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Thema | Keine Fotos: Hausverbot beim Großfeuer | 8 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Herb8ert8 J.8, Aschersleben / Sachsen-Anhalt | 811311 | |||
Datum | 17.08.2015 14:28 | 7655 x gelesen | |||
interessante Ansicht die die Reporterin da vertritt: Keine Fotos: Hausverbot beim Großfeuer Gruss Herbi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 811312 | |||
Datum | 17.08.2015 16:00 | 4535 x gelesen | |||
Der "Kronzeuge" aus dem Kommentar sollte sich mal schnellstens ein Brandschutzgesetz mit Kommentar kaufen. Für Niedersachsen gilt: §24 "Befugnisse des EL", (1)Der EL trifft die für die Durchführung eines Einsatzes erforderlichen Maßnahme. Denke mal, dass es auch woanders so steht. Auf achteinhalb Seite Kommentar steht nichts von Übertragung des Hausrechts. Da steht nur, dass Besitzer bzw. Eigentümer die Maßnahmen zum Einsatz zu dulden haben. Für die Durchführung des Einsatzes ist aber die Presse nicht zwangsläufig nötig - wenn man mal von unbedingter fotografischer Beweissicherung absieht. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 811315 | |||
Datum | 17.08.2015 17:17 | 4091 x gelesen | |||
Geschrieben von ---PYROLIRIUM --- Ein Wehrführer meines Vertrauens keiner, der verantwortlich an dem besagten Einsatz beteiligt war erklärt, im Fall eines Brandes habe er als Einsatzleiter das Hausrecht. Das gehe so weit, dass er dem Bewohner verbieten könne, sein Haus oder Grundstück zu betreten. Erst nach Ende des Einsatzes gebe ich das Hausrecht an den Besitzer zurück, so mein Wehrführer-Kronzeuge. Interessante Ansicht die dort der Wehrführer vertritt, mir wäre das aber neu. Was ich einschränken kann, ist das Recht auf Freizügigkeit (Art. GG 11), ich kann aber definitiv kein Hausrecht ausüben. Wenn der Bewohner/Besitzer keine Presse will, müssen wir und auch die Presse das akzeptieren. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 811318 | |||
Datum | 17.08.2015 18:12 | 3940 x gelesen | |||
Ob der Einsatzleiter, wenn er jemand aus Sicherheitsgründen daran hindert sein Haus zu betreten gleich deswegen das Hausrecht rechtlich übertragen bekommen muss ist für mich schon ein bischen zweifelhaft. Haus brennt- Eigentümer will rein- Feuerwehr oder Polizei hält ihndavon ab. Eine ganz normale Sache. Ich reg mich viel mmehr über die Journalistin oder Fotgrafin auf. Keiner kann und wird sie hindern, wenn si den Brannd von öffentlichen Grund aus dokumentiert. Wenn aber Hilfsorganisation (Behinderung des Einsatzes) oder hier der Eigentümer auf seinemGrund das nicht möchte, dann ist das sein gutes Recht. Mitleid hilft der geschädigten Frau auuch nur bedingt, wenn ständig Kamerateams und Journalsiten im Vorgarten stehen und draufhalten, Fragen stellen und ggf. emotionale Diskussionen "protokollieren". Gute, seriöse Journalsiten wahren die Privatsphäre und schreiben trotzdem nen guuten Beitrag mit ordentliichen Bildern. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811319 | |||
Datum | 17.08.2015 18:36 | 3495 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias M. B.Wenn aber() der Eigentümer auf seinem Grund das nicht möchte, dann ist das sein gutes Recht. mehr Nicht mehr möchte. Wie geschrieben durften die Presse mehrfach zur Berichterstattung das Gelände betreten und da sich die Lage scheinbar normal entwickelt hat, sprich keine unerwartete Wendung stattgefunden hat, sehe ich keine Notwendigkeit einer weiteren Objektbetretung....es sei denn das absolut geilste Foto könnte zufällig noch geschossen werden. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 811320 | |||
Datum | 17.08.2015 18:42 | 3427 x gelesen | |||
m.E. hat er von Beginn an das Recht. Er muss kein einziges Mal den Zutritt erlauben. Berichterstatten kann man auch vor dem Gartenzaun. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811321 | |||
Datum | 17.08.2015 18:59 | 3778 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias M. B.m.E. hat er von Beginn an das Recht Richtig. Ich wollte nur klarstellen das dieses Recht erst nach dem mehrfachen Zugang eingefordert wurde, in meinen Augen eine wichtige Tatsache wenn man die Freiheit der Presse lautstark einfordert. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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