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Thema | Aufstand der Feuerwehr: Kommandant will seine Ämter ruhen lassen | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821361 | |||
Datum | 29.06.2016 11:10 | 6829 x gelesen | |||
hallo, oha - das ist wohl "Feuer unterm Dach": Aufstand der Feuerwehr: Kommandant will seine Ämter ruhen lassen vollständiger Artikel Die Bezeichnung "Vorstand der Feuerwehr" passt hier nicht. Die Gemeindeeinrichtung "Feuerwehr" hat in BaWü keinen Vorstand. Das gibt es den Kommandant und seinen Stellvertreter. Irgend jemand hat da leider wohl die Feuerwehr mit einem Verein verwechselt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 821364 | |||
Datum | 29.06.2016 11:42 | 3960 x gelesen | |||
Hier sieht man mal wieder wie gut sowohl die Ratsmitglieder wie auch die Presse über die Organisation der Feuerwehr und Gemeinde informiert sind! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821365 | |||
Datum | 29.06.2016 13:30 | 3481 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian A. Hier sieht man mal wieder wie gut sowohl die Ratsmitglieder wie auch die Presse über die Organisation der Feuerwehr und Gemeinde informiert sind! Ich denke das hier eher die Presse für die irreführende Bezeichnung verantwortlich ist. Da in BaWü der Gemeinderat für die Ernennung des Kommandanten und seines Stellvertreters zuständig ist dürften die Ratsmitglieder schon mit der richtigen Terminologie vertraut sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821366 | |||
Datum | 29.06.2016 13:35 | 3667 x gelesen | |||
hallo,... Das Amt ruhen zu lassen, ist genauso wie ein bisschen schwanger, brachte es Peter Regelmann auf den Punkt. Ahmet Papila machte klar: Ich vermisse den konstruktiven Geist der Feuerwehr. Er ist sauer: Das ist ein Kindergarten. Er wäre sogar bereit, den Laden zu schließen. das wird schwierig bis unmöglich sein. wo er recht hat hat er recht: Ähnlich sieht es auch Kreisbrandmeister Reick, der auf Anfrage bestätigte, es gebe kein Ruhen der Ämter. ... wäre da eine Verpflichtung als Zwischenlösung möglich und sinnvoll? ...§ 12 Ich kenne einen Fall bei dem hier in der Gegend vor vielen Jahren eine solche Zwischenlösung gewählt wurde. Da wollte der Kommandant auch nicht mehr weitermachen. Da wurde er vom Bürgermeister kurzerhand verpflichtet sein Amt bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiter auszuüben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 821368 | |||
Datum | 29.06.2016 14:03 | 3347 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die Bezeichnung "Vorstand der Feuerwehr" passt hier nicht. Die Gemeindeeinrichtung "Feuerwehr" hat in BaWü keinen Vorstand. Das gibt es den Kommandant und seinen Stellvertreter. Eventuell hat man auch nur eine für den Durchschnittsbürger begreifbare Analogie verwenden wollen. Denn Feuerwehrführung wären ja nur Kommandant und Stellvertreter. Viele würden das Feuerwehrkommando auch mit dem gleich setzen. "Führungsetage" wäre für mich da auch nicht so passend. Am Ende muss man einen Begriff finden, der sieben Feuerwehrangehörige mit leitender und sonstiger Funktion unter einen Hut bringt und den auch der Normalbürger versteht. Vorstand ist da nicht so ganz verkehrt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 821372 | |||
Datum | 29.06.2016 15:44 | 3294 x gelesen | |||
Da kannst du recht haben! Im Artikel ist aber auch ein Zitat eines Ratsmitglied die eine ähnliche Aussage suggeriert! Leider ist mir aus eigener Erfahrung bekannt das die Mitglieder im Gemeinderat vielleicht den Kommandanten ernennen aber im weiteren Verlauf eine absolute Unkenntnis um die Belange der Feuerwehr zeigen! Und es ist auch einigen nicht bewusst das der Rat und die Stadt in der Verantwortung stehen und nicht die Feuerwehr! | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 821392 | |||
Datum | 30.06.2016 08:02 | 2974 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wäre da eine Verpflichtung als Zwischenlösung möglich und sinnvoll? Das ist dann hoffentlich in der Fw-Satzung geregelt. Die Mustersatzung des Landes schlägt in § 10 (6) vor: Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Thomas | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hofheim am Taunus / HE | 821406 | |||
Datum | 30.06.2016 12:32 | 2679 x gelesen | |||
Sein Amt/Funktion auf Zeit ruhen zu lassen, ist genau so unprofessionell wie das zumindest aus der Presse ersichtliche Vorspiel. Als Führungskraft hat man Missstände aus dem Weg zu räumen oder dagegen vorzugehen. Letztendlich hat man auch die Vorgaben der übergeordneten Ebene zu akzeptieren und umzusetzen. Entspricht dies nicht den persönlichen Vorstellungen, haben Ehrenamtler den Komfort, von ihrem Amt/Funktion zurück zu treten. Wer dann aber nachträglich jammert, dass nix läuft, sollte an seinen profesionellen Ansprüchen zweifeln. Ebenso verhält es sich mit einem Rücktritt auf Zeit. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 821424 | |||
Datum | 30.06.2016 17:16 | 2534 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Letztendlich hat man auch die Vorgaben der übergeordneten Ebene zu akzeptieren und umzusetzen. Nicht wenn diese eindeutig gegen bindende Vorgaben verstoßen. Wer dann nicht opponiert oder geht, der ist in einer Führungsposition eine absolute Fehlbesetzung. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg | 822195 | |||
Datum | 03.08.2016 07:12 | 1908 x gelesen | |||
§ 12 regelt die Pflichtfeuerwehr und das wollen wir in BaWü doch nicht wirklich, oder? Wenn der Kommandant und seine Stellvertreter (beim restlichen Ausschuss ist es egal, da die keine offiziellen Führungspositionen bekleiden) ihre Amtspflichten nicht erfüllen ohne dafür eine legale Grundlage zu haben, dann hat der Bürgermeister das Recht diese zu suspendieren oder zu entlassen. Wobei die Entlassung, meines Wissens nach, vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Wenn dann der Kommandant und die Stellvertreter offiziell von den Aufgaben entbunden sind, dann können wir wieder mit Gesetz und Mustersatzung weitermachen. Entweder die Feuerwehr legt eine Liste mit geeigneten Kandidaten vor, oder der Bürgermeister setzt mit Zustimmung des Gemeinderates einen (Übergangs-)Kommandanten ein. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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