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Thema4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816633
Datum31.01.2016 12:3210637 x gelesen
hallo,

oha :-()

4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg

Weissach - Die schwierige Fusion der beiden Feuerwehrabteilungen Weissach und Flacht hat jetzt noch ein Nachspiel. Denn bei der Auflösung der Flachter Abteilung sind 4530 Euro aus der Kameradschaftskasse einfach ausgegeben worden. Für ein gutes Essen beim Italiener etwa. Oder das Geld wurde einfach auf die Privatkonten ehemaliger Flachter Kameraden überwiesen. Zudem wurden Gegenstände aus dem Inventar der Feuerwehr mitgenommen und privat genutzt.

Wie konnte es dazu kommen? Im April 2014 hatte der Gemeinderat die zwangsweise Zusammenlegung beschlossen, gegen den erbitterten Widerstand aus Flacht. Als Konsequenz sind 13 Flachter Kameraden ausgetreten. Der Ausschuss der Flachter Abteilung beschloss darin die Auflösung derselben zum 1. April 2014 mangels Mitglieder.

Am 10. April wurden die Konten, Sparbücher und Bankkarten der alten Abteilung an die Ordnungsamtsleiterin Karin Rexer übergeben. Doch es war kaum noch Geld darauf. Denn am 20.März waren 4530 Euro aus der Kameradschaftskasse abgehoben worden. Das Geld wurde auf ein neues Konto überwiesen und dann im Laufe des Jahres von den ehemaligen Flachter Feuerwehrleuten nach und nach ausgegeben das ist in den offiziellen Sitzungsvorlagen für den Gemeinderat dokumentiert. ...


p.gifvollständiger Artikel mit weiteren Infos

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP816634
Datum31.01.2016 12:436929 x gelesen
Kameradschaftskasse also. Gibt es da in BaWü regelungen wie sie z.B. für Fördervereine ( eV s ) gelten ?

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816635
Datum31.01.2016 12:496817 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Kameradschaftskasse also. Gibt es da in BaWü regelungen wie sie z.B. für Fördervereine ( eV s ) gelten ?Nein. Die Kameradschaftskassen sind dort als sog. Sondervermögen Teil des kommunalen Haushalts.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen816636
Datum31.01.2016 13:235727 x gelesen
Geschrieben vonLeonberger Kreiszeitung: Der Ausschuss der Flachter Abteilung beschloss darin die Auflösung derselben zum 1. April 2014 mangels Mitglieder.

Ich hab da den Verdacht, dass man den Unterschied zwischen einem Förderverein und einer Einrichtung der Gemeinde nicht so genau kennt. Denn nur der Verein löst sich selbst mangels Mitgliedern auf.

Der Rest (verschwundenes Geld und Inventar) passt natürlich dazu, dass Einzelpersonen eine "feindliche Übernahme" nicht toll finden / fanden.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816637
Datum31.01.2016 13:355562 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Ich hab da den Verdacht, dass man den Unterschied zwischen einem Förderverein und einer Einrichtung der Gemeinde nicht so genau kennt. Oder jemand kennt nicht die rechtlichen Gegebenheiten in Baden-Württemberg.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816638
Datum31.01.2016 14:246175 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Die Kameradschaftskassen sind dort als sog. Sondervermögen Teil des kommunalen Haushalt


Siehe z.B.:

-> " FwG BaWü " § 18 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege.

Da kann es sich dort evtl. um eine " schwarze Kasse " oder um eine ungerechtfertigte Entnahme aus dem Sondervermögen Kameradschaftspflege handeln ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816639
Datum31.01.2016 14:276810 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Volker C.Kameradschaftskasse also. Gibt es da in BaWü regelungen wie sie z.B. für Fördervereine ( eV s ) gelten ?
wenn das die Kasse eine Feuerwehrvereins gewesen wäre dann hätte die Gemeinde damit nichts zu tun.

ich gehe davon aus das es hier um die Kameradschaftskasse der ehemaligen Abteilung Flacht geht. Das war dann ein Sondervermögen der Gemeinde. Und damit gehört das Geld der Gemeinde.

Am 10. April wurden die Konten, Sparbücher und Bankkarten der alten Abteilung an die Ordnungsamtsleiterin Karin Rexer übergeben
Ist bei der Auflösung einer Feuerwehrabteilung auch so richtig. Die Abteilung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist finanztechnisch nicht "selbstständig".

Vor vielen Jahren hat man in BaWü die Sache mit den Sondervermögen eingeführt. Das ist eine Konstruktion mit der die rechtlich nicht eigentständigen Feuerwehren, die ja Bestandteil der Gemeinden sind, eine "eigene" Kasse ermöglicht. Wobei das "eigene" jetzt nicht im Sinne von "besitzen" zu sehen ist.

Das Geld in der Kasse gehört der Gemeinde. Die Feuerwehr muss deshalb auch jedes Jahr einen Wirtschaftsplan aufstellen und diesen der Gemeinde übergeben.

Einer der Vorteile dieser Konstruktion liegt darin das die Mitglieder der Feuerwehr hier besser gegen finanzielle Risiken abgesichert sind. Im Zweifel hängt da die Gemeinde drin. Bei einem Verein wäre das der Vorstand.

Im Gegenzug darf man natürlich mit der Kasse kein Schindluder betreiben. Bei den Ein- und Ausgaben muss man sich dann an die geltenden Regeln und Rechte halten.

Ihn dem Zeitungsartikel steht auch:

... Das Gremium hat daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnis wurde im November ebenfalls nichtöffentlich vorgestellt.

Die beauftragte Kanzlei sah zwar keine Pflicht, empfahl aber dennoch, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu melden, weil es sich um eine nicht geringe Summe handele. ...

ich gehe daovn aus das in diesem Fall die Sache rechtlich nicht sauber gelaufen ist.

Hier steht meiner Ansicht nach der Verdacht der Unterschlagung im Raum. Hier hat man sich de facto aus der Gemeindekasse bedient.

z.B.: 1040 Euro wurden am Ende des Jahres 2014 an sechs Kameraden für langjährige Mitgliedschaft überwiesen.
ich kann mir nicht vorstellen das es dafür eine rechtliche Grundlage gegeben hat.

Mich macht deshalb jetzt diese Entwicklung stutzig:

Der Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU) schlug dem Rat ebenfalls vor, so zu verfahren. Das Gremium debattierte den Antrag intensiv, entschied sich aber bei fünf Ja-Stimmen, fünf Enthaltungen und acht Nein-Stimmen letztlich dagegen.
Auch wenn Weissach dank eines potenten Steuerzahlers in der Vergangenheit nicht darben musste sollte man meiner Meinung nach von seitens der Gemeinde einer solche "Selbstbedienung" nicht tatenlos zusehen und schauen wie man den Schaden vermindern kann. Dabei wären Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hilfreich. Ev. kann man dann auf der Basis deren Ermittlungsergebnisse zumindest ein Teil des der Gemeinde zustenden Geldes zurückholen.

Aus der Ferne aufgrund des Zeitungsartikels ist es schwierig die Sachlage sicher zu beurteilen. Aber aufgrund der öffentlich zugänglichen Infos dürfte die Einschätzung der Kanzlei zutreffen.

Auch wenn der Gemeinderat anderer Ansicht ist könnte es schon sein das ein Mitbürger das so wie die Kanzlei sieht und Strafanzeige erstattet. Dann wird sich die Staatsanwaltschaft trotzdem um die Sache kümmern. Egal was die Mehrheit des Gemeinderates meint.

...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816640
Datum31.01.2016 14:296002 x gelesen
Hallo,

ich tippe da eher auf oder um eine ungerechtfertigte Entnahme aus dem Sondervermögen Kameradschaftspflege handeln ?
bei einer "schwarzen" Kasse wäre die Gemeinde u.U. gar nicht betroffen. Die wäre dann ja auch nicht an die Gemeinde übergeben worden.

Die Sache scheint ja erst mit der Übergabe der Kassenunterlagen an die Gemeinde "publik" geworden sein.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg816651
Datum01.02.2016 08:154134 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Und damit gehört das Geld der Gemeinde.
Tut es das wirklich?

Geschrieben von Jürgen M.Wobei das "eigene" jetzt nicht im Sinne von "besitzen" zu sehen ist.
Bist Du Dir da sicher?

Geschrieben von Jürgen M.Im Gegenzug darf man natürlich mit der Kasse kein Schindluder betreiben. Bei den Ein- und Ausgaben muss man sich dann an die geltenden Regeln und Rechte halten.
Und die besagen, dass das Konto der Gemeinde gehört, weil die Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Aber das Geld auf dem Konto? Das FwG besagt, dass über die Ausgaben der Abteilungsausschuss der Feuerwehr beschließt. Der Wirtschaftsplan ist dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Laut Kommentar zum FwG darf ein BM zwar den Wirtschaftsplan ablehnen, er darf aber keine eigenen Festlegungen zur Verwendung des Geldes machen. Also glaube ich nicht, dass das Geld wirklich der Gemeinde gehört, sondern tatsächlich der Abteilung. Allerdings stelle ich es mir jetzt schwierig vor, am Jahresanfang in den Wirtschaftsplan einen Posten aufzunehmen "Verteilung des Geldes anläßlich der Auflösung der Abteilung". Leider lässt sich das FwG und auch der Kommentar nicht dazu aus, wem das Geld auf dem Konto gehört und was im Falle einer Auflösung einer Abteilung damit geschieht und vor allem wer darüber entscheidet.
So aus dem Bauch heraus finde ich eine abschließende Kameradschaftsveranstaltung kurz vor der Auflösung ("Italiener") für zulässig, wenn schon bekannt war, dass ein Großteil der Abteilungsangehörigen aus der Feuerwehr austreten wird. Aber da ja einige auch in der Feuerwehr geblieben sind und damit in die neue, einzige Abteilung gewechselt sind, hätte man natürlich auch einen Teil in die neue Kameradschaftskasse übertragen können.
Mich würde wirklich 'mal interessieren, was das IM zu dieser prinzipiellen Sondersituation der Auflösung einer Abteilung und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse sagt.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü816654
Datum01.02.2016 10:113817 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas B.Mich würde wirklich 'mal interessieren, was das IM zu dieser prinzipiellen Sondersituation der Auflösung einer Abteilung und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse sagt.


Also hier steht unter 4.1.

Die Auflösung eines Sondervermögens ist im Muster nicht geregelt.
Falls ein Sondervermögen, das zuvor durch Satzung gebildet wurde, nicht mehr weitergeführt werden soll, ist seine Auflösung durch Änderung der Satzung zu regeln; dazu gehört auch die Übergabe des vorhandenen Vermögens entweder an ein anderes Sondervermögen Kameradschaftspflege oder an die Gemeinde.


Gruß Andi

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816656
Datum01.02.2016 13:453312 x gelesen
hallo,

Schlussendlich gehört das Geld des Sondervermögens Kameradschaftskasse doch der Gemeinde.

Wem den sonst?

Geschrieben von Thomas B.Aber das Geld auf dem Konto? Das FwG besagt, dass über die Ausgaben der Abteilungsausschuss der Feuerwehr beschließt. Der Wirtschaftsplan ist dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Laut Kommentar zum FwG darf ein BM zwar den Wirtschaftsplan ablehnen, er darf aber keine eigenen Festlegungen zur Verwendung des Geldes machen. Also glaube ich nicht, dass das Geld wirklich der Gemeinde gehört, sondern tatsächlich der Abteilung.
und was ist die Abteilung bzw. die Feuerwehr?

=> eine gemeindeeigene Organisation

Ansonsten müsste parallel zur Abteilung bzw. der Feuerwehr ein Verein oder eine GbR existieren der das Geld gehört. Geschrieben von Thomas B.So aus dem Bauch heraus finde ich eine abschließende Kameradschaftsveranstaltung kurz vor der Auflösung ("Italiener") für zulässig, wenn schon bekannt war, dass ein Großteil der Abteilungsangehörigen aus der Feuerwehr austreten wird.
sehe ich auch so. Die Finanzierung z.B. von Kameradschaftsabende aus der Feuerwehrkasse ( = Sondervermögen) ist üblich und rechtlich unbedenklich. Für so was sind die ja auch eingerichtet.

Die Auszahlung von Geld an Einige mit der Begründung die seien langjährige Mitglieder gewesen ist meine Ansicht nach rechtlich sehr bedenklich.

Geschrieben von Thomas B.Aber da ja einige auch in der Feuerwehr geblieben sind und damit in die neue, einzige Abteilung gewechselt sind, hätte man natürlich auch einen Teil in die neue Kameradschaftskasse übertragen können.

Das wäre guter Stil gewesen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 31.01.2016 12:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.01.2016 12:43 Volk7er 7C., Trier
 31.01.2016 12:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.01.2016 14:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 31.01.2016 14:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.01.2016 14:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
 01.02.2016 08:15 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 01.02.2016 10:11 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 01.02.2016 13:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.01.2016 13:23 Uwe 7S., Lingen
 31.01.2016 13:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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