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Thema | Rundfahrten mit FW-Fahrzeugen; war: TLF kippt mal wieder um | 16 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 823391 | |||
Datum | 19.09.2016 11:08 | 5743 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sascha E. Ich persönlich finde, dass es für die Themen Mitgliederwerbung, bzw. Außenwirkung schon sehr wichtig sein kann, Fahrten anzubieten. Die Zielgruppe hierfür sehe ich aber eigentlich eher im Kinderalter. Ich sehe das mehr als Kinderbelustigung bzw. netten Zeitvertreib als ernsthafte Mitgliederwerbung an. Wie sind eigentlich die mitfahrenden Nichtfeuerwehrangehörigen solcher Rundfahrten versichert ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 823392 | |||
Datum | 19.09.2016 11:27 | 3400 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Bernhard--- Wie sind eigentlich die mitfahrenden Nichtfeuerwehrangehörigen solcher Rundfahrten versichert Also ich denke, dass sie über die Fahrzeugversicherung mitversichert sind. Soviel ich weiß gibt es (zumindest bei uns ) einen Passus in dem soviel steht wie,..... Fahrten die dem Vereinsinteresse dienen und keine wirtschaftlichen Absichten verfolgen (z.B. Rundfahrten beim Tag der offenen Tür) sind ebenfalls versichert, sofern alle behördlichen und gesetzlichen Auflagen erfüllt wurden..... mfg | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 823396 | |||
Datum | 19.09.2016 11:53 | 3258 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Wie sind eigentlich die mitfahrenden Nichtfeuerwehrangehörigen solcher Rundfahrten versichert ? Das ist, wie wenn du privat einen Anhalter mit nimmst. Versichert über die KFZ-Haftpflicht bzw. je nach Kommune über die Eigenversicherung. Wobei bei letzterem die Mitnahme von Dritten entweder ausdrücklich untersagt oder nur mit Genehmigung / Auflagen (Abschluss einer zusätzlichen Insassen-Unfallversicherung) möglich ist. Guck auch mal in die "Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV)". Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 823397 | |||
Datum | 19.09.2016 12:15 | 3168 x gelesen | |||
Guten Tag Zum Thema auch: -> " Nur gucken, nicht mitfahren " Eine Runde mit Blaulicht durchs Dorf und die Kinder sind begeistert. Spritztouren im Einsatzauto gehören für Feuerwehren bei besonderen Anlässen zum Festprogramm. Viele Feuerwehren verzichten mittlerweile aber lieber auf den Spaß für die Kleinen - aus gutem Grund: Die Feuerwehr-Unfallkasse leistet bei den Rundfahrten nämlich keinen Versicherungsschutz. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823399 | |||
Datum | 19.09.2016 13:27 | 2909 x gelesen | |||
Kurze Zusammenfassung des Artikels: Die Unfallkasse winkt grundsätzlich ab, und alle haben die Hosen voll. Die einfachste Lösung des Problems führt in die Hölle der Bürokratie, in der man nur noch mit Notar fahren kann. Zwar gibts auch andere Lösungen, aber, Zitat; "Selbst bei Schritttempo bleibt ein Restrisiko, dass wir weder Fahrer noch Kindern oder Eltern zumuten wollen." Immerhin weiß ich jetzt, wieso manche Feuerwehrleute für Helden halten: Sie trauen sich, mit den Fahrzeugen zu fahren. Manchmal sogar schneller als Schritttempo. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 823401 | |||
Datum | 19.09.2016 13:47 | 2949 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Immerhin weiß ich jetzt, wieso manche Feuerwehrleute für Helden halten: Sie trauen sich, mit den Fahrzeugen zu fahren. Manchmal sogar schneller als Schritttempo. war das Ironie? ;-) Nein im Ernst. Das die UVK nicht zahlt ist irgendwie klar. Aber ich denke in den meisten Fällen wird es durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt sein. Im Zweifel nachfragen | |||||
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Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 823403 | |||
Datum | 19.09.2016 16:18 | 2589 x gelesen | |||
Hallo, also für Bsden Würrtemberg können die entsprechenden Zusatzversicherungen für "Fremd-Personen" in Feuerwehrfahrzeugen tageweise über die Kommunalversicherung abgeschlossen werden (unter Angabe Fahrzeugtyp, KFZ-Kennzeichen, Dauer der Veranstaltung). Meiner Erfahrung nach kostet das für ein Kleinfahrzeug (MTW, TSF) pro Tag ca. 35-45. Mag für größere Fahrzeuge anders sein. Damit sind dann aber nur die "nicht Feuerwehr-Insassen" versichert. Die Aangehörigen der Feuerwehr sind ja nach wie vor über die übliche Feuerwehr-Unfallkasse versichert, das Fahrzeug selbst über die Fahrzeugversicherung. mit besten Grüßen Uli Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-) | |||||
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Autor | Klau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg | 823404 | |||
Datum | 19.09.2016 17:10 | 2448 x gelesen | |||
...wenn für Kinder entsprechende Kindersitze oder Sitzerhöhungen dabei sind, sowie jeder Sitzplatz mit einem Dreipunktgurt. hatte die Frage vor zwei Jahren auch schon mal der UK BW gestellt. Grundsätzlich gilt die STVO | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 823406 | |||
Datum | 19.09.2016 17:21 | 2481 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Klaus R. ...wenn für Kinder entsprechende Kindersitze oder Sitzerhöhungen dabei sind, sowie jeder Sitzplatz mit einem Dreipunktgurt. Was ich aber auch schon gesehen habe grenzt an grobe Fahrläßigkeit oder Vorsatz? Deutlich mehr als sieben Kinder und kein Aufsichtspersonal der Feuerwehr im Mannschaftsraum, keine Kindersitze und dann noch mit Sondersignalen auf öffentlichen Verkehrswegen....... ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Klau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg | 823407 | |||
Datum | 19.09.2016 17:35 | 2408 x gelesen | |||
Man kann vieles machen. Bis halt was passiert. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823408 | |||
Datum | 19.09.2016 18:15 | 2547 x gelesen | |||
Da gibt es auf Youtube auch dutzende Videos zu, Suchbegriffe "JF Großübung" Natürlich sollte man bei der Auswahl des Fahrzeuges schon ein wenig sein Hirn benutzen, und beim Fahren auch. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 823414 | |||
Datum | 20.09.2016 01:11 | 2297 x gelesen | |||
Es gab da vor ca. 2-3 Jahren eine Info der UK- Rlp das Rundfahrten ( im Rahmen von ToT, Kita- Schulbesuchen) die Gurtpflicht gelte , also mit Fahrzeugen ohne Gurte keine Haftung übernommen werde. Ich geb das jetzt nur aus Gedächtnis weiter. Ging hier Nachrichtlich an die Löschzugführer ( = Wehrführer) und die Jugendwarte. Habs such bekommen und das Schreiben war eindeutig. Thema ist bei uns damit soweit durch. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 823415 | |||
Datum | 20.09.2016 09:10 | 2167 x gelesen | |||
Mal eine ketzerische Frage. Was hat die Feuerwehr Unfall Kasse damit zu tun? Für die nichtbeschöftigten Fahrgöste kommt doch die Fahrzeugversicherung auf, oder nicht. Meine 2ct: Machen, aber vorher Gedanken darüber machen. Wenn Gurte vorhanden sind müssen Kindersitze verwendet werden. Eine verantwortliche Person muss hinten sitzen. Die "Blaulicht" Strecke ist Privatgelönde oder abgesperrt. Die Geschwindigkeit auf dem Rundkurs deutlich reduziert. Der Fahrer föhrt nur und macht nicht das Entertainment. | |||||
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Autor | Armi8n B8., Bischweier / BaWü | 823504 | |||
Datum | 23.09.2016 23:46 | 1826 x gelesen | |||
Moin Moin zusammen, also die FW Muggensturm praktziert diese Art von fahrten bei jedem Fest. Die Kameraden achten peinlichst genau darauf, das alle Kinder einen Kindersitz haben und den vorhanden Gurt angelegt haben. So meine persönliche Erfahrung aus vergangenen Festen. Ich behaupte mal das der Kamerad auch nicht zu schnell war. Sonst wäre das sicher anderst ausgegangen. Positiv ist, dass es zum Glück keine schwerer verletzen Personen gab. Zumindest körperlich nicht. Schön ist sowas nie, aber das kann auch jedem von uns passieren, der solch ein Fahrzeug fährt. Sowas hat es leider extrem schnell. Der Fahrer hier, ist beim rausfahren aus dem Kreisverkehr über ein kleine Insel gefahren und beim Gegenlenken in die Böschung. Da es hier natürlich auf einer Seite hoch geht, macht die Schwerkraft den rest. Wie oben schon geschrieben, diese Art von Unfall kann ebenso in anderen Situationen (Einsatz, Übung, Bewegungsfahrt) passieren. Zum Glück gab es hier keine Schwerverletzten und nur einen Sachschaden, welcher ersetzbar ist. Dies ist alles meine private und persönliche Meinung. PS: Wer RechtsschreibFehler FindeT durF diesE beHeben :-) | |||||
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Autor | Patr8ick8 E.8, Rastatt / BW | 823511 | |||
Datum | 24.09.2016 13:23 | 1625 x gelesen | |||
Wenn die Fahrzeugversicherung dafür aufkommt ist ja soweit alles gut. Aber wenn es um Leistungen der Versicherungen geht werden die natürlich auch erst mal schauen ob sie irgendwo einen Weg finden um nicht zahlen zu müssen. Zunächst haftet der Fahrer immer erst einmal alleine. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 823515 | |||
Datum | 24.09.2016 17:09 | 1893 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick E.Zunächst haftet der Fahrer immer erst einmal alleine. Nein. Zunächst mal reguliert bei Haftung des Fahrers immer die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters (bzw. der Halter als Eigenversicherer selbst). Die Möglichkeiten des Rückgriffs der Versicherung auf den Fahrer sind auf wenige Fälle und insbesondere in der Höhe beschränkt. (für Eigenversicherer gelten die gleichen Regeln) Wenn die Haftpflichtversicherung "einen Weg findet" die Zahlung zu kürzen, dann nur durch Anfechtung des Schadenersatzanspruchs der Geschädigten. Der kann sich aber nicht "den Rest vom Fahrer holen". Für den Fahrer relevant ist vor allem der eigene Schaden des Dienstherren, also hier das beschädigte Dienst-Kfz. Hier kann es ab grober Fahrlässigkeit Regressansprüche geben (dazu gibt es diverse Urteile; vor allem im Bereich der Polizei ist das nicht unüblich, z.B. nach Unfällen bei SoSi-Fahrten). Das ist aber auch keine Besonderheit des Straßenverkehrs sondern gilt für alle Bereiche des Dienstes. So kann die Gemeinde z.B. auch den Einsatzleiter in Regress nehmen, wenn sie Schadenersatz leisten muss weil ihre Feuerwehr beim Löschen des Kleinbrandes im 2. OG gleich leichtfertig den kompletten Keller geflutet hat... Was den Fahrer (oder im allgemeinen Fall: den Schuldigen) aber immer persönlich trifft ist die Haftung im Sinne von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Im hier ursprünglich zu Grunde liegenden Fall dürfte wohl gegen ihn ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet worden sein. Wie immer, wenn bei einem Verkehrsunfall ein Mensch verletzt wurde. | |||||
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