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ThemaAbrechnung der Einsatzkosten - war: Agenten im Matsch ...12 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen818173
Datum12.03.2016 13:364324 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Laut Bericht ist das ganze am Abend passiert, das wäre also ein Einsatz ohne Notwendigkeit einer Lohnfortzahlung für die Kräfte.

Zumindest die überwiegende Mehrheit der kommunalen Satzungen kennt keine Uhrzeit bei Abrechnung der Kosten.
Ist das bei euch bei den Mannstunden anders?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen818177
Datum12.03.2016 14:212746 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Zumindest die überwiegende Mehrheit der kommunalen Satzungen kennt keine Uhrzeit bei Abrechnung der Kosten.
Ist das bei euch bei den Mannstunden anders?


Mein persönlicher Kenntnisstand zu Amtshilfe durch das THW ist, dass bei Amtshilfe die Lohnfortzahlung nur dann berechnet wird, wenn sie tatsächlich auch in Anspruch genommen wird. Daher kann ein FW-Einsatzleiter viel Geld sparen, wenn er zum THW bei der Anforderung dazu sagt, dass das THW nur Personen einsetzen soll, welche keine Lohnfortzahlung erforderlich machen. Oder andersherum formuliert ist es ein Glücksspiel zum "Generalalarm" zu rufen, weil dann können natürlich unerwartete Kosten resultieren.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg818178
Datum12.03.2016 14:262721 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Uwe S.Mein persönlicher Kenntnisstand zu Amtshilfe durch das THW ist, dass bei Amtshilfe die Lohnfortzahlung nur dann berechnet wird, wenn sie tatsächlich auch in Anspruch genommen wird. Daher kann ein FW-Einsatzleiter viel Geld sparen, wenn er zum THW bei der Anforderung dazu sagt, dass das THW nur Personen einsetzen soll, welche keine Lohnfortzahlung erforderlich machen. Oder andersherum formuliert ist es ein Glücksspiel zum "Generalalarm" zu rufen, weil dann können natürlich unerwartete Kosten resultieren.
das ist bei Feuerwehrs (zumindest da wo ich einen Einblick habe) anders:

- die Kostensatzung der Gemeinde gibt vor was wie abgerechnet wird.

- da gibt es einen Stundensatz für jede Einsatzkraft

- der ist unabhängig von der Tageszeit und vom Status der jeweiligen Einsatzkraft

- der Stundensatz ist so hoch das damit die Lohnfortzahlung bzw. die Entschädigung abgedeckt wird.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen818184
Datum12.03.2016 17:162493 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.das ist bei Feuerwehrs (zumindest da wo ich einen Einblick habe) anders:

- die Kostensatzung der Gemeinde gibt vor was wie abgerechnet wird.

- da gibt es einen Stundensatz für jede Einsatzkraft

- der ist unabhängig von der Tageszeit und vom Status der jeweiligen Einsatzkraft

- der Stundensatz ist so hoch das damit die Lohnfortzahlung bzw. die Entschädigung abgedeckt wird.


Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg818185
Datum12.03.2016 17:262442 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Uwe S.Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird?
ich kann jetzt natürlich das nicht pauschal bestätigen.

Aber hier mal das Beispiel der Stadt in der ich wohne:

p.gifSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS)

Da wird nicht zwischen Amtshilfe und einem Einsatz differenziert. Die Tageszeit wird da auch nicht berücksichtigt.

So oder so ähnlich dürfte das in vielen Gemeinden und Städten geregelt sein.

Da wird es Einsätze geben bei denen die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben für die Gemeinde positiv sein wird.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJost8 L.8, Ennigerloh / NRW818186
Datum12.03.2016 17:472272 x gelesen
Meines Wissens gibt es auch hier vor Ort einen fixen Satz, unabhängig von der Tageszeit. Fallen die Kosten für den Ersatz an den jeweiligen Arbeitgeber höher aus, so werden diese berechnet. Das ist auch in Weinstadt so:

Ziffer 1.3: Soweit nach § 15 Feuerwehrgesetz ein höherer Lohnkostenaufwand entsteht wird dieser berechnet

Gruß
Jost Lemke

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen818187
Datum12.03.2016 17:542296 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Aber hier mal das Beispiel der Stadt in der ich wohne:

p.gifSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS)

Da wird nicht zwischen Amtshilfe und einem Einsatz differenziert. Die Tageszeit wird da auch nicht berücksichtigt.


So, dann verlinke ich jetzt mal die Unterlage des blauen Vereins:

Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung - THW- AbrV)

Da steht letztlich drin, dass Kosten für die Freistellung nur berechnet werden, wenn sie auch anfallen, denn es werden nur AUSLAGEN berechnet (§4, Absatz 1, Satz 1). Und Auslagen sind halt Beträge, die tatsächlich gezahlt wurden. Wer jetzt ein halbwegs flexibles Arbeitszeitmodell hat, der kann damit die entstehenden Kosten deutlich beeinflussen.

Das ist auch der Grund warum sehr oft intern Abfragen laufen, wer gerade Zeit für einen Einsatz ohne Lohnfortzahlung hätte. Letztlich ergibt sich damit dann auch, dass Feuerwehrs viel Geld sparen kann, wenn man sich mit einem Anliegen meldet, bevor es tatsächlich "pressiert". Wer hingegen erst bei Sonnenuntergang über die Bestellung der Beleuchtung nachdenkt, der bezahlt halt den Expresszuschlag.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818188
Datum12.03.2016 18:432287 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird?In RLP war die Kalkulation der pauschalierten Kostenersatzsätze in den letzten Jahren großes Thema bis zum OVG. Am Ende wurde ein dreijähriger Zeitraum, nachdem eine Neukalkulation erfolgen soll, als ausreichend erachtet.
Eine Abrechnung der im Einzelfall entstandenen Lohnersatzkosten wäre zwar auch möglich, aber insbesondere zwei Punkte sprechen aus meiner Sicht dagegen:
1. Durch Gesetz und Rechtsprechung entstandene Rahmenbedingungen: Das Geltendmachen des Kostenersatzanspruchs ist grundsätzlich Pflicht und fällt nicht ins Ermessen der Kommune, d.h. auch kleinere Beträge müssen geltend gemacht werden, und das ist der Großteil der Kostenersätze. Wenn der Sachbearbeiter hier anhand der Pauschalbeträge rechnen kann, ist er weitaus schneller, als mit einer Einzelfallbetrachtung. Und die Kosten, die durch seine Arbeit (und Kasse, Buchhaltung etc.) anfallen, dürfen nicht (bzw. nicht in vollem Umfang) geltend gemacht werden. Heißt also: Die Kommune würde regelmäßig bei der Geltendmachung der Kostenersätze noch draufzahlen dürfen.
2. In einem Ort hast du die Unternehmen A und B als direkte Konkurrenten. A hat Feuerwehrangehörige beschäftigt, und stellt die immer für die Einsätze frei unter Verzicht auf den Ausgleich seiner dadurch entstandenen Lohnkosten. Jetzt erfolgt ein kostenersatzpflichtiger Einsatz bei B, und da macht er seinen Anspruch geltend. Ist das zulässig, oder entsteht dem kostenersatzpflichtigen B hieraus z.B. eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW818198
Datum13.03.2016 09:282033 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---U. S.--- Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird?

Ich würde schon sagen das die von Jürgen M. geschriebenen Aussagen beinahe überall angewendet werden können, letztlich geht es um die Vorhaltekosten incl. Kosten für den Stellplatz etc.. Es geht dann ggf. um die Höhe der Kosten für das Einsatzmittel.

Beim Beispiel Beleuchtungsanhänger kann dieser sogar teurer sein als z.B. ein TSF-W, da der Stundenanteil der Einsätze geringer als des Fahrzeugs ist und die Kosten i.d.R. durch die Stunden geteilt werden um einen Kostensatz zu ermitteln.

Zumindest in NRW wird nur dem privaten Arbeitgeber (also nicht bei Beamten und Angestellten einer Behörde) auf Antrag Ersatz gewährt.

Der "fortgewährte Lohn", welcher der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter während der Teilnahme an Einsätzen und Übungen oder sonstigen Diensten auf Anforderung der Gemeinde weiter zahlt, dürfte bei einigen Mitgliedern der Feuerwehr oberhalb des Stundensatz liegen was durch die Satzung erstattungsfähig ist oder sogar dem Störer / dem Anforderer berechnet werden kann.

Grüße
Olli

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg818201
Datum13.03.2016 10:512089 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

die Kostensatzung der Gemeinde gibt vor was wie abgerechnet wird.


Demnächst steht eine einheitliche, landesweit gültige Kostensatzung für die Feuerwehren in BaWü an, der Entwurf befindet sich (immer)noch im Beratungs- bzw. Anhörungsstatus.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü818225
Datum14.03.2016 10:041988 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Bernhard D.Demnächst steht eine einheitliche, landesweit gültige Kostensatzung für die Feuerwehren in BaWü an, der Entwurf befindet sich (immer)noch im Beratungs- bzw. Anhörungsstatus.
Bedeutet aber nicht dass das Teil auch eingeführt wird.

Manfred

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg818371
Datum18.03.2016 12:391991 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Manfred K.Bedeutet aber nicht dass das Teil auch eingeführt wird.
warum sollte die neue Kostensatzung nicht eingeführt werden?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 12.03.2016 13:31 Uwe 7S., Lingen Agenten im Matsch: Freiwillige Feuerwehr rettet Mossad aus Sumpf ;-)
 12.03.2016 13:36 Pete7r L7., Chemnitz
 12.03.2016 14:21 Uwe 7S., Lingen
 12.03.2016 14:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.03.2016 17:16 Uwe 7S., Lingen
 12.03.2016 17:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.03.2016 17:47 Jost7 L.7, Ennigerloh
 12.03.2016 17:54 Uwe 7S., Lingen
 12.03.2016 18:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.03.2016 09:28 Oliv7er 7B., Köln
 13.03.2016 10:51 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.03.2016 10:04 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 18.03.2016 12:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
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