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Thema | tödlicher Unfall bei privater Tauchübung | 11 Beträge | |||
Rubrik | Übung | ||||
Autor | Pete8r I8., Freital / Sachsen | 817396 | |||
Datum | 20.02.2016 10:17 | 7722 x gelesen | |||
Hallo, immer wieder passieren Unfälle bei Übungen/ während der Ausbildung. Danach kommen auch immer wieder Fragen der Unfallkassen ob es sich z.B. um eine offizelle Ausbildung handelte. Gibt es einen Dienstplan wo die Übung/ Ausbildung vermerkt wurde oder ist diese kurzfristig angesetzt wurden und auch durch den Vorgesetzten bestätigt wurden. Hier ein Extremfall von der DRK-Wasserwacht Sicher denkt keiner an solch einen Extremfall wie er diese Woche in Sachen-Anhalt passiert ist. Zeigt er aber doch dass man immer für das schlimmste vorbereitet sein muss, auch um für Folgeschäden vorbereitet zu sein. MkG Peter | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 817398 | |||
Datum | 20.02.2016 10:54 | 3956 x gelesen | |||
Durchaus richtig. Allerdings gilt auch, das alle Tätigkeiten versichert sind, von denen der Versicherte annehmen durfte oder musste, das diese (überwiegend) dem Interesse des Unternehmen dienen. Dies gilt in aller Regel auch dann, wenn die Tätigkeit auf eigene Initiative erfolgt. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817411 | |||
Datum | 20.02.2016 15:12 | 3826 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Udo B. Allerdings gilt auch, das alle Tätigkeiten versichert sind, von denen der Versicherte annehmen durfte oder musste, das diese (überwiegend) dem Interesse des Unternehmen dienen. Dies gilt in aller Regel auch dann, wenn die Tätigkeit auf eigene Initiative erfolgt. das wird dann eine Gratwanderung werden. wie will man das abgrenzen? wo hört "privat" auf und wo fängt "dienstlich" an? Oder kann ich jetzt nachher in meinen Garten runtergehen und mit der Motorsäge arbeiten. Wenn mir dann was passiert kann ich den Schutz des Feuerwehr-Unfallversicherers in Anspruch nehmen. Und das mit der Begründung das Kleinschnippeln meines Nussbaums diente ja der Fortbildung für die Feuerwehr. irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 817417 | |||
Datum | 21.02.2016 10:25 | 3053 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wo hört "privat" auf und wo fängt "dienstlich" an? "privat" ist eine Tätigkeit dann, wenn sie ausschließlich dem privaten Interesse des Versicherten dient, Also Essen, Trinken, Waschen, Schlafen, usw., einem Hobby nachgehen. Bei "Beschäftigten" ist die Trennung meist relativ einfach, auch wenn es dort teils zu "gemischten Tätigkeiten" kommt. Um auf das Beispiel mit deinem Nussbaum zurückzukommen: Das ist, so wie du es beschreibst, in erster Linie eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit - sonst wäre es ja einfach ... :) Aber spinnen wir das doch einfach mal weiter: Du bist Ausbilder für Motorsägenführer und als solcher auch in der freiwilligen Feuerwehr tätig. Um deine Jungs und Mädels der Feuerwehr im Umgang mit der Motorsäge fit zu halten, holst du dir immer mal wieder zwei oder drei zu Baumfällarbeiten dazu. Selbstverständlich mit der (Jahre zurückliegenden mündlichen) Erlaubnis deines Wehrleiters. Bei einem Schadenfall solltest du jetzt nachweisen können, das es diese "betriebliche Übung" gab, auch wenn die nicht unbedingt auf dem offiziellen Ausbildungsplan steht. Vor dem gleichen Problem stehen ja auch ehrenamtliche Material-, Geräte-, und Fahrzeugwarte. Häufig Alleinarbeit ohne Zeugen, freie Zeiteinteilung, ungewöhnliche (Arbeits-)Zeiten, usw. ... Deshalb sind grundsätzlich zunächst einmal die Unfallversicherer gefragt. Diese haben die Tatbestandsvoraussetzungen des Arbeitsunfalls von Amts wegen zu prüfen und dabei alle für den Einzelfall bedeutsamen, insbesondere auch die für den Versicherten günstigen Umstände so ausdrücklich § 20 Abs. 2 SGB X zu berücksichtigen. Erst dann, wenn nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten eine bestimmte Tatsache nicht feststellbar ist, ist nach der Beweislast zu entscheiden. Diese trägt für alle anspruchsbegründenden Tatsachen der Versicherte, insbesondere für das Vorliegen einer versicherten Tätigkeit, eines Unfallereignisses oder eines Gesundheitsschadens, die Unfall- und haftungsbegründende Kausalität. Kann dieser Beweis durch den Versicherten geführt werden, trägt der Versicherungsträger die Beweislast für anspruchsvernichtende Tatsachen, z.B. innere Ursachen, alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit, Selbsttötung. Kannst du als Versicherter den entsprechenden Nachweis nicht führen, könnte ggf. ein so geannnter "Beweisnotstand" greifen, z.B. eine Erinnerungslücke nach einem Unfall. Ein solcher Beweisnotstand führt nach der Rechtsprechung das BSG dazu, dass an die Überzeugungsbildung geringere Anforderungen zu stellen sind. Die zum konkreten Unfall führende Tätigkeit muss im inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Das ist der Fall bei allen Verrichtungen, die dem Unternehmen wesentlich dienen. Maßgebend dafür ist, ob die Versicherten nach ihrer Handlungstendenz eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollen und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird. Dabei ist die Motivation für die Beurteilung unerheblich. Der Tote war Tauchausbilder, "die Goitzsche" ist ein Tagebaurestsee, das Wetter zum Unfallzeitpunkt (ca. 14 Uhr) stark bewölkt, leichter Wind, ca. 3 °C, hohe Luftfeuchtigkeit. Ich persönlich kann nicht wirklich nachvollziehen, das sich bei dieser Wetterlage um diese Uhrzeit eine Gruppe von Personen zu einem privaten(!) Tauchgang in einem Baggersee trifft und dabei auch noch die Bestimmungen der DGUV Regel 105-002 einhält (Sicherungstaucher). Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817419 | |||
Datum | 21.02.2016 11:00 | 2890 x gelesen | |||
hallo, danke für deine sehr interessante Ausführungen. dann bleibt mein Nussbaum stehen ;-) Geschrieben von Udo B. Aber spinnen wir das doch einfach mal weiter: der Dreh- und Angelpunkt in diesem Beispiel ist die Erlaubnis bzw. Kenntnis des Wehrleiters. Dann dürfte das ja klar sein. Wenn aber mehrere Feuerwehrangehörige sich spontan entscheiden eine "Privatübung" mit der Motorsäge durchzuführen dürfte es doch schwierig werden im Falle eines Falles den Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung zu bekommen. Da fehlt dann auch die "betriebliche Übung" Geschrieben von Udo B. Vor dem gleichen Problem stehen ja auch ehrenamtliche Material-, Geräte-, und Fahrzeugwarte. Häufig Alleinarbeit ohne Zeugen, freie Zeiteinteilung, ungewöhnliche (Arbeits-)Zeiten, usw. ... Wenn der ehrenamtliche Gerätewart Samstagmorgen im Gerätehaus am LF schraubt dürfte der Versicherungschutz klar sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 817421 | |||
Datum | 21.02.2016 11:36 | 2795 x gelesen | |||
Zur Vorbereitung eines Leistungsvergleiches haben sich meine Gruppe und ich über einen längeren Zeitraum immer wieder in privaten Räumlichkeiten, in Vereinsräumen oder auch "spontan" in der freien Natur getroffen ... ohne vorherige ausdrückliche Abstimmung mit der Leitung. Versicherungsschutz? Ja! Weil die Erlangung des Leistungsabzeichen im unternehmerischen Interesse stand und die Treffen unter Leitung eines Fachausbilders stattfanden. Alles eine Frage der Argumentationskette und des dazugehörigen Nachweises. :) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817438 | |||
Datum | 22.02.2016 11:55 | 2539 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Udo B. Der Tote war Tauchausbilder, "die Goitzsche" ist ein Tagebaurestsee, das Wetter zum Unfallzeitpunkt (ca. 14 Uhr) stark bewölkt, leichter Wind, ca. 3 °C, hohe Luftfeuchtigkeit. ok - aber wenn die Organisation sich gegenteilige äussert: mdr: Das DRK widersprach inzwischen der Staatsanwaltschaft, dass sich der Unfall bei einer offiziellen Übung der Wasserwacht ereignet habe. Die Beteiligten seien privat auf der Goitzsche unterwegs gewesen. Da wird der Unfallversicherungsträger sich dieser Meinung anschliessen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 817448 | |||
Datum | 22.02.2016 14:31 | 2106 x gelesen | |||
Nicht zwingend. :)SGB X, § 20 Untersuchungsgrundsatz Es ist nicht ungewöhnlich (gerade im EA), das Unternehmer das Vorliegen eines Versicherungsfalls verneinen, meist aus der Angst, in Regress genommen zu werden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 817451 | |||
Datum | 22.02.2016 15:08 | 2187 x gelesen | |||
Hallo zusammen Gibt es den Info's wie es zu dem Unfall kam und woran genau der Taucher gestorben ist? | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 817455 | |||
Datum | 22.02.2016 16:40 | 2117 x gelesen | |||
Auf Taucher.net wird auch gerade diskutiert. Scheinbar ist dort eine Arbeitsplattform montiert, auch arbeiten an einem Saugrohr werden erwähnt. Möglicherweise hat der Taucher "unter der Hand" ein paar Arbeiten erledigt, ist bei uns am See durchaus so üblich. Gewerbliche Tauchfirmen kosten richtig viel Geld. Mit kleinen Arbeiten (z.B. Bojenketten wechseln oder Suche nach versunkenen Uhren, Brillen, Ringen etc.) kann man sich als Taucher durchaus etwas dazuverdienen. Natürlich nicht versichert durch eine BG... MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Pete8r I8., Freital / Sachsen | 832528 | |||
Datum | 05.08.2017 09:26 | 1389 x gelesen | |||
Hallo, ein erster Zwischenbericht wurde jetzt veröffentlicht. Nach dessen Urteil hat das Einfrieren des Hauptatemreglers das Unglück ausgelöst. Quelle: http://www.mz-web.de/28118292 ©2017 MkG Peter | |||||
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