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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817369 | |||
Datum | 19.02.2016 10:22 | 15945 x gelesen | |||
in Hamburg: Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle bei Nacht die Rettungskräfte Bericht auf CityNewsTV Muss man nun folgenden Befehl mit in die Einsatzoptionen aufnehmen: "Angriffstrupp mit Schnellangriff zur Drohnenabwehr vor" MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817370 | |||
Datum | 19.02.2016 11:19 | 10736 x gelesen | |||
hallo, Ergänzung: Die Drohne wurde von einer Privatperson gesteuert. Der hat wohl aus reiner Neugierde mal sehen wollen wie so eine Unfallstelle von oben aussieht. Die Dinger verbreiten sich immer mehr. Da wird die Wahrscheinlichkeit das solche D.... meinen sie könnten an einer Einsatzstelle auch "mitmischen" grösser. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817371 | |||
Datum | 19.02.2016 11:44 | 10750 x gelesen | |||
Interessant ist, dass man hier eine "Gefährdung" annimmt. Woraus ergibt sich diese? Nur weil der Flug nicht genehmigt war? Die Steuerung durch einen Privatmann erfolgte? Denn auch in den BOS verbreiten sich Drohnen immer mehr. Und nun ist der Flug für irgendwen oder irgendwas gefährlich? Wenn ich dann überlege, wer womöglich "ungefährlicher" fliegen wird: 1. Ein Hobbydrohnenpilot, der das regelmäßig macht und sein Equipment aus eigener Tasche finanziert hat. 2. Ein Feuerwehrangehöriger. Der heute mal auf dem Hightech-ELW1 mitfahren musste, weil die Autos für Action schon voll waren. Der im Heck die Drohne findet, die der technikversiertere Führungsunterstützer mal für ne tolle Beschaffung hielt, der nun aber leider grad nicht da ist. Und der meint, oder dem gesagt wird, dass die Neugierde wie so eine Einsatzstelle von oben aussieht auch bei den Einsatzkräften durchaus vorhanden (und nachvollziehbar) ist. Wenn 1. für uns schon eine "Gefährdung" ist, macht 2. dann wenigstens alles, um eine solche im eigenen Betrieb auszuschließen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 817372 | |||
Datum | 19.02.2016 12:07 | 10318 x gelesen | |||
Die gleichen Gedanken hatte ich dazu auch, weiterführend wird es spannend wenn der genannte Drohnenpilot es auf einen Prozess ankommen lässt. In Anbetracht das immer mehr Feuerwehrs mit den Dingern an der Einsatzstelle (ob sinnvoll oder nicht lasse ich mal dahingestellt) hantieren, wird es für den STA denke ich nicht leicht eine Luftverkehrsgefährdung zu verargumentieren. Die Hamburger LuftVO habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, hier ist ein Verbot des Überflugs von Unfallstellen allerdings nicht erwähnt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 817373 | |||
Datum | 19.02.2016 12:58 | 9807 x gelesen | |||
Hast du den ersten Abschnitt des Absatz 3 gelesen? Dort steht verboten überfliegen von menschenansamlungen! Und das ist an einer einsatzstellle doch immer gegeben! Auch der Einsatz durch die eigenen Kräfte ist meiner Meinung nach kritisch zu hinterfragen! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 817374 | |||
Datum | 19.02.2016 13:06 | 9509 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Muss man nun folgenden Befehl mit in die Einsatzoptionen aufnehmen: oder: -> " Adler sollen Drohnen bekämpfen " Die Vögel werden so trainiert, dass sie die Drohne als Beute sehen. Nach jedem erfolgreichen Angriff werden sie mit einem Stück Fleisch belohnt. Ernsthaft: Einige Länderpolizeien experimentieren mit Anti-Drohnen-Störsendern. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817375 | |||
Datum | 19.02.2016 13:14 | 9558 x gelesen | |||
hallo, eränzende Info - das war der Unfall bei dem die Privat-Drohne mit im Spiel war: Hamburg (ots) - Unfallzeit: 18.02.2106, 18:45 Uhr Unfallort: Hamburg-Billstedt, Möllner Landstraße MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 817376 | |||
Datum | 19.02.2016 13:21 | 9569 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn V.Die Hamburger LuftVO habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, hier ist ein Verbot des Überflugs von Unfallstellen allerdings nicht erwähnt. Das es eine pauschales Verbot gibt, glaube ich auch nicht. Ab einer bestimmten Gewichtsklasse oder wenn die Drohne nicht ausschließlich zum Sport oder Freizeitgestaltung benutzt wird, ist es in der Tat Zitat:" Unglücksorten, Katastrophengebieten und ander en Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), " verboten zu überfliegen. So, nun braucht eine Feuerwehr die mit Drohnen fliegt auch eine Ausnahmegenehmigung die ein solchen Flug über Einsatzstellen betreibt. Ansonsten macht sich die Feuerwehr genauso strafbar wie der Pressefotograf. Das nächste große Problem was viele nicht wissen. Wer ein Modelflugzeug, egal wie groß im kontrolliertem Luftraum betreibt und keine Freigabe von der Flugverkehrskontrolle (außer an die pauschale Genehmigung der DFS gilt) hat begeht eine Ordnungswidrigkeit die mal schnell in den 5 stelligen Bereich geht. Auf deutsch, sobald eine Einsatzstelle in der Nähe eines Militärflugplatz ist, (und "Nähe" können auch mal 20km-30km sein) hat vor dem Start zwingen die Freigabe der Flugverkehrskontrolle zu erfolgen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817378 | |||
Datum | 19.02.2016 13:30 | 9450 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Auf deutsch, sobald eine Einsatzstelle in der Nähe eines Militärflugplatz ist, (und "Nähe" können auch mal 20km-30km sein) hat vor dem Start zwingen die Freigabe der Flugverkehrskontrolle zu erfolgen. nicht nur in der Nähe von Militärflugplätze. Bei zivilen Flugplätzen gibt es Regelungen die auch Hobbymodellflugpiloten usw. beachten müssen. hier mal eine kleine Sammlung: http://www.luftrecht-info.de/index.php/kontrollierter-luftraum http://wiki.mikrokopter.de/LuftRaum http://www.modellflug-im-daec.de/flugsich/flugsich-neueregeln/92-flugsicherheit noch was ;-) das kann u.U. auch bei einem grösseren Kindergeburtstag mit Luftballonsteigenlassen wichtig sein: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Massenaufstieg+von+Kinderluftballons++Erlaubnis+beantragen-1717-leistung-0 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 817379 | |||
Datum | 19.02.2016 13:34 | 9318 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Bei zivilen Flugplätzen gibt es Regelungen die auch Hobbymodellflugpiloten usw. beachten müssen. Ja, aber bei zivilen wird es kompliziert. 1. Hat der zivile Flughafen/Flugplatz überhaupt einen kontrollierten Luftraum? 2. Gilt für diesen zivilen Flughafen/Flugplatz die pauschale Ausnahmegenehmigung der DFS unter bestimmten Vorraussetzungen und und und. Das Thema ist viel zu komplex um hier einfach pauschale Aussagen zu treffen. | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 817380 | |||
Datum | 19.02.2016 14:39 | 9614 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.Hast du den ersten Abschnitt des Absatz 3 gelesen? Die Unterstellungen und Formulierungen von so manchem User in diesem Forum finde ich immer wieder beeindruckend. Ja, das habe ich gelesen, dort steht was von einem Verbot des Überflugs, und wenn wir schon beim klugscheißen sind: Geschrieben von Sebastian A. Dort steht verboten überfliegen von menschenansamlungen! Ich kann eine Menschenansammlung oder eine Einsatzstelle auch umfliegen und nicht überfliegen. Damit wird sich das eine oder andere Gericht in Zukunft auseinandersetzen dürfen. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 817386 | |||
Datum | 19.02.2016 16:58 | 9107 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.
Sollten die besser nicht machen. Zum einen ist eine runterfallende Drohne nicht ungefährlich, zum anderen liegen viele andere Geräte auf dem gleichen Frequenzband. Wenn dann noch eine andere, legale Drohne mit gestört wird ist das dann ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Störsender sind daher sehr kritisch. In der Regel kehren Drohnen aber bei Verlust der Funkverbindung zum Startplatz zurück und landen dort. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 817387 | |||
Datum | 19.02.2016 18:19 | 9129 x gelesen | |||
Also ich habe nur gefragt ob du es gelesen hast. Da du ja selbst geschrieben hast du konntest nichts dazu finden! Deshalb habe ich den Hinweis auf den 3 Absatz gegeben! Und es ist sicher schwer herauszufinden wann es ein überfliegen ist und wann ein umfliegen! Aber es ist ja nicht unsere Aufgabe soetwas zu entscheiden! Vielleicht kannst du mir ja auch erzählen wie es deiner Meinung nach besser wäre dir die Frage zu stellen ohne Unterstellungen und falschverstandene Formulierungen. Kameradschaftliche Grüße | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 817389 | |||
Datum | 19.02.2016 22:12 | 8887 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die Drohne wurde von einer Privatperson gesteuert. Inwischen nutzen ja auch "Blaulichtfotografen" Dronen. Das sind auch Privatpersonen, bzw. Privatfirmen. Geschrieben von Jürgen M. Der hat wohl aus reiner Neugierde mal sehen wollen wie so eine Unfallstelle von oben aussieht. Und der "Blaulichtfotograf" macht das zum Geldverdienen. Der hat dann sicher eine Genehmigung und eine Versicherung dafür, aber ganz ohne Regeln dürfen das Journalisten sicher auch nicht. Ich sehen schon einen Unterschied zwischen der Knipserdrone (egal, wer die fliegt) und der Erkundungsdrone vom Gutachter oder die im Auftrag der Einsatzleitung gesteuert wird. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817390 | |||
Datum | 19.02.2016 23:40 | 8725 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.
Den überwiegenden Teil deiner Vergleiche finde ich....hätte, wäre, Fahrradkette, oder anders; Wenn ich dann überlege, wer womöglich "ungefährlicher" fliegen wird: 1. Ein Hobbydrohnenpilot, der sein Equipment als super Schnäppchen für 29,99Euro direkt in China bestellt hat und mittels 2Zoll Monitor wild im Einsatz herum fliegt. 2. Ein Feuerwehrangehöriger. Der extra ausgebildet wurde um mit einer qualitativ hochwertigen und damit zuverlässigen Drohne in Abstimmung mit der EL eine Einsatzstelle überfliegt. Eine Drohne muss man bedienen können und wie fast jedes andere Gerät aus unserem Fundus kann sie auch Schäden verursachen aber auch verhindern resp. minimieren. Analog zur Drohne lässt auch kein EL den Schrottplatzmitarbeiter eigenständig bei einem VU-Klemm schnippeln nur weil er auf der Arbeit mit einer Hydraulikschere arbeitet, denn; Ein FW-Einsatz funktioniert nur in dem man zusammen arbeitet und selbst das ist noch kein Garant für absolute Sicherheit. Es spricht in meinen Augen also nichts dagegen mit einer Privatperson zusammen zu arbeiten, der (uns jeweils bekannte) Schrotti kann möglicherweise deutlich besser schnippeln und der Hobbydrohnenpilot kann möglicherweise nicht nur viel besser fliegen sondern hat auch das deutlich bessere Equipment um eine Einsatzstelle aufzuklären. ABER! Immer und nur in Abstimmung mit der EL, Einzelgänger sind nur im Kino die Helden , IRL sind sie eine zusätzliche Gefahr. Im o.g. Fall alleine dadurch das Einsatzkräfte gebunden wurden die somit für den eigentlichen Einsatz nicht mehr zur Verfügung standen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817391 | |||
Datum | 19.02.2016 23:51 | 8642 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.2. Ein Feuerwehrangehöriger. Der extra ausgebildet wurde um mit einer qualitativ hochwertigen und damit zuverlässigen Drohne in Abstimmung mit der EL eine Einsatzstelle überfliegt.Wenn das auf die Drohnen und Piloten in den BOS zutrifft ist ja alles gut. Trifft es zu? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 817392 | |||
Datum | 19.02.2016 23:57 | 9081 x gelesen | |||
Grüß Euch, Grundlage für alles was in die Luft geht ist die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), erlassen vom Bundesministerium für Verkehr. Grundlage hierfür ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Einfachheit halber jetzt einfach mal vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung für den Straßenverkehr, die auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) erlasen wurde. Für unser Thema hat das Luftverkehrsgesetz zwei wichtige Definitionen parat: 1. Flugmodelle: Das sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. 2. unbemannte Luftfahrtsysteme: Das sind unbemannte Fluggeräte, die NICHT zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Wenn ich das ganze jetzt vereinfache, dann sind Flugmodelle bis 5 Kg erlaubnisfrei. Es gelten bestimmte Einschränkungen über bestimmten Gebieten. Unbemannte Luftfahrtsysteme sind generell erlaubnispflichtig. Für den Betrieb wird eine entsprechende Haftpflichtversicherungung benötigt. Ihr seht, die Unterscheidung besteht hier nur aus dem Zweck! Wobei das ganze sehr eng ausgelegt wird. Der Blaulichtfotograf betreibt definitiv ein unbemanntes Luftfahrtsystem (Fotografen werden auf der Seite des Luftamtes Nordbayern ausdrücklich als Beispiel genannt), ist also eindeutig nicht erlaubnisfrei. So, dann sehen wir uns das mal genauer an... Diese LuftVO regelt z.B. folgendes: Im § 19 wird geregelt was verboten ist, das wäre z.B.: - Ein Verbot von bestimmten Sachen in der Nähe von Flugplätzen. Da wird zum Beispiel verboten Drachen steigen zu lassen, Lasergeräte und Scheinwerfer die blenden können zu benutzen, Feuerwerk steigen zu lassen... -generell ist z.B. auch verboten unbemannte Luftfahrtsysteme außerhalb der Sichtweite des Steuerers zu betreiben oder ein unbemanntes Luftfahrtsystem über 25 kg zu betreiben. Dafür kann es keine generelles Ausnahmen geben. Hier sind Ausnahmen nur möglich, wenn das Fluggerät auf einem zugelassenen Übungsplatz bleibt und nicht darüber hinausfliegt. Und für die Land- und Forstwirtschaft gibt's wie üblich ne kleine Ausnahme, fast wie im Straßenverkehr ;-) In § 20 wird geregelt was Erlaubnispflichtig ist: - Flugmodelle über 5 kg - Aufstieg von Flugmodellen über Menschenansammlungen - übrigens auch Drachensteigen, wenn euer Seil länger als 100 m ist ;-) - der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen Für die Erlaubnis ist die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes zuständig. In meiner Region wäre diese das Luftamt Nordbayern, angesiedelt bei der Regierung von Mittelfranken. Die hat für den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung legt bestimmte Regeln fest. Z.b. verbietet sie das Fliegen über Einsatzstellen, Ungkücksorten und Katastrophengebieten, schreibt vor, dass die zuständige Polizeidienststelle zu informieren ist, schreibt eine max. Flughöhe von 100 m vor. Und noch viel viel mehr. Wer aber außerhalb von Sport und Freizeit ein unbemanntes Luftfahrtsystem betreiben will (in der Allgemeinverfügung sind als Beispiele folgende Zwecke aufgeführt: gewerbliche Herstellung von Fotoaufnahmen, Erprobungsflüge, Schulungen) und dabei innerhalb der Regeln dieser Allgemeinverfügung bleibt, der muss nur eine Erklärung abgeben (Formlatt, hinterlegt auf der Homepage des Luftamtes Nordbayern), dass er sich an diese Regeln hält und er muss die "Piloten" in dem Formlatt anführen. Dann darf er für zwei Jahre von der Allgemeinverfügung Gebrauch machen. Wenn die Tätigkeit die Grenzen der Allgemeinverfügung übersteigt, also z.B. Blaulichtfotograf (überfliegen von Einsatzstellen), dann muss er einen richtigen Antrag an das Luftamt stellen. Wie restriktiv das gehandhabt wird weiß ich allerdings nicht. Für Such- und Rettungseinsätze oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib und Leben einer Person darf nach § 39 der LuftVO von der Verordnung abgewichen werden. Diese Regelung bezieht sich aber eigentlich auf die RTHs. Ob Drohnen bei der Feuerwehr oder bei anderen BOS unter diese Ausnahme fallen weiß ich nicht. Wenn der Drohnenpilot einen Rettungshubschrauber überfliegt liegt natürlich ein Vergehen nach dem StGB (Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr) nahe. Ich hab jetzt einfach mal versucht die Systematik ein wenig zu erklären. Es gibt viele Internetseiten oder Merkblätter, von Modellflugvereinen oder auch von Behörden zu einem der jeweiligen Themen, aber zur Abgrenzung ist relativ wenig zu finden, da muss man fast ein wenig in die Rechtsvorschriften selber schauen. Die sind recht umständlich zu lesen, da die ja neben Modellflug auch den bemannten Luftverkehr regeln. Dass ich mich in das Thema einlesen musste ist ein halbes Jahr her, ich hab jetzt nur kurz zusammengefasst, was auf die schnelle noch da war. Mit Sicherheit nicht vollständig. Schönen Gruß | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 817393 | |||
Datum | 20.02.2016 08:41 | 8582 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sebastian K. Wenn das auf die Drohnen und Piloten in den BOS zutrifft ist ja alles gut. Das ist jetzt aber wieder eine rein akademische Diskussion. Sicher trifft das nicht immer zu. Es gibt ja auch viele Leute die es Toll finden LKW fahren durch "Handauflegen" zu lernen. Trotz allem sollte man in der Mehrheit davon ausgehen, dass Feuerwehren ihre Leute vernünftig ausbilden und vernünftiges Gerät einsetzen. Während ich dies beim Hobby Drohnen Pilot einfach nicht weiss. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817394 | |||
Datum | 20.02.2016 09:30 | 8546 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wenn das auf die Drohnen und Piloten in den BOS zutrifft ist ja alles gut. Neues Gerät wird zuerst als Einsatz tauglich bewertet, dann gekauft und so lange daran ausgebildet und beübt bis die Vornahme im Einsatz so sicher wie möglich ist. Ich zumindest kenne das nur so, kennst du das anders ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 817399 | |||
Datum | 20.02.2016 11:06 | 8500 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Neues Gerät wird zuerst als Einsatz tauglich bewertet, dann gekauft und so lange daran ausgebildet und beübt bis die Vornahme im Einsatz so sicher wie möglich ist. Wird das jetzt endgültig eine Plattform für Witze? Wenn dem so wäre, herrschte Glücksseeligkeit innerhalb Feuerwehrdeutschland. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817402 | |||
Datum | 20.02.2016 12:22 | 8451 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.
Würdest du bitte eine nutzbringende Aussage treffen ? oder mit Witz; Bei euch scheinen die Geräte ungeplant vom Himmel zu fallen und jeder FM greift sich das Gerät was zufällig vor seinen Füßen landet ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817404 | |||
Datum | 20.02.2016 12:52 | 8500 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Trotz allem sollte man in der Mehrheit davon ausgehen, dass Feuerwehren ihre Leute vernünftig ausbilden und vernünftiges Gerät einsetzen.Darf ich mir den Satz für diverse zukünftige Diskussionen hier merken? ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817405 | |||
Datum | 20.02.2016 12:58 | 8471 x gelesen | |||
hallo, nach meinen Recherchen war das tatsächlich eine Privatperson die die Drohne aus reiner Neugierde genutzt hat. Also kein professioneller Photograph. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817406 | |||
Datum | 20.02.2016 13:12 | 8533 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Neues Gerät wird zuerst als Einsatz tauglich bewertet, dann gekauft und so lange daran ausgebildet und beübt bis die Vornahme im Einsatz so sicher wie möglich ist.Dann sind 2/3 der Forenthemen seit Anbeginn seiner Zeit reine Illusion? ;-) Geschrieben von Thomas M. Ich zumindest kenne das nur so, kennst du das anders ? Alleine zum Thema Drohnen findet man einige interessante Dinge, die ältesten (auffindbaren) immerhin aus 2008: Aufklärungsdrohnen bei der Feuerwehr oder Drohnen im Feuerwehreinsatz - Erfahrungen? oder Um Gottes Willen wir brauchen Drohnen! Auch in solchen Themen kamen seltsame Begriffe wie "ausbildungsintensiv" vor, Angaben zum rechtlichen Rahmen wurden als "typisch deutsche Antwort" bezeichnet, und der Satz " Aber wir sollten erstmal flächendeckend unsere vorhandenen Hilfsmittel/ Einsatzmittel und Einsatztaktiken richtig beherrschen und Einsetzen..." ist mir gerade auch ins Auge gefallen. Aber mein Einwand hier ist "hätte, wäre, Fahrradkette", und Ausbildung und Technikeinsatz ist in deutschen Feuerwehren kein nennenswertes Problemfeld mehr? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 817408 | |||
Datum | 20.02.2016 14:02 | 8382 x gelesen | |||
Ich verweise der Einfachheit halber auf Sebastians Antwort. Es ist mindestens zynisch wenn du den Erwerb von Sachen,deren Sinnhaftigkeit und die ausreichende Ausbildung bei Fw in der Fläche so beschreiben möchtest. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817410 | |||
Datum | 20.02.2016 15:05 | 8348 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.die ältesten (auffindbaren) immerhin aus 2008: ...und was hast du erwartet, das jemand für eine neue Technik in ersten Ansatz die perfekte und allein gültige FwDV mit passender EnDIN abliefert die ab 2008 und für alle Zeit weltweit gültig ist ? Geschrieben von Sebastian K. Dann sind 2/3 der Forenthemen seit Anbeginn seiner Zeit reine Illusion? ;-) Im Gegensatz zum Weltklima ist die FW jedoch kein statisches System (ok manchmal zweifel ich daran), neue Technik wird erfunden, die Einsatzmöglichkeiten abgewogen, Ausbildungen erarbeitet und die tatsächliche Anwendung geübt bis sie im Einsatz angewendet werden kann. Nicht immer läuft das ideal, es gibt "Blindgänger" die jedoch dank zB dieses Forums deutlich besser in der Fläche bekannt werden, denn 2/3 der Forenthemen beschäftigen sich genau mit dem was ich beschreibe. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817412 | |||
Datum | 20.02.2016 15:39 | 8525 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M....und was hast du erwartet, das jemand für eine neue Technik in ersten Ansatz die perfekte und allein gültige FwDV mit passender EnDIN abliefert die ab 2008 und für alle Zeit weltweit gültig ist ?Eigentlich hatte ich nur die Frage in den Raum gestellt, welche Gefahr durch eine private Drohne an einer 08/15-Einsatzstelle ausgeht, dass man das Gerät sicherstellen (oder "mit Schnellangriff abwehren") muss und ob in den drohnenbegeisterten Feuerwehren derartige Gefahren, sofern es sie geben sollte, im Rahmen der von dir angesprochenen Geräteeinführung auch berücksichtigt werden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 817433 | |||
Datum | 21.02.2016 23:06 | 8476 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Ernsthaft: Einige Länderpolizeien experimentieren mit Anti-Drohnen-Störsendern. Klingt ein wenig weltfremd und nach Panikreaktion.. Da gefallen mir diese gemäßigten Aussagen aus UK deutlich besser: - "Officers [..] are told not to "criminalise innocent misuse" of drones" - "The suggested course of action? Just wait -- for the battery to run out." http://www.wired.co.uk/news/archive/2015-11/03/police-fly-drone-crash-danger-terrorism-rules Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 817434 | |||
Datum | 22.02.2016 08:26 | 8256 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Bernhard D. Einige Länderpolizeien experimentieren mit Anti-Drohnen-Störsendern. Odrr auch: -> heise.de " Polizei von Tokio startet erste Drohnen-Abwehr-Einheit " In Tokio gibt es die erste Polizeieinheit, die sich mit der Abwehr von Drohnen befasst. Mehrere Dutzend Polizisten wurden für Abwehreinsätze ausgebildet. Haben sie zu Boden keinen Erfolg, können sie eine Drohne mit Fangnetz einsetzen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817437 | |||
Datum | 22.02.2016 11:53 | 8210 x gelesen | |||
hallo, ich kann mir gut vorstellen das es (polizeiliche) Situationen bzw. Lagen gibt wo man nicht warten kann bis der Ohne der Saft ausgeht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 817446 | |||
Datum | 22.02.2016 13:46 | 8053 x gelesen | |||
Richtig. Und trotzdem geht es auch dann darum, eine der Lage angemessene Maßnahme zu ergreifen. §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 817453 | |||
Datum | 22.02.2016 16:21 | 7950 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ich kann mir gut vorstellen das es (polizeiliche) Situationen bzw. Lagen gibt wo man nicht warten kann bis der Drohne der Saft ausgeht. Die bisherigen Szenarien an denen ich teilnehmen konnte gingen in zwei Richtungen: - Grenzüberschreitende Einwegflüge zum Schmuggeln. Hier sind bis zu 10km mit 5kg Nutzlast mit einer handelsüblichen Drohne ab etwa 2500 EUR möglich. - Einwegflüge mit terroristischem Hintergrund, z.B. mit einer Mischung aus NC-Pulver und Glaskügelchen mit bis zu 5kg Gewicht. Mit gleicher Hardware möglich. Bei beiden Situationen möchte man aus gefahrenabwehrender Sicht nicht warten bis der Akku leer ist. Eine Störung der Funkverbindung würde leider nicht immer den Abbruch des Fluges bedeuten. Selbst einfache Drohnen lassen sich mit einem Ziel programmieren das unabhängig angesteuert wird. In Frankreich hat man erste Versuche mit Abfangdrohnen an Kernkraftwerken gesammelt, in anderen Ländern wird versucht mit Greifvögeln Drohnen abzufangen. Die Idee mit den Netzen an großen Abfangdrohnen kommt z.B. aus Frankreich. Da die heutigen Flugcontroller bis zu drei Navigationsnetze nutzen können (GPS, Glonass und Galileo) ist ein stören nur entsprechend breitbandig mit den entsprechenden Nebenwirkungen möglich. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 817510 | |||
Datum | 23.02.2016 18:27 | 7851 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.2. Ein Feuerwehrangehöriger. Der heute mal auf dem Hightech-ELW1 mitfahren musste, weil die Autos für Action schon voll waren. Der im Heck die Drohne findet, die der technikversiertere Führungsunterstützer mal für ne tolle Beschaffung hielt, der nun aber leider grad nicht da ist. Wenn der technikversiertere Führungsunterstützer diese Drohne mal für ne tolle Beschaffung hielt, dann wird er hoffentlich 1) dem Thema "Redundanz" in der Ausschreibung weit größere Aufmerksamkeit geschenkt haben als Mama, die dem Wunsch "ich möchte 'ne Drohne" zwar nicht zu Weihnachten nachkam, später aber doch, als es Drohnen der Marke "Gut+Günstig" beim Mediamarkt als Supersonderangebot gab. (Nicht mißverstehen: Diese Geräte sind zuverlässiger als das meiste andere Kinderspielzeug.) 2) dem Thema "Fliegen unter ungünstigen Wetterbedingungen" ebenfalls Aufmerksamkeit geschenkt haben. Kinderspielzeugdrohnen haben eine geringere Vmax als etwas heftigere Windböen und können schon deshalb selbst mit bester Software so etwas nicht kompensieren. Geschrieben von Sebastian K. Der im Heck die Drohne findet, ? Entschuldigung, aber in Eurer Aufstiegserlaubnis sind die Namen derjenigen genannt, die das Ding fliegen dürfen, und für diese war auch die Fähigkeit zum Umgang mit dem Gerät nachzuweisen. Will heißen: Bei Modellhelikopterpiloten aus entsprechenden Vereinen winkt die Behörde schon mal ab, aber Dir könnte es durchaus passieren, daß Du zum Vorfliegen eingeladen wirst, wenn Du in dieser Aufstiegserlaubnis genannt werden möchtest. Ciao Hans-Joachim | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 817512 | |||
Datum | 23.02.2016 18:44 | 7640 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Eigentlich hatte ich nur die Frage in den Raum gestellt, welche Gefahr durch eine private Drohne an einer 08/15-Einsatzstelle ausgeht, dass man das Gerät sicherstellen ... muss Deine 08/15-Einsatzstelle zeichnet sich durch ein ungewöhnlich hohes durchschnittliches Aufkommen von Rettungshubschraubern aus. Weil eine Drohne in der Turbine ähnlich viel Schaden anrichten kann wie eine Ente, möchte man sie insbesondere beim Starten und Landen nicht in der Nähe haben. Du solltest davon ausgehen, daß Helikopterpiloten abdrehen, wenn sie derlei im Bereich des Landeplatzes in der Luft vorfinden. Wenn die Feuerwehr in ihrer Aufstiegserlaubnis davon ausgenommen sein möchte, vermute ich, daß die Landesluftfahrtbehörde ein Konzept sehen möchte, wie derlei vermieden wird. Vermute ich ... Ciao Hans-Joachim | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 817513 | |||
Datum | 23.02.2016 18:53 | 7671 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Ja, aber bei zivilen wird es kompliziert. Das Beispiel war ja Hamburg, und da ist der Kontrollbereich gar nicht mal soooo klein. Ciao Hans-Joachim | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 817516 | |||
Datum | 23.02.2016 19:19 | 7686 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Will heißen: Bei Modellhelikopterpiloten aus entsprechenden Vereinen winkt die Behörde schon mal ab, aber Dir könnte es durchaus passieren, daß Du zum Vorfliegen eingeladen wirst, wenn Du in dieser Aufstiegserlaubnis genannt werden möchtest. Meinst du so in etwa wie die Typen, die durch [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817520 | |||
Datum | 23.02.2016 19:33 | 7595 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.dann wird er hoffentlichJa, hoffentlich. Eine PN mit sinngemäßem Inhalt "Förderverein kauft Marke "Gut+Günstig" beim Mediamarkt und jetzt schaun mer mal" hat mich zwischenzeitlich schon erreicht. Ich denke nicht, dass das ein Einzelfall ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817522 | |||
Datum | 23.02.2016 19:57 | 7671 x gelesen | |||
Die ersten Rufe nach der ein oder anderen Ausnahme für Feuerwehrdrohnen gabs ja schon. Denn:Jeder Tag, der vergeht, an dem wir über den Einsatz der Drohnen diskutieren müssen, kann unsere Kameraden in ernsthafte oder gar tödliche Gefahr bringen (Bei H. Ziebs drück ich aber heute mal ein Auge zu, denn mit der Aussage "Wer Feuerwehreinsätze behindert, ist an Dummheit nicht mehr zu übertreffen" in seinem offiziellen FB-Profil als DFV-Präsident hat er bei mir einige Pluspunkte gesammelt) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 817525 | |||
Datum | 23.02.2016 20:54 | 7635 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Joachim Z.Das Beispiel war ja Hamburg, und da ist der Kontrollbereich gar nicht mal soooo klein. Nicht schlimm. Alles was weiter als 1500 Metern vom Zaun weg ist wurde von der DFS bis 50 Meter Flughöhe freigegeben. NfL 1-437-15 Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 817527 | |||
Datum | 23.02.2016 21:23 | 7771 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Meinst du so in etwa wie die Typen, die durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste Teilnahme an einer In-House-Schulung auf einmal große Einsatzfahrzeuge fahren können dürfen, auch spontan mal zum Vorführen ihrer Fähigkeiten gebeten werden? Ich meinte das nicht feuerwehrintern, sondern bei der Luftfahrtbehörde, die die Aufstiegserlaubnis erteilt. In Foren, die sich mit dem gewerblichen Einsatz von Drohnen beschäftigen, kannst Du nachlesen, daß genau dies auch in der Realität passiert: Daß man vormachen darf, wie man das Teil nach Ausfall der Automatik manuell wieder zurückfliegt. Bei Modellhubschrauberpiloten sparen sich die Leute das. Wenn Du in einem entsprechenden Verein an der Fliegerei teilnimmst, gilt das als hinreichender Fähigkeitsnachweis. Ciao Hans-Joachim | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 817532 | |||
Datum | 23.02.2016 23:20 | 7672 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die ersten Rufe nach der ein oder anderen Ausnahme für Feuerwehrdrohnen gabs ja schon. Denn:"Jeder Tag, der vergeht, an dem wir über den Einsatz der Drohnen diskutieren müssen, kann unsere Kameraden in ernsthafte oder gar tödliche Gefahr bringen" Mein Vorschlag dafür wäre, einen Transponder für solche Verwendungen zu schaffen, Mode S Class 3. Ein Mode-S Transponder kann anderen Luftfahrzeugen mittteilen, wo genau er ist, die Position wird auf den Bildschirmen von Navigationsgeräten der bemannten Luftfahrt dargestellt. Derzeit gibt es Class 1 für erwachsene Flugzeuge mit um die 250W Sendeleistung, und Class 2 für's langsam fliegende Kroppzeug in weniger als 4600m mit ungefähr 130W Sendeleistung. Ein guter Class 2 Transponder ist aber immer noch viel zu schwer (400 g) und braucht zu viel Strom (ca. 5W, hängt aber davon ab, wie oft er was gefragt wird). Gäbe es einen Class 3 für ... sagen wir maximal 300m Höhe und räumlich begrenzten Einsatz, mit einem zum Einsatzzweck passenden Stromverbrauch, dann würde es deutlich leichter, sich an die Sicherheitsstandards der Luftfahrt heranzurobben. Ciao Hans-Joachim | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 828390 | |||
Datum | 14.03.2017 18:28 | 5517 x gelesen | |||
Guten Tag wie schon hier in den News gemeldet " Feuerwehrverband begrüßt Drohnenverordnung " ist jetzt Gaffen über Einsatzstellen verboten: Die Verordnung regelt auch, wo der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen verboten ist: Der Betrieb [] ist verboten [] über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten,Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben []. (§ 21b (2)) Auch hier sind die Feuerwehren explizit ausgenommen. Dies ermöglicht zum einen, den Luftraum für die Einsatzerkundung frei zu halten, zum anderen wird das Gaffen aus der Luft verboten, bewertet Oschmann. Schon löblich, wie setzt man das Verbot an Einsatzstellen durch ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern | 828437 | |||
Datum | 16.03.2017 08:58 | 5295 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Bernhard D. wie schon hier in den News gemeldet " Feuerwehrverband begrüßt Drohnenverordnung " ist jetzt Gaffen über Einsatzstellen verboten: noch ist nichts verboten, die Verordnung ist ein Entwurf und noch nicht beschlossen... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 828443 | |||
Datum | 16.03.2017 11:32 | 5358 x gelesen | |||
Gerade gefunden und passt dazu: http://www.spiegel.de/politik/ausland/us-armee-schiesst-drohne-mit-patriot-rakete-ab-a-1139011.html Geschrieben von Spiegel US-Verbündeter schießt harmlose Drohne mit Patriot-Rakete ab Wie Banane ist das denn. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern | 828447 | |||
Datum | 16.03.2017 12:32 | 5291 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Harald Schramke--- Gerade gefunden und passt dazu: Aber irgendwie auch recht lustig wie ich finde :-D. Kopfkino an: "FW-X hat einen VU, bekämpft mit einer Patriot-Rakete eine Drohne eines Gaffers/Reporters und hat gleich noch einen Fläschenbrand dazu" Kopfkino aus. Spaß bei Seite. Ich finde es auch nicht so prikelnd, was momentan die Reporter und Bürger für möglichkeiten haben, und leider auch nutzen, um möglichst gut gaffen zu können/ spektakuläre Bilder machen zu können um sie in sämtlichen Medien den Leuten zu präsentieren. Egal ob die Leute es sehen wollen oder auch nicht.... Was die taktische Sache angeht, kann eine Drohne recht nützlich sein. Ich denke/bin mir sicher dass ich Euch Einsatzbeispiele nicht vortragen brauche :-D ;-). Ebenfalls die Aussage/Sorge, dass ein RTH-Pilot abdreht, sollte die FW-Drohne ihm nicht geheuer sein unterschreibe ich. Wobei ich hoffe/denke dass der EL vorher befiehlt, dass die Drohne am Boden zu sein hat, bevor der ("Quirl") RTH kommt/ dort ist. In meiner Wehr wird aktuell eine Drohne vom Lkrs. stationiert, wo die Kameraden u.a. von Hersteller geschult warden. Genaues kann ich Euch dazu aber nicht´s sagen weil ich nicht diesem Personenkreis angehöre. Ich persönlich bin gespannt ob und wie oft die Drohne zu welchen Schadenslagen alamiert wird. Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!! | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., St. Georgen / B-W | 837020 | |||
Datum | 29.01.2018 11:22 | 3961 x gelesen | |||
Guten Morgen, hier in St. Georgen / Schwarzwald hat gestern eine Drohne den Abflug des RTH mit einer lebensbedrohlich verletzten Patientin verzögert. Südkurier: Offenbar wurde der Hubschrauber-Abflug mehrere Minuten durch eine in der Nähe der Brandstelle fliegenden Kameradrohne behindert. Laut Polizeisprecher Harri Frank vom Polizeipräsidium Tuttlingen wurde der Pilot der ermittelt. Weil möglicherweise eine strafrechtliche Handlung vorliegt, ist in der Angelegenheit die Staatsanwaltschaft eingebunden. Link: https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/st-georgen/Fast-90-Einsatzkraefte-bei-Vollbrand-im-Stockwald;art410944,9595739 Habe mich heute Morgen gefreut, daß der Drohnenpilot ermittelt wurde :-) MkG Tobias | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Straßgiech / Bayern | 837043 | |||
Datum | 30.01.2018 00:09 | 3207 x gelesen | |||
Geschrieben von ---suedkurier--- Entgegen der Erstmeldung ist es nicht zu einer Behinderung des Rettungshubschraubers durch den Drohnenfug gekommen. Der Rettungshubschrauber konnte laut einer gemeinsamen Pressemitteilung von Polizeipräsidium Tuttlingen und Staatsanwaltschaft Konstanz mit der verletzten Frau an Bord planmäßig starten. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 837044 | |||
Datum | 30.01.2018 04:30 | 3018 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Wie Banane ist das denn. Prinzipiell erst einmal überhaupt nicht Banane. Daesh hat Splitterhandgranaten mit Funkauslöser versehen, ziemlich viele handelsübliche Kinderspielzeugdrohnen erworben, die Granaten daran befestigt, die Drohnen zu den Irakern oder Kurden fliegen lassen und dann per Funk ausgelöst. Ich kann Dir versichern, daß Splitterhandgranaten enorm gesundheitsschädlich sind. Ist wirklich eine eklige Sache, wenn die über Dir losgeht. Den Einwand des Generals, daß die Bekämpfung vorzugsweise mit billigeren Waffen erfolgen sollte, teile ich. Hans-Joachim | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 837045 | |||
Datum | 30.01.2018 04:52 | 3251 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael S.Ebenfalls die Aussage/Sorge, dass ein RTH-Pilot abdreht, sollte die FW-Drohne ihm nicht geheuer sein unterschreibe ich. Wobei ich hoffe/denke dass der EL vorher befiehlt, dass die Drohne am Boden zu sein hat, bevor der ("Quirl") RTH kommt/ dort ist. Eine Drohne der Feuerwehr sollte natürlich einen Transponder haben. Mittels eines Transponders teilen Luftfahrzeuge sich gegenseitig mit, wer sie sind, und daß sie sich an Position X mit Geschwindigkeit Y und Vektor Z befinden. Bei Drohnen oberhalb des Spielzeugmarktes ist das eine Ausstattungsoption. Ciao Hans-Joachim | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., St. Georgen / B-W | 837087 | |||
Datum | 31.01.2018 18:59 | 2449 x gelesen | |||
Guten Abend, die Polizei ermittelt doch: presseportal.de: POL-TUT: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Tuttlingen (St. Georgen im Schwarzwald) Drohnenflug über Brandstelle hat ein Nachspiel 31.01.2018 12:49 St. Georgen im Schwarzwald (ots) - Am Sonntagabend ist gegen 18.50 Uhr in einem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen "Am Schwanen" ein Brand ausgebrochen. Während der Rettungs- und Löschmaßnahmen kreiste eine ferngesteuerte Drohne über dem Brandort. (wir berichteten am 29.1.18) Die Beamten der Kriminalpolizei in Villingen haben die Sachbearbeitung übernommen und erste Zeugen befragt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen handelte es sich bei der Drohne um ein kennzeichnungspflichtiges Fluggerät, das nicht pilotenscheinpflichtig ist. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ein Strafverfahren gegen den 32-jährigen Drohnenpilot wegen des Verdachts eines Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Behinderung von hilfeleistenden Personen und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, eingeleitet. MkG Tobias | |||||
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