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Thema | Feuerwehr in Bayern - Ausgehuniform für fördernde Vereinsmitglieder? | 36 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 819736 | |||
Datum | 27.04.2016 13:41 | 9920 x gelesen | |||
Hallo, ich habe eine Frage, die den Feuerwehrverein betrifft. In Bayern ist es ja so, dass es neben der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr (also die, mit dem roten Auto, dem Blaulicht und den feuerfesten Klamotten) auch einen Verein gibt, in den jedermann/frau eintreten kann, auch wenn er nicht bei der aktiven Wehr mitmacht. Ist denn die blaue Ausgehuniform nur für aktive bzw. passive Mitglieder (ehemaligen Aktive) der Feuerwehr bestimmt oder dürfen auch Vereinsmitglieder, die nur im Verein Mitglied sind und nicht der aktiven Mannschaft angehören, diese Ausgehuniform tragen? Die Ausgehuniform ist ja auch in einer Feuerwehrdienstvorschrift definiert und wird auch als Dienstkleidung bezeichnet und in 19 Abs. 2 AVBayFwG wird nur von der aktiven Mannschaft gesprochen. Ich persönlich fände eine optische Unterscheidung zwischen Verein und aktiver Mannschaft für sinnvoll, bspw. indem dass die aktiven Mitglieder Ausgehuniform tragen und ausschließliche Vereinsmitglieder bspw. Shirts mit der Bezeichnung der Feuerwehr. Weiß hier jemand evtl. was dazu? Vielen Dank im voraus!! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern | 819740 | |||
Datum | 27.04.2016 14:15 | 7538 x gelesen | |||
Hallo Stefan, du hast dir im Grunde die Antwort schon selbst gegeben. Es gibt in Bayern die Feuerwehr und evtl. einen Feuerwehrverein. Das eine ist die öffentliche Einrichtung und das andere ist ein ganz normaler eingetragener Verein. Das sind zwei komplett verschiedene Sachen. Dienstkleidung darf nur von Angehörigen der Feuerwehr getragen werden. Fördernde Mitglieder sind keine Angehörigen der Feuerwehr, sondern eben nur Vereinsmitglieder. Mit kameradschaftlichen Grüßen Alexander Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819741 | |||
Datum | 27.04.2016 15:06 | 7153 x gelesen | |||
Ist denn schon Karneval ? Die Kleidung selber ist nicht geschützt und unterliegt diesbezüglich auch keinen Auflagen. Wer sich also als etwas ausgeben will was er nicht leisten kann darf das, habe ich auch gerne gemacht.... ist jedoch schon ~40Jahre her das ich als Cowboy rum lief ;) Vor dem aufnähen vom Stadtwappen würde ich jedoch dringend dazu raten die Stadt um Erlaubnis zu fragen. Wir brauchen dringend die rechtliche Trennung zwischen Ehrenamt für HiOrg´s und dem Bürgerschaftlichem Engagement für und in Vereinen ! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 819742 | |||
Datum | 27.04.2016 15:14 | 7153 x gelesen | |||
Mit einem Ärmelaufnäher "Förderverein" dürfte m.E. die Sache unproblematisch sein....... Ich denke da auch an "Präzedenzfälle" wie die Alt-Neuhauser Feuerwehrkapelle ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 819743 | |||
Datum | 27.04.2016 15:35 | 6984 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Ich denke da auch an "Präzedenzfälle" wie die Alt-Neuhauser Feuerwehrkapelle Aber nur, weil Du aus Franken kommst... ***duckundrenn*** | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819744 | |||
Datum | 27.04.2016 16:22 | 6930 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker L. Ich denke da auch an "Präzedenzfälle" wie die Alt-Neuhauser Feuerwehrkapelle ich möchte das jetzt nicht allzuweit vertiefen. Aber die Bekleidung dieser Feuerwehrkapelle dürfte ja aus dem vor-vorherigen Jahrhundert stammen. Da greift doch kein aktueller Bekleidungserlass mehr ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 819752 | |||
Datum | 27.04.2016 18:37 | 6723 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Thomas M. Vor dem aufnähen vom Stadtwappen würde ich jedoch dringend dazu raten die Stadt um Erlaubnis zu fragen. die meisten Kommunen in Bayern würdest du damit in größte Verlegenheit bringen. Die können nämlich Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung und Feuerwehrverein nicht unterscheiden.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 819766 | |||
Datum | 28.04.2016 06:51 | 6511 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Volker Leiste einfügen--- Ich denke da auch an "Präzedenzfälle" wie die Alt-Neuhauser Feuerwehrkapelle Oh ja, die sind wirklich ein Fall für sich :-) | |||||
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Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 819767 | |||
Datum | 28.04.2016 06:53 | 6464 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Alexander Maier--- Dienstkleidung darf nur von Angehörigen der Feuerwehr getragen werden. Fördernde Mitglieder sind keine Angehörigen der Feuerwehr, sondern eben nur Vereinsmitglieder. Danke! Das ist auch meine Sicht zu dem Thema. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 819768 | |||
Datum | 28.04.2016 08:20 | 6407 x gelesen | |||
Lache bitte nicht darüber. Die Kernpunkte haben wir nämlich auch hier: 1) Es sind keine aktiven oder inaktiven Feuerwehrdienstleistende 2) Sie treten in einer Feuerwehruniform auf (ob alt oder neu spielt da weniger eine Rolle. Ich habe vor ca. 10 (?) Jahren in Gerätehäusern im Norden Frankens (Freyung-Grafenauer Ecke) noch Bayern2 als Einsatzkleidung im Gerätehaus gesehen...) 3) Sie tragen ein Ärmelabzeichen Also genau die gleichen Randbedigungen, die hinter der Fördervereinsfrage stehen. Ebenso macht das Thema Kapelle ein "weiteres Fass auf". Feuerwehrkapelle und Uniform steht da außer Frage. Aber ist jeder Musiker auch aktive (oder inaktive) Einsatzkraft? Trotzdem würde die Frage ob hier eine Ausgeheuniform getragen werden darf/kann nicht gestellt. Damit haben wir letztendlich einen Präzedenzfall..... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819771 | |||
Datum | 28.04.2016 08:45 | 6240 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Aber ist jeder Musiker auch aktive (oder inaktive) Einsatzkraft? Trotzdem würde die Frage ob hier eine Ausgeheuniform getragen werden darf/kann nicht gestellt. Wenn eine Feuerwehr eigene Musikzüge hat (so wie wir) gehören sie natürlich zur FW und dürfen somit Uniform und die entsprechenden Abzeichen tragen. Ihr Dienst ist ausschließlich an der "Trommel" , mancher "Trommler" ist zusätzlich in einer Einsatzabteilung. Geschrieben von Volker L. Also genau die gleichen Randbedigungen, die hinter der Fördervereinsfrage stehen Nicht im Ansatz. Zumindest kenne ich keine FW die einen Förderverein betreibt. Wir brauchen dringend die rechtliche Trennung zwischen Ehrenamt für HiOrg´s und dem Bürgerschaftlichem Engagement für und in Vereinen ! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 819772 | |||
Datum | 28.04.2016 09:12 | 6212 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Volker L. 1) Es sind keine aktiven oder inaktiven Feuerwehrdienstleistende bist Du Dir da bei allen sicher? Geschrieben von Volker L. 3) Sie tragen ein Ärmelabzeichen Ja, aber Ihr eigenes, nicht das einer Kommune! Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819775 | |||
Datum | 28.04.2016 09:39 | 6184 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten S.
Doch, als Einheit der öffentlichen Feuerwehr tragen sie auf ihrer Uniform natürlich die angeordneten Abzeichen ihrer Kommune, jedoch tragen sie grundsätzlich das Abzeichen "Lyra" .....und auch wenn es in den Einsatzgruppen manche Pfeife gibt, wie mich, wird man diese Kennzeichnung hier auf keiner Uniform finden ;) Wir brauchen dringend die rechtliche Trennung zwischen Ehrenamt für HiOrg´s und dem Bürgerschaftlichem Engagement für und in Vereinen ! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 819776 | |||
Datum | 28.04.2016 09:58 | 6245 x gelesen | |||
Servus Thomas, Geschrieben von Thomas M. Doch, als Einheit der öffentlichen Feuerwehr tragen sie auf ihrer Uniform natürlich die angeordneten Abzeichen ihrer Kommune, jedoch tragen sie grundsätzlich das Abzeichen "Lyra" ich habe meinen Beitrag nur auf die Altneihauser bezogen. (Wie volker wohl auch) Die Gruppe ist vermutlich nur im Süden der Republik so richtig bekannt.. Altneihauser Feuerwehrkapelle Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819778 | |||
Datum | 28.04.2016 10:53 | 6207 x gelesen | |||
ok, absolut ein Sonderfall :) Wir brauchen dringend die rechtliche Trennung zwischen Ehrenamt für HiOrg´s und dem Bürgerschaftlichem Engagement für und in Vereinen ! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Stephansposching / Bayern | 819790 | |||
Datum | 29.04.2016 01:51 | 6097 x gelesen | |||
Hi Stefan, eine durchaus interessante Frage, die mich auch erst mal stutzen ließ - darüber hat sich bei uns (wohl auch im weiteren Umkreis) noch niemand wirklich Gedanken gemacht. In unserer (ländlichen) Gegend wird üblicherweise die "Ausgehuniform" als "Vereinskleidung zu besonderen Anlässen" gesehen und daher auch vom Verein verwaltet (im Gegensatz zur Einsatzkleidung, um die sich die Kommune kümmert). Bei lockeren Zusammenkünften, Festbesuchen u. ä. haben alle Mitglieder, die sich als Vereinsmitglieder zu erkennen geben wollen (oder sollen) ein entsprechendes Poloshirt an - da tut sich keiner die volle Uniform an (entweder voll oder garnicht). An besondere Anlässen bleiben dann: - Dienstliche Veranstaltungen auf übergeordneter Ebene (Kommandantentagungen, Ehrenabende der Kreisbrandinspektion, usw.) -> betrifft eh nur aktive Mitglieder - Verleihung von Abzeichen (Leistungsprüfung, Dienstzeitehrung, ...) auf kommunaler Ebene -> betrifft auch nur aktive Mitglieder - Begleitung von Jugendgruppe, Wettbewerbsgruppen usw. durch Führungskräfte -> auch nur aktive Mitglieder/Führungskräfte Damit bleiben dann an möglichen "Konfliktveranstaltungen" diejenigen, bei denen der Feuerwehrverein im Vordergrund steht: - Teilnahme an Gründungsfesten, Fahnenweihen usw. - Ehrengeleit bei Beerdigungen In diesen Fällen könnte evtl. auch ein rein förderndes Mitglied in die Situation kommen, daran (in Uniform) teilzunehmen, auch wenn sich die Teilnehmer üblicherweise aus der aktiven und passiven Mannschaft rekrutieren. Die Teilnahme von rein fördernden Mitgliedern ist eher die Ausnahme - wenn man z. B. zu ungünstigen Zeiten nicht die "notwendigen" Kameraden für die Beerdigung zusammenbekommt. Wenn nun doch ein rein förderndes Mitglied die Uniform z. B. bei einem Gründungsfest oder einer Beerdigung auftragen würde - woraus könnte sich hier ein Problem ergeben? Ich verstehe die Dienstanweisung/Ausführungsverordnung so, dass für die Träger der Uniform damit vorgeschrieben wird, wie diese auszusehen hat. Wenn Ausgehuniform, dann richtig. Es ergibt sich daraus aber kein Verbot für Nicht-Aktive, oder? Zumindest, so lange keine zusätzlichen Abzeichen (Dienstgrade, Leistungsprüfungen usw.) getragen werden. Auf der anderen Seite ergeben sich rein durch die Ausgehuniform auch keine Sonderrechte, so dass in meinen Augen auch nicht mit einer Amtsanmaßung zu rechnen ist. Schon gar nicht in einer Gruppe aus meist aktiven Wehrlern (mit Führungskräften). Ein Problem könnte daher höchstens sein, dass die Uniform mit dem Gemeindewappen versehen ist. Aber auch andere Vereine dürfen durchaus das Gemeindewappen im Vereinsemblem führen, wenn die Erlaubnis der Kommune vorliegt. Die Entscheidung, ob auch fördernde Feuerwehrvereins-Mitglieder dieses Emblem tragen dürfen, sehen die meisten Kommunen wohl eher locker - dies sind Einzelfälle, eingebettet in aktive Wehrler (wenn auch in diesem Fall als Mitglieder des Feuerwehrvereins unterwegs). Hier wäre es im Sinne eines positiven Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit eher kontraproduktiv, einzelne (fördernde) Mitglieder einer Sonderregelung zu unterziehen. Mich würde da durchaus mal der Grund der Frage interessieren. Kommt es irgendwo zu Konflikten bzgl. dieser Unterscheidung? Oder war das nur eine hypothetische Frage? Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Kdt. FF Stephansposching | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 819791 | |||
Datum | 29.04.2016 08:39 | 5726 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas P.Wenn nun doch ein rein förderndes Mitglied die Uniform z. B. bei einem Gründungsfest oder einer Beerdigung auftragen würde - woraus könnte sich hier ein Problem ergeben? Das beantworte ich dir mal aus meinem persönlichen Verständnis heraus. Dann, ja dann sollte sich Feuerwehr auch nicht wundern wenn sie nicht als Teil der öffentlichen Verwaltung/Daseinseinsvorsorge gesehen wird, sondern lediglich als ein Verein unter vielen. Mit allen dann folgenden Problemen wie Haushaltsdiskussionen etc.. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 819792 | |||
Datum | 29.04.2016 08:57 | 5908 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan O.In Bayern ist es ja so, dass es neben der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr (also die, mit dem roten Auto, dem Blaulicht und den feuerfesten Klamotten) auch einen Verein gibt, in den jedermann/frau eintreten kann, auch wenn er nicht bei der aktiven Wehr mitmacht. Bei rechtlichen Fragen hilft schon mal ein Blick ins Gesetz.. ;-) Und das ist hier für Bayern anders, als m.W. für die meisten anderen Bundesländer... Art. 5, BayFwG: http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb03/1001_bayfwg_avbayfwg.pdf "(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt." D.h. der Feuerwehrverein gilt als Personalträger für die Einsatzkräfte... - jetzt ist die spannende Frage, besteht dann "die Feuerwehr" aus der aktiven Truppe (den Einsatzkräften, die i.S.d.G. i.d.R. aus dem Feuerwehrverein kommen), oder ist der Feuerwehrverein nur "irgendein" Verein... Dazu kommt die Vollzugsbekanntmachung, s. Folgepost. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 819793 | |||
Datum | 29.04.2016 09:07 | 5908 x gelesen | |||
Wegen Linkproblemen leider extra als Post... http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb02/VollzBayFwG_2013.pdf 4.5 hilft hier in der Suche nach den Aufgaben und dem Ansehen bzw. der Stellung des Feuerwehrvereins in Bayern (!) weiter. "Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird. Im ersten Fall (z. B. Ausrichten von Feuerwehrfesten) gilt ausschließlich Vereinsrecht." Was aber auch heißt, dass dies durchaus zu den "Aufgaben" der "Feuerwehr" (im Vereinsteil) gesehen wird, sonst wäre das ja erst gar nicht erwähnt, oder sogar verboten.. Dem in gewisser Weise widersprechend ist aber 5.2, wo sehr wohl zwischen der gemeindlichen Einrichtung "Feuerwehr" und dem "Verein" unterschieden wird... (das hat m.W. aber steuerliche und haftungstechnische Hintergründe). Es gibt übrigens im bayerischen "Uniformerlass" keinerlei Hinweis auf eine Kennzeichnung der Uniformen für "nicht-aktive" Vereinsmitglieder (also z.B. Vorstand), wobei letzterer erfahrungsgemäß neben dem Kdt der mächtigste "FA" in einer Gemeinde ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Stephansposching / Bayern | 819794 | |||
Datum | 29.04.2016 09:11 | 5706 x gelesen | |||
Hi Peter, aber genau diese Spaltung (bzw. die Koexistenz) ist ja durch das bayerische Konstrukt mit Aktiver Wehr und Feuerwehrverein der Fall. Die aktive Wehr ist Teil der öffentlichen Verwaltung/Daseinsvorsorge (mit dem Kommandanten an der Spitze) und der Feuerwehrverein ist (wenn man mal die Aufgabe der "Lieferung von Aktiven" außen vor lässt) eben nur ein Verein mit dem Vorstand an der Spitze. Und üblicherweise ist gemäß Satzung halt auch der Kommandant Teil der Vorstandschaft des Vereins. Die aktive Wehr bekommt das Material von der Gemeinde, der Verein erwirtschaftet sich das selbst durch Feste u. ä. Meines Wissens ist dieses Konstrukt ja nur in Bayern so. Ist einerseits manchmal hart zu durchschauen und es gibt wohl auch Grenzbereiche der Zuständigkeiten (die man aber durch gute Zusammenarbeit zwischen Kommune, Wehr und Verein klar gliedern kann). Unter dem Strich umgeht man damit aber all die Probleme mit Steuerrecht, mehr oder minder schwarzen Kassen usw. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas P.S.: Gabs nicht mal einen Thread, bei dem das Problem genau andersrum war (auch für Bayern) - kann ein aktiver Feuerwehrler auch Nicht-Mitglied beim Verein sein? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819795 | |||
Datum | 29.04.2016 09:32 | 5705 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas P. Unter dem Strich umgeht man damit aber all die Probleme mit Steuerrecht, mehr oder minder schwarzen Kassen usw. dafür gibt es auch andere Lösungen. Z.B. die Sondervermögen Kameradschaftskassen in BaWü. Das funktioniert ohne einen Verein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819799 | |||
Datum | 29.04.2016 11:41 | 5889 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ulrich C. Es gibt übrigens im bayerischen "Uniformerlass" keinerlei Hinweis auf eine Kennzeichnung der Uniformen für "nicht-aktive" Vereinsmitglieder (also z.B. Vorstand), das könnte man dann so interpretieren daß für diese Vereinsmitglieder das Tragen der Feuerwehruniform gar nicht vorgesehen ist Wobei es niemanden verwehrt ist eine Feuerwehruniform zu tragen. Solange darauf keine Hoheitszeichen ( = Wappen ) angebracht sind. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 819800 | |||
Datum | 29.04.2016 12:32 | 5618 x gelesen | |||
Hallo Andreas, prinzipiell ist es wohl ein typisch deutsches Problem. Gibt´s eine Vorschrift? Gilt diese für meinen Fall? Wie ist diese auszulegen? Mir ging es eigentlich nur darum, ob für ein nicht aktives Mitglied die Ausgehuniform beschafft werden soll und dieses Vereinsmitglied dann diese Uniform tragen darf. Wir tragen bei Vereinsaktivitäten - wie bspw. Festen - idR Poloshirts. Nun kam eben die Idee auf, dass für Vereinsmitglieder, die nicht aktiv sind, auch die Ausgehuniform beschafft werden soll, damit wir bei Festen. Fahnenweihen usw. einheitlich aufmarschieren können. Hier ist mein Konflikt. Ich finde halt, dass Vereinsmitglieder mit dem Poloshirt auflaufen sollten und Aktive mit der Ausgehuniform. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 819801 | |||
Datum | 29.04.2016 12:37 | 5837 x gelesen | |||
Geschrieben von --- Andreas Pösch --- P.S.: Gabs nicht mal einen Thread, bei dem das Problem genau andersrum war (auch für Bayern) - kann ein aktiver Feuerwehrler auch Nicht-Mitglied beim Verein sein? Den Thread muss ich mir mal raussuchen. Interessant fände ich bspw. wie in dem Fall umzugehen ist, wenn eine Person aus dem Verein ausgeschlossen werden soll (weil bspw. kein Beitrag bezahlt wurde) auf der anderen Seite aber ein sehr engagiertes und qualifiziertes Mitglied bei der aktiven Mannschaft ist. Ich finde die gesetzliche Regelung bei uns - gelinde gesagt - doof. | |||||
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Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 819802 | |||
Datum | 29.04.2016 12:40 | 5622 x gelesen | |||
Vielen Dank für die Links. Die sind - auch für andere Fragen - einfach hervorragend. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 819804 | |||
Datum | 29.04.2016 13:10 | 5597 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan O.Interessant fände ich bspw. wie in dem Fall umzugehen ist, wenn eine Person aus dem Verein ausgeschlossen werden soll (weil bspw. kein Beitrag bezahlt wurde) auf der anderen Seite aber ein sehr engagiertes und qualifiziertes Mitglied bei der aktiven Mannschaft ist. Ich kenne aktive Einsatzkräfte, die waren noch nie Mitglied im Verein... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819805 | |||
Datum | 29.04.2016 13:50 | 5603 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan O.wenn eine Person aus dem Verein ausgeschlossen werden soll (weil bspw. kein Beitrag bezahlt wurde) auf der anderen Seite aber ein sehr engagiertes und qualifiziertes Mitglied bei der aktiven Mannschaft ist. Ich dachte immer der Verein ist dafür da die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu unterstützen. In dem Sinn wäre es ziemlich bescheuert (ja ich möchte es so deutlich ausdrücken) wenn ein nicht Vereinsmitglied keinen Dienst leisten darf.....wobei ich auch nicht verstehe mit welchem Recht (§) ein Verein Mitglieder in die öffentliche FW aufnimmt oder aus dem Dienst entlässt. Wir brauchen dringend die rechtliche Trennung zwischen Ehrenamt für HiOrg´s und dem Bürgerschaftlichem Engagement für und in Vereinen ! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 819806 | |||
Datum | 29.04.2016 15:34 | 5520 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Ich dachte immer der Verein ist dafür da die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu unterstützen. Da ich dabei war, als das Feuerwehrgesetz mit dieser Lösung viele Vereine legalisierte und die Diskussionen miterlebt habe: - Der Verein nimmt keine Mitglieder in die Feuerwehr auf, das macht immer nur der Kommandant. - Man kann Mitglied im Verein sein und keinen Feuerwehrdienst leisten - Man kann Feuerwehrdienst leisten ohne Mitglied im Verein zu sein. Ist halt nur doof wenn man dann auch an den Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege nicht teilnehmen darf. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Stephansposching / Bayern | 819807 | |||
Datum | 29.04.2016 15:50 | 5480 x gelesen | |||
Hi Stefan, Geht dieser Suche nach Vorschriften nicht meist ein konkreter Anlass voraus? Gibt es da nicht vorher schon irgendwo Reibereien, Kompetenzstreitigkeiten, Anmaßungen, usw., so dass man plötzlich nach einem Paragraphen zur Untermauerung sucht? Ansonsten sollte es immer gemeinsam mit klarem Ziel und Augenmaß lösbar sein. Denke ich zumindest. Oder hatten wir bei uns bisher einfach nur Glück, dass Wehr und Verein als Einheit agieren, Kommandant und Vorstand im Falle einer Unklarheit eine gemeinsame Entscheidung treffen und sich dann auch alle danach richten ;-) Bzgl. Uniform ja/nein: hängt wohl immer von der konkreten Situation ab. Bei uns ist nur äußerst selten ein rein förderndes Mitglied in der Situation, sich dieser Frage stellen zu müssen. Und wenn ich mir dann vorstelle, dass bei einem Festumzug dann 19 Kameradinnen und Kameraden in Uniform auflaufen und einer im Poloshirt, dann resultiert daraus wohl mehr potentiell negatives Feedback als wenn man einheitlich geht. Die Frage ist doch meist: stört es uns intern (auf oben erwähnten Vorgeschichten basierend)?. Einem Außenstehenden würde es ja garnicht auffallen, geschweige denn würde er sich daran reiben. Ciao Andreas | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819811 | |||
Datum | 29.04.2016 17:00 | 5444 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Ist halt nur doof wenn man dann auch an den Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege nicht teilnehmen darf. ...je mehr ich über diese Vereine erfahre je weniger gefällt mir diese Lösung. Wenn eine Veranstaltung zur *Kameradschaftspflege (egal von wem ausgerichtet) *Kameraden ausschließt ist es in meinen Augen eine Veranstaltung zur Vereinspflege. *impliziert das Kameraden immer Mitglieder der FW sind Wir brauchen dringend die rechtliche Trennung zwischen Ehrenamt für HiOrg´s und dem Bürgerschaftlichem Engagement für und in Vereinen ! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 819813 | |||
Datum | 29.04.2016 17:17 | 5392 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Stefan O. Den Thread muss ich mir mal raussuchen. Den: -> " Zwangsmitgliedschaft im Verein " ? PS: Bin ich froh, dass wir keinen Feuerwehrverein haben und auch in der Einsatzabteilung seit Jahrzehnten keine Ausgehuniformen mehr tragen ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Stephansposching / Bayern | 819815 | |||
Datum | 29.04.2016 17:32 | 5397 x gelesen | |||
Wir bewegen uns bei solchen Diskussionen halt schon auf ziemlich hypothetischer Ebene - wenn es mal so weit kommt, dass man sich über solche Feinheiten Gedanken machen muss, hat die Kameradschaft wohl eh schon einen Schaden erlitten. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 819852 | |||
Datum | 02.05.2016 12:06 | 5402 x gelesen | |||
Also Uniform ja. Wappen/Ärmelabzeichen möchte ich dahingehend sehen, dass es bei einem reinen Vereinsmitglied (ohne irgendeine active Zeit als Einsatzkraft) es NICHt das Ärmelabzeichen der aktiven Einsatzkräfte sein kann. Ein neues eigenes Abzeichen, das klar auf den Verein hinweist ware möglich. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 819853 | |||
Datum | 02.05.2016 12:45 | 5272 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Wobei es niemanden verwehrt ist eine Feuerwehruniform zu tragen. Solange darauf keine Hoheitszeichen ( = Wappen ) angebracht sind. Doch: StGB § 132a Mit Vereinsabzeichen dürfte der Absatz 2 gelten. Es muss also eine offizielle Ermächtigung zum Tragen der Uniform geben, wie z.B. in Baden-Württemberg für die Feuerwehrverbände. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 819854 | |||
Datum | 02.05.2016 13:10 | 5287 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M....je mehr ich über diese Vereine erfahre je weniger gefällt mir diese Lösung. Je mehr ich über andere Formen der Kassenverwaltungsgebaren ich so lese umso mehr gefällt mir die bayerische Lösung. Die BW Variante hat auch ihren Charme, aber ich möchte mir diese Art Sondervermögen nicht in den chronisch klammen Städten NRW's vorstellen. Da könnte mancher Stadtrat oder Exekutor auf merkwürdige Ideen kommen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 819886 | |||
Datum | 03.05.2016 22:55 | 5285 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan O.prinzipiell ist es wohl ein typisch deutsches Problem. Ja genau ....... Geschrieben von Stefan O. Mir ging es eigentlich nur darum, ob für ein nicht aktives Mitglied die Ausgehuniform beschafft werden soll und dieses Vereinsmitglied dann diese Uniform tragen darf. Wir tragen bei Vereinsaktivitäten - wie bspw. Festen - idR Poloshirts. Nun kam eben die Idee auf, dass für Vereinsmitglieder, die nicht aktiv sind, auch die Ausgehuniform beschafft werden soll, damit wir bei Festen. Fahnenweihen usw. einheitlich aufmarschieren können. Hier ist mein Konflikt. Ich finde halt, dass Vereinsmitglieder mit dem Poloshirt auflaufen sollten und Aktive mit der Ausgehuniform. Unabhängig von den schon gegebenen, sinnvollen Antworten, einfach mal nachdenken über die Kostenfrage. Würde eure Kommune ernsthaft für irgendwelche Vereinsmitglieder die Uniform beschaffen? Wenn ja dann habt ihr Luxuszustände. Bei uns käme das schon gar nicht in Frage, völlig sinnfreie Geldverschwendung, insofern stellt sich die Frage doch gar nicht. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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