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Thema | Mitglied in 2 FFW's | 12 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 H.8, LK Rosenheim / Bayern | 816344 | |||
Datum | 20.01.2016 14:47 | 6454 x gelesen | |||
Servus, frage, kann man Mitglied in zwei Freiwilligen Feuerwehren sein? (Versicherungstechnisch usw.?) FFW 1: alter Wohnort FFW 2: neuer Wohnort und Arbeitsstätte Ich bin umgezogen, jedoch würde ich gerne in der alten FFW bleiben um bei Übungen usw teilzunehmen und alte bekanntschaften zu pflegen. Im Ort der neuen FFW arbeite und wohne ich. Die zweiFeuerwehren befinden sich in benachbarten Landkreisen. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Bent8-Ne8ele8s P8., Niebüll / Schleswig-Holstein | 816345 | |||
Datum | 20.01.2016 15:04 | 4011 x gelesen | |||
Hallo bei uns in SH ist es seit einiger Zeit eine sogenannte Doppelmitgliedschaft möglich. Allerdings ist der Hintergrund dafür, dass man an seinem Wohnort und Arbeitsort in der Feuerwehr sein kann. Stichwort Tagesverfügbarkeit. Ob du in deiner alten Wehr offiziell bleiben kannst ist zum einen eine Frage des Brandschutzgesetzes bei dir in Bayern und zusätzlich auch eine Frage der Satzung deiner alten FF. Denn wenn man es genau nimmt, macht eine Mitgliedschaft aus der entfernung kaum Sinn da du im Einsatzfall nicht rechtzeitig verfügbar wärst. (wenn ich das nun richtig verstanden habe) Grüße Bent | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, LK Rosenheim / Bayern | 816347 | |||
Datum | 20.01.2016 15:46 | 3499 x gelesen | |||
Servus, mir gehts auch in Sachen Versicherungsschutz bei den Übungen in den beiden FW's. Klar, die Kdt's haben nichts dagegen, da jeder froh ist, wenn er Mitglieder hat. Gruß | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816348 | |||
Datum | 20.01.2016 16:07 | 3450 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas H. FFW 1: alter Wohnort wie gross ist die Entfernung zwischen diesen beiden Orten? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, LK Rosenheim / Bayern | 816349 | |||
Datum | 20.01.2016 16:09 | 3356 x gelesen | |||
Servus, ca. 20km Gruß | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816350 | |||
Datum | 20.01.2016 16:10 | 3409 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas H. Klar, die Kdt's haben nichts dagegen, da jeder froh ist, wenn er Mitglieder hat. Bei einer Entfernung von 20km bringt das doch nicht viel. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, LK Rosenheim / Bayern | 816351 | |||
Datum | 20.01.2016 16:19 | 3313 x gelesen | |||
Naja, obs was bringt oder nicht, sei dahingestellt. Mir geht es lediglich um den möglichen/rechtlichen Aspekt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 816353 | |||
Datum | 20.01.2016 16:33 | 3461 x gelesen | |||
Hallo, es hilft ein Blick in Art. 6, Abs. 2 BayFW Gesetz, danach wird dir klar sein das es absolut nicht möglich ist in deiner bisherigen Feuerwehr aktiv zu bleiben. Sollte aber der dortige Kommandant auch wissen. Abgesehen davon machts einfach keinen Sinn bei 20km entfernung. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 816356 | |||
Datum | 20.01.2016 21:08 | 2860 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.es hilft ein Blick in Art. 6, Abs. 2 BayFW Gesetz, danach wird dir klar sein das es absolut nicht möglich ist in deiner bisherigen Feuerwehr aktiv zu bleiben. Sollte aber der dortige Kommandant auch wissen. So eindeutig würde ich das nicht sehen. Schließlich gibt es genug Fälle, in dem man z.B am Wochende die Eltern/ Familie etc. besucht. Ggf. gibt es ja auch einen sog. Zweitwohnsitz. Natürlich macht es wenig Sinn, zu Einsätzen je 20 km Anfahrt zurückzulegen. Ist also nur sinnvoll, dort auszurücken, wo man sich gerade befindet. Generell ist es ja auch möglich, als förderndes Mitglied in der alten Feuerwehr zu verbleiben. Grundsätzlich haben wir hier gute Erfahrungen mit Doppelmitgliedschaften z.B. von Studenten gemacht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 816357 | |||
Datum | 20.01.2016 22:39 | 2850 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias M. B.So eindeutig würde ich das nicht sehen. Auf welcher Grundlage? Das Gesetz ist eindeutig. Geschrieben von Matthias M. B. Schließlich gibt es genug Fälle, in dem man z.B am Wochende die Eltern/ Familie etc. besucht. Ggf. gibt es ja auch einen sog. Zweitwohnsitz. Bei letzterem sieht das nach meiner Meinung anders aus, solche Fälle hatten wir auch schon aber da muß dann schon eine längere Präsenz und Übungsteilnahme erfolgen. Geschrieben von Matthias M. B. Generell ist es ja auch möglich, als förderndes Mitglied in der alten Feuerwehr zu verbleiben. Das ist doch nicht das Thema. Geschrieben von Matthias M. B. Grundsätzlich haben wir hier gute Erfahrungen mit Doppelmitgliedschaften z.B. von Studenten gemacht. Auf sauberer Grundlage sicher möglich, kenne ich schon. Aber das hat alles nichts mit dem Fragesteller zu tun. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, LK Rosenheim / Bayern | 816358 | |||
Datum | 21.01.2016 07:50 | 2605 x gelesen | |||
Servus, vielen Dank schonmal. Es geht mir in erster Linie darum, bei Übungen teilzunehmen und wenn ich meine Verwandschaft in meinem alten Wohnort besuch, bei einem Einsatz helfen zu können. Gruß Andi | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 816360 | |||
Datum | 21.01.2016 10:44 | 2348 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian S.--- es hilft ein Blick in Art. 6, Abs. 2 BayFW Gesetz, danach wird dir klar sein das es absolut nicht möglich ist in deiner bisherigen Feuerwehr aktiv zu bleiben. Sollte aber der dortige Kommandant auch wissen. Da steht aber auch: Geschrieben von ---BayFWGes Art.6, Abs.2, insbesondere Satz 2--- 1Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Wenn es für den Kommandanten im alten Wohnort einen plausiblen Grund gibt, an der Beteiligung des Kammeraden festzuhalten, ist es grundsätzlich nicht untersagt (s. Satz 2). Der Aufenthalt bei der Familie, insbesondere wenn dieser regelmäßig und über längere Zeit stattfindet, könnte gem. Satz 1 zumindest der Beschäftigung oder Ausbildung gleichkommen. Wie sieht es denn mit der Versetzung in die Reserve aus? Da sollte es doch möglich sein, auch für Einsatzzwecke mal 20 km (man muss ja nicht bei der Anfahrt über die Strenge schlagen) zu fahren, um Kameraden aus einem langen Einsatz herauslösen zu können. In der Reserve sollte man trotzdem noch versichert sein (z.B. im Übungsdienst und gerade bei Einsätzen). Ich halte es trotz des Satzes 2 für grenzwertig und würde im Zweifelsfall über den Kommandanten der Wehr "oben" nachfragen. Im Zweifelsfall müsste vielleicht nachgewiesen werden, wie oft und wie lange man monatlich bei Familie und Freunden in der alten Gemeinde weilt. | |||||
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