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Thema | Atemschutz-Kommandogerät ? | 15 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819000 | |||
Datum | 02.04.2016 16:35 | 9036 x gelesen | |||
hallo, werden solche Geräte im Einsatzdienst verwendet? wenn ja - für welche Zwecke? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bast8ian8 W.8, Oerlinghausen / NRW | 819006 | |||
Datum | 02.04.2016 22:34 | 5562 x gelesen | |||
Sieht eher aus wie eine industrielle Lösung... Moderne Version: Dräger PAS Für die Feuerwehren eigentlich nicht anwendbar (Atemluftvorrat), aber es gibt ja bekanntlich "kreative und bewährte" Lösungen | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 819007 | |||
Datum | 02.04.2016 22:44 | 5404 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Jürgen M. werden solche Geräte im Einsatzdienst verwendet? Kenne solche Geräte aus früheren Jahren meist als Beladung von Einsatzleit- und Kommandowagen. für welche Zwecke? Dienten dem Einsatzleiter bzw. Führungskräften zur kurzzeitigen (Erst)Erkundung an verqualmten Einsatzstellen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 819010 | |||
Datum | 03.04.2016 08:09 | 4935 x gelesen | |||
Dabei handelt es sich um Atemschutzgeräte die nicht der EN 137 entsprechen und somit keine Zulassung für den Feuerwehreinsatz haben. Man sieht diese Geräte immer wieder bei den Feuerwehren. Ich frage mich deshalb schon seit Jahren, auf welcher Zulassungsgrundlage diese Geräte bei den Feuerwehren eingesetzt werden. Da bei den Feuerwehren die Vorschriftenlage in allen Bereichen immer wieder sehr breit Thematisiert wird kann man bei solch vorliegenden Geräten im Nachgang erst einmal nur schmunzeln ;-). Siehe auch: Feuerwehr kauft nicht zugelassene Atemschutztechnik Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 819012 | |||
Datum | 03.04.2016 09:56 | 4529 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach R.Dabei handelt es sich um Atemschutzgeräte die nicht der EN 137 entsprechen und somit keine Zulassung für den Feuerwehreinsatz haben. Komisch. http://www.draeger.com/sites/assets/PublishingImages/Products/cin_pas_colt/DE/pas-colt-pi-9044810-de-de.pdf Hier steht aber das sie der EN 137-1:2006 entsprechen. ;-) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 819014 | |||
Datum | 03.04.2016 10:24 | 4426 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bach R. Man sieht diese Geräte immer wieder bei den Feuerwehren. Sind die Dinger wirklich bei Feuerwehren noch in Gebrauch ? Ich kenne die Geräte nur noch von früher, waren teils noch an die alten Lederhakengurte montiert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819015 | |||
Datum | 03.04.2016 10:24 | 4563 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wenn ja - für welche Zwecke?Für alle Zwecke, bei denen der Luftvorrat der "echten" PA mit hoher Sicherheit nicht benötigt wird, z.B. Erkundung, Dekontamination, Nachlöscharbeiten. Im gfd-Katalog findest du aktuelle Geräte von Dräger und Auer. Mit Zulassungen. Wer jetzt aber schon an der Zulässigkeit (oder einfach der unheldenhaften Größe) verzweifelt, für den bietet sich noch ein Punkt zum Diskutieren an: "Durch das Einsatzgewicht von unter 5 kg in Verbindung mit Druckluftflasche CFK 2 l/300 bar wird vom Träger kein Tauglichkeitsnachweis nach G26.3 gefordert." "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 819019 | |||
Datum | 03.04.2016 13:56 | 4105 x gelesen | |||
Kenne die auch noch aus div. Bildern und Berichten z.T. Aus dem FW-Magazin. ZF/EL hat das auf seinem KdoW/ELW und geht erst mal alleine erkunden. War allerdings schon 20+n Jahre her. Da stellt sich heute die Frage nach dem alleinigen Vorgehen in den Gefahrenbereich vs. Vorgehen bis zur Rauchgrenze; wurde aber zu der Zeit (evtl. nicht überall) nicht so eng gesehen. Wobei heute das ganze wegen der geringeren Forderung als G26.3 wieder interessant werden könnte :-)))) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 819025 | |||
Datum | 03.04.2016 19:44 | 3601 x gelesen | |||
Ja, werden so ähnlich noch verwendet, z.B. ich letztens. Allerdings nicht in der darfgestellten Gürteltrageweise sondern eher ala John Wayne mit Hüft- und Tragegurt. Grund war eine schnelle Erkundung, as mein AT und der AT vom zweiten Auto oben treibt, ohne das etwas vorwärts geht. Rauchgrenze lag direkt vor den Trupps, sodass ein schneller Blick mit gesichertem Rückzug möglich war. Folge der Erkundung war, dass ein weiterer Trupp hinzukam und ich im Anschluss mit einem richtigen PA und einem Truppmann den IA koordiniert habe. | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 819027 | |||
Datum | 03.04.2016 20:31 | 3511 x gelesen | |||
Bei uns wird das Gerät nach einer kleinen Beladungsergänzung wieder auf dem KdoW mitgeführt. Verwendungszweck ist die schnelle Erkundung. Wir verwenden den Auer BD mini mir Rückenplatte. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819028 | |||
Datum | 03.04.2016 22:53 | 3276 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wer jetzt aber schon an der Zulässigkeit (oder einfach der unheldenhaften Größe) verzweifelt, für den bietet sich noch ein Punkt zum Diskutieren an: "Durch das Einsatzgewicht von unter 5 kg in Verbindung mit Druckluftflasche CFK 2 l/300 bar wird vom Träger kein Tauglichkeitsnachweis nach G26.3 gefordert." Dann diskutieren wir doch mal: Reichen würde grundsätzlich die Untersuchung nach G26.2, wenn das Gerätegewicht 5 kg nicht überschreitet. Allerdings ist vom Träger auch dieses Gerätes eine jährliche Belastungsübung zu absolvieren. Für die muss man aber 1600 Liter Atemluft haben, das geht also mit dem kleinen Gerät nicht. und jetzt? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 819029 | |||
Datum | 04.04.2016 07:50 | 3362 x gelesen | |||
Hallo, etwas Forensuche (Erkundungs-PA, Einsatzleiter-PA o.ä.) hlft auch hier weiter... http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=608510#608510 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 819034 | |||
Datum | 04.04.2016 10:11 | 2765 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Allerdings ist vom Träger auch dieses Gerätes eine jährliche Belastungsübung zu absolvieren. Für die muss man aber 1600 Liter Atemluft haben, das geht also mit dem kleinen Gerät nicht. und jetzt? In der Erläuterung zur FwDv7 steht folgendes: " In der Anlage 4 ist eine Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Pressluftatmer als Beispiel abgedruckt. Für andere Atemschutzgeräte (z.B. Filtergeräte, Langzeit-PA, Regenerationsgeräte) sind entsprechende Ausbildungsordnungen nicht festgelegt. Sie sind unter Beachtung des Gerätetyps und der zu erwartenden Einsatzanforderung von der jeweiligen Feuerwehr selbst zu erstellen." Damit dürfte dann doch alles klar sein, oder? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819036 | |||
Datum | 04.04.2016 10:47 | 2659 x gelesen | |||
Wenn also die betreffende Feuerwehr als Belastungsübung für Kommando-Geräte-Träger festlegt "einmal die Treppe hoch bis in den vierten Stock, links gucken, rechts gucken, einen Funkspruch absetzen und dann die Treppe wieder runter" und dann (wie auch das mit der G26.2) konsequent durchzieht (für Führungskräfte die nicht ohnehin PA-Träger sind), dann ist alles gut. Mag jemand wetten, wie die Realität aussieht? ;-) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 819046 | |||
Datum | 04.04.2016 13:55 | 2577 x gelesen | |||
gab es schon vor > 15 Jahren als Erkundungsgeräte.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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