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Thema | Rettungsleiter nach oben? | 12 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 816513 | |||
Datum | 27.01.2016 14:34 | 6387 x gelesen | |||
Hallo, Ich habe bei uns im Verein einen Keller, in dem ab und an auch kleinere Veranstaltungen stattfinden. Es besteht nach GMV die Notwendigkeit eines weiteren Fluchtweges. Ein Dachfenster existiert genau an der gewünschten Stelle. Wäre es Möglich einen Fluchtweg über eine Rettungsleiter nach oben zu realisieren? Eventuell auch als Klappleiter, die nur im Notfall herabgelassen wird? Das ganze steht natürlich in NRW. gruß Harald | |||||
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Autor | Phil8ip 8G., Leipzig / Sachsen | 816527 | |||
Datum | 27.01.2016 20:33 | 3780 x gelesen | |||
Nabend, solch eine Frage in Gänze zu klären funktioniert in einem Forum sicher nicht. Aber ein paar Anmerkungen: Wenn der zweite Rettungsweg bis jetzt nicht vorhanden ist, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine nicht genehmigte Nutzungsänderung handelt und eine Nutzung als Aufenthaltsraum gar nicht zulässig ist. Zur Thematik was ein zweiter Rettungsweg sein könnte, empfehle ich ein paar Blicke in die Bauordnung (BauO NRW), hier in Auszügen: null§ 17 (3) der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein § 36 (2) Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. Einschiebbare Treppen und Leitern sind bei Gebäuden geringer Höhe als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume zulässig; sie können als Zugang zu sonstigen Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind, gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen. Ich hoffe der Ausgang aus dem Raum geht nicht über weitere Räume, so dass man im ungünstigsten Fall in einer Todesfalle sitzt. Zur Lösung des Problems empfehle ich entweder einen Fachmann oder die Nutzung als Aufenthaltsraum zu unterlassen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 816533 | |||
Datum | 27.01.2016 23:38 | 3270 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip G.solch eine Frage in Gänze zu klären funktioniert in einem Forum sicher nicht. leider wahr Geschrieben von Philip G. Ich hoffe der Ausgang aus dem Raum geht nicht über weitere Räume, so dass man im ungünstigsten Fall in einer Todesfalle sitzt. Bingo. Dieser Raum wird als Werkstatt genutzt und bei einem dummen Brand sitzt man fest. Daher die Idee einer Entfluchtung durch das Dachfenster, das oben ebenerdig ist. Man kommt ja aus dem Keller. Geschrieben von Philip G. liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine nicht genehmigte Nutzungsänderung handelt und eine Nutzung als Aufenthaltsraum gar nicht zulässig ist. Ja den Verdacht könnte man haben. Es ist einfach so, das sich scheinbar seit 100 Jahren keiner drum geschert hat. Der Raum wird seit dem genehmigten Bau und Erweiterung als Lager und Produktionsstätte genutzt. Jetzt sind wir die Nutzer und möchten einfache und bezahlbare Lösungen finden, damit keiner drauf geht! Geschrieben von Philip G. Zur Lösung des Problems empfehle ich entweder einen Fachmann oder die Nutzung als Aufenthaltsraum zu unterlassen. Das ist leider nicht wirklich einfacher. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 816536 | |||
Datum | 28.01.2016 00:14 | 3136 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Daher die Idee einer Entfluchtung durch das Dachfenster, das oben ebenerdig ist. Man kommt ja aus dem Keller. Ich bin kein VB-Experte, aber ich habe hier diesen Fall schon gesehen. Eine fest montierte Leiter an einem höhergelegenen Fenster, dazu entsprechende Beschilderung. War sicher abgenommen, da Theater. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 816538 | |||
Datum | 28.01.2016 08:18 | 2886 x gelesen | |||
Hi, wird der Raum nur von einem definierten Personenkreis genutzt, der in die Nutzung des Fluchtweges eingewiesen werden kann? Als 'allgemeine' Fluchtmöglichkeit halte ich so eine 'Luke' als nicht geeignet, für eingewiesene Personen als 'letzte Rettung' sicherlich besser als nichts. Tomy | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 816539 | |||
Datum | 28.01.2016 08:24 | 2773 x gelesen | |||
Hi, hast Du schon mal dran gedacht, das 'Pferd anders herum aufzuzäunen'? - Wie ist die Erreichbarkeit des Fensters von außen? - Weiss die FW von dem Fenster? - Ist der Zugang von Außen möglich? - Passt eine Leiter problemlos durch? Da könnte man dann analog zum zweiten Rettungsweg über Drehleiter mit einem Rettungsweg über Steckleiter argumentieren. Gerade im Falle eines Brandes im Raum würde ja der Rauch durch die Luke abziehen, so dass sie als Rettungsweg ohne Atemschutz/Rettungsmaske sehr kritisch zu sehen ist, als zweiter Angriffsweg für die FW (und zur Rettung unter Atemschutz) aber durchaus Sinn machen kann. Tomy | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 816541 | |||
Datum | 28.01.2016 08:29 | 2827 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian R.aber ich habe hier diesen Fall schon gesehen So einen ähnlichen kenne ich auch. Die Leiter hat eher Treppeneigenschaften, sprich steht nicht senkrecht sondern schräg und die Sprossen sind echte Trittstufen. Oben noch eine Abgrenzung und Beschilderung zur Freihaltung dazu, dass der Ausstieg immer möglich ist. Und die Lösung ist wohl auch abgenommen. Die Voraussetzungen sind ähnlich: keine allgemeine Nutzung des Kellerraumes, sondern eine beschränkte durch einen festen Nutzerkreis. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 816547 | |||
Datum | 28.01.2016 08:54 | 2762 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Adrian R. Ich bin kein VB-Experte, aber ich habe hier diesen Fall schon gesehen. Dito. Wir haben auch schon in Banken Fluchtwegleitern durch Lichtschächte montiert. War da so vom VB gefordert und anschließend abgenommen. Oben wurden die Schächte mit rot-weißen Absperrketten und Pfosten gesichert, um zu verhindern, dass z.B. gerade eine Harley drauf steht, wenn man den Fluchtweg nutzen möchte. Die Lichtschächte wurden durch spezielle Fluchtwegsicherungen gegen Herausheben von oben gesichert. Gibt es von verschiedenen Herstellern... Beispiel Ikon Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 816571 | |||
Datum | 28.01.2016 17:02 | 2537 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.
ja ja ja ja Eine gar nicht schlechte Idee, über die ich nachdenken werde. Ne Leiter kann ich ja dabei stellen. Wie Kennzeichne ich das von außen? Ich habe durchaus schon gesehen, das an der Straße schon stand Steckleitern mitnehmen. Wäre das sinnvoll so etwas vorzuschlagen? | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 816572 | |||
Datum | 28.01.2016 17:08 | 2586 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.Gerade im Falle eines Brandes im Raum würde ja der Rauch durch die Luke abziehen, Ja, das sehe ich auch kritisch. Nun ist daneben eine weitere Luke, die ich dann zwangsgeführt öffnen würde. Wenn ich zusätzlich vor der Treppenluke einen Sturz runter ziehe, sollte der Rauchanfall bei der Evakuierung in Grenzen bleiben. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 816575 | |||
Datum | 28.01.2016 21:59 | 2295 x gelesen | |||
Hi, ich denke es gibt drei 'Szenarien', und es wäre im Vorfeld interessant, die Wahrscheinlichkeit festzustellen a) Brand im angrenzenden Raum/Gang, d.h. keine unmittelbare Bedrohung, Raum ist 'Rückzugsraum' (Alarmierungsmöglichkeit, evtl. Feuerschutztür), (Selbst-)Rettung ohne unmittelbare Gefahr durch Luke möglich. Evtl. leichter Überdruck im Raum (solange die Luke zu ist) um Raum rauchfrei zu halten. b) Brand im Raum selbst, Fluchtmöglichkeit in angrenzenden Raum, Luke dient als 'Rauchabzug' und verhindert die Verrauchung des angrenzenden Raumes/Fluchtweges c) Brand im Raum selbst, keine Flucht über den 'normalen' Fluchtweg möglich -> Hier schnelle Flucht über Luke erforderlich. Die Wahrscheinlichkeit für c wäre für mich das Kritierium für die Ausgestalltung / Anforderungen des 'Lukenfluchtweges'. Tomy | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816577 | |||
Datum | 28.01.2016 23:21 | 2446 x gelesen | |||
Geschrieben von Neumann T.c) Brand im Raum selbst, keine Flucht über den 'normalen' Fluchtweg möglich Das wäre aber auch bei vielen nicht unter dem Erdboden liegenden Räumen auslegungsüberschreitend. Ganz legal, meine ich. | |||||
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