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Thema | Fw-Führerschein - war: Qua Vadis MZF1 RLP, war welche BL | 11 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 823490 | |||
Datum | 23.09.2016 13:42 | 2449 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Vom ständigen wiederholen wird's auch nicht anders. Die Feuerwehrführerscheine sind gesetzlich geregelt. Sofern die Ausbildung dem entspricht, was da verlangt wird, kann da weder dem Fahrer, noch dem Wehrführer noch irgendwem ein schwarzer Peter zugeschoben werden. Ich kenne mehr als genug Fw-Führungskräfte, die TROTZ oder eher wegen der einschlägigen Länderregelungen weder an der Ausbildung, Prüfung, noch Forderung/Förderung festgenagelt werden wollen... Wieviele verschiedene Regelungen in den BL gibts da mittlerweile eigentlich in der tatsächlichen Praxis - und was ist da alles genau - und was eben nicht, z.B. die Anhänger... - geregelt - und was davon wissen und beachten die die es angeht überhaupt...? Wer unterschreibt für die Ausbildung, womit wird die überhaupt gemacht - und was passiert, wenns in der Ausbildungsfahrt kracht? Und hat man mittlerweile die ganzen Fragen z.B. zur Nutzung dieser Führerscheine im Ausland (z.B. bei Dienstreisen zur Abnahme/Überführung Rosenbauer/A, BAI (I); JF-Ausflüge etc.) geregelt - und gelten diese Regelungen so auch für alle Bundesländer...? Das fiel schon mal erst sehr spät auf (Jahre nachdem die Diskussion um den Fw-FS begonnen hatten) und ich kenne bisher nur die Absichtserklärungen aus Bayern aus 2014 dazu.. Und hat sich mal einer überlegt, was dem Fahrer blüht, wenn er mit seinem aufgepimpten z.B. TSF-W bzw. MLF (war ja mal für bis 7,5 t gedacht!) leider mittlerweile deutlich über 8 t auf die Waage bringt...? Fahrzeugbeispiele dafür kenne ich mehr als genug! Das gleiche, wie wenn er mit seinem "Feuerwehrführerschein" ein ziviles Fahrzeug gleichen Gewichts ohne Alarm bewegt! (Fahren ohne Führerschein....!) Geschrieben von Michael W. Wie auch schon geschrieben, andere haben da schon viel früher Lobbyarbeit betrieben und still und heimlich ihre Führerscheinklassen erweitert und gesetzlich verankert, ohne dass da irgendwer auch nur ein Sterbenswörtchen drüber verloren hätte. Die Klageflut oder "zur-Verantwortung-zieherei" ist mir auch da nicht bekannt. Landwirtschaft: Ursprünglich gab es Klasse 4 bzw. 5 für Traktoren bis 32km/h, die ging über in Klasse L und wurde inzwischen sogar bis 40km/h aufgeweitet (Züge jeweils bis 25km/h). Mit den neuen Klassen führte man Klasse T ein (ab 16 bis 40, ab 18 bis 60km/h), noch dazu schenkte man Landwirten mit alter Klasse 3 diese Klasse bei Umschreibung einfach dazu, sie durften damit Fahrzeuge fahren, die sie vorher nicht fahren durften, ohne jede Ausbildung oder Praxisvoraussetzung. Wo blieb da der Aufschrei? Das gilt für alle entsprechenden Nutzer (und nicht nur für die mit dem höchsten Risiko!) - und macht für die die gleichen (für viele völlig unerwarteten!) Probleme in der allgemeinen ("zivilen") Nutzung wie für die Fw. Besteht der Nutzungsgrund (Land-/Forstwirtschaft!) nicht (z.B. Oldtimertreffen, Umzugsfahrt oder Altpapiersammeln etc.), ist man schnell dabei mit Gesetzesverstößen, die dann lange Gesichter machen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 823494 | |||
Datum | 23.09.2016 14:28 | 1453 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Und hat sich mal einer überlegt, was dem Fahrer blüht, wenn er mit seinem aufgepimpten z.B. TSF-W bzw. MLF (war ja mal für bis 7,5 t gedacht!) leider mittlerweile deutlich über 8 t auf die Waage bringt...? Fahrzeugbeispiele dafür kenne ich mehr als genug! Dann wird ihm wohl exakt das Gleiche passieren, wie demjenigen, der mit einem zivilen Führerschein den gleichen Verstoß begeht. Was hat das mit dem Feuerwehrführerschein zu tun? Ich als "Altbesitzer" mit Klasse 3 durfte schon immer bis 7,5 t fahren, ohne jegliche Ausbildung dafür. Da ist doch der FW-Führerschein eher ein Fortschritt? Dass eine ausgiebige Ausildung nach zivilen Richtlinien noch besser wäre, steht doch außer Frage. Hier haben sich aber die Kommunen durchgesetzt, die die von Seiten des Staates verschärften Führerscheinregelungen aus Kostengründen nicht für sich gelten lassen wollten. Ähnliche Tendenzen gibt es ja auch bei Abgasrichtlinien, für die es selbstverständlich erscheint, dass man für Feuerwehrfahrzeuge Ausnahmen schafft, damit die Kommunen nicht wie die gewerblichen Fahrzeugbesitzer ihren kompletten Fuhrpark auf eigene Kosten modernisieren müssen. Jetzt bekommen die Kommunen, was sie bezahlen, you get what you pay. Wenn dadurch mehr Sachschäden entstehen, dann hat das immerhin der Verursacher zu tragen, nämlich die Kommunen. Kann ich mir als Spediteur, dem die Führerscheine zu teuer sind, auch mal eben so eine Ausnahmeregelung schaffen? | |||||
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Autor | Olf 8R., Freiberg / Sachsen | 823496 | |||
Datum | 23.09.2016 15:41 | 1354 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Jetzt bekommen die Kommunen, was sie bezahlen, you get what you pay. Wenn dadurch mehr Sachschäden entstehen, dann hat das immerhin der Verursacher zu tragen, nämlich die Kommunen. Ob das so aufgeht wird abzuwarten sein. Was ist mit den gesundheitlichen Schäden, eventuell sogar bleibenden oder noch schlimmer Toden? Die Verantwortung trägt dann auch der Verursacher... der Fahrer. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 823497 | |||
Datum | 23.09.2016 15:47 | 1499 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Dann wird ihm wohl exakt das Gleiche passieren, wie demjenigen, der mit einem zivilen Führerschein den gleichen Verstoß begeht. Was hat das mit dem Feuerwehrführerschein zu tun? An sich wenig, nur dass der Fw-Führerschein für exakt die Fahrzeuge gemacht wurde, die faktisch aussterben, weil sie mit den Wünschen gar nicht mehr mit bis zu 7,5 t darstellbar sind, sondern überwiegend heute über 8 t wiegen (z.T. WEIT darüber). Ergo fällt schon die Eingangsvoraussetzung schneller weg, als man für den Führerschein insgesamt geschlafen hat... Geschrieben von Oliver S. Kann ich mir als Spediteur, dem die Führerscheine zu teuer sind, auch mal eben so eine Ausnahmeregelung schaffen? Der Spediteur kann das (hoffentlich noch irgendwie) umlegen, viel spannender wird das für die üblichen Handwerker, die massenweise Transporter zwischen 3,5 und 7,5 t bewegen... (oder Wohnmobilbesitzer)... Alle mit weit mehr Erfahrung auf den Fahrzeugen, als es der gemeine Fw-FS-Spezi je haben dürfte... Übrigens mal ein paar Extreme zur Diskussion, ums Problem plakativer deutlich zu machen: "Früher" (TM) hatte ein LF 8 bis 7,5 t grob 80 - 110 PS und lief mit Anlauf vielleicht 85 km/h, heute hat ein 3,5 Tonnen Sprinter (oder einer mit 5) seit vielen Jahren problemlos z.B. 150, 180 oder 190 PS (bis über 200, vgl. z.B. Iveco Daily).. (ja der andere Bremsen, aber er wiegt auch...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Birkenfeld / Rheinland-Pfalz | 823498 | |||
Datum | 23.09.2016 17:43 | 1264 x gelesen | |||
Hallo, Ja und genau deswegen sollte mann intensiv am Standort Schulen.... Also die bis jetzt genannten Beispiele haben wir hier in RLP auch alle Geschckiklichkeitsfahren über den Lfv und Kfv. Auch Sicherheitstrainings über den Kfv.und Lfv. (leider begrenzte Teilnehmerzahlen) Und in RLP gibt es über den Lvf. sogar die Möglichkeit sich zum Simulator anzumelden.... Auch hier begrenzte Teilnehmerzahlen .... Aber Man kann nicht sagen das wir mit dem Problem alleine da stehen zumindest nicht wenn man sich interessiert und auch Anmeldet... Also in unserer Wehr sind bei Knapp 60 Aktiven rund 30 Stck. BCE oder nur CE Inhaber (teilweise von der VG bezuschusst) Wir nutzen (noch ) nicht den sog, Fw.FS.(soll aber kommen ) Aber wir Schulen intensiv Besonderst die Neuen Fahrer und auch die kl. B Fahrer durch 6 mal im Jahr auf dem Dienstplan mit einer reinen Maschinisten Ausbildung die nicht nur Geräte und Pumpen Einweisung/Schulung wert legt sondern auch auf Fahren und das nicht nur durch die Hauptstraßen oder Autobahnen..... Für alle Schon eingewiesenen Maschinistn ist es verpflichtend 1 x im Jahr auf jedem eingewiesenen Fahrzeug eine Schulung mit Fahren und pumpen und Gerätekunde Abzulegen(wird dokumentiert) Jeder der das nicht nachweisen kann darf auch keinen Einsatztfahrten mehr machen bis die Schulung Nachgewiesen ist (ähnlich wie bi en AGT)das wird bei usn vom Gerätewart Überwacht / Dokumentiert und vom WF .und auch von Der WL .Stichprobenartig gebprüft. Und besonderst Fahrten mit wechselnder Ladung oder auch Gewichten wie MZF und TLF Kann man gesondert schulen in 3 schritten.: 1. Leerfahrt.....(ja muss auch mal sein) 2. Fahrt voll beladen (dann spürt man das mit der Beschleunigung bei den heutigen PS besser) 3. Fahrt halb voll ( bei TLF besonderst wichtig meiner Meinung denn das fördert durch den Aha effeckt das Bewusstsein bei jedem jungen Fahrer mit was er sich da Unterwegs befindet !!!! Hier ein Tipp.: Das geht auch mit einem alten sauberen IBC...Je nach Zuladung auf dem MZF mit 400 bis 600 Ltr. Wasser oder auch ein angefangener IBC mit Schaummittel wenn vorhanden oder auch mal nur halb volle Spannringfässer 120 ltr,(gut verzurrt) Schult dann beides Zurrmittelkunde und Wissen und die Praxis in der Fahrdynamik. Und meist DANN Sollte sich jeder (Neu) Maschinist mal überlegen ob er mal eben schnell nur was auf die Ladefläche schiebt oder Schmeißt und denkt das hält durch das Eigengewicht oder man hat ja "Hoheitlichen Auftrag" geht schon ist ja nicht weit....was er sich damit und evtl seiner Umwelt und den Kameraden und der Mutter mit Kinderwagen und allen andern...ect. an der Strasse antut wenn er doch mal scharf bremsen muss!!!!! Und dann Weiß wohl jeder wer zuerst beim Richter den Schwarzen Peter in der Hand Hat.... Aber ich denke das erübrigt sich von selbst denn wir wollen ja leben retten und nicht neue gefahren schaffen oder ?? Und somit hilft nicht der Fw. Führerschein allein Probleme zu beseitigen sondern ALLE müssen Wissen Das Logistik Kein Nebengeschäft ist sondern EINE AUFGABE mit Verantwortung...... mit Gruß Christian Scherer Ich gebe hier ausschließlich mein Private Meinung wieder ..... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 823501 | |||
Datum | 23.09.2016 18:33 | 1298 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Wieviele verschiedene Regelungen in den BL gibts da mittlerweile eigentlich in der tatsächlichen Praxis - und was ist da alles genau - und was eben nicht, z.B. die Anhänger... - geregelt - und was davon wissen und beachten die die es angeht überhaupt...? Da haben einige Bundesländer ihre eigenen Regeln gemacht, die aber grob die gleichen sind. Da ich es nicht ausbilde, interessiert es mich bei den Details nur am Rande, daher weiß ich auch nichts zur Anhängerregelung, weil es bei uns keine Anhänger gibt, die man da verwenden könnte bzw. keine entsprechenden Zugfahrzeuge. Ansonsten wissen die, die es betrifft, genauso viel oder wenig, was sie fahren dürfen, wie Otto-Normal-Führerscheininhaber. Der weiß nämlich manchmal auch nicht was er noch darf und was nicht (Stichwort Anhänger bei Klasse B, ohne BE!). Geschrieben von Ulrich C. Wer unterschreibt für die Ausbildung Der extra dafür ernannte Ausbilder (zumindest in RLP), die Prüfung nimmt nochmal ein anderer dafür offiziell ernannter ab. Geschrieben von Ulrich C. womit wird die überhaupt gemacht Mit einem Feuerwehrfahrzeug, das die lt. Vorschrift angegebenen Voraussetzungen erfüllt. Geschrieben von Ulrich C. und was passiert, wenns in der Ausbildungsfahrt kracht? Nix anderes, als wenn das in einer offiziellen Fahrschule passiert: Der Ausbilder gilt da m.W. als Fahrer und hat die Verantwortung. (Der Versicherung muss sowieso vorher die Sondernutzung gemeldet werden, ist aber nichts anderes, als wenn ein Feuerwehrfahrzeug für die offizielle Führerscheinausbildung mit offiziellem Fahrlehrer verwendet wird). Geschrieben von Ulrich C. Und hat man mittlerweile die ganzen Fragen z.B. zur Nutzung dieser Führerscheine im Ausland (z.B. bei Dienstreisen zur Abnahme/Überführung Rosenbauer/A, BAI (I); JF-Ausflüge etc.) geregelt - und gelten diese Regelungen so auch für alle Bundesländer...? Da bei uns keine Fahrten ins Ausland stattfinden, interessierte mich das bisher nicht. Die Bundesländer erkennen aber gegenseitig an, zumindest wurde das im Falle Rheinland-Pfalz/Saarland so beantwortet, da wir einen ehemals saarländischen Kameraden bei uns in RLP aufgenommen hatten, der den FW-FS schon hatte. Geschrieben von Ulrich C. Und hat sich mal einer überlegt, was dem Fahrer blüht, wenn er mit seinem aufgepimpten z.B. TSF-W bzw. MLF (war ja mal für bis 7,5 t gedacht!) leider mittlerweile deutlich über 8 t auf die Waage bringt...? Fahrzeugbeispiele dafür kenne ich mehr als genug! Ja und Nein. Ja, dem blüht das gleiche wie mit einem zivilen Fahrzeug gleichen Gewichts. Und nein, es ist nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es wäre auch dann nur "überladen" mit entsprechendem Bußgeld. Wo bitte ist da jetzt das Problem beim Feuerwehrführerschein? Mit C1 oder dem alten 3er wäre es das gleiche. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 823502 | |||
Datum | 23.09.2016 18:38 | 1247 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver S. Dann wird ihm wohl exakt das Gleiche passieren, wie demjenigen, der mit einem zivilen Führerschein den gleichen Verstoß begeht. Was hat das mit dem Feuerwehrführerschein zu tun? Eben, verstehe ich auch nicht. Geschrieben von Oliver S. Dass eine ausgiebige Ausildung nach zivilen Richtlinien noch besser wäre, steht doch außer Frage. Für mich steht das nicht außer Frage. Eine gut angelegte Ausbildung beim FW-FS kann durchaus genausogut oder sogar noch besser sein als die paar Stunden in der Fahrschule. Geschrieben von Oliver S. Ähnliche Tendenzen gibt es ja auch bei Abgasrichtlinien, für die es selbstverständlich erscheint, dass man für Feuerwehrfahrzeuge Ausnahmen schafft, damit die Kommunen nicht wie die gewerblichen Fahrzeugbesitzer ihren kompletten Fuhrpark auf eigene Kosten modernisieren müssen. Bei den Abgasnormen geht es weniger um die Kosten der Fahrzeugbeschaffung als vielmehr um das, was es wirklich bringt. Bei den üblichen Feuerwehrbetriebsarten macht Euro6 wenig Sinn und verursacht mehr Probleme, als es nützt. Auch der Umwelt bringt es nichts, wenn zwar der Schadstoffausstoß pro km deutlich sinkt, ich dafür aber die 5-fachen Kilometer beim "Freibrennen" auf der Autobahn fahren muss, damit die Kiste überhaupt noch läuft. Gilt übrigens auch für manche zivile Betriebsarten, denen man Euro 6 aufzwingt. Nur fehlt denen die Lobby, um gegen solchen Unsinn vorzugehen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 823503 | |||
Datum | 23.09.2016 22:04 | 1149 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Und hat sich mal einer überlegt, was dem Fahrer blüht, Gibt es da mittlerweile keine echten Ereignisse ? Schließlich wird das ja schon einige Monde in einigen BL praktiziert...... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823505 | |||
Datum | 24.09.2016 00:38 | 1117 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Der extra dafür ernannte Ausbilder (zumindest in RLP), die Prüfung nimmt nochmal ein anderer dafür offiziell ernannter ab.Und der Opposition im Landtag war es schon eine "Meckeranfrage" wert, zu hinterfragen, ob man wirklich finanzielle Mittel spart, weil in vielen Fällen auch der Feuerwehrführerschein über normale Fahrschulen/-lehrer abgewickelt wird. Dass die Ausbildungen im Land, wie manche mutmaßen, mittels Handauflegen passieren, scheint so nicht/in den seltensten Fällen zu geschehen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823508 | |||
Datum | 24.09.2016 00:47 | 1086 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.An sich wenig, nur dass der Fw-Führerschein für exakt die Fahrzeuge gemacht wurde, die faktisch aussterben, weil sie mit den Wünschen gar nicht mehr mit bis zu 7,5 t darstellbar sind, sondern überwiegend heute über 8 t wiegen (z.T. WEIT darüber).TSF, MTW, ELW1(,5)... da sind wir von den 7,5to aber noch ein gutes Stück weg. Geschrieben von Ulrich C. "Früher" (TM) hatte ein LF 8 bis 7,5 t grob 80 - 110 PS und lief mit Anlauf vielleicht 85 km/h, heute hat ein 3,5 Tonnen Sprinter (oder einer mit 5) seit vielen Jahren problemlos z.B. 150, 180 oder 190 PS (bis über 200, vgl. z.B. Iveco Daily).. (ja der andere Bremsen, aber er wiegt auch...)Recht gebe ich dir, das die Führerscheinklassen in den aktuellen Abstufungen insgesamt dämlich sind. Und ich kenne Fälle, die früher bis 7,5 fahren durften (und fuhren), die dann, als sie vor einem aktuellen abgelasteten 7,5er mit Druckluftbremse u.a. standen abgewunken haben und von selber aufs Fahren verzichteten, obwohl sie rein führerscheinmäßig fahren dürften. Ganz ohne Feuerwehrführerschein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 823509 | |||
Datum | 24.09.2016 08:29 | 1262 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Und der Opposition im Landtag war es schon eine "Meckeranfrage" wert, zu hinterfragen, ob man wirklich finanzielle Mittel spart, weil in vielen Fällen auch der Feuerwehrführerschein über normale Fahrschulen/-lehrer abgewickelt wird. aha.. Dann wird erstens das wahre Interesse (der Gemeinden/der Länder/des Bundes) klar, und zweitens wird das so zum Treppenwitz, wenn mit vergleichbaren Kosten nur erreicht wird, dass damit keine weitere ErFAHRung möglich ist, weil man ja jedes andere Fahrzeug (noch nicht mal sein eigenes entsprechend schweres gut gepflegtes und hoffentlich bekanntes Wohnmobil) damit fahren darf... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 823550 | |||
Datum | 26.09.2016 13:36 | 973 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.
Ich meinte eigentlich weniger die EURO6 Diskussion, als den Plaketten-Wahnsinn in den Städten. Wenn man diese Regelungen auch gegen die Mitverursacher, also die Kommunen, anwenden würde, dann würden auch hier tausendfach funktionstüchtige Fahrzeuge verschrottet oder unter Wert verkauft, wie bei den typischen Handwerkerfahrzeugen geschehen. Und natürlich geht es den Kommunen nur um die Kosten, für Umweltschutz bei Kraftfahrzeugen interessiert sich hier eher niemand. | |||||
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