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Thema | Neuregelung des BHKG in NRW beschlossen | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Günt8er 8R., Steinheim / Baden-Württemberg | 815108 | |||
Datum | 22.12.2015 11:07 | 6781 x gelesen | |||
Der Landtag NRW hat am 16.12.2015 das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) beschlossen. Dieses Gesetz löst das bislang geltende Gesetz FSHG in NRW ab. Für den Leitellenbetrieb ergeben sich zwei wesentliche Änderungen im § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Nach meiner Bewertung ergeben sich zwei wesentliche Unterschiede zum bisherigen Gesetz. 1. Leitstellen müssen Redundanzen bilden. (Absatz 1) Die ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ist mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen. Die Leitstelle muss auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen können. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch die ihre Aufgabenerfüllung auch bei Ausfall sichergestellt wird. 2. Weitere 112-notrufabfragende Leitstellen innerhalb eines Kreises müssen mit der Kreisleitstelle vernetzt sein. (Absatz 4) Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Notruf 112 ist auf die einheitliche Leitstelle aufzuschalten. Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren kreisangehörigen Städten und Großen kreisangehörigen Städten ist zulässig, wenn diese die Aufgaben einer Rettungswache wahrnehmen. In diesem Fall muss durch Koppelung der ständig besetzten Feuerwache an das jeweilige System der Leitstelle die zeitgleiche Kenntnis der Leitstelle über die eingehenden Notrufe, deren Abfrage und die örtliche wie qualitative Verfügbarkeit der Einsatzmittel und des Einsatzpersonals gewährleistet sein. Der Gesetzestext ist auf der Website des Landtags Nordrhein-Westfalen zu finden. Carpe Diem Gruß aus Württemberg Günter Rapp | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815111 | |||
Datum | 22.12.2015 12:25 | 3391 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Günter R. 2. Weitere 112-notrufabfragende Leitstellen innerhalb eines Kreises müssen mit der Kreisleitstelle vernetzt sein. man kann das auch kompliziert und teuer machen :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 815116 | |||
Datum | 22.12.2015 14:00 | 3260 x gelesen | |||
Für jemanden der seit Jahrzehnten die zentrale Abfrage der 112 gewohnt ist, klingt das schon etwas komisch. Was sind die Gründe für so was? Haben die Gemeinden wieder den Wunsch "Ihr" Feuer auch wieder selbst abzufragen? Das dieses nur in Ausnahmefällen stattfinden soll kann ich aus der kurzen Passage nicht rauslesen...... | |||||
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Autor | Günt8er 8R., Steinheim / Baden-Württemberg | 815117 | |||
Datum | 22.12.2015 14:28 | 3196 x gelesen | |||
Guten Tag Dirk, die Möglichkeit den Notruf 112 selbst entgegenzunehmen war bereits im bisherigen Gesetz an bestimmte Randbedingungen geknüpft. Dort stand im §21 Absatz (2) Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Notruf 112 ist auf die Leitstelle aufzuschalten. Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Grossen kreisangehörigen Städten ist zulässig, wenn diese die Aufgaben einer Rettungswache wahrnehmen. Über Notrufeinrichtungen eingehende Anrufe können auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet und gespeichert werden. Im übrigen ist eine Aufzeichnung von Anrufen nur zulässig, soweit sie im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz oder nach dem RettG erforderlich ist. Neu ist jedoch die zwingende Kopplung mit der zuständigen Kreisleitstelle. Carpe Diem Gruß aus Württemberg Günter Rapp | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815133 | |||
Datum | 22.12.2015 18:16 | 3085 x gelesen | |||
Nabend.... eine Interessante Frage von einem LNA im Lande NRW wie er seiner Qualitätssicherung nachkommt wenn der (medizinische) Notruf mal NICHT auf die mit RettAss besetzter LSt. auffläuft sonder auf es rotes Telefon in der Zentrale einer HA-Wache. Zum Glück nicht meine Baustelle ;-O Grüße Olli | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 815135 | |||
Datum | 22.12.2015 18:33 | 3338 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk B.Was sind die Gründe für so was? vieleicht Werksfeuerwehren mit eigener Notdienstzentrale? | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 815360 | |||
Datum | 28.12.2015 17:57 | 2920 x gelesen | |||
Hallo, Der Vorabdruck des neuen BHKG NRW findet sich hier: Vorabdruck BHKG NRW Grüsse vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 815387 | |||
Datum | 29.12.2015 07:30 | 3063 x gelesen | |||
Heute wurde es veröffentlicht und ist nun hier zu finden: BHKG NRW | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816058 | |||
Datum | 13.01.2016 10:55 | 2515 x gelesen | |||
Geschrieben von Ludger K.Text: Heute wurde es veröffentlicht und ist nun hier zu finden: Und wirft gleich die Ersten Fragen auf Ist es richtig das jetzt der Leiter einer (unserer) HAW ohne Anhörung der Gesamtwehr Leiter oder stv.Leiter ernannt wird ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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