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ThemaGültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger?42 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816945
Datum09.02.2016 11:0510204 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.Sofern ihr keine Dienstanweisung habt ist dir das freigestellt.

Ich wage zu bezweifeln, dass hier eine Dienstanweisung überhaupt eine Gültigkeit empfalten kann.
Denn diese Dienstanweisung würde die Behörde gegenüber einer Privatperson erlassen.
Eine Dienstanweisung kann aber nur innerhalb einer Behörde Rechtskraft entfalten und solang du nicht alarmiert oder für die Feuerwehr tätig bist, bist du auch kein Mitglied dieser Behörde.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816947
Datum09.02.2016 11:357226 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander H.Ich wage zu bezweifeln, dass hier eine Dienstanweisung überhaupt eine Gültigkeit empfalten kann.
ähm - eine Dienstanweisung gilt, je nach Art der Anweisung, nicht nur während der Dienste.

Ich kenne Feuerwehren wo z.B. der Umgang mit sozialen Medien per Dienstanweisung geregelt wird. Und diese Regeln gelten selbstverständlich nicht nur wenn man während des Dienstes z.B. aus dem Feuerwehrhaus was postet sondern auch wenn man daheim im Kämmerlein sitzt.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816953
Datum09.02.2016 12:217028 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.ähm - eine Dienstanweisung gilt, je nach Art der Anweisung, nicht nur während der Dienste.

Dann erkläre mir mal bitte aufgrund welcher Rechtsgrundlage eine solche Dienstanweisung von einem Kommandanten gegenüber einer Privatperson Gültigkeit hat.
Nichts anderes ist der normale Feuerwehrmann nämlich, wenn er nicht im Einsatz oder Übungsdienst ist.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen816954
Datum09.02.2016 12:406827 x gelesen
Bevor man derart in Details geht.

Welche Sanktion eigentlich?

Das ganze Ding klingt für mich nach der Suche eines Grundes für die Tennung von anonym. Das es ein absolut bescheuertes und unhaltbares Konstrukt ist, ist glaube unstrittig.
Die DA (so denn jemand diese jemals erläßt) mit 24/7/365-Einsatzfähigkeiten sind weder bei HA als auch EA haltbar, von daher ist auch diese Diskussion eher müßig.

Sorry, da ist wohl mehr.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816959
Datum09.02.2016 13:306675 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Dann erkläre mir mal bitte aufgrund welcher Rechtsgrundlage

Also darf ich jetzt alles was ich über und durch meine Tätigkeit als FFM erfahre hier schreiben, ich mein ich sitze hier privat vor meinem privaten PC ?!
Weiterhin darf ich mich privat verhalten wie "die letzte Sau" oder auch eine politische Meinungen vertreten die zB extrem Rechts ist ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816962
Datum09.02.2016 13:356551 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas M.Also darf ich jetzt alles was ich über und durch meine Tätigkeit als FFM erfahre hier schreiben, ich mein ich sitze hier privat vor meinem privaten PC ?!

Nein, Verschwiegenheitspflicht in dienstichen Angelegenheiten. Du darfst nur das verbreiten was auch über Presse und Rundfunk verbreitet wird.

Geschrieben von Thomas M.Weiterhin darf ich mich privat verhalten wie "die letzte Sau" oder auch eine politische Meinungen vertreten die zB extrem Rechts ist ?

.... oder extrem links. ;) So lange Du das nicht in Deiner Funktion als FA machst oder eine Verbindung zur Deiner Feuerehr hergestellt werden kann, ist Privat eben Privat.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816964
Datum09.02.2016 13:387242 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Also darf ich jetzt alles was ich über und durch meine Tätigkeit als FFM erfahre hier schreiben, ich mein ich sitze hier privat vor meinem privaten PC ?!
Sofern du keine Verschwiegenserklärung etc unterschrieben hast, kannst du das sehr wohl.
Auf welcher Grundlage soll es denn verboten sein, irgendwas zu erzählen???

Geschrieben von Thomas M.Weiterhin darf ich mich privat verhalten wie "die letzte Sau" oder auch eine politische Meinungen vertreten die zB extrem Rechts ist ?
Sicher darfst du das, sofern du keine anderen Straftaten begehst.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816967
Datum09.02.2016 13:486547 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander H.Sofern du keine Verschwiegenserklärung etc unterschrieben hast, kannst du das sehr wohl.
da bis du auf dem Holzweg. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch ohne das du eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben hast.

Wobei eigentlich jeder aktive Feuerwehrangehörge extra auf die Verschwiegenheit verpflichtet sein muss. Das ergibt sich auf den Regel über die Teilnahme am BOS-Funk. Und das dürfte wohl jeden Aktiven betreffen.

Auf welcher Grundlage soll es denn verboten sein, irgendwas zu erzählen???
hier mal ein Beispiel aus BaWü:

§ 14
Dienstpflichten

(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet,

...

7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.


Wie das jetzt in Bayern geregelt ist kann ich nicht sagen. Auf die Schnelle hab ich da nichts gefunden.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW816968
Datum09.02.2016 13:506326 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Dann erkläre mir mal bitte aufgrund welcher Rechtsgrundlage eine solche Dienstanweisung von einem Kommandanten gegenüber einer Privatperson Gültigkeit hat.
Nichts anderes ist der normale Feuerwehrmann nämlich, wenn er nicht im Einsatz oder Übungsdienst ist.


Warum kommst du überhaupt zum Dienst wenn du nur im Einsatz Feuerwehrmann bist?

Üblicherweise bist du keine Privatperson. Du bist in eine Organisation eingetreten und hast dich verpflichtet ihre Regeln zu beachten Steht auch gerne so in den entsprechenden Landesgesetzen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816969
Datum09.02.2016 14:006404 x gelesen
Ja, aber dann gibts in dem konkreten Fall, ein entsprechendes Gesetz, welches das Verhalten des ehrenamtlich tätigen Angehörigen konkret regelt.
Daraus abzuleiten, daß ein Kommandant eine Dienstanweisung über ein allgemeines Verhalten anordnen kann, welches den Feuerwehrmann auch in seiner Freizeit trifft kann ich daraus nicht ableiten.

So eine Grundlage würde ja dem Kommandanten die Möglichkeit geben, jedem Feuerwehrmann zu verbieten in Urlaub zu fahren oder Alkohol zu trinken, nichts anderes wäre eine Dienstanweisung die vorschreibt, man müsse sein F/DME überall mitnehmen.

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AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg816970
Datum09.02.2016 14:076220 x gelesen
Es ist nichts anderes wie in der Firma. Ich habe klare Anweisung z.B. Dienstgeheimnisse nicht weiterzugeben. Dies darf ich auch nicht nach Feierabend, obwohl ich dann Privatmann bin. Nichts anderes ist es in der Feuerwehr. Du bist sogar theoretisch 24h am Tag im Dienst, wenn auch nur in Bereitschaft.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816971
Datum09.02.2016 14:076236 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Warum kommst du überhaupt zum Dienst wenn du nur im Einsatz Feuerwehrmann bist?

Wer sagt das ich in einer FF bin?
Und zum Dienst gehe ich, weil daß eben eine Dienstpflicht ist und ich so mein Geld bekomm.

Soso, du willst also sagen, daß ein Mitglied einer FF immer im Dienst ist?
Das würde schonmal bedeuten, daß deine Unfallversicherung immer zahlen müßte.
Desweiteren wärst du auch immer berechtigt den Funk mitzuhören, netterweise machen, wenn sie legal programmiert sind, die FME den Funkverkehr erst auf, nachdem du durch die Alarmierung in den Dienst versetzt wurdest.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816972
Datum09.02.2016 14:116226 x gelesen
Geschrieben von Christian H.Es ist nichts anderes wie in der Firma. Ich habe klare Anweisung z.B. Dienstgeheimnisse nicht weiterzugeben. Dies darf ich auch nicht nach Feierabend, obwohl ich dann Privatmann bin. Nichts anderes ist es in der Feuerwehr. Du bist sogar theoretisch 24h am Tag im Dienst, wenn auch nur in Bereitschaft.

Dafür gibts aber wie bei der Feuerwehr entsprechende Gesetze.

Es gibt aber kein Gesetz, welches besagt, daß mir der Kommandant in der Freizeit vorschreiben kann, daß ich nicht dies oder jenes tun oder lassen kann.

Edit: So ein Verhalten gibts selbst beim Militär nur im strengen Maße.
Und hier wollen welche behaupten, daß dies nun jemand machen kann der 3 Wochen an einer LFS war?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816973
Datum09.02.2016 14:136224 x gelesen
Geschrieben von Alexander H. Auf welcher Grundlage soll es denn verboten sein, irgendwas zu erzählen???Art. 6 BayFWG: Feuerwehrdienst ist Ehrenamt
Art. 20 GO: Verschwiegenheitspflicht (u.a.) im Ehrenamt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816976
Datum09.02.2016 14:186253 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander H.Daraus abzuleiten, daß ein Kommandant eine Dienstanweisung über ein allgemeines Verhalten anordnen kann, welches den Feuerwehrmann auch in seiner Freizeit trifft kann ich daraus nicht ableiten.
es geht hier nicht um "allgemeines Verhalten". Da hast du recht. Das kann durch eine Dienstanweisung nicht geregelt werden.

Aber speziell die Tragepflicht für FME könnte durch eine Dienstanweisung geregelt werden. Und das greift logischerweise auch in den Privatbereich ein.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816979
Datum09.02.2016 14:266262 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Art. 20 GO: Verschwiegenheitspflicht (u.a.) im Ehrenamt.
Auch da steht "nur" drin, das ich nichts weitererzählen darf, was der Geheimhaltung unterliegt.
Auf deutsch, da steht schon irgendwo anders, daß du das nicht erzählen darfst.
Also du darfst zB nicht sagen das es bei Mayer Max einen Unfall gebaut weil er 3 ATÜ im Kessel hatte.
Solche Informationen unterliegen zum Beispiel eventuell dem BDSG.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816981
Datum09.02.2016 14:506202 x gelesen
Geschrieben von Alexander H. Auch da steht "nur" drin, das ich nichts weitererzählen darf, was der Geheimhaltung unterliegt.
Auf deutsch, da steht schon irgendwo anders, daß du das nicht erzählen darfst.

Nein, es muss nicht anderswo nochmal stehen (dann wäre es auch relativ witzlos in der GO nochmal darauf hinzuweisen):
"Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alle bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten unabhängig davon, wie sie dem Betreffenden bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind; sie umfasst nicht nur Angelegenheiten, deren Geheimhaltungsbedürfnis ein Gesetz vorschreibt oder vom Gemeinderat ausdrücklich beschlossen worden sind" (BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02994 - BayVBl 1989, 81/82).

In anderen Ländern hat man das in den Gemeindeordnungen so formuliert, dass auch unter die Schweigepflicht fällt, was "der Natur der Sache nach" geheimhaltungsbedürftig ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8K., Bamberg / Bayern816982
Datum09.02.2016 14:596180 x gelesen
War da nicht mal was, bei dem ein Kommandant "abgesägt" wurde, weil er NPD Sympathisant war?

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AutorMark8us 8K., Bamberg / Bayern816983
Datum09.02.2016 15:046133 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Wobei eigentlich jeder aktive Feuerwehrangehörge extra auf die Verschwiegenheit verpflichtet sein muss. Das ergibt sich auf den Regel über die Teilnahme am BOS-Funk. Und das dürfte wohl jeden Aktiven betreffen.

Das wurde / wird doch immer während des Sprechfunker gemacht.

Dort wurde ein Schriftstück unterschrieben, welches zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Steht irgendwo geregelt, dass dies gefordert ist?
Macht jemand das sonst in der eigenen FW?

Hier bei uns fällt das nämlich im Lehrgang für Digitalfunk komplett raus.

edit:
Das sollte eigentlich abgespalten werden. Hat wohl nicht funktioniert.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816985
Datum09.02.2016 15:15   6590 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Es gibt aber kein Gesetz, welches besagt, daß mir der Kommandant in der Freizeit vorschreiben kann, daß ich nicht dies oder jenes tun oder lassen kann.

Eine Dienstanweisung kann jeder "Häuptling" ausgeben, als "Indianer" musst du dich grundsätzlich daran halten (unterstellt das keine Gesetzte verletzt werden) , du kannst sie jedoch anfechten und du musst bei Nichtbeachtung mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Wenn eine FW über Meldeempfänger alarmiert wird und eine Einsatzkraft das Tragen vom Melder verweigert ist er keine Einsatzkraft und entsprechend aus dem Einsatzdienst zu entfernen.
Geschrieben von BHKG NRW § 20
(1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr() sind auf Anforderung hin zur Teilnahme am Einsatz-() verpflichtet

In meinen Augen braucht es für das Tragen vom Melder damit kein weiteres Gesetzt, keine Verordnung und auch keine Dienstanweisung, genau so wenig wie für das Ein und Aus atmen, denn
kein Melder = keine Teilnahme am Einsatz = Geld , Zeit und jede Planung zum Fenster raus geworfen.

Übrigens komisch
Als wir noch 10 Pageboy für 50FM/SB in unserer LG hatten waren wir Stolz wie Oskar einen in der Urlaubszeit übernehmen zu dürfen....wozu übrigens für jeden Einzelfall der ZF sein mündliches ok geben musste.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816987
Datum09.02.2016 15:327362 x gelesen
Geschrieben von Markus K.Steht irgendwo geregelt, dass dies gefordert ist?Für Einsatzkräfte (bzw. Länderregelungen), die nicht als Ehrenbeamte unters Beamtenrecht oder ehrenamtlich tätige unter entsprechende Regelungen fallen, greift immer noch das Verpflichtungsgesetz.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816999
Datum09.02.2016 17:026104 x gelesen
Ob er dann aus dem "Einsatzdienst" zu entfernen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zu deinem zitierten Paragraph.
Das mag ja durchaus so stimmen, die "Aufforderung" kommt aber eben durch die Alarmierung und nicht durch das tragen des Piepser zustande.
Somit sehe ich weiterhin überhaupt keine rechtliche Grundlage einem Feuerwehrangehörigen den Piepser aufzudrängen und erst Recht nicht per DA dazu zu verpflichten.

Kann ja auch durchaus praktische Gründe haben, warum jemand keinen FME will.
Nur mal so aus Neugierde, wer bekommt denn von seiner Kommune den Stromkosten ersetzt?
Hierfür gibts eine klare rechtliche Grundlage.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817000
Datum09.02.2016 17:166062 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Alexander H.Zu deinem zitierten Paragraph.
Das mag ja durchaus so stimmen, die "Aufforderung" kommt aber eben durch die Alarmierung und nicht durch das tragen des Piepser zustande.
Somit sehe ich weiterhin überhaupt keine rechtliche Grundlage einem Feuerwehrangehörigen den Piepser aufzudrängen und erst Recht nicht per DA dazu zu verpflichten.

wenn aber die Alarmierung ausschliesslich über FME erfolgt ist logischerweise das Tragen des FMEs die Grundlage um diese Dienstpflicht zu erfüllen.

Daraus folgt meiner Meinung nach das man den einem zugeteilten Funkmelder auch mitführen muss.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW817001
Datum09.02.2016 17:236034 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.die "Aufforderung" kommt aber eben durch die Alarmierung und nicht durch das tragen des Piepser zustande.
Da gebe ich dir Recht, wenn jemand ohne seinen Melder zuverlässig und ohne Zeitverlust über seine Alarmierung in Kenntnis gesetzt wird ist das kein Problem, seinen nutzlosen Melder sollte er dann jedoch ungefragt zurück geben.

Geschrieben von Alexander H.warum jemand keinen FME will.
Natürlich, einfach wieder abgeben.

Geschrieben von Alexander H.Stromkosten ersetzt
Noch nie angefragt, ich stelle noch nicht mal bei jedem Einsatz eine Rechnung, da sind mir die paar Cent mal sowas von egal das selbst diese Zeilen mich mehr belasten.

Nicht das wir uns hier verrennen
Es geht nur um die Zeiten in denen eine Einsatzkraft zum Einsatz kann,
niemand stellt in Frage das es für "ihn" Zeiten gibt in denen ein Einsatz einfach keinen Sinn macht.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW817011
Datum09.02.2016 19:555863 x gelesen
Ich glaube wir haben grundsätzlich verschiedene Ansichten was Feuerwehrdienst ist und was nicht.

Im neuen BHKG ist das so geregelt:
(1) Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig. Sie werden durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr aufgenommen, befördert und entlassen; die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr ist zugleich Vorgesetzte oder Vorgesetzter. Mit dem Eintritt in die Feuerwehr entsteht für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die Verpflichtung zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen im Aufgabenbereich dieses Gesetzes auf Anforderung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr.

Wenn du also deinen Melder nicht dabei hast, dann kannst du deinen Pflichten nicht nachkommen. Damit kann der LdF dich von deinen Pflichten entbinden.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern817012
Datum09.02.2016 20:115760 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Wenn du also deinen Melder nicht dabei hast, dann kannst du deinen Pflichten nicht nachkommen. Damit kann der LdF dich von deinen Pflichten entbinden.

Schöne, theoretisch abgeleitete Meinung. Dann sitzen wir ja alle am Schleudersitz in unserer FF. Als ich in Urlaub in Italien war 2015 bekam ich eine Alarm SMS. Ich hatte mich erdreistet in Urlaub zu gehen und bin meiner Pflicht nicht nachgekommen. Ebenso vor einigen Wochen beim Skifahren in Österreich. Ich zitter schon.......!

Während Deiner Hochzeit nicht ausgerückt? Rausgeworfen!
Krank zu Hause? Raus!
Beim Einkaufen in der nächsten Großstadt?

Es besteht m.E. eine GRUNDSÄTZLICHE Pflicht. Dort heißt es ja eben NICHT, "Teilnahme an JEDER Übung oder Einsatz.

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AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern817015
Datum09.02.2016 20:265698 x gelesen
Man sollte vielleicht das ganze Urteil im Kontext und auch die Urteile die darauf Bezug nehmen lesen und nicht nur einen Satz ohne seinen Zusammenhang daraus rausgreifen....

Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817016
Datum09.02.2016 20:305850 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Matthias M. B.Es besteht m.E. eine GRUNDSÄTZLICHE Pflicht. Dort heißt es ja eben NICHT, "Teilnahme an JEDER Übung oder Einsatz.
richtig

Aber das hat auch Grenzen.

Ich denke wenn eine Feuerwehr über Melder alarmiert wird ist es eine Dienstpflicht den Melder dann bei sich zu tragen wenn es auch zumutbar ist in den Einsatz zu gehen.

Wenn ich krank bin und deshalb nicht an einem Einsatz teilnehmen kann brauch ich auch keinen FME mitführen.

Wenn ich aber fit bin und mich im Ort bewege dann bin ich verpflichtet meinen Melder bei mir zu tragen.

So interpretiere ich die div. Festlegungen in den Feuerwehrgesetzen und mit Hilfe des GMV.

Umgekehrt muss es dann aber auch möglich sein einem Feuerwehrangehörigen der dieser Pflicht nicht nachkommt ( z.B. Melder-im-Ladegerät-im-Schlafzimmer-Lasser ) dies auch mit Nachdruck klarzumachen das er damit eine Dienstpflicht verletzt.

Auch wenn das nicht so wörtlich bzw. konkret in div. Regelwerken ( Gesetze, Satzungen usw.) festgelegt ist.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW817022
Datum09.02.2016 21:165645 x gelesen
Geschrieben von Matthias M. B.Schöne, theoretisch abgeleitete Meinung

Mit Verlaub, Blödsinn
Hier geht es nicht und hier soll niemand und es wurde bestimmt auch noch kein *Indianer wegen Abwesenheit durch;
Geschrieben von Matthias M. B.. ()Urlaub ()Skifahren()Hochzeit ()Krank()in der nächsten Großstadt angemahnt.


* Für die Großkopferten kann das jedoch ein politisches Problem sein
http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=765168
http://www.express.de/bonn/sicherheits-massnahmen-ob-holt-feuerwehr-chef-aus-dem-urlaub-zurueck-18430398
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hannelore-kraft-ministerpraesidentin-wegen-funkloch-ausrede-in-kritik-a-993454.html

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW817027
Datum09.02.2016 21:245575 x gelesen
Geschrieben von Matthias M. B.Während Deiner Hochzeit nicht ausgerückt? Rausgeworfen!

Es soll schon Hochzeiten gegeben haben, da saß die Braut dann alleine da :-))

Geschrieben von Matthias M. B.Krank zu Hause?
Krank ist nicht einsatzfähig, da darf man nicht ;-))

Geschrieben von Matthias M. B.Beim Einkaufen in der nächsten Großstadt?
Wenn der Melder da geht schön.

Übrigens die größte Entfernung bei der mal ein FME bei mir ausgelöst hat, wäre etwa 400 km. Ich bin da nicht hingefahren

Ansonsten bezeichnet man deine Art zu posten in anderen Foren als trollen

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern817029
Datum09.02.2016 21:365589 x gelesen
Hallo,

greift hier nicht auch der § 203 StGB?

dort geht es auch um Privatgeheimnisse (gilt ja u.A. auch für Ärzte, RD,...)


fragende Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg817030
Datum09.02.2016 21:515558 x gelesen
Hallo Martin,

Geschrieben von Matthias M. B.Schöne, theoretisch abgeleitete Meinung. Dann sitzen wir ja alle am Schleudersitz in unserer FF. Als ich in Urlaub in Italien war 2015 bekam ich eine Alarm SMS. Ich hatte mich erdreistet in Urlaub zu gehen und bin meiner Pflicht nicht nachgekommen. Ebenso vor einigen Wochen beim Skifahren in Österreich. Ich zitter schon.......!In meiner Aktiven, Zeit war in der örtlichen FW- Satzung festgelegt, dass man sich bei geplanter Abwesenheit ab 3 Tage beim Kdt. abzumelden sollte! Halte ich gerade in der Urlaubszeit für Sinnvoll um einen Überblick über die Personalverfügbarkeit zu haben.
Während Deiner Hochzeit nicht ausgerückt? Rausgeworfen! Da ist man wohl entschuldigt!
Krank zu Hause? Raus! Da steht die UVV davor, da wir nur Einsatzfähig Ausrücken dürfen.
Beim Einkaufen in der nächsten Großstadt? 35km Anfahrt halte ich nicht unbedingt für sinnvoll. Habe das aber damals auch 1 oder 2mal gemacht, von meiner Arbeitsstätte und Nachalarmierung.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW817032
Datum09.02.2016 22:145643 x gelesen
Geschrieben von Michael B.35km Anfahrt halte ich nicht unbedingt für sinnvoll. Habe das aber damals auch 1 oder 2mal gemacht, von meiner Arbeitsstätte und Nachalarmierung.

(auch) Hier ist es sinnvoll wenn der Meldeempfänger "sagt was er braucht", also nicht nur für die Großkopferten sondern für jede Einsatzkraft.
Denn wer aus XXKm zu einem Containerbrand kommt weil der Melder einfach nur piept wird sich mächtig ärgern, wenn der Einsatz jedoch als F3 /TH4 ect. läuft darf man gerne auch etwas später nachrücken und wenn die Elbe wieder mal die Semperoper besucht sogar ein paar Tage später.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817056
Datum10.02.2016 13:405408 x gelesen
Und dann ändert sich an der Aussage was?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW817080
Datum10.02.2016 21:585399 x gelesen
Geschrieben von Jakob T..... oder extrem links. ;)

Mit Absicht habe ich Rechts geschrieben, denn heute ist alleine das Deutsch sein Grund genug politisch sehr weit rechts zu sein..lt "Die Zeit", eine nicht unwichtige Zeitung die ich bis heute gerne gelesen ...hatte.

http://www.zeit.de/sport/2016-02/handball-deutschland-europameister-alternative-fuer-deutschland

Sorry,
hat nicht direkt etwas mit der FW zu tun, zeigt aber sehr deutlich was heute gesellschaftlich opportun ist.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJens8 O.8, Heide / Schleswig-Holstein817082
Datum10.02.2016 22:555313 x gelesen
Hallo Thomas,

nichts für ungut, aber versuche einfach mal, nicht über jeden Stock u springen, den man dir hinhält! Der Beitrag in der Zeit

http://www.zeit.de/sport/2016-02/handball-deutschland-europameister-alternative-fuer-deutschland

ist entweder eine gut gemachte Satire oder das Produkt eines "Schwachmaten", meinetwegen auch mit akademischer Besoldung.

Gruß Jens (Handballfan, eher linksliberal verortet!)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW817084
Datum10.02.2016 23:135327 x gelesen
Geschrieben von Jens O.nichts für ungut, aber versuche einfach mal, nicht über jeden Stock u springen, den man dir hinhält! Der Beitrag in der Zeit

http://www.zeit.de/sport/2016-02/handball-deutschland-europameister-alternative-fuer-deutschland

ist entweder eine gut gemachte Satire oder das Produkt eines "Schwachmaten", meinetwegen auch mit akademischer Besoldung.

Gruß Jens (Handballfan, eher linksliberal verortet!


Das Stöckchen ist leider symptomatisch für unsere Republik.

Aber genug über Politik

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern817087
Datum11.02.2016 08:235101 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.dort geht es auch um Privatgeheimnisse (gilt ja u.A. auch für Ärzte, RD,...)
Ist aber alles abschließend aufgezählt.
Es steht zwar was von verpflichtet drin, aber ich kenne einige FFs die sowas nicht machen, dann greift auch 203 StGB nicht.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern817088
Datum11.02.2016 08:305212 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Wenn du also deinen Melder nicht dabei hast, dann kannst du deinen Pflichten nicht nachkommen.
Das grenzt schon an die Chaos Theorie.
Was war zuerst da, Huhn oder Ei.
Wie jemand meint das für sich interpretieren zu müssen ist jede Feuerwehr ihr eigenes Problem.
Ich bleib dabei, es gibt keine "rechtliche" Handhabe jemand den FME aufzuzwingen.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW817097
Datum11.02.2016 11:055131 x gelesen
Was hat das mit Chaostheorie zu tun. Du bist in der Feuerwehr um im Einsatz Leuten zu helfen. Ohne FME geht das nicht. Ist in etwa so als ob du als Vertriebsingenieur arbeiten willst und dich weigert Kunden zu besuchen

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817099
Datum11.02.2016 11:145070 x gelesen
Ich frage mich auch gerade, wie die Diskussion wohl laufen würde, wenn jemand die Frage stellen würde "Hallo, ich will unbedingt aktiv in die Einsatzabteilung der Feuerwehr, aber ich möchte nicht zu den Einsätzen kommen. Was kann ich tun?"

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW817100
Datum11.02.2016 11:465116 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Ich bleib dabei, es gibt keine "rechtliche" Handhabe jemand den FME aufzuzwingen.
Damit hast du absolut Recht !
Die Führung muss dann entscheiden ob und wie die weitere Mitgliedschaft in der FW aussehen kann.
Ergo:
Die Einsatzkraft zu einem Gespräch einbestellen und dieser startet darauf hin eine anonyme Anfrage im FW-Forum ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg817108
Datum11.02.2016 15:43   5236 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas M.

In meinen Augen braucht es für das Tragen vom Melder damit kein weiteres Gesetzt, keine Verordnung und auch keine Dienstanweisung, genau so wenig wie für das Ein und Aus atmen, denn
kein Melder = keine Teilnahme am Einsatz = Geld , Zeit und jede Planung zum Fenster raus geworfen.



Ich sehe die ganze Diskussion als sinnbefreit und konstruiert an. Seit April 1976 ist ein FME/DME mein ständiger Begleiter. Als " Dienstanweisung " sehe ich den § 14 ( Dienstpflichten ) Abs. 2 des FwG BW an, der sagt: "bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden" und das kann ich nur, in dem mein Piepser mich zum Einsatz ruft, ergo führe ich ihn mit. Und wenn ich aus irgendwelchen Gründen keinen DME mitführen kann oder will, dann kann ich das vor mir und meiner Feuerwehr auch verantworten und begründen.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 08.02.2016 21:25 Adri7an 7R., Utting Tragepflicht Funkmeldeempfänger?
 09.02.2016 11:05 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 11:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2016 12:21 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 12:40 Pete7r L7., Chemnitz
 09.02.2016 13:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.02.2016 13:35 Jako7b T7., Bischheim
 09.02.2016 14:59 Mark7us 7K., Bamberg
 10.02.2016 21:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.02.2016 22:55 Jens7 O.7, Heide
 10.02.2016 23:13 Thom7as 7E., Nettetal
 09.02.2016 13:38 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 13:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2016 14:00 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 14:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2016 15:04 Mark7us 7K., Bamberg
 09.02.2016 15:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.02.2016 14:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.02.2016 14:26 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 14:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.02.2016 20:26 Chri7sti7an 7R., Geisenfeld
 10.02.2016 13:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.02.2016 21:36 Chri7sto7ph 7R., Berching
 11.02.2016 08:23 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 13:50 Thom7as 7E., Nettetal
 09.02.2016 14:07 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 19:55 Thom7as 7E., Nettetal
 09.02.2016 20:11 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
 09.02.2016 20:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2016 21:16 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.02.2016 21:24 Thom7as 7E., Nettetal
 09.02.2016 21:51 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 09.02.2016 22:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.02.2016 08:30 Alex7and7er 7H., Neuburg
 11.02.2016 11:05 Thom7as 7E., Nettetal
 11.02.2016 11:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.02.2016 11:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.02.2016 14:07 Chri7sti7an 7H., Grötzingen
 09.02.2016 14:11 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 15:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.02.2016 17:02 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.02.2016 17:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2016 17:23 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.02.2016 15:43 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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