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Thema | Sonderrechte im PKW - Position Nds. Landsregierung | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 816429 | |||
Datum | 24.01.2016 01:51 | 4126 x gelesen | |||
Moin, am 22.1. hat Niedersachsen seine Sicht zu Sonderrechten im PKW im Rahmen in einer Landtagsanfrage dargelegt. Grundsätzlich ja, aber Rechtssprechung im Einzelfall variierend. Insbesondere zivilrechtliche Haftung ungeklärt. http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5459&article_id=140355&_psmand=18 Seit August gibt's übrigens auch hier 'nen Blauhorn-Erlass für GBM/KBM bzw. LNA/OrgL-Kfz: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvoris-vv&docid=VVND-VVND000036064 Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Juli8an 8P., Heroldsberg / Bayern | 816441 | |||
Datum | 24.01.2016 17:45 | 1980 x gelesen | |||
Naja das ähnelt sehr dem Bayrischen. Also überall fast gleich. Interessanter finde ich da den Absatz zu 5. Geschrieben von ---Land Niedersachsen --- Der nach Nummer 2 berechtigte Personenkreis hat daher die regelmäßige Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainings, welches ihn in die Lage versetzen soll, die hohen Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer von Einsatzfahrten mit Sonderwarneinrichtungen zu erfüllen, mindestens alle drei Jahre nachzuweisen. Das ist doch mal eine Maßnahme die ich für sehr sinnvoll erachte. Interessant nur die Kontrolle... Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816442 | |||
Datum | 24.01.2016 18:51 | 1869 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian P.Interessant nur die Kontrolle... Interessant finde ich eher das "jeder" daily Golffahrer das HLF einsatzmässig bewegen Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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