alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaEhrenamt im Steuerrecht22 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Umfrage Ehrenamt im Steuerrecht
  • Leitfaden "Steuerliche Behandlung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr" (Oberfinanzdirektion Karlsruhe)
  •  
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg815940
    Datum10.01.2016 16:2010986 x gelesen
    Steuerliche Begünstigungen für das Ehrenamt sind in der Politik und Gesellschaft sowohl früher, als auch aktuell ein großes Thema. Viele Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig. Dabei stellt sich die Frage wie die Aufwandsentschädigungen in der Einkommensteuererklärung einzutragen sind und wie diese steuerlich zu beurteilen sind.

    Aus diesem Grund werde ich als dualer Student beim Finanzamt von meinen Kameraden aus der Abteilung Stadtmitte der Freiwilligen Feuerwehr Reutlingen des Öfteren gefragt wie das Ganze nun eben steuerlich zu behandeln sei. Da mich die Thematik auch persönlich interessiert und betrifft, kam ich zu dem Entschluss meine Bachelorarbeit über das Thema Ehrenamt im Steuerrecht zu verfassen. Das Hauptaugenmerk soll dabei auf der Freiwilligen Feuerwehr liegen, da der Politik dieses Engagement sehr am Herzen liegt.

    Infolgedessen kam ich auf die Idee auch eine Umfrage einzuarbeiten, in denen Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren ihr Wissen und ihre Meinung zur steuerlichen Behandlung ihrer erhaltenen Aufwandsentschädigungen anonym angeben können. Die Umfrage ist dabei recht kurz gehalten und die Fragen sind einfach gestaltet. Ziel dieser Umfrage ist es in Erfahrung zu bringen, ob sich die freiwilligen Helfer über die steuerliche Behandlung der Einnahmen bewusst sind und wie die Angemessenheit der Höhe des Freibetrags eingeschätzt wird. Nach der Auswertung kann dadurch ermittelt werden, wo die Probleme der derzeitigen Regelung liegen und wie man dem eventuell entgegenwirken kann.

    Danach kann ich auf die vorhandenen Unklarheiten in Bezug auf die eigene Einkommensteuererklärung eingehen und eine Art Anleitung entwickeln, um die Erstellung der jährlichen Last zumindest was die Aufwandsentschädigungen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit anbelangt etwas zu vereinfachen.

    Auswirkungen auf die gesetzlichen Regelungen würde ich durch meine Bachelorarbeit hingegen ausschließen.

    Die Umfrage findet ihr unter:
    Umfrage Ehrenamt im Steuerrecht

    Für eure Teilnahme bedanke ich mich sehr. Bei Rückfragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

    Gruß
    Martin Merz


    Dieses Posting ist mit dem Webmaster abgesprochen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815942
    Datum10.01.2016 16:436776 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin M.Auswirkungen auf die gesetzlichen Regelungen würde ich durch meine Bachelorarbeit hingegen ausschließen.
    schade :-()

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg815948
    Datum10.01.2016 17:576323 x gelesen
    Ein Versuch wäre es wert. Eine Zusammenfassung Änderungsvorschläge könnte ich nach Auswertung der Umfrage an die entsprechenden Stellen zukommen lassen.
    Zumal der Reinhard Gall als engagierter Feuerwehrkamerad auch Innenminister Baden-Württembergs ist.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815949
    Datum10.01.2016 18:166145 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin M.Ein Versuch wäre es wert. Eine Zusammenfassung Änderungsvorschläge könnte ich nach Auswertung der Umfrage an die entsprechenden Stellen zukommen lassen.
    also - scheib eine gute Bachelorarbeit und mach was draus (im Sinne der Feuerwehrleute)

    ich drück dir die Daumen und unterstütze dich mit meinen Möglichkeiten.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W815951
    Datum10.01.2016 18:166027 x gelesen
    Die Umfrage zeigt in der Wortwahl ein Grundproblem an der Sache.
    Es wird von "Einnahmen" gesprochen.
    Es geht aber um "Aufwandsentschädigungen", und sonst nichts!

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815952
    Datum10.01.2016 18:195989 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Andreas L.Es wird von "Einnahmen" gesprochen.
    Es geht aber um "Aufwandsentschädigungen", und sonst nichts!

    aus der Sicht des Finanzamtes sind das doch Einahmen?

    Den finanziellen Aufwand den man selbst hat (z.B. Fachbücher, Fahrtkosten usw.) sind dann Ausgaben.

    Die Gemeinde ersetzt die dann mit der Aufwandsentschädigung.

    als finanzamttechnischer Laie sehe ich das so.

    lasse mich aber gerne aus berufenem Mund ähm Tastatur korrigieren bzw. ergänzen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz815955
    Datum10.01.2016 19:365789 x gelesen
    Hallo,

    wird das Ergebnis hier eingestellt?

    Weil, wenn ich ehrlich bin, ist das glaube ich leider bei den wenigsten Umfragen der Fall.... :-(
    Jedenfalls gefühlt...

    Gruss
    Ralf

    Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein815956
    Datum10.01.2016 20:015712 x gelesen
    Hallo Martin,

    z.Zt. geht es leider nicht:
    Error establishing a database connection. Please check the logs.

    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf.

    Feuerwehr Heikendorf

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg815958
    Datum10.01.2016 21:455814 x gelesen
    Hallo Andreas, das liegt an der Rechtsentwicklung.
    Im § 3 Nr. 12 EStG handelt es sich klar um Aufwandsentschädigungen. Diese sind aber auch nur bis 2400 im Jahr steuerfrei. Bzw. bei nebenberuflicher Tätigkeit ein Drittel der Aufwandsentschädigungen, mindestens jedoch 200 monatlich. Die Vorschrift gab es in der Art bereits im Einkommensteuergesetz von 1920, wo Dienstaufwandsentschädigungen steuerfrei gestellt wurden.

    Die bekannte Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) war ursprünglich auch als Aufwandsentschädigung formuliert. Wie Jürgen aber korrekterweise gesagt hat, sind "alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen" Einnahmen nach §8 EStG.
    Seit 1999 spricht man auch im § 3 Nr. 26 EStG von Einnahmen. Davor stand im EStG zwar, dass die Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind, in den folgenden Sätzen wurden jedoch alle Einnahmen bis zum Freibetrag (damals 2400 DM) als Aufwandsentschädigungen definiert. Das hatte den positiven Effekt, dass seither auch Werbungskosten (=Aufwendungen für Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einahmen §9 EStG) die den Freibetrag übersteigen steuerlich anerkannt werden (bei Nachweis). Davor wurden die Einnahmen, wie gesagt, als Aufwandsentschädigung definiert. Das heißt, dass sozusagen pauschal 2400 als Aufwand abgezogen werden konnte. Soweit ich das verstanden habe, danach aber nicht weiter Aufwand anerkannt wurde. Somit war die Änderung zum Begriff Einnahmen insofern sogar von Vorteil, als dass nun sogar mehr Aufwand als Einnahmen erklären konnte.

    Unterm Strich ist zu sagen, dass es egal ist ob es als Einnahme oder Aufwandsentschädigung im Gesetz steht. Der Freibetrag zählt unter dem Strich.
    Dieser dient zum großen Teil dazu, den ehrenamtlichen etwas zu entlasten, indem keine Nachweise für die Aufwendungen vorgelegt werden müssen, aber auch die Entlastung der Verwaltung, da diese die einzelnen Aufwendungen auch nicht überprüfen müssen.

    Was du vielleicht meinst, haben viele als Anregung geschrieben. Die Aufwandsentschädigungen z.B. bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst komplett steuerfrei zu lassen. Da wäre dann jedoch wieder die Frage wie das mit der Gleichberechtigung nach Artikel 3 GG zu handhaben ist.
    Die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 EStG sind deswegen auch verfassungsrechtlich bedenklich.
    Seit 1934 sind beispielsweise Dienstaufwandsentschädigungen aus privaten Kassen nicht mehr steuerfrei war deswegen bereits vor dem Verfassungsgericht.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg815959
    Datum10.01.2016 21:485500 x gelesen
    Das habe ich zumindest vor. Immerhin habe ich hier bereits so viel Hilfe erfahren, dass ich auch etwas zurückgeben muss. Die Bachelorarbeit muss ich Anfang März abgeben. Geplant ist die Umfrage Anfang bis Mitte März auszuwerden. Die Ergebnisse werde ich dann hier posten.
    Vielen Dank nochmal an alle die bisher abgestimmt haben. Über 100 neue Teilnehmer hat die Umfrage seit Einstellen in dieses Forum.
    Vielen Dank :)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg815960
    Datum10.01.2016 21:495720 x gelesen
    Vielen Dank für die Rückmeldung. Müsste wieder funktionieren.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 K.8, St. Johann / Baden-Württemberg816002
    Datum11.01.2016 19:595172 x gelesen
    Hallo Martin,
    aktuell kommt bei mir auch diese Fehlermeldung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816028
    Datum12.01.2016 18:474666 x gelesen
    hallo,

    Je mehr Feuerwehrleute bei der Umfrage mitmachen desto mehr Material hat Martin für seine Abschlussarbeit.

    Ev. können seine Erkenntnisse uns Feuerwehrler helfen den Dschnungel des Finanzrechtes besser zu durchschauen.

    Wer noch nicht teilgenommen hat kann das jetzt noch hier nachholen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg816518
    Datum27.01.2016 16:274671 x gelesen
    Hallo zusammen,

    nochmals vielen Dank für eure tolle Unterstützung!
    Nach über 700 Teilnehmern möchte ich euch einen kleinen Zwischenstand zur Umfrage präsentieren. Leider konnte ich dies durch das Studium nicht früher machen.

    Die folgende schriftliche Auswertung stellt nur eine grobe Zusammenfassung dar. Mitte Februar wird die endgültige Auswertung vorgenommen. Dabei wird nicht nur beschrieben was von euch angegeben wurde, sondern auch versucht dies zu interpretieren. Dem Post beigefügt ist die Auswertung in grafischer Darstellung.

    Bei der Verständlichkeit des Steuerrechts in Bezug auf die Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten zeigt die Tendenz, dass das Steuerrecht eher unverständlich ist. Fast zwei Drittel der Teilnehmer erklärten dies in der Umfrage.
    Klarer stellt sich die Unsicherheit bei der Eintragung in der jährlichen Steuererklärung dar. Die Hälfte ist sich nicht bewusst wie man die Aufwandsentschädigungen einträgt. Ein Viertel weiß es nur und eben so viele tragen ihre Aufwandsentschädigungen gar nicht ein.

    Wie zu erwarten führte die Steuerbegünstigung lediglich bei nur 2 % dazu, dass sie sich ehrenamtlich engagieren. Dahingegen würden nur 410 von 698 Befragten das Ehrenamt weiter ausführen, wenn die Einnahmen darauf komplett der Steuer unterzogen werden würden. Dies zeigt, dass nicht die finanziellen Aspekte im Vordergrund stehen ein Ehrenamt auszuführen, in Hinblick auf die langfristige Motivation die Wertschätzung seitens des Gesetzgebers, gerade durch Entgegenkommen in finanzieller Hinsicht eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt.
    Daran erkennt man auch die Reaktion auf die Angemessenheit der Höhe der Steuerbegünstigungen. 37,2 % empfinden diese als entscheidend zu gering. Weitere 32,5 % halten sie für zu niedrig und 28,5 % sind mit der derzeitigen Rechtslage in Hinblick auf die Höhe vollends zufrieden. Lediglich 1,7 % halten die Freibeträge für zu hoch.

    Zehn Seiten Text sind bisher an Verbesserungsvorschlägen zusammengekommen. Hierfür nochmals speziell ein Dankeschön! Gerade dort kann man die meisten Probleme erkennen und die entsprechenden Lösungsvorschläge sammeln.
    Stichwortartig möchte ich nun zusammenfassen, was an Vorschlägen vorgebracht wurden.

    Freibetrag erhöhen/ Aufwandsentschädigungen komplett steuerfrei
    Aufwandsentschädigungen durch BOS allgemein steuerfrei
    Aufwandsentschädigung für besondere Einsätze steuerfrei
    andere Begünstigungen (niedr. Persönlicher Steuersatz, )
    Anrechnung an Rente/ Begünstigungen bei der Rente
    Fahrtkosten ansetzen dürfen*
    pauschale Abführung (wie Kapitalertragsteuer)
    bei mehreren Ämtern/ Einsatz bei div. BOS nur ein mal 2400 ungerecht
    Stundenabhängige Besteuerung/ Begünstigungen
    Differenzierung ob Ehrenamt oder Nebentätigkeit (Funktionär, Politiker, )
    Anleitung zur Eintragung in der Einkommensteuererklärung von offizieller Seite

    *Dabei ist zu erwähnen, dass Werbungskosten (zusammenhängende Ausgaben insoweit abgezogen werden können, als dass diese den Freibetrag von 2400 übersteigen)

    Ferner wurde auch genannt, dass es sich um ein Ehrenamt handeln würde und man daraus keine Einnahmen verlangen dürfe. Wenn diese dann besteuert werden, ist dies legitim.

    Dem freien Text bei den Verbesserungsvorschlägen konnte ich auch entnehmen, dass jemand meinte man könne monatlich nur 200 steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten und diese nicht mit anderen Monaten verrechnen, in welchen man weniger als 200 erhält. Hierbei ist auf R 3.12 Absatz 3 Satz 8 LStR zu verweisen.
    Soweit der steuerfreie Monatsbetrag von 200 Euro nicht ausgeschöpft wird, ist eine Übertragung in andere Monate dieser Tätigkeit im selben Kalenderjahr möglich.
    Demzufolge sind 2400 Euro im Jahr steuerfrei.

    Gerne dürft ihr die Umfrage in euren Abteilungen bekannt machen und eure Kameraden animieren daran teilzunehmen. Vielen Dank für eure Unterstützung.


    Gruß

    Martin

    yuko73fe.jpg

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen816660
    Datum01.02.2016 19:104604 x gelesen
    Geschrieben von Martin M.Demzufolge sind 2400 Euro im Jahr steuerfrei.

    Mal eine Frage dazu: Ist der Freibetrag nicht auch abhängig von dem, was ich mache?
    War es nicht so, das für Betreuung (JF-Wart), Ausbildung die 2400.- frei waren, für andere Tätigkeiten aber eine geringere Höchstgrenze gilt?

    Heinrich

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg816681
    Datum02.02.2016 16:334210 x gelesen
    In gewisser Weise stimmt das. Diverse Tätigkeiten sind vorrangig nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.
    Dadurch kann man den Freibetrag nach § 3 Nr. 12 dann noch für andere Aufwandsentschädigungenverwenden.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg816894
    Datum08.02.2016 13:214114 x gelesen
    Hallo,

    da sich die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit dem Ende nähert, würde ich die Umfrage nach exakt einem Monat diesen Mittwoch schließen um sie danach auswerten zu können. Bis dahin bitte ich alle die noch nicht teilgenommen haben noch schnell daran teilzunehmen. Derzeit haben bereits 818 Kameraden mitgemacht. Je mehr Leute sich aber beteiligen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

    Fragen dürfen weiterhin gerne gestellt werden. Ich hoffe diese dann recht zeitnah und hilfreich beantworten zu können.

    Gruß Martin

    Link zur Umfrage

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen817009
    Datum09.02.2016 19:173759 x gelesen
    Erledigt :-), mal sehen was raus kommt.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg817041
    Datum10.02.2016 09:433729 x gelesen
    Vielen Dank :)
    Für die Bachelorarbeit auf jeden Fall sehr viel. Die Auswertung werde ich noch im Laufe der Woche vornehmen und sie dann hier einstellen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg817094
    Datum11.02.2016 10:013637 x gelesen
    Nochmals vielen Dank für eure tatkräftige Unterstützung.
    Die Datensammlung zur Umfrage wurde bei 1205 Teilnehmern gestoppt.
    Jetzt geht es erstmal an die Auswertung. Die Ergebnisse werden dann hier eingestellt.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg819197
    Datum07.04.2016 13:553801 x gelesen
    Die Bachelorarbeit ist mittlerweile abgegeben und die ersten Prüfungen des Semesters sind nun auch schon vorbei. Endlich habe ich Zeit euch die Ergebnisse der Umfrage präsentieren zu können:

    Geschrieben von ---Martin Merz--- Für viele ehrenamtlichen Helfer ist die steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen ein Thema, mit dem sie sich zumindest einmal im Jahr auseinander setzen müssen. Deshalb wurde diesbezüglich eine Umfrage unter freiwilligen Feuerwehrkameraden durchgeführt. Darin wurden die Teilnehmer über die Verständlichkeit der bestehenden Steuerbegünstigungen befragt. Auch die Höhe ebendieser wurde in der Umfrage hinterfragt. Zudem wurde die persönliche Auswirkung der steuerlichen Vorschriften bezüglich der Bereitschaft zum Ehrenamt thematisiert.

    In diesem Fall wurde die Umfrage speziell bei ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleuten durchgeführt, da dem Gesetzgeber, in Bezug auf das Ehrenamt und speziell in Hinblick auf § 3 Nr. 12 EStG, die Feuerwehrtätigkeit am Herzen liegt.1 Auch können aktive Feuerwehrkameraden in vielen Gemeinden Aufwandsentschädigungen erhalten, die den steuerlichen Höchstbetrag des
    § 3 Nr. 12 S. 2 EStG erheblich übersteigen.

    a) Teilnehmer
    Die mögliche Teilnehmerzahl ist, ob der klaren Eingrenzung, limitiert. Um dennoch ein repräsentatives Ergebnis erzielen zu können, wurde die Umfrage in einem gut besuchten Internet-Forum, das sich auf das Thema Feuerwehr konzentriert, eingestellt. In diesem Forum wurde sich über das Thema rege unterhalten.2 Auch teilten diverse Feuerwehren ihr Interesse zum besagten Thema mit.
    Nach einem Monat im Forum stoppte die Datenerfassung bei 1.205 Teilnehmern, die den Fragebogen ausgefüllt hatten. Davon formulierten 413 einen individuellen Verbesserungsvorschlag am Ende der Umfrage. Da die Umfrage bei Feuerwehrangehörigen durchgeführt wurde, waren es lediglich 31 teilnehmende Frauen. Zwar steigt die Zahl der aktiven Feuerwehrfrauen, doch der Anteil an Frauen in baden-württembergischen Feuerwehren beträgt weiterhin weniger als 4 %.3
    Die Hälfte aller Teilnehmer ist zwischen 30 und 45 Jahren alt, 34 Prozent sind zwischen 18 und 30 Jahren und 14 % sind zwischen 46 und 60 Jahre alt. Das entspricht auch der Altersstruktur Freiwilliger Feuerwehren. Demnach ist ein Großteil der Mitglieder zirka 40 Jahre alt.4 Im Bereich der 18- bis 30- jährigen liegt der Anteil an Teilnehmern der Umfrage deutlich über dem Anteil dieser Alterskategorie in Einsatzabteilungen. Dies ist allerdings auf die vermehrte Nutzung des Internets in dem genannten Alter zurückzuführen.5 Lediglich ein Prozent der Teilnehmer sind unter 18 beziehungsweise über 60 Jahre alt. Alles in allem ist somit jede Altersgruppe vertreten. Das ist mit dem Mindestalter bei Feuerwehren zu erklären, welches bei 17 Jahren liegt. Das maximale Alter für aktive Mitglieder der Feuerwehr beträgt 67 Jahre.

    b) Beurteilung der Verständlichkeit der Steuerbegünstigungen
    Die erhaltenen Aufwandsentschädigungen von den Feuerwehrangehörigen sind in der Steuererklärung anzugeben. Dementsprechend sollte der Steuerpflichtige wissen, wie diese zu behandeln und einzutragen sind.
    Doch die Umfrage zeigt, dass die aktuelle Regelung über die Steuerbegünstigungen für viele Ehrenamtlichen nicht nachvollziehbar ist. Immerhin 410 von 1.192 Personen empfinden die derzeitige Gesetzeslage als sehr unverständlich. Zudem erklären weitere 316 Feuerwehrmitglieder, dass die Steuerbegünstigungen für das Ehrenamt eher unklar sind. Demzufolge werten über
    60 % der Befragten die aktuell herrschenden Bestimmungen als nicht verständlich. Lediglich 23 % der Feuerwehrkameraden, die in dieser Umfrage abgestimmt haben, halten die betreffenden Regelungen für schlüssig. Fast 16 % stimmten neutral ab. Verdeutlicht wird dies durch die Frage, ob den aktiven Feuerwehrleuten bewusst ist, wie die Eintragung in der Steuererklärung vorgenommen werden muss. Während nicht mal ein Viertel sich dessen bewusst ist, hat mehr als die Hälfte aller Befragten keine Kenntnis darüber, wie die Aufwandsentschädigungen einzutragen sind. Zudem erklärt fast ein Viertel dem Finanzamt keine Einkünfte aus ihrer Tätigkeit.
    Bestätigt wird diese Einschätzung durch die Verbesserungsvorschläge bei den offenen Fragen. Von den 413 Anmerkungen beschreiben 114 Personen, dass ihnen bislang keine Begünstigungen bekannt waren oder sie nicht wissen, wie diese Steuerbefreiungen in ihrem konkreten Fall anzuwenden sind. Eine Erleichterung bei der Eintragung in der Steuererklärung erhoffen sich 28 Teilnehmer. Entsprechend häufig besteht der Wunsch nach klaren Anleitungen von offizieller Seite sowie diversen Beispielen für die Anwendung. In einigen Bundesländern bestehen solche Informationsschreiben. Bundeseinheitlich ist allerdings noch nichts bekanntgegeben. Dies liegt jedoch vermutlich daran, dass das FwG von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Auch das Bekannter machen der bestehenden Steuerbegünstigungen ist von vielen erwünscht. Zwar ist die Übungsleiterpauschale fast jedem ein Begriff, doch vor allem die Anwendung des § 3 Nr. 12 EStG ist den meisten unklar. Neben den Feuerwehrleuten für sich persönlich, sind selbst einige Feuerwehren stark daran interessiert, eine offizielle Anleitung an ihre Mitglieder weiterleiten zu können. Demzufolge bedarf es, ob der hohen Nachfrage an Informationen in diesem Bereich eine Anleitung durch die Finanzverwaltung.
    Die Unklarheit in Bezug auf die einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Entschädigungszahlungen belegt auch die unrichtige Vermutung einiger über die Anerkennung von privat getragenen Aufwendungen. Gerade die Nichtberücksichtigung von Fahrtkosten bemängeln diverse Kameraden. Dies merkten sogar 24 Teilnehmer in der Umfrage an. Dass Werbungskosten unter gewissen Voraussetzungen abziehbar sind wurde in Tz. 4.1.3 Buchstabe c) erklärt.

    c) Beurteilung des Zwecks der Steuerbegünstigungen
    Auch die Frage, ob die Steuerbegünstigungen ihren Zweck erfüllen, wurde in der Umfrage thematisiert. Für nicht einmal jeden Dreißigsten spielte die Steuerbegünstigung für die Entscheidung, ob die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen wird, eine Rolle. Über 97 % entschieden sich somit für das Ehrenamt, ohne dabei die steuerliche Begünstigung der Einnahmen miteinzubeziehen.
    Dahingegen würden lediglich 55 % der Befragten ihre Tätigkeit weiter ausführen, wenn die Einnahmen voll versteuert werden müssten. Jeder Vierte kann sich nicht festlegen, ob er das Ehrenamt unter diesen Umständen beibehalten würde.
    Bei immerhin 17 % hätte die vollständige Versteuerung der Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Folge, diese dann aufzugeben. Das zeigt wie wichtig den Befragten die Würdigung ihres Einsatzes auch in steuerlicher Sicht ist.
    Von erheblicher Bedeutung ist einigen die Abgrenzung zwischen tatsächlichem Ehrenamt und einer Nebentätigkeit, die auf die klare Einnahmeerzielung abgezielt ist. Dabei wird vor allem auf Sporttrainer und Politiker eingegangen. Die Begünstigung dieser Tätigkeiten ist einigen Ehrenamtlichen, die an der Umfrage teilgenommen haben, ein Dorn im Auge.

    d) Beurteilung der Höhe der Steuerbegünstigungen
    Vergleichbar fällt auch die Einschätzung zur Höhe der Steuerbefreiung aus. Weniger als 2 % der Teilnehmer halten die Höchstbeträge für zu hoch. Der steuerfreie Teil der Einnahmen wird von 28,5 % als angemessen bewertet. Fast 40 % sind der Meinung, dass der Höchstbetrag viel zu niedrig ist. Weitere 31% sind bezüglich der Höhe ebenfalls nicht zufrieden. Insgesamt erklärten somit 840 von 1.205 Befragten, dass der Freibetrag zu niedrig sei. Vor allem diese Auffassung bestätigt sich beim Betrachten der Antworten auf die offene Frage zu den Verbesserungsvorschlägen in der Umfrage. Mit 225 Nennungen bei 413 Antworten, fordert mehr als die Hälfte eine Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags. Immerhin gehen dabei 97 Personen sogar noch weiter und schlagen eine komplette Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich geleistete Arbeit bei BOS vor. Eine Angleichung an die Regelungen von 450 Euro Jobs wurde fünf Mal vorgeschlagen. Elf Personen regten an, eine pauschale Abführung einzuführen. Dabei würde die Organisation dann, wie bei der Kapitalertragsteuer, die Steuer pauschal an das Finanzamt abführen. Auch wird vorgeschlagen jede Tätigkeit einzeln zu bewerten. Gerade in Hinblick auf mehrere Ämter bei einer Körperschaft ist darauf hinzuweisen, dass der Aufwand steigt, der Höchstbetrag hingegen gleich bleibt.





    Anderweitige steuerliche Vorteile empfinden immerhin 61 Befragte als Verbesserung für die steuerliche Stellung des Ehrenamts. Grund dafür ist oftmals das Fehlen der Vergütung für das ehrenamtliche Engagement in einigen Bundesländern. Bei den sonstigen steuerlichen Vergünstigungen wird oft eine individuelle Erhöhung des Grundfreibetrags genannt. Auch die Verschonung einer sogenannten Feuerschutzsteuer für Angehörige von Feuerwehren wird dabei erwähnt. Um das Ehrenamt attraktiver zu machen, sind auch die Vorschläge von einer Förderung der Tätigkeit in Bezug auf die Rente hervorgebracht worden. Andere Subventionierungen wie vergünstigter Eintritt in Freibäder, Museen oder andere öffentliche Einrichtungen sowie günstigere Tickets für den ÖPNV sind ebenfalls genannt worden. Von vielen wird dies allerdings abgelehnt.
    Immerhin 22 der 413 Verbesserungsvorschläge sind für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage.
    Sogar vier Personen sprechen sich für die Abschaffung der Steuerbegünstigung aus und argumentieren dabei mit der Ehrenamtlichkeit.



    Die Umfrage im Gesamten kann unter folgendem Link als .pdf eingesehen werden:

    Umfrage

    Nochmals vielen Dank für die tollte Unterstützung!


    MkG Martin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846811
    Datum20.02.2019 09:171240 x gelesen
    hallo,

    inzwischen gibt es einen ausführlichen Leitfaden

    "Steuerliche Behandlung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr" von Oberfinanzdirektion Karlsruhe:

    leitfaden_steuerrecht_feuerwehr.png


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     10.01.2016 16:20 Mart7in 7M., Reutlingen
     10.01.2016 16:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.01.2016 17:57 Mart7in 7M., Reutlingen
     10.01.2016 18:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.01.2016 18:16 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     10.01.2016 18:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.01.2016 21:45 Mart7in 7M., Reutlingen
     10.01.2016 19:36 Ralf7 R.7, Kirchen
     10.01.2016 21:48 Mart7in 7M., Reutlingen
     10.01.2016 20:01 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
     10.01.2016 21:49 Mart7in 7M., Reutlingen
     11.01.2016 19:59 Flor7ian7 K.7, St. Johann
     12.01.2016 18:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.01.2016 16:27 Mart7in 7M., Reutlingen
     01.02.2016 19:10 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     02.02.2016 16:33 Mart7in 7M., Reutlingen
     08.02.2016 13:21 Mart7in 7M., Reutlingen
     09.02.2016 19:17 Andr7eas7 W.7, Rodgau
     10.02.2016 09:43 Mart7in 7M., Reutlingen
     11.02.2016 10:01 Mart7in 7M., Reutlingen
     07.04.2016 13:55 Mart7in 7M., Reutlingen
     20.02.2019 09:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt