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Thema | Feuerwehrzulage | 3 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 817042 | |||
Datum | 10.02.2016 09:49 | 4591 x gelesen | |||
Guten Tag, ich habe als Angestellter bei einer Werkfeuerwehr gearbeitet und bin nun bei einer öffentlichen BF in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Dabei wurden mir nun die Jahre bei der WF anerkannt, weshalb ich in die Besoldungsgruppe A7 Stufe 4 eingruppiert wurde. Im Bayerischen Besoldungsgesetz steht in der Anlage 4, dass Feuerwehrleute im Einsatzdienst Zulagen bekommen: Nach einer Dienstzeit von einem Jahr: 71,07 Euro Nach einer Dienstzeit von zwei Jahren: 142,15 Euro. Meine Frage wäre nun, stehen mir die 142,15 Euro zu? Denn schließlich wurde ja mein Diensteintritt fiktiv vorverlegt, was ja auch zur Erfahrungsstufe 4 in A7 geführt hat. Oder ist damit die tatsächliche Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber gemeint? Hat evtl. jemand hiermit Erfahrung? Bundesland Bayern Vielen Dank! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 817043 | |||
Datum | 10.02.2016 10:14 | 2367 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf M.ich habe als Angestellter bei einer Werkfeuerwehr gearbeitet und bin nun bei einer öffentlichen BF in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Das ist die Anerkunnung der beruflichen Erfahrungen => Erfahrungsstufe 4 statt 2 (oder gar nur 1). Geschrieben von Ralf M. Im Bayerischen Besoldungsgesetz steht in der Anlage 4, dass Feuerwehrleute im Einsatzdienst Zulagen bekommen: Das ist m.E. die Dienstzeit in der entsprechenden Funktion bei einem öffentlichen Arbeitgeber... Da es da aber offensichtlich diverse Interpretationsvarianten gibt, Dienstherrn fragen ggf. Arbeitsrechtler mit Hintergrund im öffentlichen Dienst-/Besoldungsrecht fragen.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 817086 | |||
Datum | 11.02.2016 07:53 | 1568 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf M.Meine Frage wäre nun, stehen mir die 142,15 Euro zu? Denn schließlich wurde ja mein Diensteintritt fiktiv vorverlegt, was ja auch zur Erfahrungsstufe 4 in A7 geführt hat. Die tatsächliche Dienstzeit. Für die Eingruppierung der Dienstzeit gibt es ja anrechenbare Vordienstzeiten. Auch 3 Jahre Erziehungsurlaub werden zB angerechnet, hier würde wohl keiner auf die Idee kommen und sagen, ich hab schon eine gewisse Dienstzeit geleistet und will die Feuerwehrzulage. Bei der Feuerwehrzulage gilt die tatsächliche Dienstzeit, die du bei der Feuerwehr getätigt hast. Da im BayBesG aber explizit auf Art 4 BayFwG hingewiesen wird und dort auch Werkfeuerwehren aufgezählt werden, kann es sein das dein neuer Dienstherr die Zeit anerkennen kann, aber nicht muß. Im Zweifelsfall wirst du klagen müssen. | |||||
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