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ThemaFeuerwehr Schalksmühle appelliert an Arbeitgeber: Lassen Sie Ihre Mitarbeiter zu Einsätzen der Feuerwehr fahren!9 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Feuerwehr Schalksmühle appelliert an Arbeitgeber: Lassen Sie Ihre Mitarbeiter zu Einsätzen der Feuerwehr fahren!
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822315
    Datum09.08.2016 08:077046 x gelesen
    gute Idee:

    Mittwochvormittag 11 Uhr. Einsatz für die Feuerwehr Schalksmühle: Die Brandmeldeanlage eines Seniorenheims hat ausgelöst. Die Leitstelle alarmiert die Feuerwehrleute von zwei Löschgruppen über digitalen Meldeempfänger.

    11:10 Uhr. Zwei Feuerwehrmänner treffen am Gerätehaus ein. "Ist sonst noch einer da?" -"Nein."

    11:15 Uhr. Zwei weitere Feuerwehrleute erreichen das Gerätehaus. Sonst kam niemand mehr. Keiner will mehr warten, also fahren sie los - mit nur einem Atemschutzgeräteträger.

    11:20 Uhr. Die Feuerwehrleute erreichen den Einsatzort. Qualm dringt aus einem Fenster. Menschen rufen um Hilfe. Mit nur einem Atemschutzgeräteträger kann die Feuerwehr hier aber nicht helfen.

    11:25 Uhr. Das Feuerwehrfahrzeug der anderen Löschgruppe trifft ein. Vier Mann. Zwei Atemschutzgeräteträger. Es ist still geworden. Niemand ruft mehr um Hilfe.

    11:30 Uhr. Der Angriffstrupp betritt das Gebäude und beginnt mit der Menschenrettung.

    11:35 Uhr. Zu spät. ...


    p.gifder Appell


    traurig das ein solcher Appell notwendig ist.

    Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Die Realität sieht anscheinend anders aus :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP822319
    Datum09.08.2016 08:42   4106 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Die Realität sieht anscheinend anders aus :-(Natürlich. Schon alleine weil der Hinweis, der Arbeitgeber hätte keine wirtschaftlichen Nachteile, leider nunmal Blödsinn ist. Jeder Arbeitgeber, der einen Feuerwehrangehörigen freistellt, zahlt dabei drauf. Kein Arbeitgeber beschäftigt jemanden nur, um dessen Lohnkosten wieder rein zu bekommen. Und die Geltendmachung und Abrechnung gegenüber der Kommune geschieht auch nicht durch Fingerschnippen.

    Allerdings: Da Schalksmühle in NRW liegt, besteht ja mittlerweile durch das BHKG die Möglichkeit, neben der Lohnfortzahlung auch eine Zulage an die Arbeitgeber zu gewähren. Ich mutmaße mal, würde man davon Gebrauch machen, wäre man noch eine der ersten Kommunen im Land. Ich glaube allerdings, dass das tatsächlich positive Auswirkungen auf die Bereitschaft der Arbeitgeber haben wird, wenn es gemacht würde.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg822320
    Datum09.08.2016 08:513740 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Sebastian K.

    Da Schalksmühle in NRW liegt,

    Hierzu auch dieses Pilotprojekt:

    -> " Arbeitgeberdialoge "

    Arbeitgeber von Feuerwehrangehörigen tragen mit ihrer Bereitschaft, das Engagement ihrer Arbeitnehmer zu dulden oder es sogar zu unterstützen, bedeutend zum Funktionieren der Feuerwehren bei. Sie leisten dabei einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander. [...]Unsere Pilotfeuerwehren wollen mit verschiedenen Veranstaltungsformaten zum Dialog einladen. Einerseits soll über die durchaus ernst zu nehmenden und berechtigten Vorbehalte der Arbeitgeber gesprochen werden. Andererseits muss die wesentliche Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in den Feuerwehren deutlicher und vor allem positiver vermittelt werden.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern822330
    Datum09.08.2016 12:123202 x gelesen
    Geschrieben von ---Sebastian K.--- Schon alleine weil der Hinweis, der Arbeitgeber hätte keine wirtschaftlichen Nachteile, leider nunmal Blödsinn ist. Jeder Arbeitgeber, der einen Feuerwehrangehörigen freistellt, zahlt dabei drauf. Kein Arbeitgeber beschäftigt jemanden nur, um dessen Lohnkosten wieder rein zu bekommen. Und die Geltendmachung und Abrechnung gegenüber der Kommune geschieht auch nicht durch Fingerschnippen.

    Dem muss ich grundsätzlich beipflichten. Als Feuerwehrangehöriger und Arbeitgeber muss ich aber auch etwas differenzieren. Als Arbeitgeber von lediglich drei Mitarbeitern würde mir der Ausfall eines einzelnen Arbeitnehmers für einen umfangreicheren Einsatz schwer fallen, da ich mit den verbleibenden Arbeitnehmern möglicherweise den Ausfall nicht kompensieren kann. Im schlimmsten Fall läuft es sogar auf eine Vertragsstrafe heraus, weil ich einen vertraglich vereinbarten Termin nicht halten kann. Bei mir persönlich könnte ein Rechtsverlust drohen, über den sich meine Haftpflicht sicher nicht freuen würde.

    Der Arbeitgeber in einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern könnte das Fehlen von ein oder zwei Mitarbeitern möglicherweise eher verkraften, weh wird es ihm trotzdem tun. Er hätte aber zu jeder Zeit mit Krankheitsausfällen in vergleichbarer Größenordnung zu kämpfen und hat dieses vielleicht auch einkalkuliert und daher Vertretungsregelungen mit den verbleibenden Arbeitskräften installiert. Diese sind für ihn leichter zu händeln als für den Arbeitgeber mit drei Angestellten.

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern822331
    Datum09.08.2016 12:172969 x gelesen
    Die Idee finde ich grundsätzlich auch gut, auch wenn die Geschichte vielleicht etwas dramatisch ist und nicht als Hardcopy für andere Feuerwehren dienen kann.

    Allerdings gebe ich zu, dass es tatsächlich der Realität entspricht und in der Vergangenheit auch bei uns größere Probleme bereitet hat. Die Arbeitgeber lassen beim Einsatz ihre Mitarbeiter nicht mehr gerne vor die Tür.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822332
    Datum09.08.2016 12:203028 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan R.Dem muss ich grundsätzlich beipflichten. Als Feuerwehrangehöriger und Arbeitgeber muss ich aber auch etwas differenzieren. Als Arbeitgeber von lediglich drei Mitarbeitern würde mir der Ausfall eines einzelnen Arbeitnehmers für einen umfangreicheren Einsatz schwer fallen, da ich mit den verbleibenden Arbeitnehmern möglicherweise den Ausfall nicht kompensieren kann. Im schlimmsten Fall läuft es sogar auf eine Vertragsstrafe heraus, weil ich einen vertraglich vereinbarten Termin nicht halten kann. Bei mir persönlich könnte ein Rechtsverlust drohen, über den sich meine Haftpflicht sicher nicht freuen würde.

    Der Arbeitgeber in einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern könnte das Fehlen von ein oder zwei Mitarbeitern möglicherweise eher verkraften, weh wird es ihm trotzdem tun. Er hätte aber zu jeder Zeit mit Krankheitsausfällen in vergleichbarer Größenordnung zu kämpfen und hat dieses vielleicht auch einkalkuliert und daher Vertretungsregelungen mit den verbleibenden Arbeitskräften installiert. Diese sind für ihn leichter zu händeln als für den Arbeitgeber mit drei Angestellten.

    da gebe ich dir recht.

    Die Frage ist jetzt ob angesichts der veränderten Bedingungen im Arbeitsleben sich das System der Freiwilligen Feuerwehr mit der rechtlichen Vorgabe das ein Feuerwehrangehöriger im Alarmfall seinen Arbeitsplatz verlassen muss *) überhaupt noch Bestand haben kann?

    *) Die Dienstpflicht die in den Feuerwehrgesetzen der Länder verankert ist verpflichtet eigentlich jeden im Alarmfall seinen Arbeitsplatz zu verlassen.

    Das dies bei bestimmten Arbeitspätzen nicht geht ist klar.

    Die Frage ist ob die Verletzung gegen diese Dienstpflicht auch mit der Begründung des Arbeitgebers das die mögliche Verzögerung einer Auftragsabwicklung dafür ausreicht gedeckt ist.

    Bisher wurde dieses Spannungsfeld meines Wissens noch nicht richterlich geklärt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822334
    Datum09.08.2016 13:132900 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Bisher wurde dieses Spannungsfeld meines Wissens noch nicht richterlich geklärt.

    Als Arbeitgeber habe ich mal sowas von keinen Bock auf diesen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit, also so viel Desinteresse das mein Mitarbeiter zwischen Arbeitsplatz und ehrenamtlichem Dienst wählen kann...ultimativ.
    Möglich jedoch das es ein zB DAX-Unternehmen gibt das seine unterforderte Rechtsabteilung mal etwas beschäftigen will.


    Oder anders;
    Wenn das Amt möchte das ein Arbeitgeber vor Gericht klagen muss sollte seine Position überdenken, denn der AG sollte max entlastet werden und nicht zusätzlich Arbeitszeit und Kosten aufbringen müssen.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP822335
    Datum09.08.2016 14:202757 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Bisher wurde dieses Spannungsfeld meines Wissens noch nicht richterlich geklärt.Wirds auch nie, gesetzgeberisch wird da ja offenbar auch gar kein mögliches Spannungsfeld gesehen. Schau dir mal die Brandschutzgesetze an, und such mal alle Stellen, an der die möglichen Folgen von Verstößen gegen die Freistellungspflicht angesprochen werden.
    Regelfall (glaube nicht dass es überhaupt irgendwo Ausnahmen gibt): Weigert sich ein Unternehmer, dir ein paar Holzbretter die du für den Einsatz brauchst zu geben, kannst du ihm mit Ordnungswidrigkeit und Bußgeld kommen. Weigert er sich, eine Einsatzkraft freizustellen, kannst du ihm nix.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.822338
    Datum09.08.2016 16:242637 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Die Realität sieht anscheinend anders aus :-(
    Die Realität sieht manchmal so aus:
    - wenn man Projektingenieur in einem Bauunternehmen ist und der Projektkunde reist an,
    - wenn man IT-ler in einem Klinikum ist und die Rufbereitschaft unter anderem für OP´s innehat,
    - wenn man QM-Beauftragter ist und einer der größten Kunden zur Audit anrückt,
    - wenn für einen Baustoffhändler fährt und man den Gliederzug nicht vertretbar am oder in der Nähe des Gerätehauses abstellen kann,
    - wenn man in einem zweier Montageteam arbeitet und der einstündige Einsatz am Morgen dafür sorgt, dass der Auftrag gar nicht ausgeführt wird oder man zu sehen kann wie man da hinter her fährt oder man einfach den Rest des Tages Urlaub nehmen muss,
    - wenn man als einzige Kraft in einer Tankstelle arbeitet und eh erst alles abschliessen muss,
    - ... sind nur ein paar mir geläufige Beispiele.

    Dann kann ich schon verstehen, dass das Unternehmen ein Stück weit erwartet, die Meldung auf dem DME/FME zu bewerten. Natürlich wäre es schön, wenn jede Einsatzkraft immer gehen könnte. Aber die o.g. Beispiele zeigen ein Stück weit, dass die das Thema Lohnfortzahlung eigentlich das geringste Problem ist.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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     09.08.2016 08:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.08.2016 08:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.08.2016 08:51 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.08.2016 12:12 Stef7an 7R., Papendorf
     09.08.2016 12:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.08.2016 13:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.08.2016 14:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.08.2016 12:17 Stef7an 7R., Papendorf
     09.08.2016 16:24 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
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