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ThemaDüsseldorf: Feuerwehr zahlt für Schäden bei Falschparkern2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822619
Datum22.08.2016 11:482761 x gelesen
hallo,

Düsseldorf: Feuerwehr zahlt für Schäden bei Falschparkern

600 Strafzettel gab es in Düsseldorf dieses Jahr schon fürs Parken in Feuerwehr-Bewegungszonen. Wenn die Feuerwehr jedoch Schäden an falsch geparkten Autos verursacht, bezahlt sie dafür.

In diesem Jahr waren es 16 Blechschäden, die Feuerwehr und Rettungsdienst in Düsseldorf an geparkten Autos verursacht haben. Durchschnittlich sind es jedes Jahr etwa 25, was gemessen an den gefahrenen Kilometern des Feuerwehr-Fuhrparks nicht sehr viel ist. Aber, sagt Feuerwehrsprecher Tobias Schülpen, "die Zahl der Fälle, in denen wir im Einsatz von Falschparkern behindert werden, wird von Jahr zu Jahr höher. Und sie wird nicht erfasst". ...


vollständiger Artikel auf rp-online.de


Ich denke da könnte man doch die Rechtslage ändern:

...Weil im Verkehrsrecht grundsätzlich nicht ein stehendes, sondern immer das fahrende Fahrzeug schuld an einem Unfall ist, ist nämlich auch die Feuerwehr im Einsatz als Verursacher haftpflichtig. Zwar trifft den Falschparker auch eine Teilschuld, aber die einzuklagen, sei meist teurer als gleich den ganzen Schaden zu übernehmen, sagen Experten. Nur wenn ein Mensch tatsächlich durch einen Falschparker nicht gerettet werden kann, drohen dem Autobesitzer strafrechtliche Konsequenzen...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822643
Datum22.08.2016 20:351678 x gelesen
Man braucht da keine Rechtslage zu ändern. Man darf nur den Vorgang nicht als Verkehrsunfall betrachten, sondern muss ihn als behördliche Maßnahme gegen einen Ordnungsstörer behandeln. Dann gibt es auch keine Entschädigung.

Allerdings muss man dann vermutlich regelmäßig haarklein die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Nachhinein erläutern. Möglicherweise will der Dienstherr seinen Mitarbeitern das hier ersparen.

Vor allem muss man dann auch klären, wer überhaupt der Störer ist. In vielen Problemfällen ergibt sich die Behinderung bzw. Beschädigung ja durch das Zusammenspiel mehrerer parkender Fahrzeuge bei denen man hinterher vermutlich kaum jemandem die Behauptung widerlegen kann, er habe dort als erster geparkt und für sich alleine noch niemanden behindert.

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 22.08.2016 11:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.08.2016 20:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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