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ThemaFrage zu Brandschutztüren und Toren10 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern821643
Datum12.07.2016 07:082836 x gelesen
Servus Kameraden,

aus aktuellem Anlass brauche ich Eure Hilfe. Am besten wäre natürlich mit entsprechenden Literaturverweisen hinterlegt.

Bei einem Industriebetrieb werden aus Gründen der Brandabschnittseinteilung Brandschutztüren und Tore verbaut. Aufgrund der besseren Praktikabilität nutzt man solchen mit automatischen Feststellern, welche im Brandfall selbsttätig schließen.

Nun tritt der Fall X ein, dass die automatische BMA im Gebäude (Also die Melderschleifen) korrekterweise nicht auslöst, jedoch ein MA aufgrund einer Fehleinschätzung die Nebelbildung aufgrund einer chem. Reaktion für Rauch hält und bei seiner Flucht aus dem Gebäude den Druckknopffeuermelder im Treppenhaus betätigt. Daraufhin wird durch die aufgeschaltete BMA Alarm ausgelöst, das FSD wird entriegelt und im ganzen Komplex heulen die Evakuierungssirenen. Für die FF heisst es bereits am Funk/Fax/Tableau 'best. B4 Industrie'.

Jetzt die Frage: Alle Brandschutzschotts, Türen und Tore blieben offen? Sollten die nicht aus Sicherheitsgründen zuerst mal alle zufahren, wenn der komplette Komplex schon evakuiert wird?

Hintergrund ist, dass wir dann zwar effektiv keinen Brand hatten aber über Stunden mit der Belüftung des gesamten Komplexes zugebracht haben. Das wäre bei entsprechend geschlossenen Durchgängen minimierbar gewesen.

Vielen Dank schon mal für eure Gedanken.

MkG,

Sascha

Kameradschaftliche Grüße

Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg821644
Datum12.07.2016 07:431806 x gelesen
Hallo Sascha,
nach meinem Kenntnisstand aus VB Laie und Elektriker mit wenig Erfahrung mit den Toren, habe ich aber noch im Kopf das die Brandschutztüren alle über einzel Überwachung durch Rauchmelder verfügen. Sie werden nicht über die BMA gesteuert!
Dadurch wird erreicht das nur die Brandabschnitte getrennt werden die Betroffenen sind! Es ist gerade bei großen Toren ja auch ein Problem wenn diese geschlossen sind und dann laufend durch die Personen geöffnet werden müssen! Diese sind ja zum Teil extrem schwer.

Aus meiner Sicht ist die nicht Auslösung der Türen also vollkommen korrekt!

Viele Grüße
Basti

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern821645
Datum12.07.2016 08:101709 x gelesen
Hallo Basti,

Ich hatte bislang immer gemeint, dass diese entweder/oder angesteuert werden. Entweder Rauch direkt oder BMA bzw. ja auch Druckknopfmelderalarm in diesem Abschnitt.
Wenn nur Rauch, war die Ansteuerung zu unserem Leidwesen korrekt, weil keine Hitze und nur 'vernebelt', was aber für eine Auslösung definitiv nicht gereicht hat. Dazu aber, dass die Bereiche vor Belüftung nicht über längere Zeit betretbar waren.

MkG,

Sascha

Kameradschaftliche Grüße

Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorAndr8eas8 B.8, Nürtingen / Baden-Württemberg821648
Datum12.07.2016 08:271690 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Sebastian A.Sie werden nicht über die BMA gesteuert
Eine Ansteuerung durch die BMA ist zusätzlich möglich.

Maßgebend ist hier die jeweilige abZ der Feststellanlage bzw. die "Richtlinie für Feststellanlagen" des DIBt vom Oktober 1988
Zitat aus letzterem:
4.3 Auslösevorrichtungen in Brandmeldeanlagen (Mehr-Linien-Systeme)
Sind automatische Brandmeldeanlagen vorhanden, so dürfen Teile dieser Anlage als Auslösevorrichtung verwendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Brandmelder, die der Überwachung von Abschlüssen dienen, müssen so in Meldergruppen zusammengefasst werden, dass bei Alarm- oder Störungsmeldung an der Brandmelderzentrale eine Unterscheidung der Feststellanlage und anderen Brandmeldern möglich ist.
- Brandmelder von Feststellanlagen dürfen keine weiterleitenden Alarmierungseinrichtungen (z.B. Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen) ansteuern.
- Die Anzeigeeinrichtungen von Auslösevorrichtungen an der Brandmeldezentrale müssen DIN 14675 entsprechen.
- Die Feststellvorrrichtungen dürfen nicht durch die Energieversorgung der Brandmeldeanlage gespeist werden.
- Die Feststellvorrichtungen müssen an der Auslösevorrichtung der Brandmeldeanlage ausgelöst werden können (Taster, Schalter)
Eine Ansteuerung der Feststellvorrichtung durch andere Brandmelder oder - gruppen ist zusätzlich möglich.


Grüße, Andreas

MkG, Andi

- Meine Meinung. Ausschließlich. -

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AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW821649
Datum12.07.2016 08:291614 x gelesen
Guten morgen,

es gibt beide Varianten. Du kannst Tore im Rahmen der Brandfallsteuerung mit Auslösung der BMA schließen lassen, allerdings gibt es auch die Variante, dass die Melder nur bei Auslösung eines bestimmten Melders oder Meldegruppe schließen. Auch Türen / Tore mit eingebauten Meldern die nicht mit der BMA gekoppelt sind gibt es.

Mit kollegialen Grüßen

René

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern821651
Datum12.07.2016 08:361600 x gelesen
Dann könnte es durchaus Sinn machen bei dem betroffenen Unternehmen anzuregen, dass Türen/Tore an besonderen Lagen, wo z.B. mit Lösungsmittelaustritt o.ä. zu rechnen ist entsprechend angesteuert werden. So ließe sich auch der Betriebsausfall und auch die Kosten des Einsatzes reduzieren.

Wir werden das in der Besprechung mit dem UN andiskutieren.

Kameradschaftliche Grüße

Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorMaxi8mil8ian8 E.8, Adelsried / Bayern821652
Datum12.07.2016 09:341546 x gelesen
Ich kenne es aus einem Betrieb mit Gefahrstofflager so, dass es in der BMA eine eigene Meldergruppe mit Gasmeldern und Druckknopfmeldern (speziell für Havarie) gibt, die dann auch in der Steuerungsmatix entsprechende Maßnahmen (RWA auf, Signalleuchten an, Evakuierung, Abschottung) auslösen.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW821659
Datum12.07.2016 12:501514 x gelesen
Geschrieben von Sebastian A. die Brandschutztüren alle über einzel Überwachung durch Rauchmelder
So habe ich das auch an "meinen" Objekten.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken821660
Datum12.07.2016 14:341370 x gelesen
Hi,

müsste es aber dann nicht erst eine Meldung 'abzuschottender Bereich Personenfrei' geben? Ansonsten könnte es ja sein, dass man Personen im Gefahrenbereich 'einsperrt' (Gerade bei Rolltoren etc.)

Tomy

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AutorMaxi8mil8ian8 E.8, Adelsried / Bayern821663
Datum12.07.2016 20:161171 x gelesen
Nicht wenn die Fluchtwegführung unabhängig von den Toren läuft.

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 12.07.2016 07:08 Sasc7ha 7J., Schierling
 12.07.2016 07:43 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 12.07.2016 08:10 Sasc7ha 7J., Schierling
 12.07.2016 08:27 Andr7eas7 B.7, Nürtingen
 12.07.2016 12:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 12.07.2016 08:29 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 12.07.2016 08:36 Sasc7ha 7J., Schierling
 12.07.2016 09:34 Maxi7mil7ian7 E.7, Adelsried
 12.07.2016 14:34 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 12.07.2016 20:16 Maxi7mil7ian7 E.7, Adelsried
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