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ThemaBrandschutzhelfer ausbilden11 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • DGUV: Brandschutzhelfer
  •  
    AutorJuer8gen8 G.8, Büdingen / Hessen819094
    Datum05.04.2016 10:235574 x gelesen
    Hallo zusammen

    ich soll in meiner Firma Brandschutzhelfer ausbilden. Kann mir jemand Tipps geben oder vielleicht auch unterlagen wie ich sowas machen kann?

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen819096
    Datum05.04.2016 10:454114 x gelesen
    Hallo,

    für welche Art Betrieb?

    Wieviel MA.?

    Mfg

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    AutorJuer8gen8 G.8, Büdingen / Hessen819097
    Datum05.04.2016 10:474070 x gelesen
    Sicherheitsdienst in Erstaufnahmeeinrichtungen ca 60

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819099
    Datum05.04.2016 12:273983 x gelesen
    Geschrieben von Juergen G.oder vielleicht auch unterlagen

    Vielleicht ist es ja zu selbstverständlich, aber die erste Unterlage müsste doch das Brandschutzkonzept des Betreibers sein, denn da müsste doch beschrieben sein welche Aufgabe(n) mit welcher Priorisierung der Brandschutzhelfer in Vorbeugung oder Einsatzfall hat.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorStef8an 8T., Northeim / Nds.819109
    Datum05.04.2016 14:533912 x gelesen
    Nicht jeder Unternehmer benötigt zwingend ein Brandschutzkonzept (Baurecht), die Ausbildung der Brandschutzhelfer (mind. 5% der Belegschaft) ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verbindlich vorgeschrieben (s. ASR A 2.2).

    In der DGUV Richtlinie sind alle Lehrinhalte angesprochen. Entsprechende Präsentationen kann man käuflich erwerben oder auf die Belange des eigenen Betriebes selber erstellen.

    Es gibt einen Bundesverband für Brandschutzbeauftragte, auch dort kann man Informationen einholen. http://www.vbbd.de/

    Feuerlöschübungen mit Handfeuerlöschern sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verpflichtend vorgeschrieben, hier empfiehlt es sich, einen Fire-Trainer zu verwenden.

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    AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg819112
    Datum05.04.2016 15:363671 x gelesen
    Hallo,

    bei der Ausbildung muß diese DGUV beachtet werden.
    Besonders der Punkt 4 ist wichtig.

    Grüßle

    Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG! Was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung, und nicht die meiner Dienststelle oder der Freiwilligen Feuerwehr der ich angehöre!

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz819114
    Datum05.04.2016 15:473549 x gelesen
    Geschrieben von Fachkundig im Sinne dieser Schrift ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung
    oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und
    sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.
    Hierzu zählen z.B.:
    ...
    Mitglieder der Feuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang
    Gruppenführer

    Verstehe ich das richtig: Ausgebildete Gruppenführer dürfen ohne weitere Qualifikation Brandschutzhelfer ausbilden?
    Wenn ausgebildete Gruppenführer Brandschutzhelfer ausbilden dürfen, sind sie dann automatisch auch selbst ohne weitere Lehrgänge als Brandschutzhelfer qualifiziert?

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz819115
    Datum05.04.2016 15:513612 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Wenn ausgebildete Gruppenführer Brandschutzhelfer ausbilden dürfen, sind sie dann automatisch auch selbst ohne weitere Lehrgänge als Brandschutzhelfer qualifiziert?
    Das hat sich gerade durch weitere Lektüre erledigt:
    Geschrieben von DGUVPersonen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B.
    aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer
    Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als
    Brandschutzhelfer bestellt werden.

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819123
    Datum05.04.2016 18:353556 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Verstehe ich das richtig: Ausgebildete Gruppenführer dürfen ohne weitere Qualifikation Brandschutzhelfer ausbilden?

    Wie wäre es mit der Lesart "Ausgebildete Gruppenführer sind hinreichend qualifiziert darüber zu entscheiden, ob sie sich das "Projekt" ohne weiteres ans Bein binden lassen sollten."

    Geschrieben von Oliver S.Wenn ausgebildete Gruppenführer Brandschutzhelfer ausbilden dürfen, sind sie dann automatisch auch selbst ohne weitere Lehrgänge als Brandschutzhelfer qualifiziert?

    Auch ohne in die konkrete Richtlinie hineingesehen zu haben: Meist steht in den Richtlinien über Unterrichtsinhalte doch als erster Punkt soetwas wie "Einweisung in örtliche Gegebenheiten." Wenn der Gruppenführer frisch auf der Bildfläche erscheint (erster Tag am neuen Arbeitsplatz), dann kann so eine Ortskunde doch noch gar nicht vorliegen, oder? Somit würde ich diese pauschale Aussage so nicht unterstützen. Wenn der Gruppenführer als Dozent geeignet ist, dann heißt das doch "nur", dass er sich das nötige Wissen erarbeiten und dann vermitteln kann.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819133
    Datum05.04.2016 22:133382 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Oliver S.

    Verstehe ich das richtig: Ausgebildete Gruppenführer dürfen ohne weitere Qualifikation Brandschutzhelfer ausbilden?


    In BaWü schon, siehe unter Ziff. 1:

    -< LFS BaWü " Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in der Feuerwehr "



    Gruß aus drr Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorStef8an 8T., Northeim / Nds.819187
    Datum07.04.2016 07:243133 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Wie wäre es mit der Lesart "Ausgebildete Gruppenführer sind hinreichend qualifiziert darüber zu entscheiden, ob sie sich das "Projekt" ohne weiteres ans Bein binden lassen sollten."
    Man sollte das "Projekt" auch nicht überbewerten. Die Versicherer und der Gesetzgeber wollen erreichen, dass das Thema betrieblicher Brandschutz ernst genommen und wiederkehrend behandelt wird. Damit ist schon sehr viel gewonnen, denn geschätzte 90% der Unternehmen, die unter dem Radar der Überwachung durch Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Sachversicherung fliegen, setzen die Vorgaben der ASR A 2.2. nicht wirklich konsequent um. Die Vorschrift ist seit 2012 in Kraft und die meisten Unternehmer kleinerer und mittlerer Betriebe haben noch nie davon gehört.

    Wer sich als Mitarbeiter für eine solche Zusatzaufgabe gewinnen lässt, braucht auch keine Haftung zu fürchten, es sei denn er handelt grob fahrlässig oder unterlässt bewusst eine Hilfeleistung. In diesen Fällen ist er wie ein "normaler" Beschäftigter des Unternehmens genauso haftbar zu machen.

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     05.04.2016 10:23 Juer7gen7 G.7, Büdingen
     05.04.2016 10:45 Dani7el 7R., Lauterbach
     05.04.2016 10:47 Juer7gen7 G.7, Büdingen
     05.04.2016 12:27 Uwe 7S., Lingen
     05.04.2016 14:53 Stef7an 7T., Northeim
     05.04.2016 15:36 Mart7in 7L., Illingen
     05.04.2016 15:47 Oliv7er 7S., Neidenbach
     05.04.2016 15:51 Oliv7er 7S., Neidenbach
     05.04.2016 18:35 Uwe 7S., Lingen
     07.04.2016 07:24 Stef7an 7T., Northeim
     05.04.2016 22:13 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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