News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | BMA: Auslösung Brandfallsteuerungen bei Zugang über FSE | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 811701 | |||
Datum | 28.08.2015 18:20 | 7619 x gelesen | |||
Hallo, ich habe mal eine Frage an die BMA-Spezialisten hier: Es geht um den Fall, das die Feuerwehr (weil sie ohne vorhergehende BMA-Auslösung Zugang zum Objekt haben will) die BMA über das Freischaltelement (FSE) auslöst. In diversen Quellen wird erwähnt, das in diesem Fall die ggf. vorhandenen Brandfallsteuerungen nicht ausgelöst werden (was eigentlich logisch ist, da diese ja für den Brandfall im Gebäude gedacht sind und da die BMA ja nicht ausgelöst hat sind diese dann auch nicht notwendig bzw. würden ggf. andere Nachteile für die laufende Nutzung des Gebäudes verursachen). Jetzt habe ich eine Aussage bekommen, dass das nicht immer der Fall ist, sondern je nach Anlage verschieden sein kann bzw. ähnlich wie andere Parameter wie die Art der Alarmierung (laut, still), Aufschaltung an die Feuerwehr oder woanders hin (siehe DIN 14675) durch den Betreiber festgelegt wird (in Absprache mit der Feuerwehr bzw. in deren TAB). Was stimmt also? Oder anders gefragt, ist die Aussage "Bei Auslösung durch das FSE werden die Brandfallsteuerungen nicht aktiviert" allgemeingültig, also immer richtig? Habe die o.g. Norm gerade nicht vorliegen, sonst hätte ich da nochmal nachgesehen (kann ich erst wieder übernächste Woche machen). Hintergrund der Frage ist übrigens, dass ich mir eine Art Vordruck für den Einsatz bzw. Erkundung im Zusammenhang mit BMAs gemacht habe (ähnlich wie auf der Rückseite des Taktischen Arbeitsblatt NRW oben links nur ausführlicher) und da dann an der Stelle "Zugang durch FSE" einen Hinweis auf die nicht aktiv werdenden Brandfallsteuerungen machen möchte, welcher dann ja nicht korrekt wäre wenn es nicht immer so ist. Der Vordruck soll ja allgemeingültig für alle BMAs sein. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8M., Troschenreuth / Bayern | 811708 | |||
Datum | 28.08.2015 20:22 | 4969 x gelesen | |||
Also ich habe schon einige BMA's mit FSE und Brandfallsteuerungen gebaut und bei keiner wurden durch das FSE die Brandfallsteuerungen ausgelöst. Das einzige was immer ausgelöst wird, ist die Weiterleitung/Alarmmeldung an die Leitstelle, um unbefugten zugriff auf den Schlüssel zu vermeiden, sozusagen als Sicherheitsanforderung. Mir ist auch nicht bekannt, dass das so vorgesehen ist, also das die Steuerungen mit ausgelöst werden. Die Feuerwehr Stuttgard zum Beispiel schreibt folgendes in die technischen Anschlußbestimmungen: Das Auslösen des FSE darf die Brandfallsteuerungen der BMA nicht beeinflussen. | |||||
| |||||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 811711 | |||
Datum | 28.08.2015 20:35 | 5164 x gelesen | |||
Hallo, wenn die Anlagen jünger als etwa 20 Jahre sind, dann lässt sich das Verhalten nach FSE-Auslòsung frei programmieren. Ein guter Fachplaner/Errichter macht sich darüber Gedanken. Der in den meisten Fällen abnehmende Sachverständige sollte den Punkt such hinterfragen. Und wenn es nicht klar suf der Hand liegt, welche Funktion in dem Fall freigegeben oder weiterhin gesperrt ist, wäre ein Anruf bei der Brandschutzdienststelle (je nach Land/Stadt/Bundesland untrrschiedlich) angebracht. Der gewissenhafte Feurwehrmann lässt sich bei der Einweisung in eine Neuanlage nicht mit blabla abspeisen, sondern steckt keck seinen Schlüssel ins FSE. Allerspätestens dann kommt die Wahrheit heraus. Bei Bestandsanlagen als Feuerwehr nett anfragen und dann im Beisen des Betreibers praktisch ausprobieren.Ich habe oft mit Anlagenerrichtern zu tun. Die Mehrzahl macht sich wirklich Gedanken. Grüße Marco Schramm | |||||
| |||||
Autor | Gust8av 8K., Halle / Sachsen-Anhalt | 811748 | |||
Datum | 30.08.2015 16:22 | 4108 x gelesen | |||
So steht es in der aktuellen DIN 14675, Anhang C auf Seite 44: "Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen." | |||||
| |||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 811997 | |||
Datum | 07.09.2015 15:57 | 3669 x gelesen | |||
Geschrieben von Gustav K.So steht es in der aktuellen DIN 14675, Anhang C auf Seite 44: Ja das habe ich auch gerade nochmal nachgesehen. Dummerweise könnte das aber beides bedeuten: - Die Brandfallsteuerung wird nicht beeinflusst, d.h. bei Auslösung des FSE (das wie im Satz davor geschrieben wie ein Handfeuermelder angeschlossen ist) löst die Brandfallsteuerung genauso aus als wenn irgendwo im Gebäude ein Handmelder gedrückt wird oder - Die Brandfallsteuerung wird nicht beeinflusst im Sinne von nicht ausgelöst Sinnvoller sit natürlich der erste Fall, wie es anscheinend auch bei den meisten BMAs ist. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 812010 | |||
Datum | 08.09.2015 00:31 | 3368 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Dennis E. Dummerweise könnte das aber beides bedeuten:Also ich verstehe "nicht beeinflussen" so (quasi als dritte Variante): - Wenn die Brandfallsteuerung schon ausgelöst hat (warum auch immer), dann bleibt sie aktiv. - Wenn die BFS noch nicht ausgelöst hat, wird sie auch nicht ausgelöst. - Wenn nach dem Betätigen des FSE noch ein anderer Melder kommt, kann dieser die BFS weiterhin wie gewohnt auslösen. Und genau so wäre es doch eigentlich auch clever. Gruß. Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 812011 | |||
Datum | 08.09.2015 02:42 | 3540 x gelesen | |||
Ja, vor allem clever, wenn man bedenkt, was ursprünglich Sinn eines FSE war. FSE waren meines Wissens nach ursprünglich dafür gedacht, gewaltfreien Zutritt zum Gelände oder zu einem nur teilüberwachten Gebäude zu erhalten, wenn die "normale" BMA in einem Gebäudeteil oder Gebäude auf dem Gelände noch nicht ausgelöst hat. Beispiel: Fahrzeugbrand im Betriebshof, Brand im nicht überwachten Teil eines teilüberwachten Gebäudes oder aber Brand im nicht überwachten Bürogebäude und die BMA der Lager-/Produktionshalle hat (hoffentlich ;-)) noch nicht ausgelöst --> Die Feuerwehr kann sich gewaltfreien Zutritt zum Gelände oder zu einem Gebäude auf den Betriebsgelände verschaffen. Wo soll nun bei diesen Beispielen also der Sinn sein, dass eine Betätigung des FSE auch angesteuerte Feststellanlagen, textile Feuerschutzabschlüsse, Sprühflutanlagen, Brandschutzklappen, .. und was immer die Grabbelkiste des anlagentechnischen Brandschutzes zu bieten hat, auslöst? Damit es in der Halle nicht zieht, weil es im Hof brennt??? Oder damit die Vorhänge auch mal frische Luft bekommen ;-)) Genauso verhält es sich bei mehreren flächendeckend geschützten Gebäuden auf einem Gelände mit gemeinsamer BMA. Müssen im Bürogebäude Brandschutzklappen schließen, weil es in der Halle brennt? Dass heute (fast) alle Einzelgebäude mit flächendeckender Brandmeldeanlage auch FSE haben, liegt vor allem daran, dass die meisten Feuerwehren mittlerweile TABs haben und da mal ganz pauschal ein FSE drinsteht. Netter Versuch einer pauschalen Regelung à la eierlegende Wollmilchsau. Und Feuerwehrs traut sich von diesen in Stein gemeißelten Grundvorgaben oft nicht abweichen, auch wenn ein FSE keinen Sinn machen würde. (-->Wenn der Räuberhauptmann mein ALLE, dann meint er auch ALLE ;-)) Meistgezogene Argumente: Das FSE ist doch auch ganz praktisch, wenn mal jemand im Aufzug steckt, oder für Wasserrohrbruch, oder dieses oder jenes... Auch Amoklauf wird gern mal vorgeschoben. Ja, sind auch alles Ereignisse, für die z.B. das Baurecht eine BMA vorsieht! (Mit Schrecken denke ich noch an die Forderung nach amoksicheren Brandmeldern!) [Ironie aus ;-)] Wayne`s interessiert, der kann sich ja mal intensiv mit dem Thema Steuermatrix beschäftigen, da steht drin, welches Element was wo wie und wann auslöst. Dann kann man auch feststellen, dass nicht jeder Melder einer BMA immer alle angeschlossenen Steuerungen auslöst, das ist klassische Planungsarbeit. Brandfallsteuerungen arbeiten ja meist lagebezogen, auch deshalb macht es keinen Sinn, dass das FSE auch ALLES ansteuert. Sollte dennoch im der betreffenden Brandfallmatrix/Steuermatrix festgelegt sein, dass das FSE Brandfallsteuerungen auslöst, dann wird sich der Planer, der die Häkchen dort in der Matrix gesetzt hat, hoffentlich was dabei gedacht haben. Und dann ist es mir als Feuerwehr auch so was von wurscht, was da drin im Gebäude hupt, dreht oder schließt, ich kann jederzeit auf den Planer / Matrixersteller verweisen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
| |||||
|