alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFeuerwehr kauft nicht zugelassene Atemschutztechnik25 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • Rosenbacher Feuerwehr geht die Luft aus
  •  
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen817606
    Datum26.02.2016 08:0114673 x gelesen
    Heute gefunden in der Sächsischen Zeitung:

    Für viel Geld hat die Gemeinde neue Atemschutzgeräte gekauft. Die sind aber unbrauchbar. Das sorgt für mächtig Ärger.

    Wenn es irgendwo brennt, ist bei den Kameraden der beiden Rosenbacher Ortswehren aus Bisch- und Herwigsdorf Handlungsschnelligkeit gefragt. Raus aus dem Sessel, rein ins Feuerwehroutfit, heißt es dann. Bei einem Feuer wartet auf 20 der insgesamt 80 Rosenbacher Feuerwehrleute eine ganz besondere Aufgabe. Denn sie sind sogenannte Atemschutzgeräteträger und extra dafür ausgebildet worden, mit Sauerstoffmaske im Gesicht und Drucklufttank auf dem Rücken, tollkühn in brennende Häuser zu gehen. Das sind diejenigen, die bei einem Brand Leben retten, sagt Gemeindewehrleiter Maik Kregel. Er ist froh, viele solcher ausgebildeter Fachkräfte zu seinen Kollegen zählen zu können.

    Die Technik aber, mit der sich die Kameraden den heißen Extremsituationen aussetzen müssen, ist nicht mehr auf dem neuesten Stand und hat bereits mehr als ein Jahrzehnt auf dem Buckel. Deswegen hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, neue Atemschutzgeräte für ihre Wehren anzuschaffen. Die Geschichte ist aber bereits ein alter Hut. Denn schon im Jahr 2014 hat eine Spezialfirma für Feuerwehrtechnik die Bestellung nach Rosenbach geliefert. Kostenpunkt: mehr als 33 000 Euro. Bürgermeister Roland Höhne (CDU) hat das Geld damals gern investiert. Schließlich geht es um Sicherheit und Menschenleben. Was sich allerdings danach zugetragen hat, versetzt das Gemeindeoberhaupt noch heute in Rage.

    Im Sommer 2015 sind die neuen Atemschutzgeräte zum ersten Mal getestet worden. Alles hat einwandfrei funktioniert, so Höhne. Doch als die Freude über die Tauglichkeit der Technik am größten gewesen ist, erleben Kameraden und Bürgermeister ein böses Erwachen. Nach jedem Einsatz, egal ob Übung oder Ernstfall, müssen die eingesetzten Geräte fachmännisch überprüft werden. Die Gemeinde hat die Geräte dafür an das Feuerwehrtechnische Zentrum nach Zittau gegeben. Dort sagte man uns aber, dass die Technik nicht geprüft werden kann, weil das notwendige Prüfsiegel der gesetzlichen Unfallversicherung fehlt, sagt Bürgermeister Höhne. Im Umkehrschluss bedeutet das: Rosenbachs Kameraden hätten ihre neue Technik gar nicht nutzen dürfen, weil diese nicht offiziell zugelassen ist und es dadurch versicherungsrechtlich zu Problemen kommen könnte. Stattdessen sind die Sachen nur für Betriebsfeuerwehren, wie es sie etwa in großen Firmen gibt, zugelassen. Den Fehler hätte man bei der Auslieferung merken müssen. Erst recht als Spezialfirma für Feuerwehrtechnik, so Höhne.

    Mittlerweile glaubt der Bürgermeister aber nicht mehr nur an einen simplen Lieferfehler. Höhne wittert Vorsatz: Ich habe die Firma kontaktiert und wollte die Geräte umtauschen, sagt er. Daraufhin habe der Lieferant die Ware erst einmal selbst prüfen wollen. Also hat Höhne die benutzte Atemschutztechnik zurückgeschickt. Das Ergebnis ist ernüchternd gewesen. Die Firma teilte mit, die Ware nicht abnehmen zu können, sagt er. Jetzt sitzt Rosenbach auf Kosten von über 30 000 Euro. Und das für Technik, die für die Gemeinde unbrauchbar ist. Hätten wir gewusst, dass die Geräte nicht zugelassen sind, dann hätten wir sie ja gar nicht benutzt, so Höhne. Einem Fachunternehmen dürfe so etwas nicht passieren. Sie wussten, dass sie eine Freiwillige Feuerwehr und nicht die Betriebsfeuerwehr von VW beliefern, sagt er. Bis das Thema geklärt ist, kann es noch eine Weile dauern. Notfalls erwägt Bürgermeister Höhne rechtliche Schritte. Ich habe schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Wir bestehen definitiv auf Lieferung neuer Technik, sagt er.

    Sollte es derweil zu einem Brand kommen, sind Rosenbachs Feuerwehrleute trotzdem einsatzfähig. Schließlich haben sie die alten Atemschutzgeräte noch nicht weggeschmissen. Die sind zwar betagt, verrichten aber trotzdem noch ihren Dienst.


    Für mich stellt sich hier eher die Frage, ob nicht die Verantwortlichen von Verwaltung und Feuerwehr schon bei der Ausschreibung gepennt haben. Und spätestens bei Übergabe der Geräte sollte so was doch auffallen. Und wenn ich keine Ahnung habe, muss ich mir halt fachkundiges Personal mit ins Boot holen.

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland817608
    Datum26.02.2016 08:377890 x gelesen
    Hallo,

    interessant wäre es jetzt zu wissen um welche Geräte es sich handelt und welche Vorschriften hier gemeint sind. So viele Anbieter von Atemschutztechnik haben wir in Europa nun mal nicht.

    Gruß Philip

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen817610
    Datum26.02.2016 09:087597 x gelesen
    Der Artikel ist weder Fisch noch Fleisch Jens.
    Schon die Unterscheidung des BM in Geräte für Betriebsfeuerwehren und FF/BF und die Sache mit dem GUV erscheint nicht so direkt logisch.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8fen8 M.8, Mücheln / Sachsen-Anhalt817611
    Datum26.02.2016 09:117720 x gelesen
    Hallo, ohne die genauen Abläufe zu kennen ist es schwer zu sagen wo Fehler gemacht wurden. Doch ich geh mal davon aus das das es eine Ausschreibung gab oder wenigsten eine Bestellung mit Kriterien welche die Geräte erfüllen müssen. Entweder wurde von der Verwaltung/Feuerwehr das falsche gefordert oder vom Leistungserbringer das falsche geliefert. Sollte sich eigentlich einfach aufklären lassen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 817614
    Datum26.02.2016 09:467507 x gelesen
    Geschrieben von Peter L. Schon die Unterscheidung des BM in Geräte für Betriebsfeuerwehren und FF/BF und die Sache mit dem GUV erscheint nicht so direkt logisch.

    Ich hab mir das schon ungefähr drölfzig mal durchgelesen und komme immer wieder zu der Erkenntiss: "WTF?"

    Oder hat vlt die Prüfstelle einfach keine Ahnung?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW817615
    Datum26.02.2016 10:317821 x gelesen
    Geschrieben von Jens N.ort sagte man uns aber, dass die Technik nicht geprüft werden kann, weil das notwendige Prüfsiegel der gesetzlichen Unfallversicherung fehlt

    Wäre mir neu, dass die GUV da ein "notwendiges Prüfsiegel" erstellt...

    Gehts evtl. um die normativen Anforderungen für die Atemschutzgeräte für Feuerwehren?


    Geschrieben von Jens N.Mittlerweile glaubt der Bürgermeister aber nicht mehr nur an einen simplen Lieferfehler. Höhne wittert Vorsatz: Ich habe die Firma kontaktiert und wollte die Geräte umtauschen, sagt er. Daraufhin habe der Lieferant die Ware erst einmal selbst prüfen wollen. Also hat Höhne die benutzte Atemschutztechnik zurückgeschickt. Das Ergebnis ist ernüchternd gewesen. Die Firma teilte mit, die Ware nicht abnehmen zu können, sagt er.

    was hatte man denn ausgeschrieben bzw. mit welcher Beschreibung beschafft?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen817616
    Datum26.02.2016 10:327207 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Der Artikel ist weder Fisch noch Fleisch Jens

    Hallo Peter,

    für mich ist der ganze Artikel etwas unschlüssig. Auch mir ist eigentlich keine Unterscheidung zwischen BF, WF und FF bei der Nutzung von Feuerwehrtechnik in Bezug auf Zulassung bekannt.

    Deswegen hab ich das mal hier gepostet, vielleicht gibt es da ja eine schlüssige Erklärung?!

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen817617
    Datum26.02.2016 10:347312 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.was hatte man denn ausgeschrieben bzw. mit welcher Beschreibung beschafft?

    Das ist die Frage......

    Geschrieben von Ulrich C.Gehts evtl. um die normativen Anforderungen für die Atemschutzgeräte für Feuerwehren?

    Die sind doch aber bei BF, WF und FF gleich????

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen817618
    Datum26.02.2016 10:407117 x gelesen
    Damit keine Mißverständnisse aufkommen, es handelt sich um die Wehr der Gemeinde Rosenbach bei Löbau nicht im Vogtland!

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz817619
    Datum26.02.2016 10:507111 x gelesen
    Hallo,

    bei alle dem, was immer mal wieder von der Presse geschrieben wird, vermute ich einfach mal, dass man Atemschutzgeräte beschafft hat, die eben nicht nach vdfb0802 für die Verwendung im Feuerwehreinsatz geeignet sind. Mir würde da direkt ein Typ einfallen, der das eben nicht erfüllt, jedoch recht preisgünstig ist. Beschafft hat man vermutlich wie so oft das billigste was man bekommen konnte. Ich würde mal vermuten, ohne die nötigen Anforderungen vorher geprüft zu haben, sonst hätte man das entsprechend reingeschrieben und könnte die Geräte jetzt zurückgeben.

    Gruß,
    Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDenn8is 8E., Menden / NW817620
    Datum26.02.2016 11:346821 x gelesen
    Geschrieben von Michael W. dass man Atemschutzgeräte beschafft hat, die eben nicht nach vdfb0802 für die Verwendung im Feuerwehreinsatz geeignet sind.

    So etwas ähnliches kam mir auch gerade in den Sinn. Atemschutzgeräte werden ja nicht nur bei der Feuerwehr für die Brandbekämpfung benutzt, sondern auch im gewerblichen bereich wenn man sich bei bestimmten Tätigkeiten in Bereichen aufhält in denen die Luft nicht atembar ist oder gefährliche Stoffe enthält (Cemieindustrie, Tankreinigung uä). Möglicherwiese wurden solche Geräte beschafft? Wobei ich mich da auf dem Markt auch nicht so gut auskenne ob das dann grundsätzlich andere Modelle sind oder die meisten sowieso auch die Feuerwehrkriterien erfüllen (alleridngs wurde ja weiter oben schon ein Beispiel genannt).

    Und vielleicht ist bei dem Statement des Bügermeisters aus dem Begriff "betriebliche Anwendung" oä die Betriebsfeuerwehr geworden?

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen817621
    Datum26.02.2016 11:426836 x gelesen
    Eben, wenn ich mal eben fix 33T rausknalle ist das schon bedenklich.

    Ansonsten bei der Ausschreibung völlig gepennt oder echt nur vollkommen Unwissende am Werk. Davon ab ist es trotzdem von dieser Firma schäbig, die lachen sicher jetzt noch.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817622
    Datum26.02.2016 11:54   6816 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Peter L.Davon ab ist es trotzdem von dieser Firma schäbig, die lachen sicher jetzt noch.
    ich erwarte von einer Fachfirma das die bei einem solchen groben bzw. offensichtlichen Schnitzer in der Ausschreibung ( falls es diesen überhaupt gab ) nachfragen und die Gemeinde darauf hinweisen daß die ausgeschriebenen Geräte für den Feuerwehrdienst nicht tauglich sind.

    Das wäre serviceorientiertes Handeln.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen817623
    Datum26.02.2016 12:256501 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ich erwarte von einer Fachfirma das die bei einem solchen groben bzw. offensichtlichen Schnitzer in der Ausschreibung ( falls es diesen überhaupt gab ) nachfragen und die Gemeinde darauf hinweisen daß die ausgeschriebenen Geräte für den Feuerwehrdienst nicht tauglich sind.

    Das wäre serviceorientiertes Handeln.


    Irgendwo gab und gibt es wohl einen Schnitzer.

    Aber davon gänzlich losgelöst, wenn du einen Auftrag hast der rechtlich wasserdicht ist und du die genannte Summe Umsatz siehst, würdest du allen zutrauen nachzufragen? Zumal bei der Größe u.U. Folgeaufträge eh nicht zu erwarten sind, zuynisch ich weiß.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817624
    Datum26.02.2016 12:336497 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Peter L.Aber davon gänzlich losgelöst, wenn du einen Auftrag hast der rechtlich wasserdicht ist und du die genannte Summe Umsatz siehst, würdest du allen zutrauen nachzufragen? Zumal bei der Größe u.U. Folgeaufträge eh nicht zu erwarten sind, zuynisch ich weiß.
    da trennt sich der Spreu vom Weizen. Anders geschrieben: da unterscheiden sich die Firmen.

    Umsatz darf nicht immer oben stehen. Andere Dinge sind im Geschäftsleben auch wichtig. Und da gehört gute Beratung dazu.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken817626
    Datum26.02.2016 12:486250 x gelesen
    Hi,

    das ist schon klar, aber der Einkauf erfolgt halt inzwischen fast nur noch über den Preis. Und wenn nicht, dann kann es schon vorkommen, dass der billigere Anbieter einen Aufstand macht..

    Tomy

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen817628
    Datum26.02.2016 13:006173 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.da trennt sich der Spreu vom Weizen. Anders geschrieben: da unterscheiden sich die Firmen.

    Umsatz darf nicht immer oben stehen. Andere Dinge sind im Geschäftsleben auch wichtig. Und da gehört gute Beratung dazu.


    Da bin ich ja auch sofort bei dir.
    Nur wenn es immer so wäre hätte es Hanrath(lach), IFEX und jede Menge anderen Mist nie gegeben/gäbe es nicht.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817629
    Datum26.02.2016 13:086187 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Peter L.Nur wenn es immer so wäre hätte es Hanrath(lach), IFEX und jede Menge anderen Mist nie gegeben/gäbe es nicht.
    Leider ist das (Geschäfts-) Leben kein Ponyhof. Und es gibt solche und solche Firmen.

    zu Hanrath: gegen kriminelle Machenschaften haben Kunden leider wenig Chancen.

    Die weitere Entwicklung in Sachen Hanrath Schuh GmbH hat es ja gezeigt:

    - der Geschäftsführer saß im Gefängnis und ist inzwischen vorbestraft
    - der Vater des Geschäftsführers ist ebenfalls vorbestraft
    - die Hanracht Schuh GmbH ist insolvent

    Von solchen Firmen darf man leider keine solide Kaufmannspraxis erwarten :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz817630
    Datum26.02.2016 13:106115 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.ich erwarte von einer Fachfirma das die bei einem solchen groben bzw. offensichtlichen Schnitzer in der Ausschreibung ( falls es diesen überhaupt gab ) nachfragen und die Gemeinde darauf hinweisen daß die ausgeschriebenen Geräte für den Feuerwehrdienst nicht tauglich sind.

    Sollte man erwarten können. Leider, und das betrifft nicht nur die Feuerwehren bzw. Verwaltungen als Kunden, gibt es sowas heute immer weniger. Selbst bei lokalen Fachhändlern. Gerade vor kurzem erlebt. Es wird eine Akku-Säbelsäge ausgeschrieben, eine in der Nähe befindliche Fachfirma macht den günstigsten Preis für das angefragte Neugerät im Set mit 2 Akkus, Ladegerät und ein paar Sägeblättern. Soweit ok. Geliefert wurde ein 9 (!!!) Jahre altes Vorführgerät, allen Anzeichen nach sogar ein Vorseriengerät dieses Modells, mit zwei ebenfalls 9 (!!!) Jahre alten Akkus und genauso altem Ladegerät, einzig die Sägeblätter waren neu. Gebrauchsspuren hatte das Teil auch schon. Aber versuchen kann man's ja mal, vielleicht merkt's ja keiner. In der Tat merkte es erst der vierte, der das Gerät in die Hand nahm...

    Erst wurde dann bei Reklamation die Lieferung eines neuen Gerätes zugesagt, dann aber Aufpreis für die Akkus mit höherer Kapazität verlangt, die wir dazu wollten. Neu wird das Gerät seit Jahren nur noch mit diesen Akkus ausgeliefert, die kleineren gibt es aber noch als Zubehör. Immerhin wurde das Teil, soweit mir bekannt, jetzt ohne weiteres zurückgenommen. Kunden gewinnt man so sicher nicht, zumal sich das auch bei den Feuerwehren und auch drumherum herumspricht. Hätte ich von diesem Händler auch nicht erwartet, aber bei Geld scheint vernünftiges Handeln manchmal auszusetzen.

    Gruß,
    Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW817631
    Datum26.02.2016 13:226299 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.zuynisch ich weiß.
    Selbst wenn ich beim Fachhändler das ATG XY für die FW Musterstadt bestelle und dieses Gerät hat keine Zulassung ERWARTE ich eine ungefragte Beratung vom FACHhändler, ansonsten kann ich sofort bei Aliexpress bestellen.

    Blöd jetzt das die FW-Welt nicht mehr im dunklen Hinterzimmer sitzt und somit die Gefahr -oder Hoffung?- besteht das dieser NOCH unbekannte Hädler sehr schnell seine "Stiefel ausschließlich über Ebay" verticken kann.
    Denn wer so handelt mit dem würde ich nicht handeln, ganz einfach weil Probleme immer auftauchen können und dann will ich nicht hilflos im Regen stehen.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJuli8a R8., Rötha / Sachsen817643
    Datum26.02.2016 19:046776 x gelesen
    Von welchen Hersteller ist die "nicht zugelassene" Atemschutztechnik ?

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen817688
    Datum28.02.2016 16:076266 x gelesen
    Geschrieben von Julia R.Von welchen Hersteller ist die "nicht zugelassene" Atemschutztechnik ?

    Hallo zusammen,

    da ich mehrere PN erhalten habe: auch ich weiß nicht um welchen Hersteller der Atemschutztechnik es sich handelt.
    Bemühungen laufen, dies im Laufe der Woche in Erfahrung zu bekommen.

    Gruß Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW817696
    Datum28.02.2016 21:506070 x gelesen
    Hallo,

    mit den Informationen aus dem Artikel klingt das alles unschlüssig und passt nicht zu den üblichen Regularien für das Inverkehrbringen und Verwenden von PSA.

    Geschrieben von Sächsische Zeitung weil das notwendige Prüfsiegel der gesetzlichen Unfallversicherung fehlt, sagt Bürgermeister Höhne. Im Umkehrschluss bedeutet das: Rosenbachs Kameraden hätten ihre neue Technik gar nicht nutzen dürfen, weil diese nicht offiziell zugelassen ist und es dadurch versicherungsrechtlich zu Problemen kommen könnte.
    Erstmal ist es die Entscheidung der Wehr/Stadt (auf Basis deren Beurteilung) was für Geräte als geeignet angesehen werden. Die PSA muss dann der PSA-Richtlinie entsprechen. Das heißt für Atemschutzgeräte, dass sie über eine CE-Kennzeichnung verfügen und dafür einer Baumusterprüfung unterzogen wurden. Soweit so kurz. Egal ob FF, BF oder WF.

    Jetzt gibt es zig andere Möglichkeiten für Missverständnisse. Die EN 137 Atemschutzgeräte/Pressluftatmer kennt z.B. Typ 1, Industrieeinsatz und Typ 2, Brandeinsatz oder die gelieferten Geräte/Masken haben kein Rundgewinde oder ESA oder die Geräte wurden nicht nach vfdb RL überprüft, oder, oder, oder, ...

    Ansonsten kann man nur raten sich mit der UK zusammenzusetzen und ggf. eine zweite mit ins Boot holen, die auf dem Gebiet mehr macht (UK Nord?) oder jemanden vom Referat 8 oder die Kollegen der EXAM in Essen, um mit (mehr) Sachkunde die Situation zu lösen.

    Grüße,

    Christian

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW818630
    Datum24.03.2016 13:414602 x gelesen
    Guten Tag ins Forum,

    mal ein kleiner Abstecher in das Gebiet Recht:

    ---Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt --- § 15 (3) ... Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen; durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.


    ---Beamtenstatusgesetz, Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53), § 36
    Verantwortung für die Rechtmäßigkeit---
    (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

    (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

    (3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.


    Nun zur Frage: Müsste der Wehrleiter und deren Stellvertreter nicht zwingend auf den Umstand hinweisen wenn nicht für den Zweck geeignet oder eine PSA ohne Zulassung verwendet wird -> Remonstrationspflich.

    Grüße
    Olli

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen818636
    Datum24.03.2016 15:094269 x gelesen
    Geschrieben von Oliver B.Guten Tag ins Forum,

    mal ein kleiner Abstecher in das Gebiet Recht:

    ---Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ---


    Hallo Oliver,

    du zitierst hier das Brandschutzgesetz von Sachsen-Anhalt, die besagte Gemeinde liegt aber im tiefsten Sachsen.

    Hier der entsprechende Auszug aus dem

    Geschrieben von ---SächsBRKG---

    § 17
    Gemeindewehrleiter

    (1) Der Gemeindewehrleiter leitet die Gemeindefeuerwehr. Ortsfeuerwehren werden von
    einem Ortswehrleiter geleitet. Sie unterliegen den Weisungen des Gemeindewehrleiters.

    (2) Der Gemeindewehrleiter, der Ortswehrleiter sowie deren Stellvertreter werden auf der
    Grundlage einer Satzung der Gemeinde gewählt und für die Dauer von fünf Jahren berufen.
    Die Wahlbewerber müssen persönlich und fachlich für ihr Amt geeignet sein. Sie können vor
    Ablauf ihrer Amtszeit aus wichtigem Grund von der Gemeinde abberufen werden.

    (3) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit und die ordnungsgemäße Dienstdurchführung
    der Gemeindefeuerwehr verantwortlich und soll in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen
    Angelegenheiten beraten.


    Da steht nix von Ehrenbeamtenverhältniss....

    Geschrieben von ---SächsBRKG---

    § 6
    Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden

    (1) Die örtlichen Brandschutzbehörden sind sachlich zuständig für die
    1. Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen
    entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan
    und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen,
    Einrichtungen und Ausrüstungen,


    Nach diesem Paragraphen ist für Beschaffungen in Sachsen die jeweilige Kommune verantwortlich, der Wehrleiter ist beratend tätig. In den allermeisten Fällen werden die Feuerwehren den Kommunen Beschaffungswünsche/Hinweise geben, und nach diesen wird dann ausgeschrieben. Oder auch nicht. Es gibt genug Pf.... in den Rathäusern die auch nach 20 Jahren Sachbearbeiter Brandschutz noch nicht wissen welche Normen denn für Feuerwehren gelten.....


    Leider habe weder ich noch Jürgen irgendein Update zu diesem Fall bekommen.

    Ein schönes Osterfest den Forumsteilnehmern und stillen Mitlesern.

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW818661
    Datum24.03.2016 20:284175 x gelesen
    Nabend!

    Der Titel "Sächsische Zeitung" hat mich da wohl fehlgeleitet.

    Ebenfalls allen schöne Ostertage.
    Grüße
    Olli

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     26.02.2016 08:01 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 08:37 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     26.02.2016 09:11 Stef7fen7 M.7, Mücheln
     26.02.2016 09:08 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 09:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.02.2016 10:32 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 11:42 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 11:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.02.2016 12:25 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 12:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.02.2016 12:48 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     26.02.2016 13:00 Pete7r L7., Chemnitz
     26.02.2016 13:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.02.2016 13:22 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.02.2016 13:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.02.2016 10:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.02.2016 10:34 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 10:50 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     26.02.2016 11:34 Denn7is 7E., Menden
     26.02.2016 10:40 Jens7 N.7, Ohorn
     26.02.2016 19:04 Juli7a R7., Rötha
     28.02.2016 16:07 Jens7 N.7, Ohorn
     28.02.2016 21:50 ., Herten
     24.03.2016 13:41 Oliv7er 7B., Köln
     24.03.2016 15:09 Jens7 N.7, Ohorn
     24.03.2016 20:28 Oliv7er 7B., Köln
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt