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ThemaDie Feuerwehr muss sich auf Ihr Kerngeschäft besinnen - war: Feuerwehr Schalksmühle appelliert ...55 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg822348
Datum09.08.2016 21:4910964 x gelesen
Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen M.traurig das ein solcher Appell notwendig ist. Wundert mich nicht. In Zeiten wo jede FF die Nachbarwehr an Einsätzen übertreffen will, kann es für ein Unternehmen schon heftig werden. Für mich bedeutet das: Die Feuerwehr muss sich auf Ihr Kerngeschäft besinnen.
Erst wenn die freiwilligen nur geholt werden, wenn kein anderer es machen kann, werden die Arbeitgeber das ganze Akzeptieren.

Geschrieben von Jürgen M.Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Die Realität sieht anscheinend anders aus :-(Haben wir hier ja schon oft diskutiert. Und auch hier wieder meine These:Die Kommunalen- Verwaltungen sind hier kein Vorbild! Warum sollen dann nicht öffentliche Arbeitgeber ihr Personal freistellen?

Wenn ich diesen Thread "Zeitbedarf, Bedarfsplanung" sehe frage ich mich: Was wollen die Freiwilligen noch alles machen? Hier ist in meinen Augen die Gemeindeverwaltung gefordert!

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822351
Datum09.08.2016 23:135944 x gelesen
Geschrieben von Michael B. In Zeiten wo jede FF die Nachbarwehr an Einsätzen übertreffen will, kann es für ein Unternehmen schon heftig werden. Für mich bedeutet das: Die Feuerwehr muss sich auf Ihr Kerngeschäft besinnen.

Könntest du das mal benennen?
Wir werden nur bei (angenommenen) Notfällen alarmiert, zu welchen Anlässen "piept" es bei euch noch so ?

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen822353
Datum10.08.2016 07:26   6129 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Könntest du das mal benennen?

Hallo Thomas,

das mach ich mal, wo ich sehe das es nicht erforderlich ist die FW zu holen:

-Ölspur > können andere Firmen besser
-Ast oder Baum drohen auf Straße zu fallen > kann der örtliche Bauhof während seiner Dienstzeit verrichten
-immer wieder oft gesehen > Bergung von LKW Ladungen nach VKU > das kann das Bergungsunternehmen machen
-tbc....

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg822354
Datum10.08.2016 07:265494 x gelesen
Zu Beispiel solche Dinge:
Baum auf Straße/Weg -> Aufgabe Bauhof oder Straßenmeisterei, bei Sturmlage kann gerne unterstützt werden
Ölspur -> Aufgabe Straßenmeisterei
BMA -> wenn ich mir so manche Einsatzstatik anschaue bestehten die zu 50 aus BMA Einsätzen. Die müssen reduziert werden. Damit meine ich nicht Meldungen aus Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sondern bei Firmen oder Gebäudeanlagen, Hier solltest erst nach einer Bestätigung alarmiert werden.

Anzahl eingesetztes Personal -> bei uns ist die Woche eine Feuerwehr mit 14 Mann und 3 Fahrzeugen zu einer Türöffnung gefahren, nicht sehr Verhältnismäßigkeit.
Oder gestern waren bei uns 85 Helfer im Einsatz um eine bereits durch Mitarbeiter gesicherte Chlorgasflasche zu bergen. Warum mach das keine Fachfirma wenn kein Gas mehr Austritt.

Immer daran denken, dass der Mitarbeiter wenn er zurück kommt durchaus gefragt wird was denn war und er er x- mal erzählt er stand nur rum weil zu viele dawaren oder Sie haben zum 5-mal die Woche eine BMA zurück gestellt. Kommen durchaus Fragen auf die ich nachvollziehen kann.

Ich denke die wenigsten Firmen haben eine Problem damit jemand für schwerer Unfälle oder Brände freizustellen, nur die vielen Fehlalarme und Sachen die auch andere oder Firmen übernehmen sollten stören mehr.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.822355
Datum10.08.2016 08:135714 x gelesen
Geschrieben von Jens N.-Ölspur > können andere Firmen besser
-Ast oder Baum drohen auf Straße zu fallen > kann der örtliche Bauhof während seiner Dienstzeit verrichten
-immer wieder oft gesehen > Bergung von LKW Ladungen nach VKU > das kann das Bergungsunternehmen machen


Das hat aber alles erst einmal nichts mit dem Appell an die Arbeitgeber zu tun. Das ist feuerwehrintern bzw. auch kommunenintern. Dann muss halt sehr klar der alarmierenden Stelle gesagt werden, die Wehren der Gemeinde xy werden tagsüber nicht oder nie zu Ölspuren alarmiert.

Beim Ast oder Baum sehe ich das schwieriger, da hier der Disponent entscheiden muss, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Wenn er droht zu fallen, würde ich davon regelmäßig ausgehen - also ein Fall für die Gefahrenabwehr. Und ganz ehrlich, als Disponent würde ich bei vielen Meldebildern davon ausgehen. Das es manchmal nur ein Ästchen ist, dass ein FA zur Seite ziehen kann ist dann halt so.

Bei der Bergung gebe ich Dir recht. Allerdings noch mal einen Aspekt zur Überlegung: Alle o.g. Beispiele sind Verkehrsbehinderungen. Ob sie durch die Feuerwehr immer besser behoben werden sei mal dahingestellt - in den meisten Fällen jedoch schneller. Ist natürlich schwierig das direkt zu beziffern. Aber ich vermute mal, eine Stunde Stau weniger spart einiges an Euros und die Unternehmen bekommen Pakete, Paletten oder komplette Ladungen früher.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg822356
Datum10.08.2016 08:205239 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Tobias H.

BMA -> wenn ich mir so manche Einsatzstatik anschaue bestehten die zu 50 aus BMA Einsätzen. Die müssen reduziert werden.

Man kann bein Fehlalarmen nach § 35, Abs. 6 des FwG BaWü z.B. dem Betreiber der BMA eine Kostenrechnung für den Feuerwehreinsatz stellen, wenn man das kon­se­quent durchführt, dann hält der BMA-Betreiber seine Anlage schon in Schuß und dir Zahl der Fehlalarme sinkt erfahrungsgemäß deutlich.

sondern bei Firmen oder Gebäudeanlagen, Hier solltest erst nach einer Bestätigung alarmiert werden.

Sehr gewagt, auch ein BMA-Alarm sollte als Brandalarm mit entsprechender AAO angesehen werden.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen822361
Datum10.08.2016 09:175832 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Beim Ast oder Baum sehe ich das schwieriger, da hier der Disponent entscheiden muss, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Wenn er droht zu fallen, würde ich davon regelmäßig ausgehen - also ein Fall für die Gefahrenabwehr. Und ganz ehrlich, als Disponent würde ich bei vielen Meldebildern davon ausgehen. Das es manchmal nur ein Ästchen ist, dass ein FA zur Seite ziehen kann ist dann halt so.

Aber genau den selben Fall hat man auch bei Ölspuren. Auch hier muss der Disponent entscheiden ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Wenn die Ölspur oder der Ölfleck in Lage und Ausmaß das Potential hat zu Unfällen oder einer Umweltgefährdung zu führen, dann ist auch das klar ein Einsatz zur Gefahrenabwehr. Die Feuerwehr muss ja nicht reinigen, sie muss aber die Gefahr beseitigen und eine Ausbreitung verhindern. Absperren und Eindeichen reicht dannn als Feuerwehrtätigkeit häufig aus, muss aber zeitnah geschehen. Und zeitnah ist etwas was Strassenbaulastträger häufig nicht leisten können. Die Reinigung kann aber durch Fachfirmen geschehen, ausser die Gemeinde als zuständiger Baulastträger verfügt, dass die Feuerwehr diese Leistung erbringt,). So wie es bei vielen BFen der Fall ist.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822362
Datum10.08.2016 09:175545 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Bernhard D.Man kann bein Fehlalarmen nach § 35, Abs. 6 des FwG BaWü z.B. dem Betreiber der BMA eine Kostenrechnung für den Feuerwehreinsatz stellen, wenn man das kon­se­quent durchführt, dann hält der BMA-Betreiber seine Anlage schon in Schuß und dir Zahl der Fehlalarme sinkt erfahrungsgemäß deutlich.
hab ich schon anders erlebt. Über einen längeren Zeitraum viele Fehlalarme. Ein nicht unerheblicher Anteil durch technische Defekte.

Das hatte negative Auswirkungen in der betroffenen Feuerwehr :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen822363
Datum10.08.2016 09:215299 x gelesen
Nachtrag zu meinem Post:

Siehe z.B. hier: Ölspur = Gefährdungslage

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen822365
Datum10.08.2016 09:475377 x gelesen
Dann muss man dir Frage stellen, ob hier nicht eher verkehrslenkende Maßnahmen, wie das Absperren der Spur bis zum eintreffen des Bauhofes, adäquat sind. Und dafür ist die Polizei zuständig. Die Feuerwehr ist ja nicht die einzige Stelle, die für Gefahrenabwehr zuständig ist.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen822366
Datum10.08.2016 10:015530 x gelesen
Geschrieben von Mario Lehmann Dann muss man dir Frage stellen, ob hier nicht eher verkehrslenkende Maßnahmen, wie das Absperren der Spur bis zum eintreffen des Bauhofes, adäquat sind. Und dafür ist die Polizei zuständig. Die Feuerwehr ist ja nicht die einzige Stelle, die für Gefahrenabwehr zuständig ist.

Was dann in >90% der Fälle wieder eine Alarmierung der Feuerwehr zur "Amtshilfe" nach sich zieht. "Gerade keine Streife frei", "Ölspur mehrere hundert Meter bis mehrere Kilometer lang". Bei der aktuellen Personalsituation der Pol ist das durchaus zu erwarten. Jemanden absichern lassen müssen sie auch wenn sie es selbst nicht leisten können. Und wer fällt der Pol da als erstes ein, weil eh da und schnell verfügbar?

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP822367
Datum10.08.2016 10:025403 x gelesen
Die Frage wer zuständig ist ist das kleinere Problem, die Frage ist eher: Wer ist denn (wie schnell) verfügbar?
Das ist die Frage, die häufig zu kernaufgabenfremden Einsätzen für die Wehren führt. Da wird sich aber so schnell nichts dran ändern, weil es für die Länder letztlich eine nette Möglichkeit ist, auf Kosten der Kommunen zu sparen.


Mir persönlich gefällt zum Thema Ölspur am besten immer noch die Sichtweise eines Richters am VG Gießen aus 2011, der ausführte, dass gerade in Westdeutschland ein paar Tropfen Öl auf der Straße die Verkehrssicherheit gar nicht mehr großartig verschlimmern könnten und Verkehrsteilnehmer eh schon vorsichtig unterwegs sein müssten, auch ohne Ölspuren (4 K 5402/10.GI). Das wird sicher nicht jeder Richter genauso beurteilen, aber mit welchem Einsatzmittelaufwand manche Feuerwehren (aber auch andere Stellen) gegen die Ölspuren dieser Welt antreten könnte man auch mal hinterfragen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW822372
Datum10.08.2016 12:125252 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.hab ich schon anders erlebt. Über einen längeren Zeitraum viele Fehlalarme. Ein nicht unerheblicher Anteil durch technische Defekte.

Dann kann die Feuerwehr aber den Aufschaltungsvertrag einseitig kündigen. Spätestens dann wird der Betreiber richtig springen, wenn seine Betriebserlaubniss erlischt, oder seine Versicherung kräftig aufschlägt.

Um dem zu begegnen haben wir sogar mal eine Zeitlang die Anlage tagsüber vom Netz genommen, um Fehlalarme (es waren 3 in einer Woche) zu vermeiden.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822373
Datum10.08.2016 12:374987 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Dann kann die Feuerwehr aber den Aufschaltungsvertrag einseitig kündigen. Spätestens dann wird der Betreiber richtig springen, wenn seine Betriebserlaubniss erlischt, oder seine Versicherung kräftig aufschlägt.
das dürfe bei einer Firma wirksam sein.

aber bei einem Altersheim?

da möchte ich denjenigen bei der Gemeinde sehen der so was dann durchzieht.

Wenn dann mal nach der Abschaltung wirklich was passiert ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822377
Datum10.08.2016 13:485192 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
das dürfe bei einer Firma wirksam sein.

aber bei einem Altersheim?

Genau so wie bei entspr. Um/Bauarbeiten
Dann muss eine BSW eingerichtet werden und der Betreiber wird ganz schnell ausrechnen was ihm billiger kommt.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
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frei n.Bmark

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg822385
Datum10.08.2016 23:595035 x gelesen
Hallo Thomas,
Vorbemerkung: Ich bin jetzt seit 10 Jahren nicht mehr aktiv!
Geschrieben von Thomas M.Könntest du das mal benennen?
Wir werden nur bei (angenommenen) Notfällen alarmiert, zu welchen Anlässen "piept" es bei euch noch so ?
Zu meiner Zeit wurden wir alarmiert:
- Ölspuren (innerörtlich immer; Außerorts meist nachts und am Wochenende)
- Sturmschäden sprich Äste auf der Fahrbahn
- Aufzugsnotdienst (Person im Aufzug)
- Türöffnungen
-
Ja ich weiß man kann aus allem einen Notfall konstruieren der den Einsatz der FW begründet. Aber wenn ich von Einsätzen > 100 im Jahr lese, würde ich mir als Chef sagen, der / die ist ja mehr bei der FF als im Betrieb.

Eine weitere Reduzierung der Einsatzfrequenz der mittleren und größeren FF, wäre zu erreichen wenn man nicht immer dabei sein möchte. D.h. auch die Abteilungen (so heißt es hier in Ba- Wü) bis zu einer gewissen Größe ohne den großen Bruder arbeiten lassen.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822391
Datum11.08.2016 08:364976 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Ja ich weiß man kann aus allem einen Notfall konstruieren der den Einsatz der FW begründet.
An der Stelle würde ich auch nichts ändern wollen.

Geschrieben von Michael B.Eine weitere Reduzierung der Einsatzfrequenz der mittleren und größeren FF, wäre zu erreichen wenn man nicht immer dabei sein möchte.
Ja, die Optimierung der AAO und Aufteilung der Meldegruppen war hier schon öfter Thema und wird möglicherweise zu wenig berücksichtigt.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg822400
Datum11.08.2016 11:394711 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Michael B.Ja ich weiß man kann aus allem einen Notfall konstruieren der den Einsatz der FW begründet.
Die Frage ist aber, wer den Notfall konstruiert.
Wenn die Leitstelle bei einer Person im Aufzug der Meinung ist (aufgrund des Notrufes) da liegt ein gesundheitliches Problem vor, ist das erstmal kein konstruierter Notfall, sondern die Feuerwehr wird zu recht alarmiert. Es soll solche Fälle tatsächlich schon gegeben haben, in denen Personen entsprechende gesundheitliche Probleme hatten.
Auch Türöffnungen "passieren" für die Feuerwehr üblicherweise aus der Annahme oder dem Wissen hinter der Tür ist eine Person die dringend Hilfe benötigt.
Die Einsatzahlen erhöhen sich im Allgemeinen nicht, weil die Feuerwerwehren es so wollen, sondern aufgrund der geänderten Randbedingungen. Hier einfach mal so ein paar Dinge die mir aus meinem Erfahrungsschatz dazu einfallen:

Es gibt immer mehr Menschen die alleine Leben und bei denen niemand da ist der hilft. Dadurch nehmen zum Beispiel Türöffnungen zu. Es gibt eine Zunahme der Einsätze bei der Unterstützung des Rettungsdienstes beim Retten von Personen aus höheren Stockwerken oder mit deutlichem Übergewicht. Der Rettungsdienst hat hier weder die personellen noch technischen Voraussetzungen um diese Massnahmen durchzuführen.
Die Feuerwehren werden gerade in urbanen Gebieten zu vielen Kleinstfeuern alarmiert, die man früher (oder auf dem Land) mit nem Eimer Wasser gelöscht hat.
In Summe passiert einfach mehr, und der Bürger ist "hilfloser". Organisationen wie die Polizei, Strassenbaulastträger, Bauhöfe können im Notfall oft nicht schnell genug vor Ort sein, um Erstmassnahmen einzuleiten/ abzusichern.

Die Zunahme der Einsatzzahlen ist nach meiner Überzeugung in den meisten Fällen auf Randbedingungen zurückzuführen, die die Feuerwehren selbst nicht beeinflussen können.
Wo ich allerdings auch Probleme sehe, es wird oftmals mehr gemacht, als die Feuerwehr müsste, und dadurch wird ein höherer Personaleinsatz notwendig. Oder es wird schon zu viel Alarmiert, weil jeder Angst hat was zu verpassen. Da kann man Ansetzen, um die Einsatzzahlen für den Einzelnen zu reduzieren. Die Gesamtzahl der Einsätze für die Feuerwehren wird sich auf absehbare Zeit nicht reduzieren lassen, sondern wohl eher zunehmen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorMich8ael8 M.8, Kenzingen / Baden-Württemberg822401
Datum11.08.2016 12:124356 x gelesen
Hallo,

die "allgemeine" Rauchwarnmelderpflicht tut hier natürlich noch ihr übriges und ist auch immer wieder für ein angebranntes Essen gut, welches i.d.R. mit einem alarmierten Löschzug endet.

Gruß
Michael

"Ich bin nicht stur, nur meinungsstabil!"

Die hier dargestellte Meinung ist rein privat und nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822402
Datum11.08.2016 12:274397 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael M.die "allgemeine" Rauchwarnmelderpflicht tut hier natürlich noch ihr übriges und ist auch immer wieder für ein angebranntes Essen gut, welches i.d.R. mit einem alarmierten Löschzug endet.
da kann man sich die Frage stellen ob es da doch nicht verantwortbar wäre den Kräfteansatz herunterzufahren.

Reicht bei einem ausgelösten Rauchwarnmelder ohne erkennbarem Rauch bzw. Feuerwehr nicht doch ein LF?

Muss da immer gleich ein kompletter Löschzug mit raus?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken822403
Datum11.08.2016 12:434371 x gelesen
Ein vollbesetztes LF, mit dem ich zumindest einen Trupp mit Atemschutz (+ Sicherungstrupp) stellen eventuell schon (gerade im Erdgeschoß), aber 'normalerweise' kommt ja die Staffel mit zwei bis drei Fahrzeugen :-)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg822409
Datum11.08.2016 13:274786 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

Reicht bei einem ausgelösten Rauchwarnmelder ohne erkennbarem Rauch bzw. Feuerwehr nicht doch ein LF?

Wenn ich vorher wüste was hinterher ist ?! Die Notrufmeldungen an die Leitstellen sind oft sehr dif­fus, manch" Kochgut auf Herd " hat sich schon als Wohnungsbrand herausgestellt.

Muss da immer gleich ein kompletter Löschzug mit raus?

Wir waren schon froh dass, bei privaten RWM-Alarmen zeitnah die DLK kam und man z.B. über ein Fenster oder Balkontüre in die entsprechende Wohnung zwecks Erkundung vorgehen konnte ohne z.B. die Türe aufbrechen zu müssen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern822412
Datum11.08.2016 15:094736 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Daniel H.der Feuerwehr zur "Amtshilfe" nach sich zieht

unter welchen Bedingungen kann ich denn die Amtshilfe verweigern?

Würde "Meine Leute müssen wieder zur Arbeit" da gelten?


Kann ja nicht sein, dass ne Feuerwehr x h ne Straße sperrt, weil der Pol nur ein Streifenwagen dafür zur Verfügung steht


Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822413
Datum11.08.2016 15:194461 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christoph R.unter welchen Bedingungen kann ich denn die Amtshilfe verweigern?

Würde "Meine Leute müssen wieder zur Arbeit" da gelten?

das kann rechtlich so geregelt werden

wenn man will ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP822414
Datum11.08.2016 15:374540 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.das kann rechtlich so geregelt werden
wenn man will ...
Oder wenn man sich in Deutschland befindet, und der Einsatz nach dem 01.01.1977 stattfindet. Denn da hat man im Verwaltungsverfahrensgesetz zur Amtshilfe genau das schon längst geregelt:
§ 5 Abs. 3: Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
1. eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
3. sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.


Wenn die Feuerwehr eine Tätigkeit, die andere mit wenigen Schildern erledigen können, jedoch mit vollen LFs meint abwickeln zu müssen, ist die Argumentation mit dem Aufwand ein wenig schwierig ;-)

Ob/Wie die Vertreter der ersuchenden und ersuchten Behörde diese Regelungen überhaupt kennen, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Wenn man sieht, was alles auf FW-Homepages, aber auch teilweise in Polizeiberichten als "Amtshilfe" bezeichnet wird, ist davon eher nur in seltenen Fällen auszugehen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822421
Datum11.08.2016 21:284420 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Bernhard D.Wenn ich vorher wüste was hinterher ist ?! Die Notrufmeldungen an die Leitstellen sind oft sehr dif­fus, manch" Kochgut auf Herd " hat sich schon als Wohnungsbrand herausgestellt.
klar - ein gewisses Restrisiko gibt es da schon.

Solche nicht ganz passende Meldebilder hat man immer wieder.

Mir geht es jetzt da um die Fälle wo ein einsamer Heimrauchmelder piepst und sonst aber keine Anzeigen für ein Brand erkennbar sind.

Da wäre es doch vertretbar mit einem Löschfahrzeug auszurücken. Die können Erkunden, erste Massnahmen einleiten und bei Bedarf dann qualifiziert nachalarmieren.

Das man dabei gegenüber der Löschzulösung in den Fällen wo es wirklich "richtig" brennt Abstriche machen muss ist ein Kompromiss den man vertretbar eingehen kann.

Wenn man aber stattdessen stur von der Annahme ausgeht das bei einem piependen Heimrauchmelder immer einen kompletten Löschzug rausschickt hat man einen höheren "Verschleiss" der freiwilligen Einsatzkräfte.

Geschrieben von Bernhard D.Wir waren schon froh dass, bei privaten RWM-Alarmen zeitnah die DLK kam und man z.B. über ein Fenster oder Balkontüre in die entsprechende Wohnung zwecks Erkundung vorgehen konnte ohne z.B. die Türe aufbrechen zu müssen.
klar - eine Drehleiter die gleich mit rausfährt ist bei Bedarf schneller greifbar.

Würde es aber nicht reichen die erst dann nachzualarmieren wenn man sie wirklich braucht?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822430
Datum11.08.2016 22:374127 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Würde es aber nicht reichen die erst dann nachzualarmieren wenn man sie wirklich braucht?


Ist das nicht die Grundfrage in diesem Verlauf?
Ich denke die Antwort wird niemals allgemein gültig sein und in Zeiten leerer Kassen und dünnem Personalbestand wird die Antwort immer weniger Leuten gefallen.

Möglich das wir (FFW) eines Tages;
So hoch qualifiziert, so super ausgerüstet und damit auch so teuer geworden sind das es nur noch wenige von uns gibt, möglich auch das sich dann Turnvereine dazu entschließen ihrem Nachbarn im Notfall zur Hilfe zu eilen zu können....wäre ja keine so neue Idee.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
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frei n.Bmark

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg822433
Datum12.08.2016 06:353949 x gelesen
Wenn ein LF komplett besetzt raus soll, wie viele Leute muss ich alarmieren? Laut Faustformel: 9 Funktionen x 3 = 27 Personen. Je nach dem.hab ich also nach der Alarmierung zwischen 0 und 27 FWAngehörige bereit stehen. Ich muss also schon eine "kritische" Masse alarmieren. Erstes LF ist voll und fährt ab. Es kommen noch weitere FWA, die halten sich dann an die AAO, die sagt Brand in Wohngebäude,
: als nächstes rückt die DL aus. Kommen nun nochmal 6 Personen, dann fährt das nächste LF wohl noch mit Staffel raus.

Und selbst wenn die anderen Fahrzeuge nicht ausrücken, so sind die FWA dennoch alarmiert und zum Gerätehaus gekommen. Und daran werden wir auch nichts andern können, da wir hier von Freiwilligen Feuerwehren sprechen uns nie genau sagen können, wie viele alarmiert werden müssen um genau die Anzahl an Funktionen zu bekommen, die wir brauchen oder haben wollen

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken822436
Datum12.08.2016 07:414075 x gelesen
Hi,

aber genau an dem Punkt könnte man technisch angehen. Es wird mit Rückmeldung alarmiert. Zu erst eine Gruppe (Staffel) für's LF. Die haben X Sekunden Zeit eine qualifizierte Rückmeldung abzusetzen (Ja, Nein, Ja aber > x Minuten). Für alle, die mit Nein, nicht innerhalb von X Minuten geantwortet haben und für die, von denen innerhalb von X Sekunden keine Rückmeldung gekommen ist, wird automatisch die nächste 'Besetzung' der Funktion alarmiert.

Tomy

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern822443
Datum12.08.2016 11:163915 x gelesen
Tja, würde die am Markt zur Verfügung stehende Technik hier der Taktik folgen, würde das eine spürbare Verbesserung für das Ehrenamt bzw. deutliche Entlastung der Einsatzkräfte bedeuten. Man darf weiter träumen. :)

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern822473
Datum13.08.2016 14:193829 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Sebastian K.da hat man im Verwaltungsverfahrensgesetz zur Amtshilfe genau das schon längst geregelt

ja, die Regelungen kenn ich.

Die Frage bezog sich eher auf Fälle, bei denen es nicht so einvernehmlich lief.

Als Beispiel:
VU, Pol mit zwei Streifenwagen, FF mit 2 LF, Gutachter kommt nach 3h, 10:23Uhr
Feuerwehr-Chef sagt: meine Leute müssen in die Arbeit, Einsatzstellen-Übergabe an Pol;
Pol-Chef sagt: könnt ihr die Straße nicht noch Sperren (in Amtshilfe)?

Feuerwehrchef verneint dies -> Zwist vorprogrammiert

Gibts da ne Regelung oder Verfahrensstandards


Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822474
Datum13.08.2016 14:243665 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christoph R.Pol-Chef sagt: könnt ihr die Straße nicht noch Sperren (in Amtshilfe)?

Feuerwehrchef verneint dies -> Zwist vorprogrammiert


ich denke das dieser "Zwist" dann je nach Bundesland unterschiedlich verläuft.

In Bayern dürfte die Feuerwehr da eher mit im Boot hängen als z.B. in BaWü.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg822475
Datum13.08.2016 16:293544 x gelesen
U, Pol mit zwei Streifenwagen, FF mit 2 LF, Gutachter kommt nach 3h, 10:23Uhr
Feuerwehr-Chef sagt: meine Leute müssen in die Arbeit, Einsatzstellen-Übergabe an Pol;
Pol-Chef sagt: könnt ihr die Straße nicht noch Sperren (in Amtshilfe)?


Als erstes mal eins der beiden LF nach Hause schicken, dann hat die Hälfte der Mannschaft schonmal kein Problem mehr. Wer da bleibt muss dann eben Situativ entschieden werden, sind ja nicht immer alle von der Arbeit weg gerannt.

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW822476
Datum13.08.2016 16:383861 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas M. Wir werden nur bei (angenommenen) Notfällen alarmiert, zu welchen Anlässen "piept" es bei euch noch so ?
auch wenn du Michael angesprochen hattest, hier noch ein Gedankengang, der mir in letzter Zeit irgendwie häufig vor das Auge springt.
Das mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn ich mal Nachgefordert werde. "Highlight" war da eine Feuerwehr, die wenn ihr TLF4000 angefordert wird, neben dem TLF4000 (Truppkabine) einen MTW mit Ersatzmaschinisten(Mehrzahl) und dazu dann noch einen KdoW (weil man jetzt so viel Personal verschiebt, dass man es auch irgendwie Führen will). So mit binde ich Tagsüber nicht nur 2-3 Mann Stammbesatzung von ihrem Arbeitsplatz, nein ich verschiebe lieber massig Personal. Ähnliche Fälle sind mir auch von Drehleitern bekannt. Teilweise wird da nen ganzer Löschzug mitgeschickt, weil DLK einzeln ja doof ist (warum eigentlich?).

Gruß
Daniel

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP822477
Datum13.08.2016 17:194860 x gelesen
Kenn ich auch so. DLK angefordert. LF kam mit. Dazu WL weils ja überörtlich war.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP822479
Datum13.08.2016 18:423582 x gelesen
Eine Regelung für den Fall dass die Regelung nicht funktioniert/zu Streit führt, gibt es nicht. Das sind Szenarien, bei denen die Häuptlinge vor Ort das irgendwie miteinander regeln müssen. Das heißt, eigentlich gibt es sie doch, sie ist aber für die denkbaren Szenarien im konkreten Einsatz praktisch keine Hilfe. Nach § 5 Abs. 5 VwVfG käme dann die Aufsichtsbehörde ins Spiel. Bezogen auf dein Beispiel kann man sich ja mal den Affentanz ausmalen, wer ist da die richtige Aufsichtsbehörde, wie schnell könnte die eine Entscheidung treffen, und würde diese Entscheidung irgendwas am Problem ändern.
Je nach Bundesland kann es auch sein, dass die Durchführung einer Amtshilfe formal noch andere Probleme nach sich zieht. Greift die brandschutzrechtliche Freistellungsregelung überhaupt noch, greifen Kostenersatzansprüche?

Dein Beispiel finde ich im Übrigen etwas unglücklich gewählt, denn es gibt für notwendige, längere Straßensperrungen auch andere Ansprechpartner (Straßenmeisterei z.B.) und andere Möglichkeiten (Schilder). Letztlich brauchts weder Streifenwagen noch LFs. Und will man unbedingt LFs, könnten die auch mit Trupp oder weniger besetzt sein. Dann können die Streifenwagen den Rest der Mannschaft heimfahren, sorgt bestimmt für Gesprächsstoff im Ort ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822480
Datum13.08.2016 21:233776 x gelesen
Geschrieben von Daniel W. hier noch ein Gedankengang, der mir in letzter Zeit irgendwie häufig vor das Auge springt.

Absolut!
Eine Wertung mag ich von hier aus nicht vornehmen, jedoch zu bedenken geben das ein AG eher akzeptiert das sein FM ein "echtes Feuer löscht" als das er zum 5. mal in Folge "schnell" wieder an seinem Arbeitsplatz ist weil er nicht mehr ausrücken durfte ....musste.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern822484
Datum14.08.2016 08:443508 x gelesen
Servus Sebastian,

danke für deine Ausführungen.
Hmm sehe ich auch als fraglich an, wer die zuständige Aufsichtsbehörde einer Länderorganisation und einer Kommunalorganisation sein soll.
Sind ja vom Gesetz her zwei unterschiedliche paar Schuhe
Organisationsintern hab ichs gelernt, übergreifend...?


Geschrieben von Sebastian K.Dein Beispiel finde ich im Übrigen etwas unglücklich gewählt
ich habe es so gewählt, weils genau so schön öfters vorkam... :/



Grüße

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg822498
Datum15.08.2016 08:203314 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas M.

edoch zu bedenken geben das ein AG eher akzeptiert das sein FM ein "echtes Feuer löscht" als das er zum 5. mal in Folge "schnell" wieder an seinem Arbeitsplatz ist weil er nicht mehr ausrücken durfte ....musste.

auch umgekehrt, wenn FW-Angehörige öfters alarmiert werden und dann nicht ausrücken dürfen/müssen, könnte sich das negativ auf ihre Einsatzmotivation auswirken und sie sich in Zukunft überlegen, ob sie zum Rumsitzen und Kaffeetrinken in Feuerwehrhaus eilen. Kommt in FF öfters vor als man denkt.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827794
Datum22.02.2017 08:273641 x gelesen
Gutenb Morgen

dazu passt auch:

-> FW-Magazin: " Beim Ölspur-Einsatz künftig nur noch zu zweit? "

Feuerwehren dürfen künftig nur mit einem Trupp zum Einsatzstichwort Ölspur ausrücken. Darauf einigten sich kommunale Spitzenverbände, der Verband der Feuerwehren in NRW, das Verkehrsministerium sowie das Ministerium des Inneren in Nordrhein-Westfalen. Laut Medienangaben erhoffen sich die Politiker durch die Maßnahme eine Entlastung der Feuerwehren.[...]In einer Meldung gab das Innenministerium in Düsseldorf jetzt bekannt, dass künftig ein Trupp für den Einsatz zum Stichwort Ölspur alleine ausrücken darf. Wörtlich heißt es: Es ist ausreichend, wenn bei entsprechender allgemeiner Lage und bei entsprechendem Meldebild zur Erkundung und zur Einleitung der ersten Maßnahmen als Einsatzmittel zunächst ein geeignetes Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung zum Einsatz kommt. Medienangaben zur Folge erhofft sich die Politik durch die Maßnahme eine Entlastung besonders der freiwilligen Feuerwehren. Schließlich äußert so mancher Arbeitgeber, oftmals lautstark, seine Meinung, wenn er gut bezahlte Mitarbeiter zum Putzen freistellen muss.

Ein so ähnliches Vorgehen wird ja schon von vielen Feuerwehren praktiziert.

Auch hier zu lesen:

Das diese gut gemeine Entlastung jedoch nur schwer umsetzbar ist, wird in der Praxis deutlich. Der Werdohler Wehrleiter Kai Tebrün gibt auf Mediennachfrage bekannt: Wir sind eine freiwillige Feuerwehr. Bei einer reinen Ölspur alarmieren wir tagsüber zwei Löschzüge. Dann kommen natürlich immer mehr als zwei Leute, anders können wir das gar nicht steuern. Vielleicht brauche in Zukunft nur noch ein Zug alarmiert werden, das will Tebrün noch mit den Zugführern absprechen.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP827806
Datum22.02.2017 11:10   3224 x gelesen
Was ist das denn für ein Firlefanz? 2 Leute sind i.d.R. immer noch das doppelte von dem, was Straßenmeisterei/Bauhof zu Ölspuren entsenden. Dann ist man offenbar unfähig/unwillig, diese Aufgabe von den Feuerwehren wegzunehmen, aber gewillt, Drittfirmen diese Aufgabe zu übertragen (Land oder Kommunen?). Aber die Absicherung muss bei der FW bleiben?
Und die Änderung von AAO ist so ein gravierender Akt? Zwei Löschzüge für eine popelige Ölspur, und das kann man gar nicht anders steuern?
Wer hat eigentlich bislang verboten, dass nur ein Trupp ausrückt? Eine "Einigung" von kommunalen Spitzenverbänden, Feuerwehrverband und zwei Ministerien, und eine Menge Fragezeichen...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827809
Datum22.02.2017 11:502919 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Eine "Einigung" von kommunalen Spitzenverbänden, Feuerwehrverband und zwei Ministerien,

Immerhin nennt sich das " Projektgruppe" :

-> MIK NRW" Spürbare Entlastung der Feuerwehren bei der Beseitigung von Ölspuren vorgesehen "

Und ihr Dreipunkteplan:

[...]

Die an der Projektgruppe Beteiligten haben sich auf drei Punkte zur Entlastung der Feuerwehren geeinigt:

- Die Feuerwehren können beim Einsatzstichwort Ölverunreinigung in reduzierter Einsatzstärke, in der Regel mit nur zwei Personen, ausrücken.
- Die Einsatzzeit soll dadurch reduziert werden, dass die Feuerwehren nur noch erste Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr durchführen und die Gefahrenstelle  nach dem  Aufstellen von Warnschildern für den Straßenbaulastträger wieder verlassen können. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird dazu Einzelheiten regeln und Schilder zur Verfügung stellen.
- Die Straßenreinigung übernehmen Unternehmen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird eine Ausschreibung durchführen, um ein oder mehrere Unternehmen im Wege von Rahmenverträgen zu beauftragen, die über vertraglich festgelegte Eintreffzeiten zeitnah die Durchführung von Reinigungsarbeiten garantieren können.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg827810
Datum22.02.2017 11:502724 x gelesen
Ich glaube eine "Kleineinsatzschleife" ist nicht gerade eine neue Erfindung???

Truppweises ausrücken ist für eine Freiwillige Feuerwehr aber schon schwer. Es sei denn, ich habe 2 Vollzeitkräfte (z.B. Gerätewarte etc.) die das übernehmen können. Da reicht dann vielleicht auch nur 1. (Kenne ich von einem Mittelzentrum in Ba-Wü).

Kleine Dinge macht der dann selbst weg, wenn es größer ist, werden Schilder aufgestellt und eine Fachfirma beauftragt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 827814
Datum22.02.2017 12:512713 x gelesen
Zitat aus dem Artikel: Der Werdohler Wehrleiter Kai Tebrün gibt auf Mediennachfrage bekannt: Wir sind eine freiwillige Feuerwehr. Bei einer reinen Ölspur alarmieren wir tagsüber zwei Löschzüge. Dann kommen natürlich immer mehr als zwei Leute, anders können wir das gar nicht steuern.
Ähm, doch? Einfahc von den X verfügbarren Meldern auf drei Melder eine Ölspur-RIC programmieren und wenn Personen 1,2 und 3 einen Einsatz hatten werden die Melder mit den nächsten Kameraden getauscht. Wäre eine einfache Lösung. Solange die Ölspur nicht direkt in den nächsten See zu fließen droht kann man sich auch erstmal per Handy abstimmen wer denn kommt und wenn von den 3 nur einer kommt kann man immer noch die große Gruppe alarmieren.


Geschrieben von Sebastian K.: Zwei Löschzüge für eine popelige Ölspur, und das kann man gar nicht anders steuern?
Ich nehme mal an mit "Löschzug" wird hier eine "Löschgruppe" oder wie wir "fachkundigen" es nennen würden, eine Ortswehr gemeint sein. Ist halt blöd wenn der Zeitungsschreiber bei Löschzug an die Dorffeuerwehr mit ihrem TSA und 4 Leuten denkt und wir bei Löschzug an KdoW, LF, TLF und DLK mit 22 Positionen denken.






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OT: Die Zitierfunktion ist einfach grauenhaft -.-

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP827815
Datum22.02.2017 12:582784 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Immerhin nennt sich das " Projektgruppe" Ja, hab den gesamten Ergebnisbericht gelesen, und an einigen Stellen etwas schmunzeln müssen. Es hat sicher überhaupt keine Möglichkeit gegeben, die Wehren hier ganz aus der Nummer raus zu halten. Selbst wenn der Aspekt Umweltschutz jetzt mehr oder weniger ganz außen vor bleibt, denn man reduziert die notwendigen Erstmaßnahmen ja auf Erkunden und Aufstellen von Schildern. Schaut man sich mal die genannten Zeitdauern an, stehen da nach Meldung einer Ölspur für 20 - 50min (Zeitspanne zwischen frühestes Anrücken FW und spätestes gewünschtes Anrücken der Reinigungsfirma) ein paar Schilder, die dem Verkehrsteilnehmer sagen dass die Verkehrssicherheit eingeschränkt ist, und alles ist in Ordnung. Für diese 20-50min kann man den armen Verkehrsteilnehmer aber nicht feuerwehrschilderlos sich selbst überlassen (ich erinnere an den Richter in Hessen, der einfach sagte bei Straßen in Westdeutschland kann man eh nicht von Verkehrssicherheit ausgehen).
Wie gesagt: Firlefanz.
Aber ich vermute mal, viele Feuerwehren wollen es nicht anders. Ansonsten kann man ja mal gespannt sein, wie das auf Straßen in kommunaler Trägerschaft zukünftig laufen wird.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW827819
Datum22.02.2017 16:462404 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.-> MIK NRW" Spürbare Entlastung der Feuerwehren bei der Beseitigung von Ölspuren vorgesehen "

Und ihr Dreipunkteplan:

[...]

Die an der Projektgruppe Beteiligten haben sich auf drei Punkte zur Entlastung der Feuerwehren geeinigt:

- Die Feuerwehren können beim Einsatzstichwort Ölverunreinigung in reduzierter Einsatzstärke, in der Regel mit nur zwei Personen, ausrücken.
- Die Einsatzzeit soll dadurch reduziert werden, dass die Feuerwehren nur noch erste Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr durchführen und die Gefahrenstelle  nach dem  Aufstellen von Warnschildern für den Straßenbaulastträger wieder verlassen können. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird dazu Einzelheiten regeln und Schilder zur Verfügung stellen.
- Die Straßenreinigung übernehmen Unternehmen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird eine Ausschreibung durchführen, um ein oder mehrere Unternehmen im Wege von Rahmenverträgen zu beauftragen, die über vertraglich festgelegte Eintreffzeiten zeitnah die Durchführung von Reinigungsarbeiten garantieren können.
[...]


Wenn ich das jetzt mal für mich sortiere:

Es geht erstmal "nur" um die Straßen, bei denen das Land NRW Träger der Straßenbaulast ist. (was in der Folge natürlich die Leitstellen vor die Herausforderung stellt, das anhand der Meldung auch herauszufinden)

Es wird aber auch gleich darauf hingewiesen, dass die Kommunen sich doch bitte an dieser Regelung beteiligen oder eigene Regelungen zur Entlastung der FF treffen mögen.

Also hat das Land das getan, was es in eigener Zuständigkeit tun kann. Bleibt zu hoffen, dass die Kommunen diesem Beispiel folgen.

Natürlich bleiben da doch noch ein paar Fragen offen:

Wenn es doch nur um das Aufstellen von Schildern geht: Warum macht das nicht die Polizei? Im Gegensatz zur Feuerwehr dürfen die das nämlich sogar! Da hätte das Land doch gleich klarstellen können, dass bei Ölspuren primär nur die Polizei anrückt und die Feuerwehr nur einspringt, wenn die Polizei nicht zeitnah eingreifen kann.

Und darüber hinaus:
Wer trifft die Entscheidung, ob das Aufstellen der Schilder ausreichend ist um die gemeine Gefahr abzuwenden?
Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Schilder auch fachgerecht aufgestellt werden?
Müssen diese zwei Personen also erstmal eine zusätzliche AusbildungEinweisung erhalten und werden sie dann zu "Hilfsbeamten des Straßenbaulastträgers" ernannt (siehe §45(3) Satz 3 StVO)?
Was passiert, wenn das Aufstellen der Schilder als nicht ausreichend angesehen wird: dürfen die zwei Personen dann die Straße sperren (und wenn ja: wie?!), oder wird die Feuerwehr dann doch weitergehend tätig?

Die Festlegung der "Reduzierten Einsatzstärke" (gab es denn vorher eigentlich eine Vorschrift, mit mehr Leuten auszurücken?) als Regelfall bedeutet natürlich auch noch etwas anderes: Mehr Leute wird der Kostenträger dann in der Regel auch nicht bezahlen wollen.
(und was macht dann die hauptamtliche Wache, die ein LF mit Staffelbesatzung vorhält, so wie es in NRW ja eigentlich gefordert wird?)

Ebenfalls dürfte mit dieser Regelung aber noch ein weiterer Aspekt klargestellt sein: Wenn zwei Personen zur Abwehr der unmittelbaren Gefahr ausreichen, dann darf zur Ölspur maximal das (erwartungsgemäß) ersteintreffende Fahrzeug mit Sondersignal anfahren. Für alle anderen (warum auch immer) mit ausrückenden Fahrzeuge sind die Bedingungen des §38(1) StVO nicht gegeben. (Ausgenommen natürlich im Fall von Nachforderungen aufgrund umfangreicherer Gefahr z.B. für Gewässer usw.)

Um aber keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich sehe die hier in Aussicht gestellte Regelung als einen Erfolg und einen Schritt in die richtige Richtung!

Es zeigt sich hier aber erneut, dass die Feuerwehr für eine reguläre Aufgabenerfüllung eigentlich auch die reguläre Befugnis braucht, im Straßenverkehr Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Absicherung von Einsatz- und Gefahrenstellen aufstellen zu dürfen.

Ich hatte ja dazu schonmal was vorbereitet:

"§45 StVO
(7b) Die in §35(1) genannten Organisationen und die Besatzung von Fahrzeugen
gem. §35(5a) dürfen zur Eigensicherung, zur Absicherung
ihrer Arbeitsstelle und zur Sicherung des übrigen Verkehrs Arbeits- und
Gefahrenbereiche mit Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 Abschnitt 1 und den
Verkehrszeichen 250 und 222 absperren. Vor Arbeits- oder Gefahrenstellen dürfen
sie mit Gefahrzeichen (insbesondere Zeichen 101, 114, 124) und Warnleuchten warnen.
§35(8) gilt entsprechend."

Die Ausführung könnte man auf dem Wege der Verwaltungsvorschriften,
z.B. in der StVO-VwV näher regeln. Mein Formulierungsvorschlag dazu:

"zu §45 Absatz 7b:
Die eingesetzten Verkehrseinrichtungen und Warnleuchten müssen (soweit
anwendbar) den von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten
technischen Lieferbedingungen entsprechen. Verkehrseinrichtungen und
Verkehrszeichen müssen vollreflektierend sein. Abweichend dürfen an
Fahrzeugen angebrachte Verkehrszeichen mit eigener Lichtquelle
beleuchtet oder lichttechnisch erzeugt werden. Die Regelungen dieser
Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 (Allgemeines über
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) gelten sinngemäß."

Mittelfristig wäre dann eine Aufnahme der zusätzlichen Möglichkeiten
in die FwDV1 ebenfalls anzustreben.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW827820
Datum22.02.2017 16:492311 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Ich nehme mal an mit "Löschzug" wird hier eine "Löschgruppe" oder wie wir "fachkundigen" es nennen würden, eine Ortswehr gemeint sein. Ist halt blöd wenn der Zeitungsschreiber bei Löschzug an die Dorffeuerwehr mit ihrem TSA und 4 Leuten denkt und wir bei Löschzug an KdoW, LF, TLF und DLK mit 22 Positionen denken.

Es soll Gemeinden geben, die müssen 2 Löschzüge alarmieren, damit unter Tags sicher 2 bis 3 FA ausrücken können

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827821
Datum22.02.2017 17:312307 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian B.
Ähm, doch? Einfahc von den X verfügbarren Meldern auf drei Melder eine Ölspur-RIC programmieren und wenn Personen 1,2 und 3 einen Einsatz hatten werden die Melder mit den nächsten Kameraden getauscht.

Ahja... das ist dann die Lösung im Jahr 2017? Im Leve net....

Geschrieben von Christian B.
Ich nehme mal an mit "Löschzug" wird hier eine "Löschgruppe" oder wie wir "fachkundigen" es nennen würden, eine Ortswehr gemeint sein. Ist halt blöd wenn der Zeitungsschreiber bei Löschzug an die Dorffeuerwehr mit ihrem TSA und 4 Leuten denkt und wir bei Löschzug an KdoW, LF, TLF und DLK mit 22 Positionen denken.

Löschzug ist schon Löschzug....

Gruß

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AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H827826
Datum22.02.2017 18:042633 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian B Ich nehme mal an mit "Löschzug" wird hier eine "Löschgruppe" oder wie wir "fachkundigen" es nennen würden, eine Ortswehr gemeint sein. Ist halt blöd wenn der Zeitungsschreiber bei Löschzug an die Dorffeuerwehr mit ihrem TSA und 4 Leuten denkt und wir bei Löschzug an KdoW, LF, TLF und DLK mit 22 Positionen denken.

Damals(tm) als ich noch im Märkischen Kreis aktiv gewohnt habe, bestand die FF Werdohl aus folgenden Einheiten:
LZ Stadtmitte: ELW 1, TLF16/25, HLF20, DLK 23-12, RW1, KEF und MTF
LZ Kleinhammer: LF 16-TS, LF 16 und MTF
LZ Eveking: ELW1, GW-G, LF 16, LF20 und MTF

Dazu gibt es noch ne Werkfeuerwehr mit 2 LF und ein paar Kleinfahrzeugen.

Also von der TSA Dorffeuerwehr die du beschriebst, (leider) weit entfernt.

Gruß
Daniel

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AutorAndr8é D8., Werdohl / Nordrhein-Westfalen827834
Datum22.02.2017 21:562614 x gelesen
Moin zusammen,

du solltest mal wieder vorbei schauen, Daniel

Kleine Korrektur bzw. Aktualisierung:


LZ Stadmitte: ELW1, TLF 16/25, LF 20/16, DLK 23/12, RW 1, KEF, MTW

LZ Kleinhammer HLF 20, LF10, KEF
LG Brüninghaus LF 10/6, KEF

LZ Eveking: ELW 1, LF 16/12, LF 20/16, GW-L*, MTW
* Der GW-L ist allerdings als GW-G beladen und hat daher auch die Kennung GW-G in der OPTA, von daher nicht ganz falsch.

+ WF VDM Metals, die fahren aber nicht in den öffentlichen Wachbezirk.

Habe den Wehrleiter Kai T. mal über den Thread informiert, der wird sich wahrscheinlich morgen hier noch zu Wort melden.

Grüße
André

Sollte eigentlich klar sein, aber sicherheitshalber: Das was ich hier schreibe ist rein privat und stellt keine Stellungnahme, Meinung o.ä. der Feuerwehr dar, der ich angehöre.

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AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 827847
Datum23.02.2017 17:002107 x gelesen
Geschrieben von Thomas E. Es soll Gemeinden geben, die müssen 2 Löschzüge alarmieren, damit unter Tags sicher 2 bis 3 FA ausrücken können
Ich weiß, wohne ja selber in so einer.
Aber auch in solchen Gemeinden gibt es mindestens zwei Personen von denen ich weiß dass die kommen können. Wiederum muss man sich da fragen: Ist der Einsatz "Ölspur" zeitkritisch?
Wenn auf meinem Melder Ölunfall steht hätte ich doch einen anderen Hintergedanken (z.B. leckgeschlagener Tank) als bei einer Ölspur auf einer Straße. Und, ja, auch ich bin schon zu einer Ölspur gefahren, aber ohne Horn. Wozu auch? Ist doch eh kein zeitkritischer Einsatz und die bei uns geforderten 12 min im eigenen Ausrückebereich würde ich sogar mit'm Fahrrad locker schaffen.



Geschrieben von Martin D. Ahja... das ist dann die Lösung im Jahr 2017? Im Leve net....
Ach ich vergaß, wir müssen ja alles auf high-end Techniklösungen aufbauen und mit leistungsoptimiertem Verwaltungsmanagement das beste rausholen.

Es wird auch im Jahr 2018 kein Problem sein wenn zwei Feuerwehrangehörige ihre Melder tauschen weil man zu einer anderen Einsatzgruppe gehört/wechselt. Die RICs sind eh Fahrzeugen zugeordnet und nicht Personen, also geht das. Man munkelt dass es auch Leitungsgruppenmelder geben soll, die zwischen den Personen, die jeweils gerade mit dem Leitungsdienst dran sind, rotieren.

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW827848
Datum23.02.2017 22:112013 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Ist der Einsatz "Ölspur" zeitkritisch? Wie so oft lautet die Antwort:"Es kommt darauf an!"
BF Essen
[...]Eine bunt schillernde Spur zeigte auf der regennassen Fahrbahn an, woher das Fahrzeug gekommen war. Die in diesem Bereich vierspurige und stark befahrene Straße war großflächig verunreinigt und gefährlich glatt. Durchfahrende Fahrzeuge verteilten den Kraftstoff weiter. Zunächst sperrten die Einsatzkräfte die Straße unmittelbar hinter dem LKW, ein erster Auffahrunfall mit leichtem Blechschaden hatte sich bereits ereignet.[...]Auch wenn es sich hier um einen Ölunfall handelte - die Diesel-Spur hätte auch unbemerkt ausgebracht und verteilt werden können. Also wäre zumindest die Absicherung des Bereichs zeitkritisch!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW827930
Datum27.02.2017 12:101836 x gelesen
Geschrieben von Jörg E. J. Also wäre zumindest die Absicherung des Bereichs zeitkritisch!

Und damit Aufgabe der FW?

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW827941
Datum27.02.2017 15:471912 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Geschrieben von Jörg E. J. Also wäre zumindest die Absicherung des Bereichs zeitkritisch!

Und damit Aufgabe der FW?


Die Ölspur ist ein potentieller Unglücksfall (wegen der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit) und deswegen originäre Feuerwehraufgabe.

Diese Interpretation ist uns doch (jedenfalls in NRW) schon vor Jahren durch die Gerichte vorgegeben worden?!


(Zum Glück haben die Gerichte noch nicht über das überfahrene Wildschwein auf der linken Spur der Autobahn oder die vereiste Landstraßen-Kurve entschieden...)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827946
Datum28.02.2017 07:081537 x gelesen
Guten Morgen,

hierzu die enstprechende Info.


Gruß

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 09.08.2016 08:07 Jürg7en 7M., Weinstadt Feuerwehr Schalksmühle appelliert an Arbeitgeber: Lassen Sie Ihre Mitarbeiter zu Einsätzen der Feuerwehr fahren!
 09.08.2016 21:49 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 09.08.2016 23:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.08.2016 07:26 Jens7 N.7, Ohorn
 10.08.2016 08:13 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 10.08.2016 09:17 Dani7el 7H., Schriesheim
 10.08.2016 09:21 Dani7el 7H., Schriesheim
 10.08.2016 09:47 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 10.08.2016 10:01 Dani7el 7H., Schriesheim
 11.08.2016 15:09 Chri7sto7ph 7R., Berching
 11.08.2016 15:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.08.2016 15:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.08.2016 14:19 Chri7sto7ph 7R., Berching
 13.08.2016 14:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.08.2016 16:29 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H.
 13.08.2016 18:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.08.2016 08:44 Chri7sto7ph 7R., Berching
 10.08.2016 10:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.08.2016 07:26 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 10.08.2016 08:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 10.08.2016 09:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.08.2016 12:12 Hara7ld 7S., Köln
 10.08.2016 12:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.08.2016 13:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.08.2016 23:59 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 11.08.2016 08:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.08.2016 11:39 Thor7ste7n B7., Bammental
 11.08.2016 12:12 Mich7ael7 M.7, Kenzingen
 11.08.2016 12:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.08.2016 12:43 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 11.08.2016 13:27 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 11.08.2016 21:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.08.2016 22:37 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 12.08.2016 06:35 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 12.08.2016 07:41 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 12.08.2016 11:16 Jörn7 V.7, Grafrath
 13.08.2016 16:38 Dani7el 7W., Iserlohn
 13.08.2016 17:19 Volk7er 7C., Trier
 13.08.2016 21:23 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.08.2016 08:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.02.2017 08:27 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.02.2017 11:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.02.2017 11:50 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.02.2017 12:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.02.2017 16:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.02.2017 11:50 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 22.02.2017 12:51 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
 22.02.2017 16:49 Thom7as 7E., Nettetal
 22.02.2017 17:31 Mart7in 7D., Dinslaken
 23.02.2017 17:00 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
 23.02.2017 22:11 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 27.02.2017 12:10 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 27.02.2017 15:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.02.2017 07:08 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.02.2017 18:04 Dani7el 7W., Immenstedt
 22.02.2017 21:56 Andr7é D7., Werdohl
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