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Thema | FW-Vereinskasse - war: 4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg | 20 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816641 | |||
Datum | 31.01.2016 14:32 | 10559 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. wenn das die Kasse eine Feuerwehrvereins gewesen wäre dann hätte die Gemeinde damit nichts zu tun. Was mit einer FW-Vereinskasse aber alles passieren kann: -> AA " Wenn die Feuerwehr zu viel Geld hat " Bei der Freiwilligen Feuerwehr Emersacker war man schon immer fleißig und konnte gut wirtschaften. Der Feuerwehrverein kann sich deshalb stets über eine gut gefüllte Kasse freuen. Die Freude in der vergangenen Zeit hielt sich aber in Grenzen, denn das Finanzamt klopft an die Tür. Schatzmeister Stefan Kemmerling erläuterte bei der Hauptversammlung des Vereins, dass die Gefahr bestünde, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werde. Vorschriften besagen, dass die Mittel des Vereins zeitnah verwendet oder Rücklagen gebildet werden müssen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816643 | |||
Datum | 31.01.2016 20:42 | 5309 x gelesen | |||
hallo,Die Freude in der vergangenen Zeit hielt sich aber in Grenzen, denn das Finanzamt klopft an die Tür. Schatzmeister Stefan Kemmerling erläuterte bei der Hauptversammlung des Vereins, dass die Gefahr bestünde, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werde. Vorschriften besagen, dass die Mittel des Vereins zeitnah verwendet oder Rücklagen gebildet werden müssen. das ist kein "feuerwehrspezifisches" Problem sondern eine der Grundlagen die gemeinnützige Vereine steuerrechtlich beachten müssen. Dazu kommt noch das die Mittel des gemeinnützen Vereins nur für die satzunggemä0en Aufgaben verwendet werden dürfen. Die Frage ist in welchem Umfang und in welcher Art die Kameradschaftspflege als gemeinützige Aufgabe eines Feuerwehrvereins vom Finanzamt anerkannt wird. Wenn also die Einnahme vom Feuerwehrfest des Feuerwehrvereins zur Finanzierung des Vereinsausflugs dient dürfte das nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein. [oder liege ich da falsch?] Bei der Auflösung des Feuerwehrvereins darf das Vereinsvermögen auch nicht unter den Mitgliedern verteilt werden. Ich kenne einen grossen bundesweiten gemeinnützen Verein. Der hatte nach einer Prüfung Probleme mit der Gemeinnützigkeit. Die konnte behalten werden. Aber das Finanzamt schaut da nun genauer hin und die nicht selbstständigen Untergliederungen ( = Ortsvereine ) wurden von der Zentrale recht eng an die Kandarre genommen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816645 | |||
Datum | 31.01.2016 21:17 | 4909 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die Frage ist in welchem Umfang und in welcher Art die Kameradschaftspflege als gemeinützige Aufgabe eines Feuerwehrvereins vom Finanzamt anerkannt wird. Kameradschaftspflege im Sinne von "wir machen und einen schönen Abend" oder "wir machen einen schönen Ausflug"? Vermutlich überhaupt nicht, oder? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816646 | |||
Datum | 31.01.2016 21:24 | 4755 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Kameradschaftspflege im Sinne von "wir machen und einen schönen Abend" oder "wir machen einen schönen Ausflug"? Ich denke das kommt auch etwas auf das Landesrecht an. Ein bayerischer Feuerwehrverein ist etwas anderes als ein Förderverein der Feuerwehr in NRW. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816647 | |||
Datum | 31.01.2016 21:28 | 4835 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Ich denke das kommt auch etwas auf das Landesrecht an. Ein bayerischer Feuerwehrverein ist etwas anderes als ein Förderverein der Feuerwehr in NRW. ähm - wir bewegen uns hier jetzt im Steuerrecht. Und das ist Bundessache. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 816650 | |||
Datum | 31.01.2016 23:11 | 4763 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ähm - wir bewegen uns hier jetzt im Steuerrecht. Und das ist Bundessache. Ja, aber deswegen schaut der Schäuble da ja trotzdem nicht bei jedem Verein selber nach dem rechten. Die Oberfinanzdirektionen der Länder haben da vielleicht ja tatsächlich (16?) unterschiedliche Lesarten des Bundesrechts. Und tatsächlich hängt es im Einzelfall immer noch mit an dem jeweiligen Sachbearbeier beim heimischen Finanzamt vor Ort. Böses erwachen inbegriffen, wenn der vielleicht auch mal wechselt. grüße Hans | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816652 | |||
Datum | 01.02.2016 09:33 | 4360 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ähm - wir bewegen uns hier jetzt im Steuerrecht. Und das ist Bundessache. Ja aber :-) Ich war 10 Jahre Kassenwart in einem bayerischen Feuerwehrverein und habe die Zeit aktiv miterlebt als die Finanzämter die Feuerwehr entdeckten. Vereinsrechtlich ist es ein Unterschied zwischen diesem Verein und dem Förderverein den man hier in NRW kennt, unter anderem dürfen die zu Fördernden und nicht die Gleichen sein wie die die fördern. Also ist die Kameradschaftspflege und der jährliche Ausflug in Bayern steuerrechtlich einfacher wie in NRW. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816657 | |||
Datum | 01.02.2016 14:09 | 4098 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Darre H. Und tatsächlich hängt es im Einzelfall immer noch mit an dem jeweiligen Sachbearbeier beim heimischen Finanzamt vor Ort. klar gibt es Unterschiede wie man (fast) die selben Sachverhalte beurteilt und wie man die Regelungen auslegt. Das sollte aber in relativ engen Grenzen geschehen. Gerade bei der Gemeinnützigkeit schaut das Finanzamt genau hin. Da geht es ja nicht nur um mögliche Steuerzahlungen des jeweiligen Vereins sondern auch um die Absetzbarkeit von Spenden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 816658 | |||
Datum | 01.02.2016 16:15 | 4028 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M. klar gibt es Unterschiede wie man (fast) die selben Sachverhalte beurteilt und wie man die Regelungen auslegt. Das sollte aber in relativ engen Grenzen geschehen. Rein formal gibt es da offiziell schlicht keine Grenzen. Alles nur "gutmütige Duldung" siehe Post hier Grüße Hansi | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825697 | |||
Datum | 12.12.2016 14:42 | 4406 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Was mit einer FW-Vereinskasse aber alles passieren kann: -> " Verein - Feuerwehr wirft Kassier Veruntreuung vor " Furth im Wald.So wie dem Further Feuerwehrkommandanten Christian Scheuer, für den das Gebilde von Vertrauen und Freundschaft ins Wanken gerät, geht es seit Mittwoch vielen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr von Furth im Wald. Wie aus einer Presseerklärung des Vorstandsvorsitzenden Andreas Weingärtner hervorgeht, soll der langjährige erste Kassier mindestens 78 000 Euro unterschlagen haben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 825698 | |||
Datum | 12.12.2016 14:53 | 4064 x gelesen | |||
Auf die Idee muss man auch erstmal kommen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 825699 | |||
Datum | 12.12.2016 15:23 | 4050 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Nun soll diese finanzielle Regelung von der Kommune übernommen werden, wie es übrigens bei fast allen Feuerwehren und Gemeinden im Landkreis der Fall ist. (Hervorhebung durch mich) Das impliziert, das es einige FW in dem Landkreis auch so machen! | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 825706 | |||
Datum | 12.12.2016 20:03 | 3460 x gelesen | |||
Wäre es demnach keine Unterschlagung sondern nur Honorar ? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 825709 | |||
Datum | 12.12.2016 20:52 | 3441 x gelesen | |||
Ja, wirklich faszinierend. Gab es irgendwann mal in Bayern eine Rechtslage, die solche Zustände gefordert/gefördert/zugelassen hat? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 825714 | |||
Datum | 13.12.2016 01:17 | 3050 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Volker C. Wäre es demnach keine Unterschlagung sondern nur Honorar ? Wohl eher eine doppelte Unterschlagung. Die abrechnenden FA unterschlagen es der Stadt zugunsten des Vereins und der Kassierer dem Fw-Verein. Und wenn die Stadt den ersten Schritt wissentlich geduldet hat, könnte sie wohl auch noch in ein kleines Problem mit ihrem Haushaltskonsolidierungskonzept schlittern... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 825715 | |||
Datum | 13.12.2016 06:39 | 3165 x gelesen | |||
Eigentlich hat die Stadt noch echtes Glück, das das so herausgekommen ist. Wenn da durch einen Chemieunfall 6 oder 7 stellige Summen durch die Stadt aufgebracht werden müssen, und nicht an den Verursacher oder Betreiber weitergereicht werden können, wäre das Problem größer. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 825719 | |||
Datum | 13.12.2016 11:54 | 3133 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ja, wirklich faszinierend. Gab es irgendwann mal in Bayern eine Rechtslage, die solche Zustände gefordert/gefördert/zugelassen hat? Nicht das ich wüsste. Es gibt Kommunen die reichen die Personalkosten an den Verein/die Tätigwerdenden durch wenn kein Lohnersatz abgerechnet wird. Das ist aber freiwillig und wurde auch schon von Kommunen wiederrufen. aber eben, abrechnen tut immer die Kommune, für alles andere sehe ich gar keine Rechtslage. Viele Grüße Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 825725 | |||
Datum | 13.12.2016 15:01 | 3043 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian K. Auf die Idee muss man auch erstmal kommen.Die Idee ist gar nicht so abwegig. Es war hier, wie es jetzt ist kann ich nicht sagen, üblich die Lohnersatzkosten pauschal abzurechnen. (Dieses Vorgehen ist durch das FWG und die örtliche Satzung bei Einsätzen bis 48h gedeckt). Dieses Geld wurde von der FW der Kommune in Rechnung gestellt und durch den Kassier alle 1-2 Monate ausgezahlt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 825730 | |||
Datum | 13.12.2016 15:57 | 3181 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Es war hier, wie es jetzt ist kann ich nicht sagen, üblich die Lohnersatzkosten pauschal abzurechnen. (Dieses Vorgehen ist durch das FWG und die örtliche Satzung bei Einsätzen bis 48h gedeckt). Dieses Geld wurde von der FW der Kommune in Rechnung gestellt und durch den Kassier alle 1-2 Monate ausgezahlt.Da geht es aber um die Abwicklung zwischen den Feuerwehrangehörigen und der Kommune, nicht um die Kostenersatzforderung an Verursacher? Letzteres wird ja dort vom Verein übernommen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 825760 | |||
Datum | 15.12.2016 09:07 | 2381 x gelesen | |||
Die Frage ist: wer ist da Rechnungsstellender? Kann man das ggf anfechten? Wahrscheinlich hat auf dem Landesrechnungshof irgendwer seinen Weihnachtsurlaub gestrichen bekommen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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