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ThemaÖsterreich: Feuerwehr zu laut?31 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Video: Feuerwehr zu laut?
  • Freiwillige Feuerwehr der Stadt Korneuburg
  • Gesamte Stellungnahme zur Causa Fam. Keller durch den Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband
  •  
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW820909
    Datum13.06.2016 09:3512614 x gelesen
    Familie K. aus Korneuburg ist über ihre Nachbarn, die freiwillige Feuerwehr, verärgert. Regelmäßig werde sie - auch in der Nacht - durch das Martinshorn der ausfahrenden Feuerwehrautos aufgeschreckt. Dabei seien viele Ausfahrten gar keine "Notfälle", sagt Familie K. Die Feuerwehr hat wenig Verständnis für diese Beschwerde und meint, jeder Einsatz sei potentiell ein Notfall.
    Video: Feuerwehr zu laut?
    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg820915
    Datum13.06.2016 10:357968 x gelesen
    Hallo zusammen,
    tja da stellt sich wieder mal die Frage: Wer war zuerst da? War die Wache zuerst da und die Familie ist später in die Nähe gezogen?
    Wer hat sich da selbst ein Problem geschaffen?
    Für solche Fälle gibt es Beispiele genug: Biergärten, Bahnstrecken, Flughäfen, Schulen, Asylantenheime, Kirchen- und Kuhglocken usw.
    Kopfschüttel
    Gruß
    Jürgen

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW820916
    Datum13.06.2016 10:367895 x gelesen
    Vom Beschwerdeführer wurde u.A. die Aufrüstung auf Martinshorn mit 115 db Kritisiert.....

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 820917
    Datum13.06.2016 10:408015 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen G.
    tja da stellt sich wieder mal die Frage: Wer war zuerst da? War die Wache zuerst da und die Familie ist später in die Nähe gezogen?
    Wer hat sich da selbst ein Problem geschaffen?


    Und trotzdem stelle ich die Frage: ist die Feuerwehr deshalb automatisch immer im Recht?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg820918
    Datum13.06.2016 11:527903 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen G.tja da stellt sich wieder mal die Frage: Wer war zuerst da? War die Wache zuerst da und die Familie ist später in die Nähe gezogen?
    Wer hat sich da selbst ein Problem geschaffen?

    das könnte relativ egal sein. Je nachdem wie das Gebiet dort eingestuft ist kann auch eine nachträglich gebaute Feuerwache rechtlich i.O. sein.

    Was in einem reinen Wohngebiet nicht geht kann in einem Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet rechtlich gesehen möglich sein. Wird auch in Österreich so ähnlich sein.

    Die Anwohner können gegen das Feuerwehrhaus bzw. auch gegen das Ausrücken an sich nichts machen. Daher beginnen die bei Ihrer Argumentation mit "Erbsenzählerei" und argumentieren das bei einem Teil der SoSi-Fahrten die gar nicht notwendig waren bzw. sind. Das Problem ist da das man nach dem Einsatz immer schlauer ist.

    Die Forderung das ohne Horn von der Ausfahrt in die Strasse eingefahren werden soll ist meiner Ansicht nach grenzwertig. In dem Video sieht man das der Verkehr auf der Strasse schon gewarnt werden muss wenn man SoSi in Anspruch nehmen muss.

    Die Aktion mit dem "TaTü" auf dem Gehweg vor dem Haus ist dumm. Das heizt die Sache unnötig an und erschwert die Lösungsfindung.

    Eine sinnvolle Lösung wäre meiner Ansicht nach eine Bedarfsampel die im Alarmfall die Strasse sperrt und damit den Feuerwehrfahrzeugen auch ohne Horn eine sichere und bevorrechtigte Ausfahrt ermöglicht. Wie im Film erwähnt hätte das Vorteile für beide Seiten.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW820920
    Datum13.06.2016 12:037783 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.ist die Feuerwehr deshalb automatisch immer im Recht?

    Automatisch sicherlich nicht, allerdings ab dem Zeitpunkt (ab 13.Min) an dem die Kläger bestätigen das es trotz Tonfolge mehrfach zu Beinnaheunfällen an der Ausfahrt gekommen ist.

    Wirklich traurig mit der Tendenz zum Eigentor empfinde ich jedoch die Probleme der FW das sie zu keinem persönlichen Gespräch fähig sind. Gerade in diesem Fall hätte eine gute Öffentlichkeitsarbeit viel erreichen können.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJan 8P., Dreieich / Hessen820921
    Datum13.06.2016 12:097485 x gelesen
    Obwohl in Österreich ja anders als in Deutschland das Blaulicht reicht um Wegerechte in Anspruch zu nehmen.

    Siehe Österreichische StVo

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW820932
    Datum13.06.2016 13:437343 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Forderung das ohne Horn von der Ausfahrt in die Strasse eingefahren werden soll ist meiner Ansicht nach grenzwertig. In dem Video sieht man das der Verkehr auf der Strasse schon gewarnt werden muss wenn man SoSi in Anspruch nehmen muss.
    aber gerade an solchen Stellen, Ist es doch per gesteuerter Ampel möglich den Anwohnern etwas mehr Frieden zu bringen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg820933
    Datum13.06.2016 13:557482 x gelesen
    hallo,

    dazu:

    Gesamte Stellungnahme zur Causa Fam. Keller durch den Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen820934
    Datum13.06.2016 14:167315 x gelesen
    Vielleicht rechtlich (Bewertungsmassstab Deutschland) nicht in allen Punkten sauber, ansonsten aber eine gute, nuechterne und angemessene Antwort auf diesen "Unsinn"...

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien820947
    Datum13.06.2016 20:38   7629 x gelesen
    Aus österreichisher Perspektive:

    1. Die Straßenverkehrsordnung (§26)
    Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden.

    Ausfahrt auf die Bundesstraße ist noch ein Hauch mehr; im Kreuzungsbereich dreht auch innerstädtisch jeder sich über eine Kreuzung tastende Lenker eines Einsatzfahrzeuges das Folgetonhorn auf, und nach der zitierten Rechtsprechung sollte er das auch dringend tun, da steht die Frau Volksanwältin ein bißchen neben der Spur..

    2. Die Lage (Josef Fritsche Straße, Korneuburg liefert über Google Maps schöne Bilder)
    Die Bundesstraße, auf die die Einsatzfahrzeuge einbiegen, war historisch (vor dem Autobahnbau) vierspurig, ist schurgerade.. "Rennstrecke" also und auch nicht leise, da stand lange eine 70km/h-Beschränkung. Der Bewuchs, der nicht unbedingt "übersichtsfördernd" ist, ist Ergebnis von Rückbau auf zwei Spuren, Behübschung usw.
    Im übrigen verläuft im Rücken der verbauten Gärten die Eisenbahn.. sicher auch immer ganz leise, Lärmschutz war "zu Großvaters Zeiten" eher ein Fremdwort. Leute, ihr habt gewusst, wo ihr baut.

    Die nordöstliche Straßenzeile ist Gewerbegebiet

    Wenn die Gemeinde die Ampelanlage zahlen will, schön, wenn nicht.. ist das eben so.

    3. Zum "Lärm"
    Nach der ECE R28 hat die gewöhnliche Hupe eines Kfz 105-118 db(A). Wenn es jetzt zu vorschriftsgemäßer Abgabe von Schallzeichen durch einen "gewöhnlichen" Kfz-Lenker kommt (fürchterlicherweise spät am Abend).. wird der auch angezeigt?

    Erfahrungsgemäß steht auch eine Elektrosirene auf dem Dach des Feuerwehrhauses, wird wohl die nächste Beschwerde (zu Großvaters Zeiten oder auch in den späten 1980ern tendenziell das richtig unangenehme Preßlufttteil)

    Nachsatz zur österr. Rechtsprechung: In Linz ist ein "Zugezogener" gegen das Glockengeläut der nahegelegenen Kirchtumuhr vorgegangen, durch alle Instanzen, und?... Hat mit Bomben und Granaten verloren.

    Grüsse
    Peter

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz820962
    Datum14.06.2016 13:586508 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter M.Nach der ECE R28 hat die gewöhnliche Hupe eines Kfz 105-118 db(A).

    Bei dem Thema werden in der Darstellung sowieso Äpfel mit Birnen verglichen. Man führt einerseits den Wert des vorbeifließenden Verkehrs mit ca. 65dB auf (Messgerät einfach so am Straßenrand stehend gehalten) und nimmt als Vergleich den Messwert des Martin-Horn mit 125db in 1m Abstand. Wenn schon, hätte man das vorbeifahrende Feuerwehrfahrzeug an gleicher Position messen müssen, um überhaupt was annähernd vergleichbares zu haben. Da kämen dann sicherlich keine 125dB raus.

    Gruß,
    Michael

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz820965
    Datum14.06.2016 15:086356 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Bei dem Thema werden in der Darstellung sowieso Äpfel mit Birnen verglichen. Man führt einerseits den Wert des vorbeifließenden Verkehrs mit ca. 65dB auf (Messgerät einfach so am Straßenrand stehend gehalten) und nimmt als Vergleich den Messwert des Martin-Horn mit 125db in 1m Abstand. Wenn schon, hätte man das vorbeifahrende Feuerwehrfahrzeug an gleicher Position messen müssen, um überhaupt was annähernd vergleichbares zu haben. Da kämen dann sicherlich keine 125dB raus.
    Vollkommen richtig. Laut DIN 14610 muss die "akustische Warneinrichtung", also das Sondersignal, unter Laborbedingungen (das ist NICHT in eingebautem Zustand!) in der Richtung der größten Schallabstrahlung (die darf der Hersteller definieren) für beide Teiltöne mindestens 110dB(A) in 3,5m Abstand betragen. Das entspricht etwa 121dB(A) in 1m Abstand (6dB Abfall pro Entfernungsverdopplung). Außerdem gibt es noch ein paar Anforderungen an die Zusammensatzung des Signals. Ein Martinhorn mit 125dB(A) in 1m erfüllt also die deutsche Norm, ohne dabei besonders nach oben auszureißen. Die besondere Warnwirkung des Martinhorns gegenüber elektroakustischen Signalgebern liegt also nicht am physikalisch messbaren Pegel, sondern vielmehr an der Struktur der Obertöne, die psychoakustisch deutlich lauter für den Menschen erscheint, ohne dem Gehör zusätzlichen Schaden zuzufügen, wie es bei einem lauteren Signal der Fall wäre.

    65dB(A) für vorbeifließenden Verkehr bei geringer Verkehrsdichte und nicht definiertem Abstand ist eine Aussage ohne Wert, direkt am Straßenrand misst man auch gerne über 80 oder 90dB(A), während ein Großfahrzeug passiert. Das Folgetonhorn muss außerdem seine Warnwirkung nicht gegenüber Passanten, sondern gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern entfalten, auch gegenüber PKW- und LKW-Fahrern in ihren isolierten Fahrerkabinen bei möglicherweise hohem Schallpegel durch das eigene Fahrzeug oder modernes Multimedia Gedudel. Da hilft der Vergleich mit Straßenlärm nicht weiter, es geht um die Erkennbarkeit für andere Fahrer.

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg820979
    Datum14.06.2016 22:416211 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Michael,

    Geschrieben von Michael W.Bei dem Thema werden in der Darstellung sowieso Äpfel mit Birnen verglichen. Man führt einerseits den Wert des vorbeifließenden Verkehrs mit ca. 65dB auf (Messgerät einfach so am Straßenrand stehend gehalten) und nimmt als Vergleich den Messwert des Martin-Horn mit 125db in 1m Abstand. Wenn schon, hätte man das vorbeifahrende Feuerwehrfahrzeug an gleicher Position messen müssen, um überhaupt was annähernd vergleichbares zu haben. Da kämen dann sicherlich keine 125dB raus.Und man verkauft die Leute für dumm!
    Die dB Skala ist eine Logarithmische Skala. D. h. eine Zunahme um 10 dB ist eine Verdoppelung des Lärms. Bei einer Zunahme von, sagen wir 75 dB auf nur 105 dB ist tatsächlich 8mal so viel Lärms.
    Dieser Zusammenhang wird gerne vergessen.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern821014
    Datum15.06.2016 14:415901 x gelesen
    3dB(A) ist eine Verdoppelung.... nicht 10dB(A)

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz821017
    Datum15.06.2016 15:465869 x gelesen
    Geschrieben von Volker L. 3dB(A) ist eine Verdoppelung.... nicht 10dB(A)
    Das stimmt so nicht.
    Zunächst muss man unterscheiden zwischen empfundener Lautstärke und technisch messbarem Schalldruck.
    Verdoppelt sich der Schalldruck, so steigt der Schalldruckpegel um 6dB (20*log(2)) Das ist reine Mathematik/Physik.
    Die empfundene Lautstärkeverdopplung ist pegel- und frequenzabhängig, für laute Signale beträgt der Unterschied im Schalldruckpegel etwa 10dB bei empfundener Lautstärkeverdopplung. Das ist jetzt Psychoakustik und kann nur in Testreihen mit Versuchspersonen festgestellt werden.
    Das Gehör kann Unterschiede im Schalldruckpegel von 1dB gerade sicher wahrnehmen, 3dB sind ein deutlich hörbarer Lautstärkesprung, werden aber nicht als Verdopplung wahrgenommen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg821018
    Datum15.06.2016 16:196180 x gelesen
    hallo,

    an anderer Stelle war das erfolgreich:

    13434702_1100770953294564_24762006185801Viele von Ihnen und euch erinnern sich an das Posting vom 12. Juni dieses Jahres über die Bürgeranwaltsendung mit der Konfrontation eines Paares gegenüber der Feuerwehr Korneuburg in Niederösterreich.

    Auch die Freiw. Feuerwehr Wiener Neustadt - ebenso Niederösterreich - hatte vor einiger Zeit immer wieder mit Beschwerden am Einsatzort (laufende Motoren, lautes Rufen der Einsatzkräfte, Kettensägen, Generatoren, Blaulicht ist zu hell, etc.) zu kämpfen, wenn sie auch nicht in einem Rechtsstreit geendet hatten, aber viel an Argumentationsarbeit bedeutet haben.

    "Wir haben dann eine gut durchgeplante Infokampagne gestartet, um Aufklärung zu betreiben", erzählt uns Richard Berger von der Wiener Neustädter Wehr. Mehrere Infokanäle und auch das städtische TV wurde dazu genutzt. Viel Arbeit wurde dafür aufgewendet und mit der dargestellten Kampagne finalisiert. Dieses Motiv ist heute auch am Feuerwehrhaus angebracht.

    Die Arbeit war jedoch von Erfolg gekrönt: Waren es vorher alle zwei Wochen ein bis zwei Beschwerden, ist seit dem Plakat im Feber 2016 keine einzige Beschwerde mehr eingelangt.

    Ein super Erfolg, wenn auch mühsam, sich dafür rechtfertigen zu müssen.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern821032
    Datum15.06.2016 17:306011 x gelesen
    selten so viel blödsinn gelesen......

    In Treue fest!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP821037
    Datum15.06.2016 18:425996 x gelesen
    ...weil...?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern821040
    Datum15.06.2016 19:00   5847 x gelesen
    Und was willst du uns damit sagen??
    D.h. der Zugezogene soll die Klappe halten??
    Nach dem von dir vorglegten § muß er die Folgetonanlage (hübsches Wort) nicht einschalten......
    Da steht dürfen......nicht müßen
    Ob es sicherer ist, is eine andere Sache, die hier nicht diskutiert wird. Aber benutzen muß er sie nicht.
    Anders zu unserer STVO, die nur ein Wegerecht einräumt, wenn das Martinshorn/Folgetonanlage an ist.
    Die Büsche sind zu hoch und machen ein Ausfahren absolut unsicher.
    Was hat die Eisenbahn mit der Folgetonanlage zu tun??
    Was hat eine Sirene mit dem hier vorliegenden Fall zu tun??
    Was hat ein Hupen, welches lediglich zu Warnzwecken benutzt werden darf mit dem Fall zun tun??
    Hier wird mal wieder versucht etwas zu rechtfertigen, was aber eigentlich nicht zu rechtfertigen ist.
    Warum wehrt sich die Feuerwehr gegen eine Ampel?
    Warum ist sie nicht zu einer konstruktiven Lösung bereit.
    Warum verweigert sie sich in allen Belangen und lässt sinnfreie Briefe und Statements von ihrem Verband abgeben??

    Dieser "Streit" müßte überhaupt nicht sein.
    Hier ist mMn die Feuerwehr derjenige, der sich hier unmöglich aufführt.
    Frei nach dem Motto: Hamma imma scho so gmacht und der pifke ko uns am oarsch leckn und soi se schleichn....
    Ziemlich daneben und armselig......

    Gruß nach Wien.....;-)

    In Treue fest!

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern821041
    Datum15.06.2016 19:20   6059 x gelesen
    Weil:
    Freiwillige Feuerwehren in NÖ: 1719
    Einsätze jährlich: 66.000
    Übungen: 70.000
    Arbeitsleistung: 8 Millionen Stunden
    Wert der freiwilligen Arbeitsleistung (fiktiver Stundenlohn von 20 Euro): 160 Millionen Euro
    Mitglieder: 98.000
    Gerettete Menschenleben/jährlich: 1500

    Was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun??

    Erst vor wenigen Jahren wurde visavis des Feuerwehrhauses eine brachliegende Grünfläche schrittweise verbaut. Ich gehe davon aus, dass besagtes Ehepaar wusste, dass es sich gegenüber eines Feuerwehrhauses angesiedelt hat.

    Wir waren zuerst da......
    Was hat das mit dem mMn. sinnlosen Ausfahren mit LALÜ bei leerer Straße zu tun??
    Ich darf nicht mehr bauen, weil wir schon da sind??
    Ihr habt alles zu akzeptieren, weil wir schon da waren??
    Wir brauchen uns nicht an Gesetze halten, weil wir vor euch da waren??

    Wenn ja, dann kann die erhöhte Betriebsamkeit auf dem Feuerwehrgelände keine allzu große Überraschung gewesen sein.

    Diesen Fakt bemängelt keiner.....

    Er ist für die Sicherheit der Mannschaft im Einsatzfahrzeug und auch für jene der anderen Verkehrsteilnehmer verantwortlich.

    Warum bremst er dann wie ein Ochse mit der Leiter bei der Ausfahrt aus dem Grundstück?
    Weil er vielleicht durch die eigene Hecke gar nicht zu sehen ist und selbst ebenfalls einen Scheiß sieht??
    und er genauso wie der PKW erschreckt und zum Stillstand kommt....
    Ist das Sicherheit erzeugen??

    Ich darf Ihnen von einem Vorfall aus der Feuerwehr Klosterneuburg berichten

    Was hat das mit diesen Fall zu tun??
    Wäre es mit Lalü nicht dazu gekommen??
    Wie ist der FF-Angehörige gefahren??
    Weiß kein Mensch und deshalb huiihuihui-ganz schlimm.....schlimmschlimmschlimm.....

    Es ist auch völlig unerheblich, welche Einsatzlage vorliegt

    Totaler Nonsens....
    Es ist sehr wohl erheblich welch Einsatzlage vorliegt.....
    Wasser im Keller, Katze auf dem Baum.....uswusw.....
    Rechtfertigt das wirklich?? Wie lnage steht das Wasser schon im Keller, Wie lange ist die Katze schon auf dem Baum??
    Warum muß ich da fahren wie ein bekloppter???

    Ich selbst bin seit 41 Jahren freiwilliges Feuerwehrmitglied, war davon 13 Jahre als Kommandant tätig. Wir müssen leider immer vom worst case ausgehen. Das heißt, wir können und wollen es nicht in Kauf nehmen, durch lautlose Einsatzfahrten entweder wertvolle Zeit zu verlieren oder unaufmerksame Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden....

    Blabla....
    Wir können nicht in Kauf nehmen.....
    Da hat er Recht, aber es liegt daran, wie ich fahre und nicht, wie laut ich hupe.....


    uswusw.....

    Ich mach nicht weiter, weil mein Herzblut jetzt an meinen Kinder hängt, die ich jetzt ins Bett bringe....;-)

    Aber ich hoffe, du weißt was ich meine....
    Wenn nicht, meld dich halt nochmal....;-)

    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW821110
    Datum19.06.2016 23:035584 x gelesen
    Schön, was man in Wiener Neudorf so an Aufklärung betreibt - Das meine ich enrst!
    Aber sollte die Fw. Korneuburg nicht mal ihre Öffentlichkeitsarbeit bzw. Kritikfähigkeit überdenken? Oder tatsächlich ihre Hecke stutzen, oder seitens der Gemeinde über die angesprochene "Bedarfsampel" nachgedacht werden? Diese Ampel würde nämlich auch die Sicherheit der Feuerwehrkräfte verbessern, ebenso eine gestutze Hecke.
    Aber natürlich kann man auch nach dem Motto " Wir sind die Guten, immer wichtig und habt euch nicht so, wir retten auch euch" verfahren. Leider sind wir nicht immer unantastbar und müssen unser eigenes Handeln auch ab und an überdenken. Insbesondere, wenn ich als FF 220 Einsätze im Jahr habe, darf man seitens der Gemeinde auch mal über unterstützende Maßnahmen für alle nachdenken!

    Gruß
    Christian

    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern821145
    Datum20.06.2016 21:57   5534 x gelesen
    Geschrieben von Christian T.Aber sollte die Fw. Korneuburg nicht mal ihre Öffentlichkeitsarbeit bzw. Kritikfähigkeit überdenken?

    Vielleicht die Kommunikation, aber beim rest bin ich mir nicht so sicher wie du, weil wenn ich den Bericht ansehe dann sehe ich ein Paar das ich mal ganz stark als Querulanten bezeichnen würde, und eine Tussi die sich "Volksanwalt" nennt die man in jeder Comedysendung bringen könnte.

    Die Korneuburger haben in meinen Augen den Fehler gemacht niemand kompetenten in die Sendung zu schicken der die ganzen komischen Gestalten dort Argumentativ sauber zerlegt und blamiert. Das wäre in meinen Augen der richtige Weg gewesen.

    Die Feuerwehr ist sicherlich nicht fehlerfrei aber solchen Kaspergestalten sollte man entschieden entgegen treten.


    Viele Grüße
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorBjör8n P8., Markt Schwaben / Bayern822190
    Datum02.08.2016 22:334815 x gelesen
    Hallo,

    Auch ein wenig nördlicher in Bayern ist das ein Thema:
    TZ: Alarm zu laut- Antwort der Feuerwehr wird ein Hit

    Björn

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    AutorPaul8 M.8, Bayreuth / Bayern822191
    Datum03.08.2016 00:044969 x gelesen
    In Nordbayern ereignete sich, ich glaube es war Ende der Sechziger, Anfang der Siebziger Jahre, in einer mittleren Stadt ein tragischer Unfall zur Nachtzeit.

    Sowohl der Fahrer eines Löschfahrzeuges als auch der Fahrer einer Funkstreife fuhren aus Rücksicht auf die Nachtruhe der Bewohner nur mit Blaulicht und ohne Martinhorn zum Einsatzort.

    Tragischerweise trafen sich beide Fahrzeuge auf einer Kreuzung und es krachte fürchterlich. Resultat war, dass ein Beamter der Polizei getötet wurde.

    Da hier ja so viele "Gesetzestreue" lesen und schreiben, sollten sie doch wissen, dass während der Fahrt das Blaulicht nur zusammen mit dem Signalhorn eingesetzt werden darf. Ausnahmen sind während dem Stand am Einsatzort oder die Regelung bei der Kolonnenfahrt.

    Dieser geschilderte Unfall war Anlass für mich, in der Regel nur mit eingeschaltetem Signalhorn zu einer Einsatzstelle zu fahren, wenn aus der Alarmmeldung Gefahr im Verzug hervorging.

    Bürger, die gegen Ehrenamtliche, die hoheitrechtliche Pflicht-Aufgaben der Kommunen kostenlos 365 Tage im Jahr, und das immer rund um die Uhr, wahrnehmen, mit Anzeigen vorgehn, sollten sich was schämen und sich vielmehr freuen, dass sie sicher sein
    können, dass ihnen in Nofällen und Zwangslagen schnell und zuverlässig geholfen wird.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822192
    Datum03.08.2016 06:374924 x gelesen
    Geschrieben von Paul M.Da hier ja so viele "Gesetzestreue" lesen und schreiben, sollten sie doch wissen, dass während der Fahrt das Blaulicht nur zusammen mit dem Signalhorn eingesetzt werden darf. Ausnahmen sind während dem Stand am Einsatzort oder die Regelung bei der Kolonnenfahrt.


    Wo steht das ?

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822197
    Datum03.08.2016 07:314891 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Wo steht das ?

    Das war "Ende der Sechziger, Anfang der Siebziger Jahre" geltende Rechtslage nach §38(2) StVO.

    Wurde aber vor mehr als 25 Jahren geändert.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822198
    Datum03.08.2016 07:405000 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Das war "Ende der Sechziger, Anfang der Siebziger Jahre" geltende Rechtslage

    Ok, damals war ich noch mit dem ich noch mit dem Fahrrad im "Einsatz" ;)

    Ich würde das dann mal so umschreiben;
    Tragischerweise trafen sich beide Fahrzeuge auf einer Kreuzung und es krachte fürchterlich. Resultat war, dass ein Beamter der Polizei getötet wurde. Da hier ja so viele "Gesetzestreue" lesen und schreiben, sollten sie noch wissen, dass damals während der Fahrt das Blaulicht nur zusammen mit dem Signalhorn eingesetzt werden durfte.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822227
    Datum03.08.2016 21:17   4716 x gelesen
    Wenn beide Fahrzeuge das Einstzhorn eingeschaltet gehabt hätten, wäre der Unfall vermutlich genauso passiert: Man hört das fremde Horn meistens nicht, weil das eigene lauter ist.

    gegen solche Unfälle hilft nur die Beachtung der einschlägigen Sorgfaltspflichten durch den regulär wartepflichtigen Fahrer...

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg822327
    Datum09.08.2016 11:064518 x gelesen
    Guten Tag

    das wird hier in der Gegend zum Thema, samt Kommentaren, veröffendlicht:

    -> FW MRN " Sondersignal auch nachts und bei leeren Straßen Pflicht "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorPete8r M8., Wien / Wien822329
    Datum09.08.2016 11:354487 x gelesen
    Was durchaus hilft (sehe ich bei der Berufsrettung, tw. auch Polizei in Wien recht oft):

    Der an sich Wartepflichtige dreht vor der Kreuzung das Folgetonhorn auf, wer im Fließverkehr bzw. bei lockerem Verkehr bei Grün über die Kreuzung fährt, bschränkt sich auf das Blaulicht (ok, in der Kolonne wecken die die blinden Autofahrer mal kurz auf)

    Grüsse
    Peter

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