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ThemaKalkulation eines Fahrzeuges für die Gebührensatzung13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSasc8ha 8H., Langenorla / Thüringen824079
Datum14.10.2016 10:185554 x gelesen
Hallo Kameraden,

unsere Verwaltung ist Ratlos, da sie nicht wissen wie sie unser TLF kalkulieren sollen.
Das Fahrzeug wurde gebraucht gekauft und sollte jetzt in die Satzung eingefügt werden.
Wir hatten vorher einen LF 8 (LO Robur) da wurden 80/std genommen, dass Fahrzeug wurde durch ein TLF 16/25 ersetzt und da wollten wir auf 150/std erhöhen.
Jetzt möchte unsere Rechtsaufsichtsbehörde eine Kalkulation dazu sehen, komisch ist nur das uns kein sagen kann wie diese aussehen soll!!

Jetzt meine Frage an euch:
1. Habt ihr sowas??
2. Könnt ihr sowas in Erfahrung bringen?!

Danke

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.824080
Datum14.10.2016 10:273607 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Jetzt meine Frage an euch:
1. Habt ihr sowas??
2. Könnt ihr sowas in Erfahrung bringen?!

Google hat so was. ;-)
Ratsinfo Donaueschingen

In Anlage 1 wird das entsprechend beschrieben.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorSasc8ha 8H., Langenorla / Thüringen824081
Datum14.10.2016 10:483405 x gelesen
Hallo,

danke für deine schnelle Antwort, dass Dokument hatte ich noch nicht entdeckt bei google!!

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AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg824082
Datum14.10.2016 10:513502 x gelesen
Hallo,

im §34 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg steht folgendes:
Geschrieben von ---§34--- Für die Berechnung der Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge
können als jährliche Kosten zehn
Prozent der Anschaffungskosten der Fahrzeuge angesetzt
werden; die Anschaffungskosten sind um Zuschüsse
des Landes aus Mitteln der Feuerschutzsteuer
zu kürzen. Die ansetzbaren Kosten nach Satz 1
sind um den Anteil des öffentlichen Interesses in
Höhe von 50 Prozent zu vermindern. Für die Berechnung
der Stundensätze sind 80 Stunden je Fahrzeug
zugrunde zu legen. Bei der Berechnung der Stundensätze
können für vergleichbare Fahrzeuge Durchschnittssätze
festgesetzt werden.
(8) Das Innenministerium kann nach Maßgabe des
Absatzes 7 Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge
durch Rechtsverordnung festsetzen.
(9) Die Kosten werden durch Verwaltungsakt festgesetzt.
Für das Erhebungsverfahren findet § 3 Absatz
1 Nummer 5 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) entsprechende Anwendung. Für die Festsetzungsverjährung
sind die §§ 169 bis 171 der Abgabenordnung
mit den für Kommunalabgaben nach § 3
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c KAG geltenden
Maßgaben entsprechend anwendbar.


Das IM hat gemäß Absatz 8 in diesem Jahr auch eine Rechtsverordnung erlassen wo die Stundensätze für die Feuerwehrfahrzeuge festgeschrieben sind.

Gruß
Markus Wagner

"Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP824083
Datum14.10.2016 11:313276 x gelesen
Das ThürBKG sagt in § 48 Abs. 5, dass die kommunalen Aufgabenträger den Kostenersatz durch Satzung regeln und hierbei Pauschalbeträge festsetzen können. Ich weiß nicht wie eure Rechtssprechung sich dazu entwickelt hat, in anderen Ländern sind solche Pauschalbeträge in den letzten Jahren immer mal wieder verworfen worden. Beispielsweise im Mutterland eures Brandschutzrechts, hier sollen die Fahrzeugkosten mittlerweile so kalkuliert werden.
Ob das eure Aufsichtsbehörde auch so sehen will, oder ob denen was vernünftigeres mit weniger Aufwand schon reicht, dazu sollte sie sich schon äußern, bzw. die entsprechende Stelle beim Landkreis, die die Aufgaben des Landkreises nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ThürBKG erfüllen, nämlich die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen ;-)
Denkbar wäre, dass es da eigene Kalkulationsideen gibt, denn durch den Verweis des ThürBKG auf das ThürKAG könnten evtl. dort stehende Vorgaben zu Gebührenkalkulationen Anwendung finden, die möglicherweise von den Empfehlungen anderer Bundesländer abweichen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824088
Datum15.10.2016 07:532188 x gelesen
hallo,

zwar nicht passend zu deinem Bundesland dennoch interessant und ev. hilfreich:

p.gifSatzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenheim

In der Beschlussvorlage ist auch eine Kalkulation enthalten.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824090
Datum15.10.2016 09:162124 x gelesen
hallo,

was passieren kann wenn die Kostensatzung auf wackeligen Füssen steht kann man hier sehen:

1. Legt eine Gemeinde der in einer Satzung geregelten Kostenberechnung eines Feuerwehreinsatzes eine fehlerhafte Kalkulation zugrunde, führt diese nicht nur zur Nichtigkeit des pauschalierten Stundensatzes, sondern zur Gesamtnichtigkeit der Feuerwehrkostensatzung. 2. Für die Berechnung der Kosten nach dem FSHG sind weder der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff noch die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes anwendbar. 3. Zur Berechnung des pauschalierten Stundensatzes gehören die Kosten der konkret durchgeführten Maßnahme sowie die Vorhaltekosten, nicht aber Aufwendungen, die in keinerlei Bezug zu den Einsätzen der Feuerwehr stehen. ...
p.gifVG Münster · Urteil vom 23. Januar 2012 · Az. 1 K 1217/11

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg824091
Datum15.10.2016 11:411963 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen M.was passieren kann wenn die Kostensatzung auf wackeligen Füssen steht kann man hier sehen:Das ist gut und richtig so.
Was ich aber an dem ganzen Faden nicht verstehe:
Warum holt sich eine FF die Probleme der Verwaltung auf den Tisch."
Soweit ich informiert bin, stellt doch die Verwaltung die Rechnung und nicht die Feuerwehr. Mir wäre es, mit Verlaub gesagt, Sch..ßegal wie die die Verwaltung abrechnet. Das ist nicht unser Problem.

Mit kopfschüttelnden Grüßen
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP824092
Datum15.10.2016 12:542084 x gelesen
Geschrieben von Michael B. Warum holt sich eine FF die Probleme der Verwaltung auf den Tisch.Weil die Tische alle so klein sind. Heißt: Die kommunalen Strukturen, die dahinter stehen, sind schlicht und ergreifend Mist. Wenn 1.278 Einwohner soweit eigenständige Gemeinde mit eigener Verwaltung spielen wollen, dass in eine bestehende (aber immer noch verdammt kleine) übergeordnete Verwaltungsgemeinschaft nichtmal solche kosten- und rechtsfragenintensiven Dinge wie die Feuerwehr übertragen werden, kann das nur schief gehen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg824106
Datum16.10.2016 16:23   1691 x gelesen
Erste Regel im Verwaltungsrecht: Zuständigkeit prüfen.
...und dann habe ich einen alten Rechts-Professor im Hinterkopf, der uns damals zum Thema Anspruchsgrundlage eingehämmert hat: Wer will was von wem woraus?

Daher ist die Fragestellung für mich ganz einfach zu beantworten:
Die Verwaltung will irgendjemandem Rechnungen schicken.
Die Verwaltung will dazu wissen, was das Auto kostet.
Die Verwaltung hat das Auto gekauft.
Die Anspruchsgrundlage aus dem Landesfeuerwehrgesetz und der kommunalen Gebührenordnung liegt der Verwaltung auch vor.
Dann hat die Verwaltung auch die notwendigen Zahlen und soll sie sich auch um ihren Kram kümmern.
Die einzige Frage, die die Feuerwehr der Verwaltung beantworten könnte (obwohl die Zahlen aus den Einsatzstatistiken eh vorliegen sollten), wäre die nach den Betriebsstunden pro Jahr und Einsatz.

Muss der Bauhof und der Friedhofsmitarbeiter seine Kostensätze auch selber ausrechen?
Finger weg von der Arbeit anderer Leute! Wenn es schief geht, ist der Schuldige schnell gefunden.

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AutorSasc8ha 8H., Langenorla / Thüringen824108
Datum16.10.2016 18:121543 x gelesen
Hallo,

wir als Feuerwehr werden uns da auch raus halten. Dafür sind andere zuständig, dass einzige was wir gemacht haben ist die Aufstellung, was auf dem Fahrzeug an Material ist und die Einsatzstunden.

Ich konnte bloß nicht glauben, das es für sowas keine Vorgaben gibt. Deswegen habe ich hier im Forum mal nachgefragt und da wurde ja gezeigt, dass es genug Vorlagen gibt.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg824109
Datum17.10.2016 00:011341 x gelesen
Hallo Sebastian, hallo Forum,

Geschrieben von Sebastian K.Weil die Tische alle so klein sind. Heißt: Die kommunalen Strukturen, die dahinter stehen, sind schlicht und ergreifend Mist. Wenn 1.278 Einwohner soweit eigenständige Gemeinde mit eigener Verwaltung spielen wollen,Da magst Du recht haben, das haben wir als Feuerweht nicht zu verantworten. Sehr oft jedoch wir als Bürger dieser Kommunen.

Geschrieben von Sebastian K. dass in eine bestehende (aber immer noch verdammt kleine) übergeordnete Verwaltungsgemeinschaft nichtmal solche kosten- und rechtsfragenintensiven Dinge wie die Feuerwehr übertragen werden, kann das nur schief gehen.Auch hier hast Du recht. Trotzdem würde ich als FF die Finger von den Aufgaben der Verwaltung lassen.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW824114
Datum17.10.2016 00:221471 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Trotzdem würde ich als FF die Finger von den Aufgaben der Verwaltung lassen.

Das ist in dieser Pauschalität unmöglich: in den meisten Bundesländern ist die Feuerwehr ja Teil der Verwaltung.

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 14.10.2016 10:18 Sasc7ha 7H., Langenorla
 14.10.2016 10:27 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 14.10.2016 10:48 Sasc7ha 7H., Langenorla
 14.10.2016 10:51 Mark7us 7W., Linkenheim-Hochstetten
 14.10.2016 11:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.10.2016 07:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.10.2016 09:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.10.2016 11:41 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 15.10.2016 12:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.10.2016 16:23 Thom7as 7H., Dornstadt
 16.10.2016 18:12 Sasc7ha 7H., Langenorla
 17.10.2016 00:01 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 17.10.2016 00:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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