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Thema | Zugänglichkeit Feuerlöscher (Anbauhöhe) | 8 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 819554 | |||
Datum | 20.04.2016 15:34 | 3443 x gelesen | |||
Es schüttelt sich mir noch heute, was mir vor kurzem an einer TOTAL-Tankstelle in Thüringen ins Auge sprang. Ich habe so einen kleinen Splien, nach der Gültigkeit der Prüfplaketten von Feuerlöschern zu sehen. Obwohl ich mir diesen schon fast wieder abgewöhnt hatte, wurde ich beim Tanken 'rückfällig'. Denn die Prüfplakette (noch gültig) war mir auf Augenhöhe, als ich am Auto lehnte (ich bin 1,85 m groß). Ja, die Feuerlöscher an den Tanksäulen waren alle auf einer Griffhöhe von ca. 1,90 m aufgehangen (6kg-Pulverlöscher). Wer bitte soll, in einer absoluten Extremsituation, einen 6kg schweren Feuerlöscher sicher und schnell von einer Überkopfhohen Aufhängung entnehmen. Denn viele Menschen sind kleiner als 1,70 m und eher zierlich. Habt ihr schon ähnliche Beobachtungen gemacht? Sind euch mglw. relevante Regelungen / Normen bekannt (nicht nur für Thüringen). Ich freue mich auf interessante Antworten. Viele Grüße, Sebastian | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819555 | |||
Datum | 20.04.2016 16:53 | 2289 x gelesen | |||
Wenn ich bei meinen Kunden so etwas sehe (vorwiegend im Lager) hänge ich sie ungefragt tiefer oder es kommt schriftlich unten auf die Rechnung. S.10 Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 819559 | |||
Datum | 20.04.2016 21:57 | 1696 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Wenn ich bei meinen Kunden so etwas sehe (vorwiegend im Lager) hänge ich sie ungefragt tiefer oder es kommt schriftlich unten auf die Rechnung. Das finde ich vorbildlich couragiert. Doch wie reagieren jene Auftraggeber, auf solche Aktionen? Kann man sich das als Marktteilnehmer lange leisten? | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819561 | |||
Datum | 20.04.2016 22:15 | 1659 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian B.Doch wie reagieren jene Auftraggeber, auf solche Aktionen? Ich vermute mal, dass der tatsächliche Auftraggeber (Abteilung für Arbeitssicherheit) das sogar gut findet und auch weiterhin beauftragt. Es ärgert sich "nur" der einfache Arbeiter an der Basis, der sich durch den störenden Feuerlöscher behindert fühlt. Ich ärgere mich momentan mit einem Arbeitskollegen herum, der es für eine ganz tolle Idee hält einen Aufkleber mit Benutzername und Passwort auf den Bildschirm zu kleben. Ein hauptberuflich für IT-Fragen zuständiger Mitarbeiter würde da vermutlich nicht drauf bestehen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 819562 | |||
Datum | 20.04.2016 22:19 | 1627 x gelesen | |||
Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas M. Wenn ich bei meinen Kunden so etwas sehe (vorwiegend im Lager) hänge ich sie ungefragt tiefer oder es kommt schriftlich unten auf die Rechnung.Find ich in Ordnung. Aber Geschrieben von Thomas M. S.101,2 m vom Boden halte ich in vielen Fällen immer noch für zu hoch. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819564 | |||
Datum | 20.04.2016 23:00 | 1600 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian B.Doch wie reagieren jene Auftraggeber, auf solche Aktionen? Ungefragt natürlich nur bei langjährigen Stammkunden, mit den Jahren kennt und vertraut man sich. Oftmals ergeben sich o.g. Fehler durch unbedachte "Schnellschüsse", und für die unkomplizierte Mängelbeseitigung ist die Geschäftsleitung bis heute immer dankbar gewesen, spätestens nach Rückfrage bei der eigenen Technik. Mit so einem Kleinkram wollen sich die Leitungen schlicht nicht beschäftigen, die haben wichtigeres zu tun. Kann man sich das als Marktteilnehmer lange leisten? Nur wenn man es richtig macht ;) oder anders; Bis heute habe ich keinen Objektbetreuungsvertrag verloren. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 819568 | |||
Datum | 21.04.2016 10:21 | 1383 x gelesen | |||
Hallo, aus der ASR 2.2: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten: Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können; für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis 1,20 m als zweckmäßig erwiesen. Manfred | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 819577 | |||
Datum | 21.04.2016 19:16 | 1132 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian B.Habt ihr schon ähnliche Beobachtungen gemacht? In einem Bürogebäude, in dem fast ausschließlich Frauen gearbeitet haben, waren 12kg Pulverlöscher in Augenhöhe montiert. Da muss ich mir über die Fachkompetenz des Ausrüster keine Gedanken mehr machen. Die Nutzer waren über den entsprechenden Hinweis allerdings dankbar, oft haben die solche Probleme einfach nicht auf dem Schirm. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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