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ThemaPflicht-Feuerwehr - war: Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ?30 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz814791
Datum13.12.2015 18:0212984 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M..... und mit der Pflicht-FW oder BF spart die Gemeinde dann Geld ?

Vor 20 Jahren wurde noch versucht, eine Pflichtfeuerwehr in solch einem Fall anzudrohen. In letzter Zeit nicht mehr. Es ist doch sowieso egal, ob die gesetzliche Hilfsfrist nun exakt eingehalten wird oder nicht. Wenn's eben statt 8 dann 15 Minuten dauert, dann ist das halt so. Schert sich doch keiner drum, auf dem Papier macht's dann eben die Wehr aus dem Nachbardorf. Bei uns gibt es noch in jedem Ort eine mehr oder weniger einsatzfähige Feuerwehr, in einigen benachbarten Verbandsgemeinden wurde schon massiv ausgedünnt. Meist weil kein Personal mehr bereit war, da sparte man sich dann auch gleich neue Fahrzeuge oder Gerätehäuser. In den letzten Jahren scherte sich selbst in den betroffenen Orten keiner drum.

Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand vor Gericht gezogen ist, weil die örtliche Feuerwehr dicht gemacht wurde und die Nachbarwehr die Hilfsfrist nicht eingehalten hätte. Für solche Fälle ist ja auch inzwischen zumindest in RLP in der FwVO vorgesorgt, da steht in §1 Abs 1 zwar die geforderte Hilfsfrist, in Absatz 4 dann aber auch explizit drin, dass Dritte aus dieser Vorschrift keine Ansprüche herleiten können. Also: Hilfsfrist nicht eingehalten, Pech gehabt.

Und nochmal: Das hier sind die Zustände in ländlichen Regionen mit kleinen Orten. Ich spreche nicht von größeren Wehren. Die nächste BF ist ca. 40km entfernt, die nächste größere FF 12km. Sonst nur kleine Orte deutlich unter 1.000 Einwohner. Solange es noch in etwa jedem zweiten Ort eine Wehr gibt, haut das auch mit den Hilfsfristen wenigstens noch halbwegs hin.

Gruß,
Michael

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 814792
Datum13.12.2015 18:547222 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael W.Solange es noch in etwa jedem zweiten Ort eine Wehr gibt, haut das auch mit den Hilfsfristen wenigstens noch halbwegs hin.

Und wenn nicht, auch nicht besonders schlimm, denn

Geschrieben von Michael W.Für solche Fälle ist ja auch inzwischen zumindest in RLP in der FwVO vorgesorgt, da steht in §1 Abs 1 zwar die geforderte Hilfsfrist, in Absatz 4 dann aber auch explizit drin, dass Dritte aus dieser Vorschrift keine Ansprüche herleiten können. Also: Hilfsfrist nicht eingehalten, Pech gehabt.

Und wo keiner so recht zur Verantwortung gezogen werden kann, macht sich auch keiner Gedanken darum.

Natürlich ist es zu kurz gesprungen wenn man nach dem Motto verfährt "Zu teuer = zu / kein Personal = zu".

Aber die sehr wählerstimmenunfreundliche Pflichtfeuerwehr kommt für so manche nicht in Frage. Auch nicht das Beschneiden so wichtiger Haushaltsposten wie "Kunstförderung" sind da eher kein Mittel der Wahl.

Es wird in Zukunft darauf hinauslaufen das es mittlere bis große schlagkräftige Wehren gibt, die auch mal 20 Minuten oder mehr brauchen bis sie vor Ort sind. Das kümmert dann auch keinen bzw. es kümmert keinen, so lange er nicht selbst betroffen ist.

Schöne neue Welt. Aber das sind die direkten Folgen der "Geiz ist Geil" und "Vollkaskomentalität".
Damit werden wir uns alle abfinden müssen. Die Zeit lässt sich eben nicht zurückdrehen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz814810
Datum14.12.2015 09:185706 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob T.Aber die sehr wählerstimmenunfreundliche Pflichtfeuerwehr kommt für so manche nicht in Frage. Auch nicht das Beschneiden so wichtiger Haushaltsposten wie "Kunstförderung" sind da eher kein Mittel der Wahl.

Das hat noch nicht mal mit "wählerstimmenunfreundlich" zu tun. Es ist schlicht nicht durchsetzbar. Wen willst du denn zu einer PF heranziehen? Schneller als du da Leute verpflichten kannst, liegen da ärztliche Atteste über die Untauglichkeit oder ähnliches auf dem Tisch. Wenn überhaupt, funktioniert sowas bestenfalls auf dem Papier. Ich bin auch noch kommunalpolitisch tätig. Wenn ich da so sehe, für was alles Geld da ist und wo man sich andererseits bei Selbstverständlichkeiten für die Feuerwehren auf Diskussionen einlassen muss, platzt mir auch schon mal die Hutschnur. Wobei es insgesamt gesehen bei uns in der VG aktuell noch weitgehend problemlos klappt, von ein paar kleineren Ausnahmen mal abgesehen.

Geschrieben von Jakob T.Es wird in Zukunft darauf hinauslaufen das es mittlere bis große schlagkräftige Wehren gibt, die auch mal 20 Minuten oder mehr brauchen bis sie vor Ort sind. Das kümmert dann auch keinen bzw. es kümmert keinen, so lange er nicht selbst betroffen ist.

Nur hilft es da keinem, dass die Verbände und auch die offiziellen Aussagen vom Land das nicht abbilden. Dann sollte man auch in die Richtung arbeiten, würde viel Geld sparen. Ich kenn Orte, da werden hohe 6-stellige Beträge für neue Unterkünfte ausgegeben, obwohl jetzt schon die Einsatzbereitschaft fraglich ist und ob die Wehr in 5 Jahren überhaupt noch existiert, weiß keiner. Ein neues Fahrzeug, ok, das kann man an einen anderen Standort weitergeben, ein Gerätehaus nicht.
Auch muss man manchmal die Randbedingungen hinterfragen. So ist heutzutage selbst ein kleines Gerätehaus einer Ortsfeuerwehr mit TSF unter Einhaltung der Normen kaum mehr unter 250..300.000,- als eigenständiges Gebäude zu bauen. Hier muss man auch mal einige gesetzte Standards in Frage stellen, da diese einfach nicht mehr finanzierbar sind.

Gruß,
Michael

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg814818
Datum14.12.2015 11:314895 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDas hat noch nicht mal mit "wählerstimmenunfreundlich" zu tun. Es ist schlicht nicht durchsetzbar. Wen willst du denn zu einer PF heranziehen? Schneller als du da Leute verpflichten kannst, liegen da ärztliche Atteste über die Untauglichkeit oder ähnliches auf dem Tisch.

Wen willst du in einem Ort mit < 1000 Einwohnern (beispielhaft) auch verpflichten? Wenn jemand tags nicht im Ort ist bringt er nichts. Wenn er Schicht arbeitet muss er erstmal zu den Übungen frei haben. Vielleicht auch nicht den 120kg schweren Raucher oder den Kollegen der sowieso bei jeder Bewegung nen Hexenschuss bekommt (also medizinisch untauglich). Die Hausfrau musst du ggf. auch erstmal dazu bekommen ein Verständnis für Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person oder Atemschutz zu entwickeln, ganz zu schweigen davon, dass sie nicht einfach die Kinder alleine lassen kann. Letztendlich stehen zwar mit Glück ein paar mehr ausgebildete aber unqualifizierte/unmotivierte Leute da plus vielleicht zwei Kameraden die vorher schon in der Feuerwehr waren und tags im Ort sind. Bei großen Lagen kannst du mit der Mannschaft nichts anfangen und bei kleinen Lagen kannst du die zwei Kameraden dann gleich alleine arbeiten lassen.
So stelle ich mir das Prinzip Pflichtfeuerwehr vor. Es gibt sicher auch Ausnahmen. Aber wenn jemand in einer Pflichtfeuerwehr funktioniert dann würde er auch in einer freiwilligen Wehr funktionieren, und dann hat man vorher nicht genug intensiv Mitgliederwerbung betrieben.

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz814831
Datum14.12.2015 14:184726 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander H.Wenn jemand tags nicht im Ort ist bringt er nichts. Wenn er Schicht arbeitet muss er erstmal zu den Übungen frei haben. Vielleicht auch nicht den 120kg schweren Raucher oder den Kollegen der sowieso bei jeder Bewegung nen Hexenschuss bekommt (also medizinisch untauglich). Die Hausfrau musst du ggf. auch erstmal dazu bekommen ein Verständnis für Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person oder Atemschutz zu entwickeln, ganz zu schweigen davon, dass sie nicht einfach die Kinder alleine lassen kann.

Unabhängig von der Pflichtfeuerwehr gilt da das gleiche wie überall in der FW: Die Mischung macht's. Der, der tagsüber nicht da ist, ist dann eben am Wochenende und abends/nachts da, wenn eber der Schichtarbeiter gerade mal nicht da ist. Der Schichtarbeiter, der vielleicht nur auf 30% Übungsbeteiligung kommt, ist aber wertvoll, weil er eben gerade tagsüber mal verfügbar ist. Und nur weil die Hausfrau manchmal keine Kinderaufsicht zur Verfügung hat, ist sie im anderen Fall sehr wohl verfügbar.

Geschrieben von Alexander H.Aber wenn jemand in einer Pflichtfeuerwehr funktioniert dann würde er auch in einer freiwilligen Wehr funktionieren, und dann hat man vorher nicht genug intensiv Mitgliederwerbung betrieben.

Oder es gab ganz andere Gründe, die zur Androhung einer PF geführt haben...

Egal wie: Umsetzbar ist die seltenst. Auch bei größeren Orten/Wehren nicht.

Gruß,
Michael

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845069
Datum20.12.2018 08:163685 x gelesen
Guten Morgen

-> NDR " Zu kleine Feuerwehr: In Grömitz wird Löschen Pflicht "

Die Freiwillige Feuerwehr in Grömitz (Kreis Ostholstein) an der Ostsee wird zu einer Pflichtfeuerwehr. Das hat die Gemeindevertretung beschlossen. Der Hintergrund: Es gibt zu wenige Freiwillige. Jetzt müssen die Grömitzer damit rechnen, dass sie zum Dienst verpflichtet werden.

Hoffe auch, dass es keinen Trend zur Bildung Pflichtfeuerwehren gibt, sollte wirklich nur das letzte Mittel sein:

Obwohl es in Schleswig-Holstein derzeit noch drei weitere Pflichtwehren gibt, sieht der Landesfeuerwehrverband keinen entsprechenden Trend. Menschen zu zwingen, dass sie helfen - das müsse wirklich das letzte Mittel sein, sagt Sprecher Holger Bauer.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853296
Datum20.11.2019 17:112898 x gelesen
In Ginsheim-Gustavsburg fehlen Einsatzkräfte: Letztes Mittel Zwangsdienst bei der Feuerwehr

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg braucht mehr freiwillige Feuerwehrleute. Vor allem zu den Kernarbeitszeiten fehlen Einsatzkräfte. Werbung zeigt wenig Wirkung.

hessenschau.de

Guten Tag

-> HR " Ginsheim-Gustavsburg fehlen Einsatzkräfte Letztes Mittel: Zwangsdienst bei der Feuerwehr

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg braucht mehr freiwillige Feuerwehrleute. Vor allem zu den Kernarbeitszeiten fehlen Einsatzkräfte. Werbung zeigt wenig Wirkung.
[...]
Und er spricht aus, was er vermeiden möchte: "Wir müssen prüfen, ob wir irgendwann die Option ziehen, dass wir Bürger zum Dienst in der Feuerwehr verpflichten.

Bürger würden dann in einem Brief aufgefordert, sich bei der Feuerwehr zu melden. Dann würde deren Eignung für einen Einsatz geprüft. Diese Möglichkeit sieht das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) tatsächlich vor
[....]



Die Ursprungsproblematik ( fehlende Tagesalarmstärke ) besteht aber Land auf - Land ab bei vielen freiwilligen Feuerwehren.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg853314
Datum21.11.2019 22:542475 x gelesen
Leimen: Wie die Feuerwehr Zwangs-Rekrutierungen vermeidet

Kommandant Armin Nelius ist gegen zwanghafte Rekrutierung - In der Großen Kreisstadt hat ein anderes Modell Erfolg

Guten Abend

Aktuell zum Thema aus unserem Kreis:

-> RNZ " Wie die Feuerwehr Zwangs-Rekrutierungen vermeidet "

Leimen. Eine Verpflichtung für den Feuerwehrdienst, wie er jüngst in einigen Dörfern in Schleswig-Holstein eingeführt wurde, wird es in Leimen so schnell nicht geben. Das wäre die absolute Ultima Ratio, macht Feuerwehrkommandant Armin Nelius auf RNZ-Nachfrage deutlich. Klar sei das gesetzlich möglich, aber über die Sinnhaftigkeit lasse sich streiten.
[.....]
Am Schleswig-Holsteinschen Modell will man sich in Leimen kein Beispiel nehmen. Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes, fällt Nelius ein vernichtendes Urteil. Als deutlich sinnvoller erachtet er den Weg, den die Leimener Feuerwehr bereits vor über einem Jahr eingeschlagen hat: Zur Sicherung der Tageseinsatz-Bereitschaft absolvierten 17 Mitarbeiter des Rathauses auf freiwilliger Basis eine Grundausbildung und sind seitdem eine wichtige Unterstützung für die Feuerwehr. Bei der Verpflichtung werden die Leute verdonnert, bei uns werden sie zu nichts gezwungen und sind dadurch wesentlich motivierter, nennt Nelius einen für ihn elementaren Unterschied.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg857701
Datum01.04.2020 22:152546 x gelesen
Guten Abend

Eben zum Thema auf HR-Fernsehen gesendet:

-> HR " Brauchen Feuerwehren den Pflichtdienst? "

Wenn es brennt, rufen wir die 112 und erwarten, dass die Feuerwehr kommt und uns hilft. Doch genau das wird immer schwieriger. Denn der Freiwilligen Feuerwehr gehen vielerorts die Ehrenamtlichen aus. In einigen Städten droht bereits die Zwangsverpflichtung der Bürger. Warum will niemand mehr beim Löschen helfen? [...]


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg882840
Datum19.04.2023 18:442211 x gelesen
Altenbamberg braucht Feuerwehrleute und macht Druck

Die Gemeinde Altenbamberg in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach braucht Feuerwehrleute. Zur Not sollen Bürgerinnen und Bürger gezwungen werden.

swr.online

Guten Tag


Altenbamberg braucht Feuerwehrleute: Droht jetzt die Zwangsverpflichtung frägt der " SWR "?:


[...]
Das Problem: Seit über 13 Jahren versucht die Gemeinde, Freiwillige für den Dienst bei der Feuerwehr zu gewinnen, bislang ohne Erfolg. Derzeit gibt es nur fünf Aktive bei der Freiwilligen Feuerwehr im Ort, der knapp 800 Einwohner hat. Jetzt muss die Verwaltung den nächsten Schritt gehen, um den Brandschutz und die Sicherheit in Altenbamberg zu gewährleisten, sagt Ullrich. Denn die Feuerwehren aus den Nachbardörfern schaffen es nicht in einem Notfall innerhalb von acht Minuten in Altenbamberg zu sein. Die Gemeinde brauche eine eigene Feuerwehr, so Ullrich.
[...]



Und über die Gesetzeslage etc. beim SWR zu lesen:

Darf man in RLP für die Feuerwehr zwangsverpflichtet werden?.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 882842
Datum19.04.2023 20:201988 x gelesen
Hallo!

Altenbamberg? Wurden die nicht erst 2018/2019 neu gegründet weil sie sich 2010 wegen Mitgliedermangel aufgelöst hat?
Die haben doch eine AG mit dem 2,4 km entfernten Hochstätten (TSF-W, MTW)?

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg882844
Datum19.04.2023 21:292005 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jakob T.

Hallo!

Altenbamberg? Wurden die nicht erst 2018/2019 neu gegründet weil sie sich 2010 wegen Mitgliedermangel aufgelöst hat?



Genau, da war doch was:

-> FW-Forum " Mögliche Einführung einer Pflichtfeuerwehr "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg884719
Datum23.08.2023 07:231866 x gelesen
Altenbamberg hat wieder mehr Feuerwehrleute, eine Zwangsverpflichtung ist nicht mehr nötig.

Die Gemeinde Altenbamberg in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach braucht immer noch Feuerwehrleute, aber Bürger müssen nicht gezwungen werden.

swr.online

Guten Morgen

Geschrieben von Bernhard D.

Droht jetzt die Zwangsverpflichtung

Lt. " SWR " jetzt ( vorerst ? ) vom Tisch:

[...]
Nach Angaben der zuständigen Verbandsgemeinde (VG) Bad Kreuznach haben sich inzwischen doch noch einige Bürgerinnen und Bürger freiwillig gemeldet. 13 aktive Feuerwehrfrauen und -männer gibt es demnach nun in Altenbamberg.

Nach Angaben des Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Hermann Spiess, reicht das zwar aus, allerdings werden weitere Freiwillige gesucht, die sich für das Ehrenamt interessieren.
[...]




Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885052
Datum17.09.2023 19:092227 x gelesen
Altenbamberg sucht weiterhin Freiwillige für die Feuerwehr

In Altenbamberg droht eine Zwangsverpflichtung zur Freiwilligen Feuerwehr. Deshalb hat die Verbandsgemeinde am Samstag alle Bürger zwischen 18 und 45 zu Anhörungen vorgeladen.

swr.online

Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.


Altenbamberg braucht Feuerwehrleute: Droht jetzt die Zwangsverpflichtung

Interessant, jetzt wurden lt. " SWR " 230 Bürger zu Anhörungen vorgeladen:

[...]
Laut Marc Ullrich, dem parteilosen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, sind 96 Bürgerinnen und Bürger zu den Anhörungen in das Verwaltungsgebäude der VG gekommen. Sie hätten vor allem gesagt, dass sie wegen Familie und Beruf nicht in die Freiwillige Feuerwehr eintreten könnten, sagt Ullrich. "Neun Leute haben aber auch Interesse bekundet. Wir werden sie nun zu einer Übungsstunde einladen."
[...]
Bei den Anhörungen seien vor allem einige Fragen geklärt und Ängste ausgeräumt worden. "Wenn man beispielsweise auswärts arbeitet, ist es halt so, dass man nur abends und in der Nacht ausrücken kann", so der VG-Bürgermeister. "Und man kann auch noch Familienfeiern machen. Dann rückt man eben nicht aus."
[...]
Dass etwa 100 Bürgerinnen und Bürger allerdings unentschuldigt nicht zu den Anhörungen in dem Verwaltungsgebäude der VG gekommen sind, sei unerfreulich, sagt Ullrich.
[...]
Diese Leute werden nun laut Ullrich im Oktober nochmal vorgeladen. Eine Zwangsverpflichtung ist aktuell nämlich noch nicht vom Tisch, macht der VG-Bürgermeister deutlich. Schließlich sei abzuwarten, ob die neun Interessierten nach der Anhörung wirklich in die Freiwillige Feuerwehr in Altenbamberg eintreten.
[...]





Gruß aus der Kurpfalz

Bernmhard

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885055
Datum18.09.2023 08:27   1939 x gelesen
Hallo,

interessante, aber nicht unerwartete Begründungen. Eigentlich aber lachhaft. Denken Leute, die sowas vorbringen, dass Feuerwehrangehörige weder Beruf noch Familie haben? Und nicht mehr an Familienfeiern teilnehmen dürfen? Wie weltfremd kann man denn sein?

Interessant auch, dass gut 100 nicht erschienen sind. Ich würde da gleich ein entsprechende Strafzahlung durchziehen. Es kann auch nicht sein, dass die sich nun "erfolgreich" gedrückt haben, weil unter denen die kamen nun einige mitmachen wollen.

Gruß,
Michael

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885062
Datum18.09.2023 12:541573 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael W.

Interessant auch, dass gut 100 nicht erschienen sind. Ich würde da gleich ein entsprechende Strafzahlung durchziehen.

Auf welcher Rechtgrundlage o.ä. Regelung/Vorgabe erfolgte eigentlich die Vorladung zur Anhörung ?
welche Geldbuße kann/darf man da verhängen ?


Es kann auch nicht sein, dass die sich nun "erfolgreich" gedrückt haben, weil unter denen die kamen nun einige mitmachen wollen.

Durchaus.


Gruß aus der Kurpfalz

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW885065
Datum18.09.2023 13:101514 x gelesen
Geschrieben von Michael W.interessante, aber nicht unerwartete Begründungen. Eigentlich aber lachhaft. Denken Leute, die sowas vorbringen, dass Feuerwehrangehörige weder Beruf noch Familie haben? Und nicht mehr an Familienfeiern teilnehmen dürfen? Wie weltfremd kann man denn sein?


Ja, wie lange ich den Bereitschaft hätte, werde ich regelmäßig gefragt. Und jedesmal erklärt man, was freiwillige Feuerwerwehr ist und wo die nächste Berfusfeuerwehr ist und dass die nicht kommt.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885066
Datum18.09.2023 14:361419 x gelesen
Mir fällt an der Stelle auch nur die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgabe ein, dem Empfänger eines Verwaltungsaktes, der in seine Rechte eingreift, vorher die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern (28 VwVFG). Will das jemand nicht, ist das aber natürlich kein Grund für ein Bußgeld/Ordnungsgeld o.ä. Da ist wohl mehr der Wunsch Vater des Gedankens. Allgemein denke ich, dass man in dem Bericht jedes "vorgeladen" mal besser durch ein "eingeladen" ersetzen müsste.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg885068
Datum18.09.2023 14:501491 x gelesen
Das ist viel mehr Unwissenheit und es ist doch viel mehr ein Zeichen wo Aufklärung von Nöten.

Und mit der Strafzahlung hast du auf einmal mehr Feuerwehrleute? Derjenige kommt dann garantiert nicht mehr zu Feuerwehr. Auch nicht später.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW885071
Datum18.09.2023 21:011241 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Mir fällt an der Stelle auch nur die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgabe ein, dem Empfänger eines Verwaltungsaktes, der in seine Rechte eingreift, vorher die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern (28 VwVFG).

also mit anderen Worten:

Wer nicht da war hat offensichtlich keine Einwände gegen die Verpflichtung seiner Person.

Ist doch schön, wenn die Pflichtfeuerwehr auf so breite Zustimmung stößt ;-)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885073
Datum19.09.2023 07:361090 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard D.Auf welcher Rechtgrundlage o.ä. Regelung/Vorgabe erfolgte eigentlich die Vorladung zur Anhörung ?
welche Geldbuße kann/darf man da verhängen ?


Daraufhin leider keine. Das ist leider erst nach der Verpflichtung möglich, wenn dieser nicht nachgekommen wird. (siehe LBKG RLP §12 Abs.2, §37 Abs 1 und 3)

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885074
Datum19.09.2023 07:401129 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias H.Das ist viel mehr Unwissenheit und es ist doch viel mehr ein Zeichen wo Aufklärung von Nöten.

Ich würde mal sagen, dass bei 99% derer da auch Aufklärung nicht hilft sondern da einfach überhaupt kein Interesse an der Sache besteht.

Geschrieben von Tobias H.Und mit der Strafzahlung hast du auf einmal mehr Feuerwehrleute? Derjenige kommt dann garantiert nicht mehr zu Feuerwehr. Auch nicht später.

Richtig. Der wäre aber auch sonst nicht gekommen. Das ganze Konstrukt Pflichtfeuerwehr ist meiner Meinung nach nur ein Papiertiger, der bestenfalls mal kurzzeitig funktionieren kann, wenn eine Feuerwehreinheit mal wieder aufgrund irgendwelchen Vorkommnissen den Kram hinschmeißt und die bisherigen Freiwilligen dann zur Weiterarbeit "verpflichtet" werden. Manchmal legt sich's dann auch wieder und der normale Betrieb geht weiter. Zum Aufbau einer funktionierenden Feuerwehr ist das Konstrukt Pflichtfeuerwehr ungeeignet.

Gruß,
Michael

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AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen885075
Datum19.09.2023 07:521153 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Zum Aufbau einer funktionierenden Feuerwehr ist das Konstrukt Pflichtfeuerwehr ungeeignet.

Hier ein Beispiel von der Insel https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Sylt-Feuerwehr-List-nach-18-Jahren-wieder-freiwillig-,feuerwehr4288.html#:~:text=18%20Jahre%20lang%20gab%20es,wieder%20als%20freiwillige%20Wehr%20anerkannt.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg885078
Datum19.09.2023 10:001156 x gelesen
Bei der Prozentzahl wäre ich mir nich so sicher, in Großstädten ist z.b. dir BF sehr präsent bzw. Nicht zwingend für den Bevölkerung unterscheidbar, das zu kommt Zuwanderung der da System so gar nicht kennen.

Warum den vielleicht passt es einfach aktuell nicht, aber vielleicht würde der Person ja in 5 Jahren anfangen. Man kann ja nicht nur mit 18 bei der Feuerwehr einsteigen. Aber so wäre z.b. für mich das Thema für immer erledigt.

Also wenn ich kein Bock mehr auf freiwillig habe, weil irgendwas vorgefallen ist, würde ich mich garantiert nicht verpflichten lassen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885080
Datum19.09.2023 12:061003 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo z.Hier ein Beispiel von der Insel https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Sylt-Feuerwehr-List-nach-18-Jahren-wieder-freiwillig-,feuerwehr4288.html#:~:text=18%20Jahre%20lang%20gab%20es,wieder%20als%20freiwillige%20Wehr%20anerkannt.

Ob man eine Dauer von 18 Jahren bis zum wiederbestehen der FF dann als Erfolg für das Konzept "Pflichtfeuerwehr" verkaufen kann, sei mal dahingestellt. Ich kenne auch genügend Orte, da hat man die Feuerwehr einfach zugemacht und den Aufwand einer Pflichtfeuerwehrgründung gar nicht erst betrieben.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885082
Datum19.09.2023 12:301184 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ob man eine Dauer von 18 Jahren bis zum wiederbestehen der FF dann als Erfolg für das Konzept "Pflichtfeuerwehr" verkaufen kann, sei mal dahingestellt. Ich kenne auch genügend Orte, da hat man die Feuerwehr einfach zugemacht und den Aufwand einer Pflichtfeuerwehrgründung gar nicht erst betrieben.Die dritte Alternative, womöglich zu bezeichnen als das Konzept "Rumeiern", läuft ja im hier diskutierten Ort mittlerweile auch schon bald 13 Jahre.
Das könnte bei dem ein oder anderen in dem Ort, als er ein als Vor- oder Einladung bezeichnetes Schreiben bekommen hat, auch ein Grund gewesen zu sein, dies vorrangig als Beitrag zur Förderung des Papierrecyclingkreislaufs zu werten. Wenn sich nicht grundlegende Rahmenbedingungen verändern, sollte man halt irgendwann auch mal ne Entscheidung treffen.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen885145
Datum26.09.2023 15:37732 x gelesen
Und sein wir doch mal ganz realistisch. Wer nicht kommen will, kommt auch nicht.

Es gibt so viele Gründe, warum man nicht zum Einsatz/Dienst kommen kann. Das sind doch ähnlich viele Krankheiten, die auch für eine AU beim Hausarzt angeben werden.

Und zum AGT taugt doch niemand, der es nicht möchte. Da muss man nur bei der Untersuchung angeben, dass man in dunklen, engen Räumen Panikattacken hat und das war es schon.

Aus meiner Sicht hilft die Pflichtfeuerwehr nur bei denjenigen, die grundsätzlich für den Dienst bei der Feuerwehr offen sind und die könnte man auch anders überzeugen.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885148
Datum26.09.2023 17:11689 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Mario-Alexander L.Das sind doch ähnlich viele Krankheiten, die auch für eine AU beim Hausarzt angeben werden.

Geschrieben von Mario-Alexander L.Da muss man nur bei der Untersuchung angeben, dass man in dunklen, engen Räumen Panikattacken hat und das war es schon.

Warum denn gleich mit Spatzen auf Elefanten schießen (oder so) ;-)

Es gibt eine Möglichkeit sich unter Umständen (örtliche Gegebenheiten), ich sage mal, zu drücken.

Man zeigt seinen guten Willen und geht erst mal hin. Dann schaut man sich alles genau an. Entspricht das Gerätehaus den Bauvorschriften und den Vorgaben durch die UVV? Gibt es einen Sanitärbereich, evtl. sogar getrennt nach Geschlechtern? Wo kleidet man sich um, in der Fahrzeughalle? Wie sieht die persönliche Schutzausrüstung aus?

Da kann man nach dem Motto:

"Ich würde ja gerne, aber die Einfahrten ins FGH sind zu schmal (Einklemmgefahr), die Fahrzeugbox ist viel zu kurz, es gibt Stolperstellen, die Ausleuchtung ist schlecht und überhaupt scheint man von UVV noch nie etwas gehört zu haben. Und die Umkleide ist ein Hort für diverse Insekten und sonstige Krabbeltiere. Die WC sind nicht vorhanden. Also so kann man nicht arbeiten und ich habe dazu auch schon eine Anfrage ans Ministerium geschickt. Also macht da mal was und ich komme sehr gerne wieder".

Und, zack, 1000 Pluspunkte bei der Gemeinde. Denn wenn ich Leute zum Dienst verpflichte habe ich auch eine Fürsorgepflicht.

Erst wenn das nicht klappt, dann kann man mit Attesten usw. winken. Atteste sind immer schlecht wenn man auf Grund beruflicher Tätigkeit evtl. Atemschutz tragen muss oder so. Also das letzte Mittel.

Es gibt noch viel mehr Möglichkeiten eine Verpflichtung zu umgehen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885154
Datum27.09.2023 07:34517 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob T."Ich würde ja gerne, aber die Einfahrten ins FGH sind zu schmal (Einklemmgefahr), die Fahrzeugbox ist viel zu kurz, es gibt Stolperstellen, die Ausleuchtung ist schlecht und überhaupt scheint man von UVV noch nie etwas gehört zu haben. Und die Umkleide ist ein Hort für diverse Insekten und sonstige Krabbeltiere. Die WC sind nicht vorhanden. Also so kann man nicht arbeiten und ich habe dazu auch schon eine Anfrage ans Ministerium geschickt. Also macht da mal was und ich komme sehr gerne wieder".

Ach so, und bei deinem Arbeitgeber hast du dementsprechend auch das Recht, wenn ein deiner Meinung nach bestehender wie auch immer gearteter UVV-Verstoß vorliegt, deine Arbeit niederzulegen und zu sagen, du kommst wieder, wenn alles behoben ist? Das sind irgendwie zwei Paar Schuhe.

Geschrieben von Jakob T."Ich würde ja gerne, aber die Einfahrten ins FGH sind zu schmal (Einklemmgefahr), die Fahrzeugbox ist viel zu kurz, es gibt Stolperstellen, die Ausleuchtung ist schlecht und überhaupt scheint man von UVV noch nie etwas gehört zu haben. Und die Umkleide ist ein Hort für diverse Insekten und sonstige Krabbeltiere. Die WC sind nicht vorhanden. Also so kann man nicht arbeiten und ich habe dazu auch schon eine Anfrage ans Ministerium geschickt. Also macht da mal was und ich komme sehr gerne wieder".

Die steht selbstverständlich das Recht zu, das Ministerium, die Unfallkasse oder Hinz und Kunz zu befragen, das entbindet dich aber in keiner Weise von deiner Feuerwehrpflicht.

Geschrieben von Jakob T.Denn wenn ich Leute zum Dienst verpflichte habe ich auch eine Fürsorgepflicht.

Die besteht ganz genauso auch in der rein freiwilligen Wehr, ohne jeden Unterschied zur Pflichtfeuerwehr.

Geschrieben von Jakob T.Erst wenn das nicht klappt, dann kann man mit Attesten usw. winken. Atteste sind immer schlecht wenn man auf Grund beruflicher Tätigkeit evtl. Atemschutz tragen muss oder so.

Auch da gilt erstmal ärztliche Schweigepflicht. Ist halt blöd, wenn man bei sowas dann dummerweise auffällt, dass man angeblich für die Feuerwehr als AGT untauglich ist, arbeitsmäßig aber tauglich. Die Anzahl derjenigen, die aber bei der Arbeit Atemschutz tragen müssen, dürfte eher gering sein, ist dann also nur bei wenigen ein Problem. Außerdem entbindet ein nichtbestehen der G26.3 sicher auch nicht von der Feuerwehrpflicht, es werden ja nicht ausschließlich AGT benötigt.

Gruß,
Michael

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen885156
Datum27.09.2023 08:54452 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Auch da gilt erstmal ärztliche Schweigepflicht. Ist halt blöd, wenn man bei sowas dann dummerweise auffällt, dass man angeblich für die Feuerwehr als AGT untauglich ist, arbeitsmäßig aber tauglich. Die Anzahl derjenigen, die aber bei der Arbeit Atemschutz tragen müssen, dürfte eher gering sein, ist dann also nur bei wenigen ein Problem. Außerdem entbindet ein nichtbestehen der G26.3 sicher auch nicht von der Feuerwehrpflicht, es werden ja nicht ausschließlich AGT benötigt.

Hier würde ich mal einen Blick in die ArbmedVV werfen. Tauglichkeit ist in der Regel für die meisten beruflichen Tätigkeiten nicht mehr gefordert sondern nur noch Vorsorge. Aber selbst bei einer Tauglichkeit gibt es eigentlich nicht die Tauglichkeit. In die Anforderungen fließt durchaus die Art der Tätigkeit ein. Und die wenigsten werden beruflich in brennende, verqualmte Gebäude gehen. Da hat sich in den letzten 10 Jahren sehr viel geändert. Es ist also durchaus gut möglich beruflich tauglich und für die Feuerwehr untauglich zu sein. Da ich seit über 10 Jahren beruflich nichts anderes mache als Atemschutz (primär industriell) sehe ich da vielseitige Möglichkeiten.

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 13.12.2015 16:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ?
 13.12.2015 18:02 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 13.12.2015 18:54 Jako7b T7., Bischheim
 14.12.2015 09:18 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.12.2015 11:31 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H.
 14.12.2015 14:18 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.12.2018 08:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 20.11.2019 17:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.11.2019 22:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 01.04.2020 22:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 19.04.2023 18:44 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 19.04.2023 20:20 Jako7b T7., Bischheim
 19.04.2023 21:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 23.08.2023 07:23 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 17.09.2023 19:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 18.09.2023 08:27 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.09.2023 12:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 18.09.2023 14:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 18.09.2023 21:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.09.2023 07:36 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.09.2023 13:10 Thom7as 7E., Nettetal
 18.09.2023 14:50 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 19.09.2023 07:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.09.2023 07:52 Ingo7 z.7, Salzhausen
 19.09.2023 12:06 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.09.2023 12:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.09.2023 10:00 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 26.09.2023 15:37 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 26.09.2023 17:11 Jako7b T7., Bischheim
 27.09.2023 07:34 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.09.2023 08:54 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
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