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ThemaUnfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen15 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW815128
Datum22.12.2015 15:449526 x gelesen
Mal wieder: "Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen "Diesmal eine Knieverletzung eines 19-jährigen Kameraden mit der Begründung, "der Feuerwehrmann sei ja noch im Wachstum und da kämen solche Verletzungen häufiger vor".

Vor wenigen Jahren hatten wir in unserer Feuerwehr den Fall, dass einem damals ca. 40-jährigem Kameraden die Leistungen nach einer Rückenverletzung versagt blieben, weil "altersbedingte Abnutzungen" (so ähnlich lautete die Begründung) vorhanden seien. Ein ähnlicher Fall ist mr aus einer Feuerwehr unseres Landkreises bekannt.

In welchem Alter darf man denn verunglücken, ohne dass die Unfallkasse NRW altersbedingte Gründe für eine Leistungsverweigerung anführt?

Sind das nur Einzelfälle oder verbirgt sich dahinter eine subtile Kosteneinspartaktik der Unfallkasse(n)?

Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg815131
Datum22.12.2015 17:185645 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Manfred R.Sind das nur Einzelfälle oder verbirgt sich dahinter eine subtile Kosteneinspartaktik der Unfallkasse(n)?
Das sind soweit ich es mitbekommen habe, keine Einzelfälle.
In einem Fall, der mir bekannt ist, sollte nach einem Kreuzbandriss (oder so was) nicht gezahlt werden, da eine Vorschädigung nicht auszuschliessen war. Es wurde ein Anwalt eingeschaltet. Nachdem die Unfallkasse in der ersten Instanz verloren hat, hat die brav gezahlt.

Deshalb kann ich da nur empfehlen, sich einen Anwalt nehmen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW815134
Datum22.12.2015 18:195291 x gelesen
Nabend.

Ich denke der LdF wird sich umgehend an den VdF wenden, denn dort gibt es Rechtsbeistand - dafür ist man ja Mitglied bzw. der Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband.

Grüße
Olli

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW815139
Datum22.12.2015 20:165028 x gelesen
Geschrieben von Manfred R.Mal wieder: "Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen "

genauer:

Die Unfallkasse betrachtet das Ereignis nicht als Unfall im Sinne des SGB (und darf deswegen nicht zahlen).

Zu diesem Thema wurde hier auf eine von der Gemeinde abgeschlossene zusätzliche Versicherung verwiesen.

Welche Versicherungen bieten eigentlich solche Verträge an, und gibt es da vom Umfang her Unterschiede?

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW815140
Datum22.12.2015 20:205127 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.Ich denke der LdF wird sich umgehend an den VdF wenden, denn dort gibt es Rechtsbeistand - dafür ist man ja Mitglied bzw. der Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband.

Wenn man als Ehrenamtlicher nach einem Schadenfall möglicherweise für sein Recht kämpfen muss und offensichtlich niemand ein Interesse hat das zu ändern und auch das unsere derzeitige Versicherung keine Vollkasko beinhaltet sollte das klar und deutlich für jedermann kommuniziert werden.

http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=710676
http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/luecken-im-versicherungsschutz-der-freiwilligen-feuerwehrleute-id7266933.html
http://www.waz-online.de/Gifhorn/Wesendorf/Ortsbrandmeister-tritt-zurueck
http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Finsterwalder-Feuerwehrmann-klagt-gegen-Versicherung;art1065,4177211

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW815143
Datum23.12.2015 01:004354 x gelesen
Nabend,

wie schon geschrieben würde ich hier mit allen Mitteln (und das ist man dem Geschädigten schon schuldig) den Rechtsweg zu beschreiten.

Dritter Abschnitt SGB VII:
§ 8 Arbeitsunfall:
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

"Daher hätte die Knieverletzung auch in seiner Freizeit geschehen können.", genau wie die anderen Punkte der Top 10 der Arbeitsunfälle.

VdF einschalten, Widerspruch einlegen. Jeder FA-Angehörige in NRW kann das nutzen:
VdF: Versicherungsschutz für die Feuerwehren und ihre Mitglieder

Grüße
Olli

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AutorPaul8 M.8, Bayreuth / Bayern815144
Datum23.12.2015 01:064376 x gelesen
So mancher ehrenamtliche Feuerwehrmann würde vielleicht nicht mehr seinen Kopf für andere hinhalten, wenn er wirklich wüßte, wie er im Falle eines Unfalles beim Einsatz abgesichert ist.

Vielleicht sollte jeder Feuerwehrmann mal das Buch "Feuerwehrmann was nun?" von Josef O. Schedel, einem Feuerwehrmann, der aufgrund eines Dienstunfalls an den Rand des Ruins seiner Existenz getrieben wurde, lesen.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg815146
Datum23.12.2015 08:563766 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Paul M.So mancher ehrenamtliche Feuerwehrmann würde vielleicht nicht mehr seinen Kopf für andere hinhalten, wenn er wirklich wüßte, wie er im Falle eines Unfalles beim Einsatz abgesichert ist.
Wir sollten eines nicht vergessen. Die Unfallversicherer sind Versicherungsunternehmen wie jedes andere auch. Die versuchen es einfach mal, wenn ein Fall nicht 100% eindeutig ist, nicht zu zahlen. Da die damit in sicherlich mindestens 50% der Fälle ohne jede weitere Nachfrage durchkommen, ist das zwar moralisch fragwürdig, aber Wirtschaftlich leider richtig.
Das nächste ist, wie geht die Stadt/ Gemeinde mit den Feuerwehrangehörigen um? Gibt es Zusatzversicherungen? Wird bei einer Klage gegen die UV unterstützt? Gibt es Gelder, für eine direkte kurzfristige Hilfe, so notwendig? Das liegt also dann nicht an den Versicherern, die sich gegenüber jedem Menschen gleich "schlecht" verhalten, egal wodurch ein Schaden entsteht.

Geschrieben von Paul M.Vielleicht sollte jeder Feuerwehrmann mal das Buch "Feuerwehrmann was nun?" von Josef O. Schedel, einem Feuerwehrmann, der aufgrund eines Dienstunfalls an den Rand des Ruins seiner Existenz getrieben wurde, lesen.
Warum? muss sich jeder Autofahrer erstmal Filme von schrecklichen Unfällen und zerfetzten Leichen anschauen? Oder jeder der ne Bahn-Card kauft bekommt Originalbilder von Eschede gezeigt? Nein.
Wenn wir jeden Menschen für alle Situationen mit Extrembeispielen bombardieren, schliessen wir uns irgendwann vor lauter Angst nur noch im Keller ein!

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW815155
Datum23.12.2015 11:15   3683 x gelesen
Moin...

Geschrieben von ---Thorsten H.--- Die Unfallversicherer sind Versicherungsunternehmen wie jedes andere auch. Die versuchen es einfach mal, wenn ein Fall nicht 100% eindeutig ist, nicht zu zahlen.

Stimmt nicht ganz so. ;-)

Grundsätzlich sollen die BG/UK (allgem. die Träger der DGUV) gem. SGB VII den Schaden regulieren etc. ABER: das Gesetz schreibt vor jeden Fall zu prüfen um festzustellen ob reguliert werden kann oder nicht. Theoretisch objektiver als die PRIVATE Versicherung die immer wirtschaftliche Ziele verfolgt. Die BG/UK haben theoretisch kein Interesse daran eine Leistung vorzuenthalten - sie dürfen dann nicht.

Mich ärgert: Die Entscheidung ob der Tatbestand des Unfalls erfüllt ist und zur versicherten Tätigkeit gehört bzw. rechtmäßig.

M.M. nach sollte man endlich dazu kommen richtig präventiv tätig zu werden siehe hierzu: Erfassungssystem für Beinahe-Unfälle der FUK

*KRITIK AN*
Vergleicht man die Aktionen andere Unfallkassen/Berufsgenossenschaften muss ich vermuten:
- Entweder personell total unterbesetzt
- Aktionen extrem schlecht kommuniziert / Adressaten werden nicht erreicht
- Kein Anreizsystem Sicherheit aktiv nach vorne zu bringen
- Es gibt keine Aktionen / Kampagnen
- Die MA der UK benötigen ein Methoden-/Motivationstraining
- oder die Kombination aus allen Punkten

Vergleicht man die Denkweisen einiger Feuerwehren in Bezug auf Sicherheit mit solchen z.B. auf Bohrinseln, Ölfeldern, der chemischen Industrie, Hospital etc., lebt die Feuerwehr noch in den 80ern des letzten Jahrtausend.

Die Phrase "bei Menschenrettung kann abgewichen werden" ist so schlimm, die prägt sich irgendwie bei jedem ein und wird gerne als Rechtfertigungsgrund für jegliche Abweichung herangezogen. Nicht vergessen: der Feuerwehrmann ist IMMER Menschenleben... und zwar war der Gesund als die Sache angefangen hat. Bei jeder Aussage "Da haben wir richtig Glück gehabt" gibt es Zustimmung, 10Minuten Gespräch wie man es ändern/verhindern/ggf. mildern könnte wären wünschenswert. Hier sollte die UK ansetzen.
*KRITIK AUS*

So, genug gemeckert ;-)

Das Fest der (Nächsten)liebe steht vor der Tür, für alle eine möglichst Einsatzfreie Zeit bis in neue Jahr, ich bin erstmal off.

Viele Grüße
Olli

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW815168
Datum23.12.2015 15:023268 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.*KRITIK AN*
Vergleicht man die Aktionen andere Unfallkassen/Berufsgenossenschaften muss ich vermuten:
- Entweder personell total unterbesetzt
- Aktionen extrem schlecht kommuniziert / Adressaten werden nicht erreicht
- Kein Anreizsystem Sicherheit aktiv nach vorne zu bringen
- Es gibt keine Aktionen / Kampagnen
- Die MA der UK benötigen ein Methoden-/Motivationstraining
- oder die Kombination aus allen Punkten

Vergleicht man die Denkweisen einiger Feuerwehren in Bezug auf Sicherheit mit solchen z.B. auf Bohrinseln, Ölfeldern, der chemischen Industrie, Hospital etc., lebt die Feuerwehr noch in den 80ern des letzten Jahrtausend.


Nun hier in NRW gab es anscheinend einige Reibungsverluste nachdem die FUK in die Unfallkasse NRW integriert wurde.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorOlaf8 S.8, Zeven / Niedersachsen836645
Datum17.01.2018 09:312728 x gelesen
Moin!
Der Beitrag lief am 16.01.2018 bei Frontal 21 im ZDF. Ohne Worte!

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/feuerwehrleute-im-stich-gelassen-100.html

Wie zerstörrt man ein Wasserstoffatom? Man gibt es einem Feuerwehrmann und sagt ihm, er soll es nicht kaputt machen!

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt836646
Datum17.01.2018 09:522325 x gelesen
Das ist kein spezielles Feuerwehrproblem. Das ist bei "normalen" Arbeitsunfällen auch so. Da verhindern Vorschäden auch die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
Hier ist, aus meiner Sicht, generell Handlungsbedarf.
Ich meine, einige Bundesländer haben oder arbeiten an Fonds, die solche Fälle im Feuerwehrbereich abfangen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836647
Datum17.01.2018 10:132605 x gelesen
Geschrieben von Andreas K. Ich meine, einige Bundesländer haben oder arbeiten an Fonds, die solche Fälle im Feuerwehrbereich abfangen.RLP z.B.
Die Intention dahinter ist gut, konkrete Fallbeispiele sind mir noch nicht bekannt, allerdings finde ich eine Sache daran nicht gut gelungen. Die Feuerwehrangehörigen sind grundsätzlich über die UK versichert, in manchen Fällen aber auch aus gesetzlichen Gründen nicht. Dann sind die Kommunen per LBKG verpflichtet, die Feuerwehrangehörigen über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich gegen Dienstunfälle zu versichern (§ 13 Abs. 9). Das können Bausteine sein, die über die Versicherungsleistung der UK hinausgehen, aber auch solche, die über den Versicherungsumfang hinausgehen, z.B. auch diese Vorschadenthematik abfedern. Und dann gibt es obendrauf noch den Landesfond.
Das zusammen kann dazu führen, dass ein Feuerwehrangehöriger in RLP nahezu perfekt abgesichert ist (je nach Umfang der Zusatzversicherung seiner Kommune, ehrlicherweise pennen da auch manche noch total), im Fall der Fälle aber dann erstmal die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner losgeht. Und man aufpassen muss, ob nicht irgendwelche Dinge mehrfach versichert sind, und Leistungen gegeneinander aufgerechnet werden. Und ich behaupte mal, je undurchsichtiger das für den Versicherten wird, desto eher verhalten sich die Versicherungsunternehmen so, wie sich Versicherungsunternehmen bei der Leistungsgewährung nunmal gerne verhalten. Und desto eher passieren auch Fehler bei Anträgen etc.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW836650
Datum17.01.2018 12:522244 x gelesen
Geschrieben von Olaf S. Moin!
Der Beitrag lief am 16.01.2018 bei Frontal 21 im ZDF. Ohne Worte!

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/feuerwehrleute-im-stich-gelassen-100.html


Latscht euren Komunen und Wehrführern auf die Hühneraugen, das Problem ist längst bekannt und der VDF hat dazu seit Jahren ein Zusatzversicherungsangebot:

GVV Ergänzende Unfallversicherung.
hier einfachmal den Text reinkopiert: Geschrieben von VDF-NRW Unfallversicherung
1. Versicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bei der UK NRW
Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen einschließlich der Angehörigen der Jugendfeuerwehren genießen nach §2 SGB VII bei der UK NRW gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Nähere Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch die UK NRW sind zu finden unter: www.unfallkasse-nrw.de/feuerwehr-portal.

Hinweis:
Es muss sichergestellt werden, dass die Versicherungsleistungen

den konkreten Schaden, von den tatsächlichen Verhältnissen im Unfallzeitpunkt ausgehend, abdecken,
eine Steigerung der allgemeinen Einkommensverhältnisse aufnehmen und
mittels Zusatzzahlungen noch mögliche verbleibende konkrete Nachteile pauschal abgelten.
Für weitergehende (insbesondere) Vermögensschäden muss gegebenenfalls der Träger des Feuerschutzes Vorsorge treffen.

(Klaus Schneider, Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen,Kommentar für die Praxis, 8. neubearbeitete Auflage, Stuttgart 2008, Anm. 25.1.4 zu §12)

2. Zusatzversicherung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beim GVV
Mit dem GVV können alle Städte und Gemeinden für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - eine günstige zusätzliche Unfallversicherung mit wichtigen ergänzenden Leistungen abschließen.

Wichtigstes Merkmal dieses Feuerwehrmoduls ist für die aktiven Feuerwehrmitglieder die Absicherung des Herztod- und Herzinvaliditätsrisikos bei Einsätzen und auch bei Übungen. Bestehende Vorerkrankungen werden zudem unter Voraussetzungen nicht angerechnet. Auch Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter im Feuerwehrdienst (z. B. Fußballturniere) sind mitversichert.

Der Beitrag für diese Versicherung richtet sich nach der Mitgliederzahl und für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach der Anzahl der zusätzlichen Versicherungen, die im Kreisgebiet beim GVV insgesamt bestehen hier ist ein individuelles Angebot des GVV erforderlich.

Auch die Städte und Gemeinden, die ansonsten nicht GVV-versichert sind, können diese Zusatzversicherung beim GVV abschließen.

Es gibt drei Bausteine, die sich ergänzen. Sie können für die aktiven Feuerwehrleute, die Ehrenabteilungen, die Jugendfeuerwehr und auch die Musikzüge abgeschlossen werden.

Die Bausteine bieten folgende Leistungen:

Baustein A (Basisbaustein): Unfallleistungen stehen für den Todesfall mit EUR 50.000,- (Jugendfeuerwehr EUR 20.000,-) und den Invaliditätsfall mit EUR 150.000,- zur Verfügung. Für die aktiven Mitglieder ist mit diesen Summen auch das Herztod- und Herzinvaliditätsrisiko versichert. Für alle Versicherten sind auch ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von EUR 25,- sowie Bergungskosten (EUR 5.000,-) und Kosten für kosmetische Operationen (EUR 15.000,-) abgedeckt. Ein Tagegeld in Höhe von EUR 25,- ergänzt den Versicherungsschutz für die aktiven Mitglieder.

Baustein A plus (Optimierungsbaustein): Für Fälle, in denen die Unfallkasse NRW bei einem Unfall keine Leistungen erbringen kann, z. B. bei einer hohen Vorschädigung oder der Verletzung bei einem Wettkampf, können die Versicherungssummen verdoppelt werden, wodurch insgesamt EUR 100.000,- (Jugendfeuerwehr EUR 40.000,-) für den Todesfall und EUR 300.000,- für den Invaliditätsfall zur Verfügung stehen; für die Aktiven sind Herztod und Herzinvalidität auch hier versichert.

Baustein B (ergänzende Unfallversicherung): Ferner besteht die Möglichkeit, für Verletzungen als Folge sogenannter allgemeiner Lebensrisiken (z. B. Meniskusschaden oder Achillessehnenriss) für die aktiven Mitglieder eine ergänzende Unfallversicherung zu vereinbaren. Voraussetzung ist auch hier eine Ablehnung der UK NRW. Als Versicherungsschutz stehen für den Todesfall EUR 10.000,- , für den Invaliditätsfall EUR 30.000,- sowie ein Tagegeld in Höhe von EUR 10,- und EUR 5.000,- für Bergungskosten zur Verfügung.

Der VdF NRW empfiehlt den Abschluss des zusätzlichen Versicherungsschutzes mit den Bausteinen A, A plus und B.


An der Formulierng des Sozialgesetzbuchs 7 zum Thema Arbeistunfall §8 Satz 1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Durch die Formulierung kommt es immer bei verdrehten Gelenken zu Problemen, genauso der Klassiker mit dem Herzinfarkt. Das kommt nun mal meistens nicht von außen. Stein ans Schienenbein oder in einen Nagel fassen sind die Sachen die die UK regulieren darf und muss, daher gibts die Zusatzodule der GVV die die Problembereiche abdecken

Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS836651
Datum17.01.2018 15:491954 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Das zusammen kann dazu führen, dass ein Feuerwehrangehöriger in RLP nahezu perfekt abgesichert ist (je nach Umfang der Zusatzversicherung seiner Kommune,
Ich kenne das von Trier so, das es da Zusatzversicherungen über den LFV gibt und welche über die Provenzial.
Z.b. sichern die Unfälle ab auch von Alterskameraden oder Partnern bzw. personen die die Feuerwehr unterstützen. Z.b. wenn der Alteskamerad beim ToT Dienst schiebt und sich verletzt. Wir hatten da das Komplett-Sorglos-Paket. Organisiert vom SFV (der Obmann ist Versicherungsmensch), bezahlt von der Stadt. Es ist beruhigent zu wissen, das es da was gibt.
Dazu kommt noch ein kleiner Notfallfond innerhalb des SFV.

Dies ist meine Meinung.

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 22.12.2015 15:44 Manf7red7 R.7, Rösrath
 22.12.2015 17:18 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 22.12.2015 18:19 Oliv7er 7B., Köln
 22.12.2015 20:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.12.2015 20:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.12.2015 01:00 Oliv7er 7B., Köln
 23.12.2015 01:06 Paul7 M.7, Bayreuth
 23.12.2015 08:56 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 23.12.2015 11:15 Oliv7er 7B., Köln
 23.12.2015 15:02 Thom7as 7E., Nettetal
 17.01.2018 09:31 Olaf7 S.7, Zeven
 17.01.2018 09:52 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 17.01.2018 10:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2018 15:49 Volk7er 7C., Garbsen
 17.01.2018 12:52 Sven7 R.7, Brakel
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