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Thema | Wann muss ein KBx die Einsatzleitung übernehmen?, war: Führungskräftekennzeichnung | 4 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 815868 | |||
Datum | 08.01.2016 16:58 | 4054 x gelesen | |||
Hallo Adrian, Hallo Markus, anbei mein Kenntnisstand auf Basis eines Führungslehrgangs an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried: Der KBR/I/M kann nach Art. 18 des BayFwG die Einsatzleitung übernehmen. Kann heißt Pflichtgemäßes Ermessen, d.h. der KBR/I/M muss abwägen ob er die Einsatzleitung übernimmt oder sie beim örtlichen Kommandanten belässt. Haben wir einen Großbrand einer Lagerhalle und der örtlich zuständige Kommandant hat eine Gruppenführerausbildung, kann die Entscheidung der Einsatzübernahme des KBR/I/M anders ausfallen wie bei einem Kommandant mit Verbandführerausbildung. Das Gesetz sieht somit keine Übernahmepflicht vor, sondern ein "Kommt drauf an" und das muss im Zweifelsfall im Nachhinein begründet werden. Dazu haben wir den Begriff "Ermessensreduzierung auf Null" gelernt. Läuft der Einsatz komplett aus dem Ruder kann sich der KBR/I/M nicht daneben stellen und sagen "Ja mei, jetzt möchte ich nicht in Deiner Haut stecken" sondern er muss übernehmen, da er dann keinen Ermessensspielraum mehr hat. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 815871 | |||
Datum | 08.01.2016 17:42 | 2723 x gelesen | |||
Danke Florian, ich denke genau um diese Ermessensreduzierung ging es. Weitere Möglichkeit: Im Juristischen Bereich wird oft von der sogenannten "Garantenpflicht" gesprochen, also der "Pflicht, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt". Eine Garantenstellung kann z.B. aus Amtsstellungen, Gefahrengemeinschaften (z.B. Bergsteiger, Taucher) oder Ausbildungen (z.B. bei Ärzten, RA/RS) hervorgehen. Ob diese auf KBx zutrifft kann ich nicht beurteilen, die Definition ist aber sehr weitreichend. Ein Arzt kann sich ebenfalls nicht neben eine überforderte Krankenschwester stellen und hinterher von nichts gewusst haben. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 815887 | |||
Datum | 09.01.2016 12:51 | 2087 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.Dazu haben wir den Begriff "Ermessensreduzierung auf Null" gelernt. Läuft der Einsatz komplett aus dem Ruder kann sich der KBR/I/M nicht daneben stellen und sagen "Ja mei, jetzt möchte ich nicht in Deiner Haut stecken" sondern er muss übernehmen, da er dann keinen Ermessensspielraum mehr hat. das ist im übrigen m.E. auch ein großes Problem, für alle die, die mit einer "höherwertigen" Ausbildung ggf. woanders als normale Einsatzkräfte Dienst tun, Probleme oder gar massive Fehler erkennen und nichts unternehmen (bzw. es nur sanft versuchen, aber nichts dazu dokumentiert ist)... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815888 | |||
Datum | 09.01.2016 12:54 | 2005 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ulrich C. das ist im übrigen m.E. auch ein großes Problem, für alle die, die mit einer "höherwertigen" Ausbildung ggf. woanders als normale Einsatzkräfte Dienst tun, Probleme oder gar massive Fehler erkennen und nichts unternehmen (bzw. es nur sanft versuchen, aber nichts dazu dokumentiert ist)... gibt es dazu Beispiele wo solche Personen durch Ihre Garantenstellung danach rechtliche Probleme bekommen habe? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 815890 | |||
Datum | 09.01.2016 13:24 | 1865 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.gibt es dazu Beispiele wo solche Personen durch Ihre Garantenstellung danach rechtliche Probleme bekommen habe? mir direkt keine bekannt, was nichts heißt, ich kenne aber die emotionalen und auch rechtlichen Diskussionen dazu seit mind. 20 Jahren... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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