News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Ehrenamt im Steuerrecht | 22 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 815940 | |||
Datum | 10.01.2016 16:20 | 10986 x gelesen | |||
Steuerliche Begünstigungen für das Ehrenamt sind in der Politik und Gesellschaft sowohl früher, als auch aktuell ein großes Thema. Viele Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig. Dabei stellt sich die Frage wie die Aufwandsentschädigungen in der Einkommensteuererklärung einzutragen sind und wie diese steuerlich zu beurteilen sind. Aus diesem Grund werde ich als dualer Student beim Finanzamt von meinen Kameraden aus der Abteilung Stadtmitte der Freiwilligen Feuerwehr Reutlingen des Öfteren gefragt wie das Ganze nun eben steuerlich zu behandeln sei. Da mich die Thematik auch persönlich interessiert und betrifft, kam ich zu dem Entschluss meine Bachelorarbeit über das Thema Ehrenamt im Steuerrecht zu verfassen. Das Hauptaugenmerk soll dabei auf der Freiwilligen Feuerwehr liegen, da der Politik dieses Engagement sehr am Herzen liegt. Infolgedessen kam ich auf die Idee auch eine Umfrage einzuarbeiten, in denen Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren ihr Wissen und ihre Meinung zur steuerlichen Behandlung ihrer erhaltenen Aufwandsentschädigungen anonym angeben können. Die Umfrage ist dabei recht kurz gehalten und die Fragen sind einfach gestaltet. Ziel dieser Umfrage ist es in Erfahrung zu bringen, ob sich die freiwilligen Helfer über die steuerliche Behandlung der Einnahmen bewusst sind und wie die Angemessenheit der Höhe des Freibetrags eingeschätzt wird. Nach der Auswertung kann dadurch ermittelt werden, wo die Probleme der derzeitigen Regelung liegen und wie man dem eventuell entgegenwirken kann. Danach kann ich auf die vorhandenen Unklarheiten in Bezug auf die eigene Einkommensteuererklärung eingehen und eine Art Anleitung entwickeln, um die Erstellung der jährlichen Last zumindest was die Aufwandsentschädigungen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit anbelangt etwas zu vereinfachen. Auswirkungen auf die gesetzlichen Regelungen würde ich durch meine Bachelorarbeit hingegen ausschließen. Die Umfrage findet ihr unter: Umfrage Ehrenamt im Steuerrecht Für eure Teilnahme bedanke ich mich sehr. Bei Rückfragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Gruß Martin Merz Dieses Posting ist mit dem Webmaster abgesprochen. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815942 | |||
Datum | 10.01.2016 16:43 | 6776 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin M. Auswirkungen auf die gesetzlichen Regelungen würde ich durch meine Bachelorarbeit hingegen ausschließen. schade :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 815948 | |||
Datum | 10.01.2016 17:57 | 6323 x gelesen | |||
Ein Versuch wäre es wert. Eine Zusammenfassung Änderungsvorschläge könnte ich nach Auswertung der Umfrage an die entsprechenden Stellen zukommen lassen. Zumal der Reinhard Gall als engagierter Feuerwehrkamerad auch Innenminister Baden-Württembergs ist. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815949 | |||
Datum | 10.01.2016 18:16 | 6145 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin M. Ein Versuch wäre es wert. Eine Zusammenfassung Änderungsvorschläge könnte ich nach Auswertung der Umfrage an die entsprechenden Stellen zukommen lassen. also - scheib eine gute Bachelorarbeit und mach was draus (im Sinne der Feuerwehrleute) ich drück dir die Daumen und unterstütze dich mit meinen Möglichkeiten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 815951 | |||
Datum | 10.01.2016 18:16 | 6027 x gelesen | |||
Die Umfrage zeigt in der Wortwahl ein Grundproblem an der Sache. Es wird von "Einnahmen" gesprochen. Es geht aber um "Aufwandsentschädigungen", und sonst nichts! Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815952 | |||
Datum | 10.01.2016 18:19 | 5989 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas L. Es wird von "Einnahmen" gesprochen. aus der Sicht des Finanzamtes sind das doch Einahmen? Den finanziellen Aufwand den man selbst hat (z.B. Fachbücher, Fahrtkosten usw.) sind dann Ausgaben. Die Gemeinde ersetzt die dann mit der Aufwandsentschädigung. als finanzamttechnischer Laie sehe ich das so. lasse mich aber gerne aus berufenem MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 815955 | |||
Datum | 10.01.2016 19:36 | 5789 x gelesen | |||
Hallo, wird das Ergebnis hier eingestellt? Weil, wenn ich ehrlich bin, ist das glaube ich leider bei den wenigsten Umfragen der Fall.... :-( Jedenfalls gefühlt... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
| |||||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 815956 | |||
Datum | 10.01.2016 20:01 | 5712 x gelesen | |||
Hallo Martin, z.Zt. geht es leider nicht: Error establishing a database connection. Please check the logs. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 815958 | |||
Datum | 10.01.2016 21:45 | 5814 x gelesen | |||
Hallo Andreas, das liegt an der Rechtsentwicklung. Im § 3 Nr. 12 EStG handelt es sich klar um Aufwandsentschädigungen. Diese sind aber auch nur bis 2400 im Jahr steuerfrei. Bzw. bei nebenberuflicher Tätigkeit ein Drittel der Aufwandsentschädigungen, mindestens jedoch 200 monatlich. Die Vorschrift gab es in der Art bereits im Einkommensteuergesetz von 1920, wo Dienstaufwandsentschädigungen steuerfrei gestellt wurden. Die bekannte Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) war ursprünglich auch als Aufwandsentschädigung formuliert. Wie Jürgen aber korrekterweise gesagt hat, sind "alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen" Einnahmen nach §8 EStG. Seit 1999 spricht man auch im § 3 Nr. 26 EStG von Einnahmen. Davor stand im EStG zwar, dass die Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind, in den folgenden Sätzen wurden jedoch alle Einnahmen bis zum Freibetrag (damals 2400 DM) als Aufwandsentschädigungen definiert. Das hatte den positiven Effekt, dass seither auch Werbungskosten (=Aufwendungen für Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einahmen §9 EStG) die den Freibetrag übersteigen steuerlich anerkannt werden (bei Nachweis). Davor wurden die Einnahmen, wie gesagt, als Aufwandsentschädigung definiert. Das heißt, dass sozusagen pauschal 2400 als Aufwand abgezogen werden konnte. Soweit ich das verstanden habe, danach aber nicht weiter Aufwand anerkannt wurde. Somit war die Änderung zum Begriff Einnahmen insofern sogar von Vorteil, als dass nun sogar mehr Aufwand als Einnahmen erklären konnte. Unterm Strich ist zu sagen, dass es egal ist ob es als Einnahme oder Aufwandsentschädigung im Gesetz steht. Der Freibetrag zählt unter dem Strich. Dieser dient zum großen Teil dazu, den ehrenamtlichen etwas zu entlasten, indem keine Nachweise für die Aufwendungen vorgelegt werden müssen, aber auch die Entlastung der Verwaltung, da diese die einzelnen Aufwendungen auch nicht überprüfen müssen. Was du vielleicht meinst, haben viele als Anregung geschrieben. Die Aufwandsentschädigungen z.B. bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst komplett steuerfrei zu lassen. Da wäre dann jedoch wieder die Frage wie das mit der Gleichberechtigung nach Artikel 3 GG zu handhaben ist. Die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 EStG sind deswegen auch verfassungsrechtlich bedenklich. Seit 1934 sind beispielsweise Dienstaufwandsentschädigungen aus privaten Kassen nicht mehr steuerfrei war deswegen bereits vor dem Verfassungsgericht. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 815959 | |||
Datum | 10.01.2016 21:48 | 5500 x gelesen | |||
Das habe ich zumindest vor. Immerhin habe ich hier bereits so viel Hilfe erfahren, dass ich auch etwas zurückgeben muss. Die Bachelorarbeit muss ich Anfang März abgeben. Geplant ist die Umfrage Anfang bis Mitte März auszuwerden. Die Ergebnisse werde ich dann hier posten. Vielen Dank nochmal an alle die bisher abgestimmt haben. Über 100 neue Teilnehmer hat die Umfrage seit Einstellen in dieses Forum. Vielen Dank :) | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 815960 | |||
Datum | 10.01.2016 21:49 | 5720 x gelesen | |||
Vielen Dank für die Rückmeldung. Müsste wieder funktionieren. | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 K.8, St. Johann / Baden-Württemberg | 816002 | |||
Datum | 11.01.2016 19:59 | 5172 x gelesen | |||
Hallo Martin, aktuell kommt bei mir auch diese Fehlermeldung! | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816028 | |||
Datum | 12.01.2016 18:47 | 4666 x gelesen | |||
hallo, Je mehr Feuerwehrleute bei der Umfrage mitmachen desto mehr Material hat Martin für seine Abschlussarbeit. Ev. können seine Erkenntnisse uns Feuerwehrler helfen den Dschnungel des Finanzrechtes besser zu durchschauen. Wer noch nicht teilgenommen hat kann das jetzt noch hier nachholen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 816518 | |||
Datum | 27.01.2016 16:27 | 4671 x gelesen | |||
Hallo zusammen, nochmals vielen Dank für eure tolle Unterstützung! Nach über 700 Teilnehmern möchte ich euch einen kleinen Zwischenstand zur Umfrage präsentieren. Leider konnte ich dies durch das Studium nicht früher machen. Die folgende schriftliche Auswertung stellt nur eine grobe Zusammenfassung dar. Mitte Februar wird die endgültige Auswertung vorgenommen. Dabei wird nicht nur beschrieben was von euch angegeben wurde, sondern auch versucht dies zu interpretieren. Dem Post beigefügt ist die Auswertung in grafischer Darstellung. Bei der Verständlichkeit des Steuerrechts in Bezug auf die Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten zeigt die Tendenz, dass das Steuerrecht eher unverständlich ist. Fast zwei Drittel der Teilnehmer erklärten dies in der Umfrage. Klarer stellt sich die Unsicherheit bei der Eintragung in der jährlichen Steuererklärung dar. Die Hälfte ist sich nicht bewusst wie man die Aufwandsentschädigungen einträgt. Ein Viertel weiß es nur und eben so viele tragen ihre Aufwandsentschädigungen gar nicht ein. Wie zu erwarten führte die Steuerbegünstigung lediglich bei nur 2 % dazu, dass sie sich ehrenamtlich engagieren. Dahingegen würden nur 410 von 698 Befragten das Ehrenamt weiter ausführen, wenn die Einnahmen darauf komplett der Steuer unterzogen werden würden. Dies zeigt, dass nicht die finanziellen Aspekte im Vordergrund stehen ein Ehrenamt auszuführen, in Hinblick auf die langfristige Motivation die Wertschätzung seitens des Gesetzgebers, gerade durch Entgegenkommen in finanzieller Hinsicht eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Daran erkennt man auch die Reaktion auf die Angemessenheit der Höhe der Steuerbegünstigungen. 37,2 % empfinden diese als entscheidend zu gering. Weitere 32,5 % halten sie für zu niedrig und 28,5 % sind mit der derzeitigen Rechtslage in Hinblick auf die Höhe vollends zufrieden. Lediglich 1,7 % halten die Freibeträge für zu hoch. Zehn Seiten Text sind bisher an Verbesserungsvorschlägen zusammengekommen. Hierfür nochmals speziell ein Dankeschön! Gerade dort kann man die meisten Probleme erkennen und die entsprechenden Lösungsvorschläge sammeln. Stichwortartig möchte ich nun zusammenfassen, was an Vorschlägen vorgebracht wurden. Freibetrag erhöhen/ Aufwandsentschädigungen komplett steuerfrei Aufwandsentschädigungen durch BOS allgemein steuerfrei Aufwandsentschädigung für besondere Einsätze steuerfrei andere Begünstigungen (niedr. Persönlicher Steuersatz, ) Anrechnung an Rente/ Begünstigungen bei der Rente Fahrtkosten ansetzen dürfen* pauschale Abführung (wie Kapitalertragsteuer) bei mehreren Ämtern/ Einsatz bei div. BOS nur ein mal 2400 ungerecht Stundenabhängige Besteuerung/ Begünstigungen Differenzierung ob Ehrenamt oder Nebentätigkeit (Funktionär, Politiker, ) Anleitung zur Eintragung in der Einkommensteuererklärung von offizieller Seite *Dabei ist zu erwähnen, dass Werbungskosten (zusammenhängende Ausgaben insoweit abgezogen werden können, als dass diese den Freibetrag von 2400 übersteigen) Ferner wurde auch genannt, dass es sich um ein Ehrenamt handeln würde und man daraus keine Einnahmen verlangen dürfe. Wenn diese dann besteuert werden, ist dies legitim. Dem freien Text bei den Verbesserungsvorschlägen konnte ich auch entnehmen, dass jemand meinte man könne monatlich nur 200 steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten und diese nicht mit anderen Monaten verrechnen, in welchen man weniger als 200 erhält. Hierbei ist auf R 3.12 Absatz 3 Satz 8 LStR zu verweisen. Soweit der steuerfreie Monatsbetrag von 200 Euro nicht ausgeschöpft wird, ist eine Übertragung in andere Monate dieser Tätigkeit im selben Kalenderjahr möglich. Demzufolge sind 2400 Euro im Jahr steuerfrei. Gerne dürft ihr die Umfrage in euren Abteilungen bekannt machen und eure Kameraden animieren daran teilzunehmen. Vielen Dank für eure Unterstützung. Gruß Martin | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 816660 | |||
Datum | 01.02.2016 19:10 | 4604 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Demzufolge sind 2400 Euro im Jahr steuerfrei. Mal eine Frage dazu: Ist der Freibetrag nicht auch abhängig von dem, was ich mache? War es nicht so, das für Betreuung (JF-Wart), Ausbildung die 2400.- frei waren, für andere Tätigkeiten aber eine geringere Höchstgrenze gilt? Heinrich | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 816681 | |||
Datum | 02.02.2016 16:33 | 4210 x gelesen | |||
In gewisser Weise stimmt das. Diverse Tätigkeiten sind vorrangig nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Dadurch kann man den Freibetrag nach § 3 Nr. 12 dann noch für andere Aufwandsentschädigungenverwenden. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 816894 | |||
Datum | 08.02.2016 13:21 | 4114 x gelesen | |||
Hallo, da sich die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit dem Ende nähert, würde ich die Umfrage nach exakt einem Monat diesen Mittwoch schließen um sie danach auswerten zu können. Bis dahin bitte ich alle die noch nicht teilgenommen haben noch schnell daran teilzunehmen. Derzeit haben bereits 818 Kameraden mitgemacht. Je mehr Leute sich aber beteiligen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse. Fragen dürfen weiterhin gerne gestellt werden. Ich hoffe diese dann recht zeitnah und hilfreich beantworten zu können. Gruß Martin Link zur Umfrage | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen | 817009 | |||
Datum | 09.02.2016 19:17 | 3759 x gelesen | |||
Erledigt :-), mal sehen was raus kommt. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 817041 | |||
Datum | 10.02.2016 09:43 | 3729 x gelesen | |||
Vielen Dank :) Für die Bachelorarbeit auf jeden Fall sehr viel. Die Auswertung werde ich noch im Laufe der Woche vornehmen und sie dann hier einstellen. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 817094 | |||
Datum | 11.02.2016 10:01 | 3637 x gelesen | |||
Nochmals vielen Dank für eure tatkräftige Unterstützung. Die Datensammlung zur Umfrage wurde bei 1205 Teilnehmern gestoppt. Jetzt geht es erstmal an die Auswertung. Die Ergebnisse werden dann hier eingestellt. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 819197 | |||
Datum | 07.04.2016 13:55 | 3801 x gelesen | |||
Die Bachelorarbeit ist mittlerweile abgegeben und die ersten Prüfungen des Semesters sind nun auch schon vorbei. Endlich habe ich Zeit euch die Ergebnisse der Umfrage präsentieren zu können: Geschrieben von ---Martin Merz--- Für viele ehrenamtlichen Helfer ist die steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen ein Thema, mit dem sie sich zumindest einmal im Jahr auseinander setzen müssen. Deshalb wurde diesbezüglich eine Umfrage unter freiwilligen Feuerwehrkameraden durchgeführt. Darin wurden die Teilnehmer über die Verständlichkeit der bestehenden Steuerbegünstigungen befragt. Auch die Höhe ebendieser wurde in der Umfrage hinterfragt. Zudem wurde die persönliche Auswirkung der steuerlichen Vorschriften bezüglich der Bereitschaft zum Ehrenamt thematisiert. Die Umfrage im Gesamten kann unter folgendem Link als .pdf eingesehen werden: Umfrage Nochmals vielen Dank für die tollte Unterstützung! MkG Martin | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846811 | |||
Datum | 20.02.2019 09:17 | 1240 x gelesen | |||
hallo, inzwischen gibt es einen ausführlichen Leitfaden "Steuerliche Behandlung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr" von Oberfinanzdirektion Karlsruhe: MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
|