuerwehrwesen anders geregelt. ... warum ein minderjährige eine G26 Untersuchung hat kann ich nicht ganz nachvollziehen. Benutzen darf er Atemschutz nur zum Erreichen eines Ausbildungsziels und wenn die Grenzwerte (zu dem Zweck man Atemschutz normalerweise trägt) nicht überschritten werden. Letztlich gibt es nun einen dokumentierten Fall zum Verstoß des JArbSchG, FwDVen, UVVen und ggf. weitere Verordnungen auf Landes- oder Gemeindeebene etc. sofern diese denn Anwendung finden. Und... der Fachmann staunt und der Laie wundert sich wer hier alles mitliest. Bzgl. Info an die Stadtwehrführung brauchst du dich vermutlich nicht mehr kümmern, das haben bestimmt andere schon getan. Gruß Olli | |||||
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