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Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811216 | |||
Datum | 14.08.2015 15:23 | 21347 x gelesen | |||
Hallo, wir werden wegen jeder kleinen Ölspur zum Binden alarmiert. Es ist unerheblich um welche Straße es sich handelt (bei uns: Gemeindestraße, Kreisstraße, Staatsstraße). M.E. ist jedoch für die Ölspurbeseitigung der Straßenbaulastträger zuständig. Die Feuerwehr ist nur bei "Gefahr im Verzug" einzusetzen. Das "Gefahr im Verzug" wird nun anscheinend für alle Ölspuren pauschal angenommen. Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung. Das Personal von Straßenmeistereien u.ä. muss bezahlt werden. Besonders am Wochenende/Abends will man diese Leute nicht aus der Bereitschaftszeit holen. Wenn man über die ILS die zuständigen Stellen anfordert kommen diese dann auch irgendwann (Zeit: mind. 1 h; eher länger). Sie bringen Ölspurschilder und max. eine Kehrmaschine mit (keine Nasssaugkehrmaschine). Ölbinder und Besen scheinen Fremdwörter zu sein. Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr und nicht Straßenmeisterei? Gibt es die Möglichkeit die Straße zu sperren wenn der Straßenbaulastträger nicht zeitnah eintrifft (ggf. nach Beseitigung der größten Gefahr)? Dies ist sehr viel weniger personalintensiv als Stiefelballett. In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern? MkG Michael | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 811217 | |||
Datum | 14.08.2015 15:35 | 17431 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Gibt es die Möglichkeit die Straße zu sperren wenn der Straßenbaulastträger nicht zeitnah eintrifft (ggf. nach Beseitigung der größten Gefahr)? Sperrt halt einfach die Straße und wartet bis der Straßenbaulastträger kommt. Dann übergibt er die Einsatzstelle und verschwindet. Geschrieben von Michael Z. In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern? Gibts in Bayern auch. http://www.ingolstadt-abschleppdienst.de/index.php/component/k2/item/87-spanpannendienst-span-abschleppservice | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 811220 | |||
Datum | 14.08.2015 19:42 | 16682 x gelesen | |||
Lös das Problem doch ganz einfach. Wenn Ölspur auf dem Melder steht fahr nicht hin und wenn es nicht drauf steh und du es am GH erfährst fahr halt wieder heim. Wenn das die gesamte Wehr mach wird mann schon andere beauftragen. Es gibt noch viele so Einsätze wo mann drüber streiten kann z.B. einzelner Baum auf Straße oder so manchen Tierrettungseinsatz usw. P.S.: Die Firmen entstehen sehr schnell sobald die "billige" Feuerwehr es nicht mehr mach | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 811221 | |||
Datum | 14.08.2015 19:55 | 16124 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr Was sagt euer Brandschutzgesetz dazu ? Geschrieben von Michael Z. Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung. Können die das auch ? geeignete Einsatzmittel ? Wer gibt die Straße wieder frei ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein | 811222 | |||
Datum | 14.08.2015 19:57 | 16449 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Wenn Ölspur auf dem Melder steht fahr nicht hin und wenn es nicht drauf steh und du es am GH erfährst fahr halt wieder heim. blöde Idee Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Art. 6 | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811223 | |||
Datum | 14.08.2015 20:04 | 16094 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Z. Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung Nach Art. 28 (2) Nr. 2 BayFwG sind solche Einsätze kostenpflichtig, und nach Absatz 3 Nr. 1 könnt Ihr Euch auch das Geld vom Straßenbaulastträger holen. Geschrieben von Michael Z. Besonders am Wochenende/Abends will man diese Leute nicht aus der Bereitschaftszeit holen. Geschrieben von Michael Z. Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr und nicht Straßenmeisterei? Nach 4.2 des VollzBekBayFwG: Die Feuerwehr muss u.a. nur tätig werden "wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug ... nicht möglich ist." Daher ist aus meiner Sicht Absperren eine mögliche Option um die Zeit bis zum Eintreffen des Straßenbaulastträgers zu überbrücken wenn sonst keine Gefahr (z.B. Kanalisation) gegeben ist. Parallel dazu würde ich das Thema mal über die politische Schiene (Bürgermeister) thematisieren. Geschrieben von Michael Z. In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern? Wie der Vorredner bereits geschrieben hat, gibt es so etwas auch in Bayern und wird auch von Feuerwehren v.a. bei größeren Ölspuren eingesetzt. Außerdem ist dies z.B. beim Flüsterasphalt notwendig. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811229 | |||
Datum | 14.08.2015 22:17 | 15710 x gelesen | |||
Hallo Florian, sobald ein Verursacher bekannt ist wird durch die Gemeinde eine Rechnung gestellt. Dem Straßenbaulastträger (i.d.R. Staat / Kreis) wird m.W. keine Rechnung gestellt. Warum entzieht sich meiner Kenntnis. Die Absperrung scheint mir derzeit auch die beste Möglichkeit um die Problematik mal aufs Tablett zu bringen. Das Anschieben über die politische Schiene werde ich aber vermutlich selbst machen dürfen... Flüsterasphalt ist mir in unserem Einsatzbereich nicht bekannt. Firmen zur Ölspurbeseitigung sind mir im Lkr. Rhön-Grabfeld nicht bekannt. Wir haben hier ganz andere Probleme über die ihr in WÜ vermutlich nur schmunzeln könnt... MkG Michael | |||||
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Autor | Dani8el 8T., schweinfurt / by | 811230 | |||
Datum | 14.08.2015 22:21 | 15621 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.
Primär sind die Straßenbaulastträger zuständig. Allerdings stellt eine ungesicherte Ölspur tatsächliche eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss die Feuerwehr mindestens eine Absicherung der Gefahrenstelle vornehmen und ggf. Kanaleinläufe, Bacheinläufe, oä. sichern. Die eigentliche Beseitigung liegt dann in der Zuständigkeit des Straßenbaulasträger. Geschrieben von Michael Z. Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung. Einsätze durch Ölspuren können tatsächlich durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Allerdings beim Verursacher, nicht beim Straßenbaulastträger. | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811231 | |||
Datum | 14.08.2015 22:25 | 15618 x gelesen | |||
Hallo Michael, Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr. In der letzten Zeit aber auch durch Polizei oder Straßenmeisterei (auf Nachfrage und langes Bitten!). Ich denke dass die Ausrüstung nicht so ist wie in anderen Bundesländern. Eine Nasssaugkehrmaschine hat m.W. auch die Straßenmeisterei nicht. Wir haben Ölbinder, Besen und Stiefel zur Ölspurbeseitigung. Den Rest übernimmt die Ölspurbeschilderung;-) Ja ich weiß - alles nicht Stand der Technik 2015! MkG Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 811232 | |||
Datum | 14.08.2015 22:28 | 15575 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr. Haftung bei nicht ausreichender Reinigungsleistung bzw. nicht ausreichender Reibungswerte ? Geschrieben von Michael Z. Wir haben Ölbinder, Besen und Stiefel zur Ölspurbeseitigung. Und dann übernimmt ihr die Aufgabe ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811233 | |||
Datum | 14.08.2015 22:29 | 15397 x gelesen | |||
Hallo Daniel, m.W. können Rechnungen auch an Straßenbaulastträger gestellt werden, falls kein Verursacher bekannt ist. Wird aber derzeit nicht gemacht. Bei Dir ist die gleiche ILS wie bei uns zuständig, also wird vermutlich nach ähnlichen Grundsätzen alarmiert... MkG Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811234 | |||
Datum | 14.08.2015 22:31 | 15651 x gelesen | |||
Deswegen ja meine Anfrage. Weil ich es nicht mehr einsehe als billiger Jakob für gut bezahlte Leute herzuhalten. MkG Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 811235 | |||
Datum | 14.08.2015 22:34 | 15453 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Weil ich es nicht mehr einsehe als billiger Jakob für gut bezahlte Leute herzuhalten. Frag dich mal ob ihr Zuständig seit ? Frag dich mal ob ihr die Leistung überhaupt erbringen könnt ? Wenn nein warum macht ihr es dann ? Stell die Fragen mit entsprechendne Hinweisen bzgl Haftung ect. mal dem BGM..... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811236 | |||
Datum | 14.08.2015 22:35 | 15459 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel T. Einsätze durch Ölspuren können tatsächlich durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Allerdings beim Verursacher, nicht beim Straßenbaulastträger. Da nach Art. 28 (3) BayFwG die "Verpflichtenden" als Gesamtschuldner haften, bin ich der Meinung, dass sich die Gemeinde aussuchen kann an wen sie herantritt. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 811237 | |||
Datum | 14.08.2015 22:36 | 15990 x gelesen | |||
Und was will ein Kommandant machen wenn ich nicht die Straßenkehrer in meiner Freizeit spielen will oder dafür bei der Arbeit fehle. Rausschmeißen? Das kann sich doch heute fast kein Feuerwehr ehr erlauben. Ich denke dabei an die Motivation der Helfer, wie auch an das Verständnis des Arbeitgeber. Falls das um bedingt abgesichert werden muss, dann gibt es welche die bekommen dafür Geld. Also entweder einer mit den Gelben Blinklichtern oder die Polizei. | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 811238 | |||
Datum | 14.08.2015 22:38 | 15264 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel T.wir werden wegen jeder kleinen Ölspur zum Binden alarmiert. Es ist unerheblich um welche Straße es sich handelt (bei uns: Gemeindestraße, Kreisstraße, Staatsstraße). M.E. ist jedoch für die Ölspurbeseitigung der Straßenbaulastträger zuständig. Die Feuerwehr ist nur bei "Gefahr im Verzug" einzusetzen. Das "Gefahr im Verzug" wird nun anscheinend für alle Ölspuren pauschal angenommen. Falls das um bedingt abgesichert werden muss, dann gibt es welche die bekommen dafür Geld. Also entweder einer mit den Gelben Blinklichtern oder die Polizei. Aber nicht der Job von ehrenamtlichen Kräften. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 811239 | |||
Datum | 14.08.2015 22:44 | 15327 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.Da nach Art. 28 (3) BayFwG die "Verpflichtenden" als Gesamtschuldner haften, bin ich der Meinung, dass sich die Gemeinde aussuchen kann an wen sie herantritt.Werden die Ölspuren denn im Rahmen von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetz beseitigt? Die Kostenersatzpflicht für Straßenreinigung ist ja im Art. 16 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz auch geregelt ("Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen."), das könnte man hier als speziellere Rechtsnorm sehen. Zumindest solange die Ölspurbeseitigung alleiniger "Einsatz"grund ist, und nicht mit einem VU o.ä. verknüpft bearbeitet wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8T., schweinfurt / by | 811240 | |||
Datum | 14.08.2015 22:50 | 15362 x gelesen | |||
Wo bei das Problem weniger bei der ILS anzusiedeln ist. Sie reagiert auf eine Gefahrenmeldung und muss verpflichtend alarmieren. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811241 | |||
Datum | 14.08.2015 22:53 | 15507 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr. Hallo Michael, da ist die Frage ob Du die Straße wirklich freigibst. Aus meiner Sicht machst Du das was Du im Rahmen Deiner Möglichkeit zur Gefahrenbeseitigung machen kannst. Abstreuen und Warnen (mit Schildern). Nachdem Du alle Gefahren beseitigt hast, die Du beseitigen kannst, verlässt Du die Einsatzstelle und informierst den Straßenbaulastträger über Deine Maßnahmen. Der muss dann entscheiden was er als nächstes macht und wann er die Straße wieder freigibt. Eine ausführliche Lektüre zu dem Thema gibt es hier: Merkblatt Ölspurbeseitigung Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 811243 | |||
Datum | 14.08.2015 22:59 | 15316 x gelesen | |||
Dann soll sie halt die Stadt alarmieren oder wer auch immer für die betreffende Straße zuständig ist und nicht die Feuerwehr, die ist nicht der Hausmeisterdienst der Stadt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811244 | |||
Datum | 14.08.2015 23:01 | 15177 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Werden die Ölspuren denn im Rahmen von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetz beseitigt? Hallo Sebastian, meine Annahme ist, dass wir von Ölspuren reden die in die Pflichtaufgabe der Feuerwehr fallen. Geschrieben von Sebastian K. kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen Ich gehe davon aus, dass sich der Straßenbaulastträger die Kohle wieder vom Verursacher zurückholt. In anderen Bereichen, z.B. BMA, tritt man als Gemeinde ja auch nicht unbedingt an den Verursacher heran sondern beispielsweise an den Betreiber. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811245 | |||
Datum | 14.08.2015 23:01 | 15213 x gelesen | |||
Hallo Daniel, ich sehe u.a. auch das Problem bei der ILS. Anstatt den Straßenbaulastträger zu verständigen wird ein kleiner Kreisfeuerwehrtag zusammen alarmiert. MkG Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 811246 | |||
Datum | 14.08.2015 23:07 | 15352 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Daniel T. Sie reagiert auf eine Gefahrenmeldung und muss verpflichtend alarmieren. aber nicht verpflichtend die Feuerwehr. Bei uns im Landkreis wird während der Woche zu den regulären Arbeitszeiten der Straßenmeisterei primär diese verständigt. Nur wenn dort kein Personal vorhanden ist oder niemand erreichbar ist - und bei Gefahrensituationen, wenn sich das aus dem Notruf ergibt - wird die Feuerwehr alarmiert. Gleiches Vorgehen gilt übrigens auch bei dem ein oder anderen kommunalen Bauhof... Wenn dann eine Fachfirma die Ölspurbeseitigung übernimmt, wird diese vom Straßenbaulastträger beauftragt. Werden die Feuerwehren tätig, und es ist kein Verursacher bekannt, wird dem Straßenbaulastträger eine Rechnung gestellt. Gruß Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8T., schweinfurt / by | 811247 | |||
Datum | 14.08.2015 23:23 | 15143 x gelesen | |||
Das ist richtig, wenn es entsprechende Absprachen gibt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811248 | |||
Datum | 14.08.2015 23:27 | 15316 x gelesen | |||
Hallo Markus, das halte ich für eine gute Lösung wie das bei Euch läuft. Betrifft das nur den Lkr. Starnberg oder den ganzen ILS-Bereich FFB? MkG Michael | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 811249 | |||
Datum | 15.08.2015 06:48 | 15365 x gelesen | |||
Eigentlich hat die Feuerwehr kaum die Möglichkeit eine Ölspur richtig zu beseitigen. Denn schaut man sich mal die Bedienungsanleitungen an, wie es richtig geht, wird jedem Feuerwehrmann die Lust vergehen. Erstmaliges Auftragen anschließend aufnehmen. Zweitmaliges Auftragen anschließend aufnehmen. Zum Schluß mit Wasser oder spezieller Lösung die Poren der Straßen spülen. Als Freiwilliger würde ich mich regelrecht weigern, mehr als auslaufendes Öl abzubinden, sofern es nicht in den Straßengraben/Kanalisation läuft. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein | 811252 | |||
Datum | 15.08.2015 10:07 | 15297 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Und was will ein Kommandant machen wenn ich nicht die Straßenkehrer in meiner Freizeit spielen will oder dafür bei der Arbeit fehle. hat der Wehrführer in Bayern ausser rausschmeißen keine anderen Sanktionsmöglichkeiten? Geschrieben von Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig Holstein) (1) Ordnungswidrig handelt, wer | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 811253 | |||
Datum | 15.08.2015 10:47 | 15083 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Ich denke dabei an die Motivation der Helfer,Gerade deshalb sollte man sich solche "Einsatzboykott"-Aktionen gut überlegen. Wenn jemand für eine Ölspur nicht von der Arbeit weg geht, hab ich da vollstes Verständnis für, und würde das auch nicht von meinen Leuten erwarten. Wenn aber jemand in der Freizeit daheim bleibt, während die anderen Fahren, und das fällt dem Rest der Truppe auf (und das wird es, je schneller, je kleiner der Ort ist), hauts dir so richtig das "Betriebsklima" durcheinander. Und das ist, auch in kleinen Orten und bei Personalmangel, das dümmste was einer Feuerwehr passieren kann. Solche allgemeinen Zuständigkeitsfragen klärt man über die entsprechenden Dienstwege mit den Verantwortlichen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein | 811255 | |||
Datum | 15.08.2015 11:52 | 14887 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Ich denke dabei an die Motivation der Helfer, wie auch an das Verständnis des Arbeitgeber. wenn der es nicht nötig hat zum Ölspureinsatz zum kommen dann brauch auch ich nicht kommen. Rosinenpickerei bei den Einsätzen ist für eine Feuerwehr tödlich. Da geht die Motivation der Anderen den Bach runter | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein | 811258 | |||
Datum | 15.08.2015 13:03 | 14960 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Dein Zitat Geschrieben von Daniel S. Geschrieben von Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig Holstein)"(1) Ordnungswidrig handelt, wer bezieht sich auf Mitglieder einer Pflichtfeuerwehr,nicht freiwillige Feuerwehrleute. mfG Thomas meine private Meinung | |||||
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Autor | Alfr8ed 8M., Grassau / Bayern | 811259 | |||
Datum | 15.08.2015 13:35 | 14769 x gelesen | |||
das wäre meiber Meinung nach äußerst unkameradschaftlich dem Kdt. gegenüber. Außerdem wird die ILS dann halt eine Nachbarwehr alarmieren. Gru0 aus Grassau | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein | 811260 | |||
Datum | 15.08.2015 13:58 | 14949 x gelesen | |||
stimmt dann kann man auch bei uns ungestraft Einsätze schwänzen | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811267 | |||
Datum | 15.08.2015 21:34 | 14647 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Daniel T. Primär sind die Straßenbaulastträger zuständig. Allerdings stellt eine ungesicherte Ölspur tatsächliche eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss die Feuerwehr mindestens eine Absicherung der Gefahrenstelle vornehmen und ggf. Kanaleinläufe, Bacheinläufe, oä. sichern. Die eigentliche Beseitigung liegt dann in der Zuständigkeit des Straßenbaulasträger. Bei uns wird wohl zu 99% eine Fachfirma verständigt. Es werden nur Erstmassnahmen ergriffen (z.B. Kanalisation sichern oder extreme Ölmengen mit Bindemittel binden) und Sicherungsmassnahmen durchgeführt. Dies ist AFAIK mit den entsprechenden Strassenbaulastträgern auch so abgesprochen. Ebenso wie die Regelung der Kosten wenn kein Verursacher bekannt ist. Welche Feuerwehr ist denn in der Lage eine Ölspur fachgerecht zu beseitigen und welche Feuerwehr hat die Geräte bzw. betreibt den Aufwand? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 811273 | |||
Datum | 16.08.2015 13:14 | 14307 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel T.Das ist richtig, wenn es entsprechende Absprachen gibt. Das hat weniger was mit Absprachen, denn mehr mit Zuständigkeiten zu tun. Natürlich muss den Straßenbaulastträgern (vor allem für das qualifizierte Straßennetz) das auch vorher kundgetan werden, dass sie selbst jetzt vorrangig zur Beseitigung von Ölspuren gerufen werden. Aber vom Grundsatz her ist der Straßenbaulastträger hierfür nach den gesetzlichen Vorgaben (Bundesfernstraßengesetz; Bayerisches Straßen- und Wegerecht) verantwortlich, nicht die Feuerwehr! Bei den Kommunen wird das für deren Straßennetz halt oft schwierig, weil die Feuerwehr ja eine öffentliche Einrichtung derselben ist... | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 811274 | |||
Datum | 16.08.2015 13:16 | 14297 x gelesen | |||
Servus Michael, Geschrieben von Michael Z. das halte ich für eine gute Lösung wie das bei Euch läuft. nicht nur Du :-) Geschrieben von Michael Z. Betrifft das nur den Lkr. Starnberg oder den ganzen ILS-Bereich FFB? Betrifft meines Wissens primär unseren Landkreis. Könnte aber sein, dass FFB auch nachgezogen hat (da bin ich jetzt ehrlich gesagt ein wenig überfragt). Gruß Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811277 | |||
Datum | 16.08.2015 14:36 | 14323 x gelesen | |||
Hallo Markus, Danke für die Info. Die Antwort bei uns kenne ich schon. Hier wird vermutlich gewünscht, dass alle Gebietskörperschaften in unserem Leitstellenbereich (4x Landkreise + 1x kreisfreie Stadt) die gleiche Vorgehensweise bei der Ölspurbeseitigung festlegen. Bis da eine gute Lösung kommt... Also werde ich mich wohl um eine Insellösung für meine Feuerwehr bemühen müssen. MkG Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811280 | |||
Datum | 16.08.2015 16:43 | 14501 x gelesen | |||
Geschrieben von ---A. Huber--- Eigentlich hat die Feuerwehr kaum die Möglichkeit eine Ölspur richtig zu beseitigen. Hallo Alexander, das ist ja genau das Problem. Wir als Feuerwehr haben die Ausrüstung dazu nicht. Und bei allen Einsätzen in unserem Einsatzbereich wo die Straßenmeisterei dazukam, war festzustellen dass diese auch keine Nassreinigungskehrmaschine verwendet. Deswegen auch mein Hinweis, dass dies u.a. in Hessen & Thüringen durch Fachfirmen erledigt wird, die dann auch die passende Ausrüstung haben. Dies muss allerdings dann durch den Straßenbaulastträger in Auftrag gegeben werden. MkG Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811283 | |||
Datum | 16.08.2015 20:14 | 14216 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Wir als Feuerwehr haben die Ausrüstung dazu nicht. ....() keine Nassreinigungskehrmaschine Gibt es dazu belastbare Unterlagen ? Ich denke geschätzt werden 90% mit Oelbindemittel abgestreut, vom Verkehr eingefahren und später abgefegt. Anschließend durch zB die Polizei wieder frei gegeben worauf wir unsere Schilder einsammeln. Ich frage nicht nach dem Stand der Technik oder Wunschdenken. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811285 | |||
Datum | 16.08.2015 21:04 | 14138 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Ich frage nicht nach dem Stand der Technik oder Wunschdenken. Na dann... Ich persönlich würde das nicht einfach so ignorieren. Nach dem Stand der Technik wird spätestens der Richter fragen wenn auf einer Ölspur nachdem die Feuerwehr/ Polizei oder so da waren ein Unfall passiert und die Ölspur eine mögliche Unfallursache ist. Bei so Fragen wird nämlich gerne geprüft, was Stand der Technik ist. Vor allem wenn es keine eindeutigen Vorschriften gibt.... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 811286 | |||
Datum | 16.08.2015 21:07 | 14306 x gelesen | |||
Frage 1 :Bin ich zuständig. Frage 2: Bin ich überhaupt in der Lage richtig tätig zu werden? Richtige Ausbildung? Richtige Ausrüstung? P.S. Hier in RLP: FW hilft nur eindämmen(Erstmaßnahmen). Beseitigung muss Baulastträger vornehmen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 811287 | |||
Datum | 16.08.2015 21:10 | 14039 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Stell die Fragen mit entsprechendne Hinweisen bzgl Haftung ect. mal dem BGM..... Und beantrage dann gleichzeitig entsprechendes Gerät und Ausbildung. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811289 | |||
Datum | 16.08.2015 21:29 | 14015 x gelesen | |||
Hallo Thomas, ich frage mich ganz einfach warum ich die Verantwortung für etwas übernehmen soll, für was ich überhaupt nicht zuständig bin. Ob Wunschdenken oder nicht. Es gibt ganz klare Verantwortlichkeiten und Regeln (z.B. Merkblatt DWA-M 715) wie dies zu laufen hat. Nur weil das schon immer so war muss es nicht auch zukünftig so sein... MkG Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811292 | |||
Datum | 16.08.2015 21:43 | 13981 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.ich frage mich ganz einfach warum ich die Verantwortung für etwas übernehmen soll, für was ich überhaupt nicht zuständig bin. Oh da bin ich ganz bei dir, ident. zu Hochwassereinsätzen (weil es gerade wieder zu sehen war) sehe ich uns als einen Notdienst bis der "Eigentümer" übernehmen kann und nicht als einen Dienstleister der für den "Eigentümer" arbeitet. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811293 | |||
Datum | 16.08.2015 22:02 | 14040 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Nach dem Stand der Technik wird spätestens der Richter fragen wenn auf einer Ölspur nachdem die Feuerwehr/ Polizei oder so da waren ein Unfall passiert und die Ölspur eine mögliche Unfallursache ist. Das sehe ich extrem locker Wenn Warnschilder stehen liegt die Schuld bis dato immer beim Fahrzeugführer. Sollte es einen Richter geben der moderne Technik zwingend von der FW einfordert dürfte er schnell "in Rente" gehen und das Urteil folgend gekippt werden, denn die Kosten für die gesamte Technik/Ausbildung wären schlicht nicht durch zusetzten. Ergo sehe ich (auch hier) unsere Verantwortung in der o.g. Nothilfe bis... ; Warnung/Absperren verhindern der Schadenausweitung Schadenbeseitigung und folgend die Überprüfung mit Freigabe sehe ich bis dato nicht als unsere Aufgabe. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811297 | |||
Datum | 16.08.2015 23:49 | 14074 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Sollte es einen Richter geben der moderne Technik zwingend von der FW einfordert dürfte er schnell "in Rente" gehen und das Urteil folgend gekippt werden, denn die Kosten für die gesamte Technik/Ausbildung wären schlicht nicht durch zusetzten. Das kann ich so nicht erkennen. Es gab und gibt durchaus schon genug Gerichtsurteile, die dem Steuerzahler oder privaten Firmen viel Geld/ Aufwand gekostet haben. Das ist keine Massgabe für die Rechtssprechung. Ich sehe aber nicht, dass die Ausbildung/ Vorhaltung der Geräte bei der Feuerwehr liegen muss. Die sollte dann aber auch eine Ölspur nicht beseitigen/ bzw. es versuchen. Geschrieben von Thomas M. Schadenbeseitigung und folgend die Überprüfung mit Freigabe sehe ich bis dato nicht als unsere Aufgabe. Sehe ich auch nicht. Aber wenn eine Feuerwehr die Ölspur beseitig, sollte sie es richtig machen, und nicht Bindemittel drauf schmeissen und dann weg fahren, was vielerorts immer noch gemacht wird. Und da bleibe ich dabei, das könnte bei einem nachfolgenden Unfall für die Feuerwehr (bzw. Gemeinde/ Stadt) vor Gericht kritisch ausgehen. Weil jede Feuerwehr die das will, genau weiss, dass das nicht ausreichend ist. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 811298 | |||
Datum | 16.08.2015 23:58 | 14128 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Sehe ich auch nicht. Aber wenn eine Feuerwehr die Ölspur beseitig, sollte sie es richtig machen, und nicht Bindemittel drauf schmeissen und dann weg fahren, was vielerorts immer noch gemacht wird. Und da bleibe ich dabei, das könnte bei einem nachfolgenden Unfall für die Feuerwehr (bzw. Gemeinde/ Stadt) vor Gericht kritisch ausgehen. Weil jede Feuerwehr die das will, genau weiss, dass das nicht ausreichend ist. Ob weitere Maßnahmen getan werden müssen entscheidet aber nicht die FW, sondern der Straßenbaulastärger oder die Polizei. Wenn die das SO abnehmen kann uns das als FW doch egal sein. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811300 | |||
Datum | 17.08.2015 06:50 | 14202 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sascha H. Ob weitere Maßnahmen getan werden müssen entscheidet aber nicht die FW, sondern der Straßenbaulastärger oder die Polizei. Wenn die das SO abnehmen kann uns das als FW doch egal sein. Wenn es so wäre/ist stimmt das. Mir sind aber genügend Fälle bekannt, in denen auch heute noch Feuerwehren zu Ölspuren alarmiert werden, und weder POL noch Strassenbaulastträger informiert werden oder vor Ort kommen. Die FW schmeisst dann Bindemittel drauf, manchmal wird es wieder aufgenommen, das wars. Ich befürchte sogar, dass in manchen Gegenden diese Vorgehensweise heute noch die Regel und nicht die Ausnahme ist. Und ich will darauf hinaus, dass sich dann IMNSHO keine Feuerwehr darauf berufen kann, dass sie das aber immer schon so machen oder dass andere Verfahren zu teuer wären. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811301 | |||
Datum | 17.08.2015 09:42 | 13916 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wenn es so wäre/ist stimmt das. Anders kenne ich das nicht. Erst nach Freigabe der Straße sammeln wir unsere Schilder ein, das kann schon mal Tage später sein. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811302 | |||
Datum | 17.08.2015 11:29 | 13896 x gelesen | |||
Hallo Thorsten, Geschrieben von ---T. Hermes--- Mir sind aber genügend Fälle bekannt, in denen auch heute noch Feuerwehren zu Ölspuren alarmiert werden, und weder POL noch Strassenbaulastträger informiert werden oder vor Ort kommen. Das ist ja genau die Problematik dass unsere ILS nur die Feuerwehr alarmiert und nie den Straßenbaulastträger. Erst auf Aufforderung wird die Straßenmeisterei verständigt. Die Straßenmeisterei braucht dann genau so lange, dass wir die Arbeit i.d.R. abgeschlossen haben, dass sie nur noch die Ölspurschilder aufstellen müssen oder höchstens noch mal schnell mit der Kehrmaschine durchfahren. Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei. MkG Michael | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein | 811303 | |||
Datum | 17.08.2015 11:32 | 13841 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei.ihr seid mutig ich würde ne Vollsperrung machen und dann die Strasse nicht mehr freigeben bis die Pol wieder antanzt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811313 | |||
Datum | 17.08.2015 16:32 | 13760 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Z.Erst auf Aufforderung wird die Straßenmeisterei verständigt. Das gibt es einen Zeitverzug von...15min ? Geschrieben von Michael Z. Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Logisch, mit dem kurzen Besen aus ihrem Kofferraum kann man keine Fläche bearbeiten ;) Geschrieben von Michael Z. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei. Hier beißt ihr euch selber und mit Absicht in den ...Allerwertesten. Warum macht ihr das? 1.) Warnschilder oder Sperrungen aufstellen und dabei Erkunden 2.) entspr. Bedarf nachfordern (Material, E-Kräfte, OA, Pol, Untere Wasserbehörde ect.pp) 3.) mittels zB Bindemittel/ Dichtkissen eine Schadenausweitung verhindern 4.) Einsatz Ende. Jetzt kann der Straßenbaulastträger/ Eigentümer zusehen das er die Oelspur beseitigt und in einen verkehrssicheren Zustand versetzt, wie und wann ist nicht unser Problem. Nach erfolgter Freigabe können wir dann unsere Schilder in Ruhe einsammeln. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 811326 | |||
Datum | 17.08.2015 23:06 | 13722 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Michael Z. Firmen zur Ölspurbeseitigung sind mir im Lkr. Rhön-Grabfeld nicht bekannt. bis vor kurzem war solches Spezialgerät sogar hier bei uns im Ort stationiert. Die Firma hat diese inzwischen aber wieder abgezogen. Bei Bedarf kommen diese nun von außerhalb. Grundsätzlich sollte also so "moderne Technik" auch hier in der Rhön bekannt sein. ;-) Rede doch mal mit euren Straßenmeistern... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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