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Thema | Abrechnung der Einsatzkosten - war: Agenten im Matsch ... | 12 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 818173 | |||
Datum | 12.03.2016 13:36 | 4324 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Laut Bericht ist das ganze am Abend passiert, das wäre also ein Einsatz ohne Notwendigkeit einer Lohnfortzahlung für die Kräfte. Zumindest die überwiegende Mehrheit der kommunalen Satzungen kennt keine Uhrzeit bei Abrechnung der Kosten. Ist das bei euch bei den Mannstunden anders? Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 818177 | |||
Datum | 12.03.2016 14:21 | 2746 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Zumindest die überwiegende Mehrheit der kommunalen Satzungen kennt keine Uhrzeit bei Abrechnung der Kosten. Mein persönlicher Kenntnisstand zu Amtshilfe durch das THW ist, dass bei Amtshilfe die Lohnfortzahlung nur dann berechnet wird, wenn sie tatsächlich auch in Anspruch genommen wird. Daher kann ein FW-Einsatzleiter viel Geld sparen, wenn er zum THW bei der Anforderung dazu sagt, dass das THW nur Personen einsetzen soll, welche keine Lohnfortzahlung erforderlich machen. Oder andersherum formuliert ist es ein Glücksspiel zum "Generalalarm" zu rufen, weil dann können natürlich unerwartete Kosten resultieren. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818178 | |||
Datum | 12.03.2016 14:26 | 2721 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Uwe S. Mein persönlicher Kenntnisstand zu Amtshilfe durch das THW ist, dass bei Amtshilfe die Lohnfortzahlung nur dann berechnet wird, wenn sie tatsächlich auch in Anspruch genommen wird. Daher kann ein FW-Einsatzleiter viel Geld sparen, wenn er zum THW bei der Anforderung dazu sagt, dass das THW nur Personen einsetzen soll, welche keine Lohnfortzahlung erforderlich machen. Oder andersherum formuliert ist es ein Glücksspiel zum "Generalalarm" zu rufen, weil dann können natürlich unerwartete Kosten resultieren. das ist bei Feuerwehrs (zumindest da wo ich einen Einblick habe) anders: - die Kostensatzung der Gemeinde gibt vor was wie abgerechnet wird. - da gibt es einen Stundensatz für jede Einsatzkraft - der ist unabhängig von der Tageszeit und vom Status der jeweiligen Einsatzkraft - der Stundensatz ist so hoch das damit die Lohnfortzahlung bzw. die Entschädigung abgedeckt wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 818184 | |||
Datum | 12.03.2016 17:16 | 2493 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.das ist bei Feuerwehrs (zumindest da wo ich einen Einblick habe) anders: Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818185 | |||
Datum | 12.03.2016 17:26 | 2442 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Uwe S. Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird? ich kann jetzt natürlich das nicht pauschal bestätigen. Aber hier mal das Beispiel der Stadt in der ich wohne: Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) Da wird nicht zwischen Amtshilfe und einem Einsatz differenziert. Die Tageszeit wird da auch nicht berücksichtigt. So oder so ähnlich dürfte das in vielen Gemeinden und Städten geregelt sein. Da wird es Einsätze geben bei denen die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben für die Gemeinde positiv sein wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jost8 L.8, Ennigerloh / NRW | 818186 | |||
Datum | 12.03.2016 17:47 | 2272 x gelesen | |||
Meines Wissens gibt es auch hier vor Ort einen fixen Satz, unabhängig von der Tageszeit. Fallen die Kosten für den Ersatz an den jeweiligen Arbeitgeber höher aus, so werden diese berechnet. Das ist auch in Weinstadt so: Ziffer 1.3: Soweit nach § 15 Feuerwehrgesetz ein höherer Lohnkostenaufwand entsteht wird dieser berechnet Gruß Jost Lemke | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 818187 | |||
Datum | 12.03.2016 17:54 | 2296 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Aber hier mal das Beispiel der Stadt in der ich wohne: So, dann verlinke ich jetzt mal die Unterlage des blauen Vereins: Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung - THW- AbrV) Da steht letztlich drin, dass Kosten für die Freistellung nur berechnet werden, wenn sie auch anfallen, denn es werden nur AUSLAGEN berechnet (§4, Absatz 1, Satz 1). Und Auslagen sind halt Beträge, die tatsächlich gezahlt wurden. Wer jetzt ein halbwegs flexibles Arbeitszeitmodell hat, der kann damit die entstehenden Kosten deutlich beeinflussen. Das ist auch der Grund warum sehr oft intern Abfragen laufen, wer gerade Zeit für einen Einsatz ohne Lohnfortzahlung hätte. Letztlich ergibt sich damit dann auch, dass Feuerwehrs viel Geld sparen kann, wenn man sich mit einem Anliegen meldet, bevor es tatsächlich "pressiert". Wer hingegen erst bei Sonnenuntergang über die Bestellung der Beleuchtung nachdenkt, der bezahlt halt den Expresszuschlag. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818188 | |||
Datum | 12.03.2016 18:43 | 2287 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird?In RLP war die Kalkulation der pauschalierten Kostenersatzsätze in den letzten Jahren großes Thema bis zum OVG. Am Ende wurde ein dreijähriger Zeitraum, nachdem eine Neukalkulation erfolgen soll, als ausreichend erachtet. Eine Abrechnung der im Einzelfall entstandenen Lohnersatzkosten wäre zwar auch möglich, aber insbesondere zwei Punkte sprechen aus meiner Sicht dagegen: 1. Durch Gesetz und Rechtsprechung entstandene Rahmenbedingungen: Das Geltendmachen des Kostenersatzanspruchs ist grundsätzlich Pflicht und fällt nicht ins Ermessen der Kommune, d.h. auch kleinere Beträge müssen geltend gemacht werden, und das ist der Großteil der Kostenersätze. Wenn der Sachbearbeiter hier anhand der Pauschalbeträge rechnen kann, ist er weitaus schneller, als mit einer Einzelfallbetrachtung. Und die Kosten, die durch seine Arbeit (und Kasse, Buchhaltung etc.) anfallen, dürfen nicht (bzw. nicht in vollem Umfang) geltend gemacht werden. Heißt also: Die Kommune würde regelmäßig bei der Geltendmachung der Kostenersätze noch draufzahlen dürfen. 2. In einem Ort hast du die Unternehmen A und B als direkte Konkurrenten. A hat Feuerwehrangehörige beschäftigt, und stellt die immer für die Einsätze frei unter Verzicht auf den Ausgleich seiner dadurch entstandenen Lohnkosten. Jetzt erfolgt ein kostenersatzpflichtiger Einsatz bei B, und da macht er seinen Anspruch geltend. Ist das zulässig, oder entsteht dem kostenersatzpflichtigen B hieraus z.B. eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 818198 | |||
Datum | 13.03.2016 09:28 | 2033 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---U. S.--- Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird? Ich würde schon sagen das die von Jürgen M. geschriebenen Aussagen beinahe überall angewendet werden können, letztlich geht es um die Vorhaltekosten incl. Kosten für den Stellplatz etc.. Es geht dann ggf. um die Höhe der Kosten für das Einsatzmittel. Beim Beispiel Beleuchtungsanhänger kann dieser sogar teurer sein als z.B. ein TSF-W, da der Stundenanteil der Einsätze geringer als des Fahrzeugs ist und die Kosten i.d.R. durch die Stunden geteilt werden um einen Kostensatz zu ermitteln. Zumindest in NRW wird nur dem privaten Arbeitgeber (also nicht bei Beamten und Angestellten einer Behörde) auf Antrag Ersatz gewährt. Der "fortgewährte Lohn", welcher der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter während der Teilnahme an Einsätzen und Übungen oder sonstigen Diensten auf Anforderung der Gemeinde weiter zahlt, dürfte bei einigen Mitgliedern der Feuerwehr oberhalb des Stundensatz liegen was durch die Satzung erstattungsfähig ist oder sogar dem Störer / dem Anforderer berechnet werden kann. Grüße Olli | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818201 | |||
Datum | 13.03.2016 10:51 | 2089 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. die Kostensatzung der Gemeinde gibt vor was wie abgerechnet wird. Demnächst steht eine einheitliche, landesweit gültige Kostensatzung für die Feuerwehren in BaWü an, der Entwurf befindet sich (immer)noch im Beratungs- bzw. Anhörungsstatus. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 818225 | |||
Datum | 14.03.2016 10:04 | 1988 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Bernhard D. Demnächst steht eine einheitliche, landesweit gültige Kostensatzung für die Feuerwehren in BaWü an, der Entwurf befindet sich (immer)noch im Beratungs- bzw. Anhörungsstatus. Bedeutet aber nicht dass das Teil auch eingeführt wird. Manfred | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818371 | |||
Datum | 18.03.2016 12:39 | 1991 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Manfred K. Bedeutet aber nicht dass das Teil auch eingeführt wird. warum sollte die neue Kostensatzung nicht eingeführt werden? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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