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Thema | GF-Lehrgang ohne AGT | 7 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Stef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg | 818392 | |||
Datum | 19.03.2016 18:16 | 8652 x gelesen | |||
Hallo, in der Lehrgangs Beschreibug bzw. bei den Vorausetzungen zum GF-Lehrang steht auf der Seite der LFS-Bad Württmeberg folgendes: - Voraussetzungen Die erfolgreich absolvierten Lehrgänge Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger (kann in Ausnahmefällen entfallen, falls arbeitsmedizinische Gründe eine Teilnahme an diesem Lehrgang ausschließen) und Truppführer. - Nach einer Diskussion mit einem Kameraden würde mich mal interessieren was den das für Ausnahmefälle sein sollten und was für Hintergründe die Formualierung hat. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 818393 | |||
Datum | 19.03.2016 18:32 | 5552 x gelesen | |||
Hallo, steht doch da. Falls einer aus gesundheitlichen Gründen nicht Atemschutztauglich ist. Da gibt es viele Gründe, mit denen man für sonstige Tätigkeiten bei der Feuerwehr durchaus tauglich sein kann. Warum sollte man solchen Leuten verbieten, die GF-Ausbildung zu machen? Gruß, Michael | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 818398 | |||
Datum | 19.03.2016 23:05 | 4593 x gelesen | |||
Nabend... kann man in Baden Württemberg Truppführer werden wenn man kein AGT-Lehrgang absolviert hat? :-O Ein Blick in die FwDV 2 (diese dürfte per Erlass auch in BW quasi Rechtscharakter haben): Unter Punkt 4 Führungsausbildung "**) Führungskräfte von Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen als Atemschutzgeräteträger ausgebildet sein" Grüße Olli | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 818399 | |||
Datum | 19.03.2016 23:15 | 4473 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver B. kann man in Baden Württemberg Truppführer werden wenn man kein AGT-Lehrgang absolviert hat? :-O für BW kann ich es nicht sagen. Für Hessen jedoch: ja (AGT ist keine Voraussetzung für F II-Lehrgang). Geschrieben von Oliver B. Ein Blick in die FwDV 2 (diese dürfte per Erlass auch in BW quasi Rechtscharakter haben): ... "soll" bedeutet je nach Auslegung "sollte" oder auch "muss wenn kann": wenn es (z.B. aus med. Gründen) nicht geht ist dies auch nach der FwDV 2 demzufolge kein Hinderungsgrund. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 818400 | |||
Datum | 19.03.2016 23:39 | 4378 x gelesen | |||
Nabend, klingt für mich ein bisschen wie "Hans Albers": "In der Realität sah vieles ganz anders aus. Hans Albers ist nie zur See gefahren, er trug fast zehn Zentimeter hohe Plateausohlen, und seine Halbglatze verbarg der "blonde Hans" unter einem Toupet." - wz - Meine persönliche Meinung: Danke NRW: Deine Führungskräfte wissen worüber Sie für andere entscheiden müssen (Ausbildung zum AGT ist Pflicht). Grüße Olli | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818401 | |||
Datum | 20.03.2016 08:23 | 4316 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Oliver B. Ein Blick in die FwDV 2 (diese dürfte per Erlass auch in BW quasi Rechtscharakter haben): Mehr bringt für BaWü die " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung ". . In den Erläuterungen unter Ziff. 4.3 " Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme " für den TF-Lehrgang ist die Sachlage gut beschrieben: Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme und da der TF-Lehrgang Voraussetzung für die Absolvierung des GF-Lehrganges ist, ist die Sachlage klar. Das heißt in der Praxis, wer eine Bescheinigung vorweist dass er an eine G-26.3 Untersuchung teilgenommen aber diese aus medizinischen Gründen nicht bestanden hat, braucht damit keinen AGT-Lehrgang, wer aber nur keine Lust, Zeit oder sonstige ein Gründe zum Nichtbesuch des AGT-Lehrganges vorbringt kann nicht zum GF-Lehrgang gehen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818423 | |||
Datum | 21.03.2016 11:18 | 2358 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Oliver B. Meine persönliche Meinung: Ich sehe es auch als durchaus sinnvoll an, dass Führungskräfte über eine AGT-Ausbildung verfügen sollten und sinnvoll, dass BaWü ( und anders BL ? ) dies fordern und hier man nur in begründeten medizinischen Ausnahmefällen darauf verzichten darf. In unsere FF z.B. haben alls GF und ZF die AGT-Ausbildung absolviert und sind größtenteils noch als AGT einsatzfähig. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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