alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaÖlspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern52 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811216
Datum14.08.2015 15:2321348 x gelesen
Hallo,

wir werden wegen jeder kleinen Ölspur zum Binden alarmiert. Es ist unerheblich um welche Straße es sich handelt (bei uns: Gemeindestraße, Kreisstraße, Staatsstraße). M.E. ist jedoch für die Ölspurbeseitigung der Straßenbaulastträger zuständig. Die Feuerwehr ist nur bei "Gefahr im Verzug" einzusetzen. Das "Gefahr im Verzug" wird nun anscheinend für alle Ölspuren pauschal angenommen. Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung. Das Personal von Straßenmeistereien u.ä. muss bezahlt werden. Besonders am Wochenende/Abends will man diese Leute nicht aus der Bereitschaftszeit holen.
Wenn man über die ILS die zuständigen Stellen anfordert kommen diese dann auch irgendwann (Zeit: mind. 1 h; eher länger). Sie bringen Ölspurschilder und max. eine Kehrmaschine mit (keine Nasssaugkehrmaschine). Ölbinder und Besen scheinen Fremdwörter zu sein.

Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr und nicht Straßenmeisterei?

Gibt es die Möglichkeit die Straße zu sperren wenn der Straßenbaulastträger nicht zeitnah eintrifft (ggf. nach Beseitigung der größten Gefahr)?
Dies ist sehr viel weniger personalintensiv als Stiefelballett.

In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern?

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern811217
Datum14.08.2015 15:3517432 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Gibt es die Möglichkeit die Straße zu sperren wenn der Straßenbaulastträger nicht zeitnah eintrifft (ggf. nach Beseitigung der größten Gefahr)?
Dies ist sehr viel weniger personalintensiv als Stiefelballett.

Sperrt halt einfach die Straße und wartet bis der Straßenbaulastträger kommt.
Dann übergibt er die Einsatzstelle und verschwindet.

Geschrieben von Michael Z.In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern?
Gibts in Bayern auch.
http://www.ingolstadt-abschleppdienst.de/index.php/component/k2/item/87-spanpannendienst-span-abschleppservice

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg811220
Datum14.08.2015 19:4216683 x gelesen
Lös das Problem doch ganz einfach.

Wenn Ölspur auf dem Melder steht fahr nicht hin und wenn es nicht drauf steh und du es am GH erfährst fahr halt wieder heim.

Wenn das die gesamte Wehr mach wird mann schon andere beauftragen.

Es gibt noch viele so Einsätze wo mann drüber streiten kann z.B. einzelner Baum auf Straße oder so manchen Tierrettungseinsatz usw.

P.S.: Die Firmen entstehen sehr schnell sobald die "billige" Feuerwehr es nicht mehr mach

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW811221
Datum14.08.2015 19:5516125 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr

Was sagt euer Brandschutzgesetz dazu ?

Geschrieben von Michael Z.Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung.

Können die das auch ?
geeignete Einsatzmittel ?
Wer gibt die Straße wieder frei ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein811222
Datum14.08.2015 19:5716450 x gelesen
Geschrieben von Tobias H.Wenn Ölspur auf dem Melder steht fahr nicht hin und wenn es nicht drauf steh und du es am GH erfährst fahr halt wieder heim.


blöde Idee

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Art. 6
Feuerwehrdienst

(1) 1 Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. 2 Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolge

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern811223
Datum14.08.2015 20:0416095 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael Z.Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung

Nach Art. 28 (2) Nr. 2 BayFwG sind solche Einsätze kostenpflichtig, und nach Absatz 3 Nr. 1 könnt Ihr Euch auch das Geld vom Straßenbaulastträger holen.

Geschrieben von Michael Z.Besonders am Wochenende/Abends will man diese Leute nicht aus der Bereitschaftszeit holen.
Geschrieben von Michael Z.Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr und nicht Straßenmeisterei?

Nach 4.2 des VollzBekBayFwG: Die Feuerwehr muss u.a. nur tätig werden "wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug ... nicht möglich ist." Daher ist aus meiner Sicht Absperren eine mögliche Option um die Zeit bis zum Eintreffen des Straßenbaulastträgers zu überbrücken wenn sonst keine Gefahr (z.B. Kanalisation) gegeben ist. Parallel dazu würde ich das Thema mal über die politische Schiene (Bürgermeister) thematisieren.

Geschrieben von Michael Z.In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern?

Wie der Vorredner bereits geschrieben hat, gibt es so etwas auch in Bayern und wird auch von Feuerwehren v.a. bei größeren Ölspuren eingesetzt. Außerdem ist dies z.B. beim Flüsterasphalt notwendig.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811229
Datum14.08.2015 22:1715711 x gelesen
Hallo Florian,

sobald ein Verursacher bekannt ist wird durch die Gemeinde eine Rechnung gestellt. Dem Straßenbaulastträger (i.d.R. Staat / Kreis) wird m.W. keine Rechnung gestellt. Warum entzieht sich meiner Kenntnis.

Die Absperrung scheint mir derzeit auch die beste Möglichkeit um die Problematik mal aufs Tablett zu bringen. Das Anschieben über die politische Schiene werde ich aber vermutlich selbst machen dürfen...

Flüsterasphalt ist mir in unserem Einsatzbereich nicht bekannt. Firmen zur Ölspurbeseitigung sind mir im Lkr. Rhön-Grabfeld nicht bekannt. Wir haben hier ganz andere Probleme über die ihr in WÜ vermutlich nur schmunzeln könnt...

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8T., schweinfurt / by811230
Datum14.08.2015 22:2115622 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.
wir werden wegen jeder kleinen Ölspur zum Binden alarmiert. Es ist unerheblich um welche Straße es sich handelt (bei uns: Gemeindestraße, Kreisstraße, Staatsstraße). M.E. ist jedoch für die Ölspurbeseitigung der Straßenbaulastträger zuständig. Die Feuerwehr ist nur bei "Gefahr im Verzug" einzusetzen. Das "Gefahr im Verzug" wird nun anscheinend für alle Ölspuren pauschal angenommen.

Primär sind die Straßenbaulastträger zuständig. Allerdings stellt eine ungesicherte Ölspur tatsächliche eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss die Feuerwehr mindestens eine Absicherung der Gefahrenstelle vornehmen und ggf. Kanaleinläufe, Bacheinläufe, oä. sichern. Die eigentliche Beseitigung liegt dann in der Zuständigkeit des Straßenbaulasträger.

Geschrieben von Michael Z.Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung.
Einsätze durch Ölspuren können tatsächlich durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Allerdings beim Verursacher, nicht beim Straßenbaulastträger.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811231
Datum14.08.2015 22:2515619 x gelesen
Hallo Michael,

Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr. In der letzten Zeit aber auch durch Polizei oder Straßenmeisterei (auf Nachfrage und langes Bitten!).

Ich denke dass die Ausrüstung nicht so ist wie in anderen Bundesländern. Eine Nasssaugkehrmaschine hat m.W. auch die Straßenmeisterei nicht.
Wir haben Ölbinder, Besen und Stiefel zur Ölspurbeseitigung.
Den Rest übernimmt die Ölspurbeschilderung;-)
Ja ich weiß - alles nicht Stand der Technik 2015!

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW811232
Datum14.08.2015 22:2815576 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr.

Haftung bei nicht ausreichender Reinigungsleistung bzw. nicht ausreichender Reibungswerte ?

Geschrieben von Michael Z.Wir haben Ölbinder, Besen und Stiefel zur Ölspurbeseitigung.
Den Rest übernimmt die Ölspurbeschilderung;-)
Ja ich weiß - alles nicht Stand der Technik 2015!


Und dann übernimmt ihr die Aufgabe ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811233
Datum14.08.2015 22:2915398 x gelesen
Hallo Daniel,

m.W. können Rechnungen auch an Straßenbaulastträger gestellt werden, falls kein Verursacher bekannt ist. Wird aber derzeit nicht gemacht.

Bei Dir ist die gleiche ILS wie bei uns zuständig, also wird vermutlich nach ähnlichen Grundsätzen alarmiert...

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811234
Datum14.08.2015 22:3115652 x gelesen
Deswegen ja meine Anfrage. Weil ich es nicht mehr einsehe als billiger Jakob für gut bezahlte Leute herzuhalten.

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW811235
Datum14.08.2015 22:3415454 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Weil ich es nicht mehr einsehe als billiger Jakob für gut bezahlte Leute herzuhalten.

Frag dich mal ob ihr Zuständig seit ?
Frag dich mal ob ihr die Leistung überhaupt erbringen könnt ?
Wenn nein warum macht ihr es dann ?

Stell die Fragen mit entsprechendne Hinweisen bzgl Haftung ect. mal dem BGM.....

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern811236
Datum14.08.2015 22:3515460 x gelesen
Hallo Daniel,

Geschrieben von Daniel T.Einsätze durch Ölspuren können tatsächlich durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Allerdings beim Verursacher, nicht beim Straßenbaulastträger.

Da nach Art. 28 (3) BayFwG die "Verpflichtenden" als Gesamtschuldner haften, bin ich der Meinung, dass sich die Gemeinde aussuchen kann an wen sie herantritt.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg811237
Datum14.08.2015 22:3615991 x gelesen
Und was will ein Kommandant machen wenn ich nicht die Straßenkehrer in meiner Freizeit spielen will oder dafür bei der Arbeit fehle.
Rausschmeißen? Das kann sich doch heute fast kein Feuerwehr ehr erlauben.

Ich denke dabei an die Motivation der Helfer, wie auch an das Verständnis des Arbeitgeber.

Falls das um bedingt abgesichert werden muss, dann gibt es welche die bekommen dafür Geld. Also entweder einer mit den Gelben Blinklichtern oder die Polizei.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg811238
Datum14.08.2015 22:3815265 x gelesen
Geschrieben von Daniel T.wir werden wegen jeder kleinen Ölspur zum Binden alarmiert. Es ist unerheblich um welche Straße es sich handelt (bei uns: Gemeindestraße, Kreisstraße, Staatsstraße). M.E. ist jedoch für die Ölspurbeseitigung der Straßenbaulastträger zuständig. Die Feuerwehr ist nur bei "Gefahr im Verzug" einzusetzen. Das "Gefahr im Verzug" wird nun anscheinend für alle Ölspuren pauschal angenommen.

Primär sind die Straßenbaulastträger zuständig. Allerdings stellt eine ungesicherte Ölspur tatsächliche eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss die Feuerwehr mindestens eine Absicherung der Gefahrenstelle vornehmen und ggf. Kanaleinläufe, Bacheinläufe, oä. sichern. Die eigentliche Beseitigung liegt dann in der Zuständigkeit des Straßenbaulasträger.


Falls das um bedingt abgesichert werden muss, dann gibt es welche die bekommen dafür Geld. Also entweder einer mit den Gelben Blinklichtern oder die Polizei. Aber nicht der Job von ehrenamtlichen Kräften.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP811239
Datum14.08.2015 22:4415328 x gelesen
Geschrieben von Florian F. Da nach Art. 28 (3) BayFwG die "Verpflichtenden" als Gesamtschuldner haften, bin ich der Meinung, dass sich die Gemeinde aussuchen kann an wen sie herantritt. Werden die Ölspuren denn im Rahmen von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetz beseitigt? Die Kostenersatzpflicht für Straßenreinigung ist ja im Art. 16 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz auch geregelt ("Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen."), das könnte man hier als speziellere Rechtsnorm sehen. Zumindest solange die Ölspurbeseitigung alleiniger "Einsatz"grund ist, und nicht mit einem VU o.ä. verknüpft bearbeitet wird.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8T., schweinfurt / by811240
Datum14.08.2015 22:5015363 x gelesen
Wo bei das Problem weniger bei der ILS anzusiedeln ist. Sie reagiert auf eine Gefahrenmeldung und muss verpflichtend alarmieren.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern811241
Datum14.08.2015 22:5315508 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr.

Hallo Michael,

da ist die Frage ob Du die Straße wirklich freigibst. Aus meiner Sicht machst Du das was Du im Rahmen Deiner Möglichkeit zur Gefahrenbeseitigung machen kannst. Abstreuen und Warnen (mit Schildern). Nachdem Du alle Gefahren beseitigt hast, die Du beseitigen kannst, verlässt Du die Einsatzstelle und informierst den Straßenbaulastträger über Deine Maßnahmen. Der muss dann entscheiden was er als nächstes macht und wann er die Straße wieder freigibt.

Eine ausführliche Lektüre zu dem Thema gibt es hier:
Merkblatt Ölspurbeseitigung


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg811243
Datum14.08.2015 22:5915317 x gelesen
Dann soll sie halt die Stadt alarmieren oder wer auch immer für die betreffende Straße zuständig ist und nicht die Feuerwehr, die ist nicht der Hausmeisterdienst der Stadt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern811244
Datum14.08.2015 23:0115178 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Werden die Ölspuren denn im Rahmen von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetz beseitigt?

Hallo Sebastian,

meine Annahme ist, dass wir von Ölspuren reden die in die Pflichtaufgabe der Feuerwehr fallen.

Geschrieben von Sebastian K.kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen

Ich gehe davon aus, dass sich der Straßenbaulastträger die Kohle wieder vom Verursacher zurückholt. In anderen Bereichen, z.B. BMA, tritt man als Gemeinde ja auch nicht unbedingt an den Verursacher heran sondern beispielsweise an den Betreiber.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811245
Datum14.08.2015 23:0115214 x gelesen
Hallo Daniel,

ich sehe u.a. auch das Problem bei der ILS. Anstatt den Straßenbaulastträger zu verständigen wird ein kleiner Kreisfeuerwehrtag zusammen alarmiert.

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern811246
Datum14.08.2015 23:0715353 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Daniel T.
Sie reagiert auf eine Gefahrenmeldung und muss verpflichtend alarmieren.
aber nicht verpflichtend die Feuerwehr. Bei uns im Landkreis wird während der Woche zu den regulären Arbeitszeiten der Straßenmeisterei primär diese verständigt. Nur wenn dort kein Personal vorhanden ist oder niemand erreichbar ist - und bei Gefahrensituationen, wenn sich das aus dem Notruf ergibt - wird die Feuerwehr alarmiert. Gleiches Vorgehen gilt übrigens auch bei dem ein oder anderen kommunalen Bauhof...

Wenn dann eine Fachfirma die Ölspurbeseitigung übernimmt, wird diese vom Straßenbaulastträger beauftragt. Werden die Feuerwehren tätig, und es ist kein Verursacher bekannt, wird dem Straßenbaulastträger eine Rechnung gestellt.

Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8T., schweinfurt / by811247
Datum14.08.2015 23:2315144 x gelesen
Das ist richtig, wenn es entsprechende Absprachen gibt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811248
Datum14.08.2015 23:2715317 x gelesen
Hallo Markus,

das halte ich für eine gute Lösung wie das bei Euch läuft. Betrifft das nur den Lkr. Starnberg oder den ganzen ILS-Bereich FFB?

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern811249
Datum15.08.2015 06:4815366 x gelesen
Eigentlich hat die Feuerwehr kaum die Möglichkeit eine Ölspur richtig zu beseitigen.
Denn schaut man sich mal die Bedienungsanleitungen an, wie es richtig geht, wird jedem Feuerwehrmann die Lust vergehen.
Erstmaliges Auftragen anschließend aufnehmen.
Zweitmaliges Auftragen anschließend aufnehmen.
Zum Schluß mit Wasser oder spezieller Lösung die Poren der Straßen spülen.
Als Freiwilliger würde ich mich regelrecht weigern, mehr als auslaufendes Öl abzubinden, sofern es nicht in den Straßengraben/Kanalisation läuft.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein811252
Datum15.08.2015 10:0715298 x gelesen
Geschrieben von Tobias H.Und was will ein Kommandant machen wenn ich nicht die Straßenkehrer in meiner Freizeit spielen will oder dafür bei der Arbeit fehle.
Rausschmeißen? Das kann sich doch heute fast kein Feuerwehr ehr erlauben.

hat der Wehrführer in Bayern ausser rausschmeißen keine anderen Sanktionsmöglichkeiten?

Geschrieben von Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig Holstein)(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. nach § 16 Abs. 5 als Mitglied einer Pflichtfeuerwehr nicht am Einsatz und Ausbildungsdienst teilnimmt,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 4 mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 5 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP811253
Datum15.08.2015 10:4715084 x gelesen
Geschrieben von Tobias H.Ich denke dabei an die Motivation der Helfer,Gerade deshalb sollte man sich solche "Einsatzboykott"-Aktionen gut überlegen. Wenn jemand für eine Ölspur nicht von der Arbeit weg geht, hab ich da vollstes Verständnis für, und würde das auch nicht von meinen Leuten erwarten. Wenn aber jemand in der Freizeit daheim bleibt, während die anderen Fahren, und das fällt dem Rest der Truppe auf (und das wird es, je schneller, je kleiner der Ort ist), hauts dir so richtig das "Betriebsklima" durcheinander. Und das ist, auch in kleinen Orten und bei Personalmangel, das dümmste was einer Feuerwehr passieren kann.
Solche allgemeinen Zuständigkeitsfragen klärt man über die entsprechenden Dienstwege mit den Verantwortlichen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein811255
Datum15.08.2015 11:5214888 x gelesen
Geschrieben von Tobias H.Ich denke dabei an die Motivation der Helfer, wie auch an das Verständnis des Arbeitgeber.

wenn der es nicht nötig hat zum Ölspureinsatz zum kommen dann brauch auch ich nicht kommen. Rosinenpickerei bei den Einsätzen ist für eine Feuerwehr tödlich. Da geht die Motivation der Anderen den Bach runter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein811258
Datum15.08.2015 13:0314961 x gelesen
Hallo Daniel,

Dein Zitat
Geschrieben von Daniel S.Geschrieben von Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig Holstein)"(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. nach § 16 Abs. 5 als Mitglied einer Pflichtfeuerwehr nicht am Einsatz und Ausbildungsdienst teilnimmt,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 4 mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 5 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden."


bezieht sich auf Mitglieder einer Pflichtfeuerwehr,nicht freiwillige Feuerwehrleute.

mfG Thomas

meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlfr8ed 8M., Grassau / Bayern811259
Datum15.08.2015 13:3514770 x gelesen
das wäre meiber Meinung nach äußerst unkameradschaftlich dem Kdt. gegenüber.
Außerdem wird die ILS dann halt eine Nachbarwehr alarmieren.

Gru0 aus Grassau

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein811260
Datum15.08.2015 13:5814950 x gelesen
stimmt

dann kann man auch bei uns ungestraft Einsätze schwänzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg811267
Datum15.08.2015 21:3414648 x gelesen
Hallo zusammen,


Geschrieben von Daniel T.Primär sind die Straßenbaulastträger zuständig. Allerdings stellt eine ungesicherte Ölspur tatsächliche eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss die Feuerwehr mindestens eine Absicherung der Gefahrenstelle vornehmen und ggf. Kanaleinläufe, Bacheinläufe, oä. sichern. Die eigentliche Beseitigung liegt dann in der Zuständigkeit des Straßenbaulasträger.

Bei uns wird wohl zu 99% eine Fachfirma verständigt. Es werden nur Erstmassnahmen ergriffen (z.B. Kanalisation sichern oder extreme Ölmengen mit Bindemittel binden) und Sicherungsmassnahmen durchgeführt. Dies ist AFAIK mit den entsprechenden Strassenbaulastträgern auch so abgesprochen. Ebenso wie die Regelung der Kosten wenn kein Verursacher bekannt ist.
Welche Feuerwehr ist denn in der Lage eine Ölspur fachgerecht zu beseitigen und welche Feuerwehr hat die Geräte bzw. betreibt den Aufwand?

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern811273
Datum16.08.2015 13:1414308 x gelesen
Geschrieben von Daniel T.
Das ist richtig, wenn es entsprechende Absprachen gibt.
Das hat weniger was mit Absprachen, denn mehr mit Zuständigkeiten zu tun. Natürlich muss den Straßenbaulastträgern (vor allem für das qualifizierte Straßennetz) das auch vorher kundgetan werden, dass sie selbst jetzt vorrangig zur Beseitigung von Ölspuren gerufen werden.

Aber vom Grundsatz her ist der Straßenbaulastträger hierfür nach den gesetzlichen Vorgaben (Bundesfernstraßengesetz; Bayerisches Straßen- und Wegerecht) verantwortlich, nicht die Feuerwehr! Bei den Kommunen wird das für deren Straßennetz halt oft schwierig, weil die Feuerwehr ja eine öffentliche Einrichtung derselben ist...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern811274
Datum16.08.2015 13:1614298 x gelesen
Servus Michael,

Geschrieben von Michael Z.
das halte ich für eine gute Lösung wie das bei Euch läuft.
nicht nur Du :-)

Geschrieben von Michael Z.
Betrifft das nur den Lkr. Starnberg oder den ganzen ILS-Bereich FFB?
Betrifft meines Wissens primär unseren Landkreis. Könnte aber sein, dass FFB auch nachgezogen hat (da bin ich jetzt ehrlich gesagt ein wenig überfragt).

Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811277
Datum16.08.2015 14:3614324 x gelesen
Hallo Markus,

Danke für die Info.

Die Antwort bei uns kenne ich schon.
Hier wird vermutlich gewünscht, dass alle Gebietskörperschaften in unserem Leitstellenbereich (4x Landkreise + 1x kreisfreie Stadt) die gleiche Vorgehensweise bei der Ölspurbeseitigung festlegen.
Bis da eine gute Lösung kommt...

Also werde ich mich wohl um eine Insellösung für meine Feuerwehr bemühen müssen.

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811280
Datum16.08.2015 16:4314502 x gelesen
Geschrieben von ---A. Huber--- Eigentlich hat die Feuerwehr kaum die Möglichkeit eine Ölspur richtig zu beseitigen.
Denn schaut man sich mal die Bedienungsanleitungen an, wie es richtig geht, wird jedem Feuerwehrmann die Lust vergehen.
Erstmaliges Auftragen anschließend aufnehmen.
Zweitmaliges Auftragen anschließend aufnehmen.
Zum Schluß mit Wasser oder spezieller Lösung die Poren der Straßen spülen.



Hallo Alexander,

das ist ja genau das Problem. Wir als Feuerwehr haben die Ausrüstung dazu nicht.
Und bei allen Einsätzen in unserem Einsatzbereich wo die Straßenmeisterei dazukam, war festzustellen dass diese auch keine Nassreinigungskehrmaschine verwendet.

Deswegen auch mein Hinweis, dass dies u.a. in Hessen & Thüringen durch Fachfirmen erledigt wird, die dann auch die passende Ausrüstung haben.
Dies muss allerdings dann durch den Straßenbaulastträger in Auftrag gegeben werden.

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811283
Datum16.08.2015 20:1414217 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Wir als Feuerwehr haben die Ausrüstung dazu nicht. ....() keine Nassreinigungskehrmaschine

Gibt es dazu belastbare Unterlagen ?

Ich denke geschätzt werden 90% mit Oelbindemittel abgestreut, vom Verkehr eingefahren und später abgefegt. Anschließend durch zB die Polizei wieder frei gegeben worauf wir unsere Schilder einsammeln.

Ich frage nicht nach dem Stand der Technik oder Wunschdenken.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg811285
Datum16.08.2015 21:0414139 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas M.Ich frage nicht nach dem Stand der Technik oder Wunschdenken.

Na dann...
Ich persönlich würde das nicht einfach so ignorieren.
Nach dem Stand der Technik wird spätestens der Richter fragen wenn auf einer Ölspur nachdem die Feuerwehr/ Polizei oder so da waren ein Unfall passiert und die Ölspur eine mögliche Unfallursache ist.
Bei so Fragen wird nämlich gerne geprüft, was Stand der Technik ist. Vor allem wenn es keine eindeutigen Vorschriften gibt....

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP811286
Datum16.08.2015 21:0714307 x gelesen
Frage 1 :Bin ich zuständig.
Frage 2: Bin ich überhaupt in der Lage richtig tätig zu werden? Richtige Ausbildung? Richtige Ausrüstung?

P.S. Hier in RLP: FW hilft nur eindämmen(Erstmaßnahmen). Beseitigung muss Baulastträger vornehmen.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP811287
Datum16.08.2015 21:1014040 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Stell die Fragen mit entsprechendne Hinweisen bzgl Haftung ect. mal dem BGM.....
Und beantrage dann gleichzeitig entsprechendes Gerät und Ausbildung.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811289
Datum16.08.2015 21:2914016 x gelesen
Hallo Thomas,

ich frage mich ganz einfach warum ich die Verantwortung für etwas übernehmen soll, für was ich überhaupt nicht zuständig bin.

Ob Wunschdenken oder nicht. Es gibt ganz klare Verantwortlichkeiten und Regeln (z.B. Merkblatt DWA-M 715)
wie dies zu laufen hat.

Nur weil das schon immer so war muss es nicht auch zukünftig so sein...

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811292
Datum16.08.2015 21:4313982 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.ich frage mich ganz einfach warum ich die Verantwortung für etwas übernehmen soll, für was ich überhaupt nicht zuständig bin.


Oh da bin ich ganz bei dir, ident. zu Hochwassereinsätzen (weil es gerade wieder zu sehen war) sehe ich uns als einen Notdienst bis der "Eigentümer" übernehmen kann und nicht als einen Dienstleister der für den "Eigentümer" arbeitet.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811293
Datum16.08.2015 22:0214041 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Nach dem Stand der Technik wird spätestens der Richter fragen wenn auf einer Ölspur nachdem die Feuerwehr/ Polizei oder so da waren ein Unfall passiert und die Ölspur eine mögliche Unfallursache ist.

Das sehe ich extrem locker
Wenn Warnschilder stehen liegt die Schuld bis dato immer beim Fahrzeugführer.
Sollte es einen Richter geben der moderne Technik zwingend von der FW einfordert dürfte er schnell "in Rente" gehen und das Urteil folgend gekippt werden, denn die Kosten für die gesamte Technik/Ausbildung wären schlicht nicht durch zusetzten.
Ergo sehe ich (auch hier) unsere Verantwortung in der o.g. Nothilfe bis... ;
Warnung/Absperren
verhindern der Schadenausweitung

Schadenbeseitigung und folgend die Überprüfung mit Freigabe sehe ich bis dato nicht als unsere Aufgabe.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg811297
Datum16.08.2015 23:4914075 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas M.Sollte es einen Richter geben der moderne Technik zwingend von der FW einfordert dürfte er schnell "in Rente" gehen und das Urteil folgend gekippt werden, denn die Kosten für die gesamte Technik/Ausbildung wären schlicht nicht durch zusetzten.

Das kann ich so nicht erkennen. Es gab und gibt durchaus schon genug Gerichtsurteile, die dem Steuerzahler oder privaten Firmen viel Geld/ Aufwand gekostet haben. Das ist keine Massgabe für die Rechtssprechung.
Ich sehe aber nicht, dass die Ausbildung/ Vorhaltung der Geräte bei der Feuerwehr liegen muss. Die sollte dann aber auch eine Ölspur nicht beseitigen/ bzw. es versuchen.

Geschrieben von Thomas M.Schadenbeseitigung und folgend die Überprüfung mit Freigabe sehe ich bis dato nicht als unsere Aufgabe.
Sehe ich auch nicht. Aber wenn eine Feuerwehr die Ölspur beseitig, sollte sie es richtig machen, und nicht Bindemittel drauf schmeissen und dann weg fahren, was vielerorts immer noch gemacht wird. Und da bleibe ich dabei, das könnte bei einem nachfolgenden Unfall für die Feuerwehr (bzw. Gemeinde/ Stadt) vor Gericht kritisch ausgehen. Weil jede Feuerwehr die das will, genau weiss, dass das nicht ausreichend ist.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY811298
Datum16.08.2015 23:5814129 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Sehe ich auch nicht. Aber wenn eine Feuerwehr die Ölspur beseitig, sollte sie es richtig machen, und nicht Bindemittel drauf schmeissen und dann weg fahren, was vielerorts immer noch gemacht wird. Und da bleibe ich dabei, das könnte bei einem nachfolgenden Unfall für die Feuerwehr (bzw. Gemeinde/ Stadt) vor Gericht kritisch ausgehen. Weil jede Feuerwehr die das will, genau weiss, dass das nicht ausreichend ist.


Ob weitere Maßnahmen getan werden müssen entscheidet aber nicht die FW, sondern der Straßenbaulastärger oder die Polizei. Wenn die das SO abnehmen kann uns das als FW doch egal sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg811300
Datum17.08.2015 06:5014203 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sascha H.Ob weitere Maßnahmen getan werden müssen entscheidet aber nicht die FW, sondern der Straßenbaulastärger oder die Polizei. Wenn die das SO abnehmen kann uns das als FW doch egal sein.

Wenn es so wäre/ist stimmt das.
Mir sind aber genügend Fälle bekannt, in denen auch heute noch Feuerwehren zu Ölspuren alarmiert werden, und weder POL noch Strassenbaulastträger informiert werden oder vor Ort kommen. Die FW schmeisst dann Bindemittel drauf, manchmal wird es wieder aufgenommen, das wars.
Ich befürchte sogar, dass in manchen Gegenden diese Vorgehensweise heute noch die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Und ich will darauf hinaus, dass sich dann IMNSHO keine Feuerwehr darauf berufen kann, dass sie das aber immer schon so machen oder dass andere Verfahren zu teuer wären.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811301
Datum17.08.2015 09:4213917 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Wenn es so wäre/ist stimmt das.

Anders kenne ich das nicht.
Erst nach Freigabe der Straße sammeln wir unsere Schilder ein, das kann schon mal Tage später sein.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern811302
Datum17.08.2015 11:2913897 x gelesen
Hallo Thorsten,

Geschrieben von ---T. Hermes--- Mir sind aber genügend Fälle bekannt, in denen auch heute noch Feuerwehren zu Ölspuren alarmiert werden, und weder POL noch Strassenbaulastträger informiert werden oder vor Ort kommen.

Das ist ja genau die Problematik dass unsere ILS nur die Feuerwehr alarmiert und nie den Straßenbaulastträger. Erst auf Aufforderung wird die Straßenmeisterei verständigt. Die Straßenmeisterei braucht dann genau so lange, dass wir die Arbeit i.d.R. abgeschlossen haben, dass sie nur noch die Ölspurschilder aufstellen müssen oder höchstens noch mal schnell mit der Kehrmaschine durchfahren.

Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei.

MkG
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein811303
Datum17.08.2015 11:3213842 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei.ihr seid mutig

ich würde ne Vollsperrung machen und dann die Strasse nicht mehr freigeben bis die Pol wieder antanzt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW811313
Datum17.08.2015 16:3213761 x gelesen
Geschrieben von Michael Z.Erst auf Aufforderung wird die Straßenmeisterei verständigt.
Das gibt es einen Zeitverzug von...15min ?

Geschrieben von Michael Z.Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei.
Logisch, mit dem kurzen Besen aus ihrem Kofferraum kann man keine Fläche bearbeiten ;)

Geschrieben von Michael Z.Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei.


Hier beißt ihr euch selber und mit Absicht in den ...Allerwertesten.
Warum macht ihr das?
1.) Warnschilder oder Sperrungen aufstellen und dabei Erkunden
2.) entspr. Bedarf nachfordern (Material, E-Kräfte, OA, Pol, Untere Wasserbehörde ect.pp)
3.) mittels zB Bindemittel/ Dichtkissen eine Schadenausweitung verhindern
4.) Einsatz Ende.
Jetzt kann der Straßenbaulastträger/ Eigentümer zusehen das er die Oelspur beseitigt und in einen verkehrssicheren Zustand versetzt, wie und wann ist nicht unser Problem.

Nach erfolgter Freigabe können wir dann unsere Schilder in Ruhe einsammeln.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern811326
Datum17.08.2015 23:0613723 x gelesen
Servus,


Geschrieben von Michael Z.Firmen zur Ölspurbeseitigung sind mir im Lkr. Rhön-Grabfeld nicht bekannt.

bis vor kurzem war solches Spezialgerät sogar hier bei uns im Ort stationiert. Die Firma hat diese inzwischen aber wieder abgezogen. Bei Bedarf kommen diese nun von außerhalb.
Grundsätzlich sollte also so "moderne Technik" auch hier in der Rhön bekannt sein. ;-)
Rede doch mal mit euren Straßenmeistern...

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 14.08.2015 15:23 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 14.08.2015 15:35 Alex7and7er 7H., Neuburg
 14.08.2015 19:42 Tobi7as 7H., Stuttgardt
 14.08.2015 19:57 Dani7el 7S., Kiel
 14.08.2015 22:36 Tobi7as 7H., Stuttgardt
 15.08.2015 10:07 Dani7el 7S., Kiel
 15.08.2015 13:03 Thom7as 7K., Silberstedt
 15.08.2015 13:58 Dani7el 7S., Kiel
 15.08.2015 10:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.08.2015 11:52 Dani7el 7S., Kiel
 15.08.2015 13:35 Alfr7ed 7M., Grassau
 14.08.2015 19:55 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 14.08.2015 22:25 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 14.08.2015 22:28 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 14.08.2015 22:31 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 14.08.2015 22:34 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 16.08.2015 21:10 Volk7er 7C., Trier
 14.08.2015 22:53 Flor7ian7 F.7, Würzburg
 14.08.2015 20:04 Flor7ian7 F.7, Würzburg
 14.08.2015 22:17 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 17.08.2015 23:06 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 14.08.2015 22:21 Dani7el 7T., schweinfurt
 14.08.2015 22:29 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 14.08.2015 22:50 Dani7el 7T., schweinfurt
 14.08.2015 22:59 Tobi7as 7H., Stuttgardt
 14.08.2015 23:01 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 14.08.2015 23:07 Mark7us 7R., Höhenrain
 14.08.2015 23:23 Dani7el 7T., schweinfurt
 16.08.2015 13:14 Mark7us 7R., Höhenrain
 14.08.2015 23:27 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 16.08.2015 13:16 Mark7us 7R., Höhenrain
 16.08.2015 14:36 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 14.08.2015 22:35 Flor7ian7 F.7, Würzburg
 14.08.2015 22:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.08.2015 23:01 Flor7ian7 F.7, Würzburg
 14.08.2015 22:38 Tobi7as 7H., Stuttgardt
 15.08.2015 21:34 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 15.08.2015 06:48 Alex7and7er 7H., Neuburg
 16.08.2015 16:43 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 16.08.2015 20:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.08.2015 21:04 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 16.08.2015 22:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.08.2015 23:49 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 16.08.2015 23:58 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 17.08.2015 06:50 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 17.08.2015 09:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.08.2015 11:29 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 17.08.2015 11:32 Dani7el 7S., Kiel
 17.08.2015 16:32 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.08.2015 21:29 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
 16.08.2015 21:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.08.2015 21:07 Volk7er 7C., Trier
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt