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Thema | Kalkulation eines Fahrzeuges für die Gebührensatzung | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sasc8ha 8H., Langenorla / Thüringen | 824079 | |||
Datum | 14.10.2016 10:18 | 5594 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, unsere Verwaltung ist Ratlos, da sie nicht wissen wie sie unser TLF kalkulieren sollen. Das Fahrzeug wurde gebraucht gekauft und sollte jetzt in die Satzung eingefügt werden. Wir hatten vorher einen LF 8 (LO Robur) da wurden 80/std genommen, dass Fahrzeug wurde durch ein TLF 16/25 ersetzt und da wollten wir auf 150/std erhöhen. Jetzt möchte unsere Rechtsaufsichtsbehörde eine Kalkulation dazu sehen, komisch ist nur das uns kein sagen kann wie diese aussehen soll!! Jetzt meine Frage an euch: 1. Habt ihr sowas?? 2. Könnt ihr sowas in Erfahrung bringen?! Danke Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 824080 | |||
Datum | 14.10.2016 10:27 | 3640 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Jetzt meine Frage an euch: Google hat so was. ;-) Ratsinfo Donaueschingen In Anlage 1 wird das entsprechend beschrieben. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Langenorla / Thüringen | 824081 | |||
Datum | 14.10.2016 10:48 | 3428 x gelesen | |||
Hallo, danke für deine schnelle Antwort, dass Dokument hatte ich noch nicht entdeckt bei google!! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg | 824082 | |||
Datum | 14.10.2016 10:51 | 3525 x gelesen | |||
Hallo, im §34 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg steht folgendes: Geschrieben von ---§34--- Für die Berechnung der Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge Das IM hat gemäß Absatz 8 in diesem Jahr auch eine Rechtsverordnung erlassen wo die Stundensätze für die Feuerwehrfahrzeuge festgeschrieben sind. Gruß Markus Wagner "Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 824083 | |||
Datum | 14.10.2016 11:31 | 3296 x gelesen | |||
Das ThürBKG sagt in § 48 Abs. 5, dass die kommunalen Aufgabenträger den Kostenersatz durch Satzung regeln und hierbei Pauschalbeträge festsetzen können. Ich weiß nicht wie eure Rechtssprechung sich dazu entwickelt hat, in anderen Ländern sind solche Pauschalbeträge in den letzten Jahren immer mal wieder verworfen worden. Beispielsweise im Mutterland eures Brandschutzrechts, hier sollen die Fahrzeugkosten mittlerweile so kalkuliert werden. Ob das eure Aufsichtsbehörde auch so sehen will, oder ob denen was vernünftigeres mit weniger Aufwand schon reicht, dazu sollte sie sich schon äußern, bzw. die entsprechende Stelle beim Landkreis, die die Aufgaben des Landkreises nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ThürBKG erfüllen, nämlich die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen ;-) Denkbar wäre, dass es da eigene Kalkulationsideen gibt, denn durch den Verweis des ThürBKG auf das ThürKAG könnten evtl. dort stehende Vorgaben zu Gebührenkalkulationen Anwendung finden, die möglicherweise von den Empfehlungen anderer Bundesländer abweichen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824088 | |||
Datum | 15.10.2016 07:53 | 2207 x gelesen | |||
hallo, zwar nicht passend zu deinem Bundesland dennoch interessant und ev. hilfreich: ![]() In der Beschlussvorlage ist auch eine Kalkulation enthalten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824090 | |||
Datum | 15.10.2016 09:16 | 2159 x gelesen | |||
hallo, was passieren kann wenn die Kostensatzung auf wackeligen Füssen steht kann man hier sehen: 1. Legt eine Gemeinde der in einer Satzung geregelten Kostenberechnung eines Feuerwehreinsatzes eine fehlerhafte Kalkulation zugrunde, führt diese nicht nur zur Nichtigkeit des pauschalierten Stundensatzes, sondern zur Gesamtnichtigkeit der Feuerwehrkostensatzung. 2. Für die Berechnung der Kosten nach dem FSHG sind weder der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff noch die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes anwendbar. 3. Zur Berechnung des pauschalierten Stundensatzes gehören die Kosten der konkret durchgeführten Maßnahme sowie die Vorhaltekosten, nicht aber Aufwendungen, die in keinerlei Bezug zu den Einsätzen der Feuerwehr stehen. ... ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 824091 | |||
Datum | 15.10.2016 11:41 | 1985 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M. was passieren kann wenn die Kostensatzung auf wackeligen Füssen steht kann man hier sehen:Das ist gut und richtig so. Was ich aber an dem ganzen Faden nicht verstehe: Warum holt sich eine FF die Probleme der Verwaltung auf den Tisch." Soweit ich informiert bin, stellt doch die Verwaltung die Rechnung und nicht die Feuerwehr. Mir wäre es, mit Verlaub gesagt, Sch..ßegal wie die die Verwaltung abrechnet. Das ist nicht unser Problem. Mit kopfschüttelnden Grüßen Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 824092 | |||
Datum | 15.10.2016 12:54 | 2107 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Warum holt sich eine FF die Probleme der Verwaltung auf den Tisch.Weil die Tische alle so klein sind. Heißt: Die kommunalen Strukturen, die dahinter stehen, sind schlicht und ergreifend Mist. Wenn 1.278 Einwohner soweit eigenständige Gemeinde mit eigener Verwaltung spielen wollen, dass in eine bestehende (aber immer noch verdammt kleine) übergeordnete Verwaltungsgemeinschaft nichtmal solche kosten- und rechtsfragenintensiven Dinge wie die Feuerwehr übertragen werden, kann das nur schief gehen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 824106 | |||
Datum | 16.10.2016 16:23 ![]() | 1715 x gelesen | |||
Erste Regel im Verwaltungsrecht: Zuständigkeit prüfen. ...und dann habe ich einen alten Rechts-Professor im Hinterkopf, der uns damals zum Thema Anspruchsgrundlage eingehämmert hat: Wer will was von wem woraus? Daher ist die Fragestellung für mich ganz einfach zu beantworten: Die Verwaltung will irgendjemandem Rechnungen schicken. Die Verwaltung will dazu wissen, was das Auto kostet. Die Verwaltung hat das Auto gekauft. Die Anspruchsgrundlage aus dem Landesfeuerwehrgesetz und der kommunalen Gebührenordnung liegt der Verwaltung auch vor. Dann hat die Verwaltung auch die notwendigen Zahlen und soll sie sich auch um ihren Kram kümmern. Die einzige Frage, die die Feuerwehr der Verwaltung beantworten könnte (obwohl die Zahlen aus den Einsatzstatistiken eh vorliegen sollten), wäre die nach den Betriebsstunden pro Jahr und Einsatz. Muss der Bauhof und der Friedhofsmitarbeiter seine Kostensätze auch selber ausrechen? Finger weg von der Arbeit anderer Leute! Wenn es schief geht, ist der Schuldige schnell gefunden. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Langenorla / Thüringen | 824108 | |||
Datum | 16.10.2016 18:12 | 1561 x gelesen | |||
Hallo, wir als Feuerwehr werden uns da auch raus halten. Dafür sind andere zuständig, dass einzige was wir gemacht haben ist die Aufstellung, was auf dem Fahrzeug an Material ist und die Einsatzstunden. Ich konnte bloß nicht glauben, das es für sowas keine Vorgaben gibt. Deswegen habe ich hier im Forum mal nachgefragt und da wurde ja gezeigt, dass es genug Vorlagen gibt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 824109 | |||
Datum | 17.10.2016 00:01 | 1366 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, hallo Forum, Geschrieben von Sebastian K. Weil die Tische alle so klein sind. Heißt: Die kommunalen Strukturen, die dahinter stehen, sind schlicht und ergreifend Mist. Wenn 1.278 Einwohner soweit eigenständige Gemeinde mit eigener Verwaltung spielen wollen,Da magst Du recht haben, das haben wir als Feuerweht nicht zu verantworten. Sehr oft jedoch wir als Bürger dieser Kommunen. Geschrieben von Sebastian K. dass in eine bestehende (aber immer noch verdammt kleine) übergeordnete Verwaltungsgemeinschaft nichtmal solche kosten- und rechtsfragenintensiven Dinge wie die Feuerwehr übertragen werden, kann das nur schief gehen.Auch hier hast Du recht. Trotzdem würde ich als FF die Finger von den Aufgaben der Verwaltung lassen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 824114 | |||
Datum | 17.10.2016 00:22 | 1495 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Trotzdem würde ich als FF die Finger von den Aufgaben der Verwaltung lassen. Das ist in dieser Pauschalität unmöglich: in den meisten Bundesländern ist die Feuerwehr ja Teil der Verwaltung. | |||||
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