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Thema | Feuerlöscher für Diesel-Eigenverbrauch Tankstelle | 9 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Stef8an 8T., Northeim / Nds. | 819395 | |||
Datum | 14.04.2016 16:10 | 5217 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich benötige Informationen zur Bereitstellung von geeigneten Löschmitteln für nichtöffentliche Diesel-Tankstellen. Kann mir jemand sagen, wie viele LE für Tankstellen mit jeweils 10.000, 20.000 und 30.000 l Diesel in NRW erforderlich sind? Besten Dank | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Baltmannsweiler / BW | 819467 | |||
Datum | 17.04.2016 16:35 | 3021 x gelesen | |||
Hallo Stefan Siehe BGR 147 : 6.2.3 An jeder Tankstelle müssen für die Brandklasse B zugelassene Feuerlöscher vorhanden sein. Die Zahl der erforderlichen Feuerlöscher ist mindestens gleich einem Drittel der Zahl der Fahrzeuge, die an der Tankstelle gleichzeitig betankt werden können, mindestens jedoch 2. Sicher gibt es neuere Vorschriften, die BGR ist durch die ASR ersetz worden. Aber Inhaltlich ist das meiste geblieben. Gruß Johannes | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819475 | |||
Datum | 17.04.2016 19:53 | 2908 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes C.Die Zahl der erforderlichen Feuerlöscher ist mindestens gleich einem Also wenn nicht mehr als 6 Fahrzeuge gleichzeitig betankt werden können, reichen 2 Löscher mit je einem Kilo B-Pulver?! | |||||
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Autor | Stef8an 8T., Northeim / Nds. | 819477 | |||
Datum | 18.04.2016 07:16 | 2597 x gelesen | |||
Hallo Johannes, in der ASR A2.2 steht bedauerlicherweise nichts über Tankstellen. Dass bedeutet, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden muss, welche Gefährdungseinschätzung vorliegt und welche Art und Umfang an Löschmitteln bereit gehalten werden müssen. Die BGR 147 ist ein guter Hinweis, besten Dank. Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8T., Northeim / Nds. | 819490 | |||
Datum | 18.04.2016 13:02 | 2311 x gelesen | |||
Vermutlich nicht, denn nach ASR A 2.2 dürfen für den Grundschutz nur Löschgeräte mit mindestens 6 LE angerechnet werden. In der BGR steht tatsächlich aber nichts über Volumen oder Rating :-) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 819492 | |||
Datum | 18.04.2016 13:16 | 2308 x gelesen | |||
In Bezug auf Betankungsanlagen gilt die TRBS 3151 / TRGS 751 i.V.m. TRBS 1201, Teil 5. Erstere verweist auf die Bestimmungen für Arbeitsstätten, also die ASR. Weitere Hinweise dürften auch in VDS 2000 und VDS 2001 zu finden sein. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Stef8an 8T., Northeim / Nds. | 819494 | |||
Datum | 18.04.2016 15:12 | 2260 x gelesen | |||
Hallo Udo, wenn es doch so einfach wäre.. Die VdS 2001 wurde zurückgezogen und ist durch ASR A 2.2 ersetzt worden. In der alten Vorschirft gab es noch niedrige, mittlere und erhöhe Brandgefährdung, während man heute nur noch von der Grundausstattung und erhöhter Brandgefährdung spricht (LE Grundausstattung x3). Einen Bezug zu Tankanlagen, insbesondere zu nicht öffentlichen Eigenbedarf-Tankstellen, konnte ich bisher in der VdS 2001 oder in TRGS/TRBS nicht finden. Geht man nach der Größe der "Betriebsstätte (hier: 5x5 m), landet man in der Grundausstattung bei 6 LE und bei erhöhter Brandgefährdung bei 18 LE. Das würde z. B. mit zwei Pulverlöschern mit je 10 LE gut abgedeckt werden können. Oder hat noch jemand einen anderen Vorschlag? Beste Grüße | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Baltmannsweiler / BW | 819499 | |||
Datum | 18.04.2016 20:40 | 1959 x gelesen | |||
Hallo Stefan, ... und damit wären wir wieder bei den 2 Stück wie in der BGR seiner zeit gefordert :-) Gruß Johannes | |||||
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Autor | Stef8an 8T., Northeim / Nds. | 819507 | |||
Datum | 19.04.2016 08:11 | 1872 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes C... und damit wären wir wieder bei den 2 Stück wie in der BGR seiner zeit gefordert :-) ..jaja, vorbeugender Brandschutz kann schon ganz schön quälend sein.. ;-) | |||||
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